hat man 14 tätiges rücktrittsrecht?
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Hallo, wir haben bei germanwings online einen flug gebucht, gilt eigentlich dabei
auch dieses 14-tätige widerrufrecht? würden da kosten auf einen zukommen?
Hat jemand erfahrung damit ? vielen dank für eure hilfe... grüße von den urlaubären -
Hallo 2urlaubären,
leider gibt es kein Widerrufsrecht für den Reisesektor. Also auch nicht für online direkt gebuchte Flüge bei den Airlines. Stornierungen sind bei Germanwings auch nicht vorgesehen.
Einzige Möglichkeiten:
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Nach den ursprünglichen Flugterminen die in der Rechnung ausgewiesenen
Steuern und Gebühren zurückfordern. Den Flugpreis gibt es nicht zurück.
Die Erstattung des Kerosinzuschlages ist strittig. Abzüglich Bearbeitungsgebühr. -
Reisetermin und/oder Flugziel durch Umbuchung ändern.
Allerdings gilt der aktuelle Preis des neuen Fluges. Lohnt sich also nur
bei nahezu gleichem Endpreis. Denn die Umbuchungsgebühr kommt dazu.
Ansonsten da - oder anderswo - neu buchen.
Gruß privacy
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vielen dank für die schnellen tips.... ;-))
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War nicht bös gemeint meine Antwort, ich weis das man leider kein 14 tägiges Rücktrittsrecht hat, der Veranstalter indes hat da andere Möglicjkeiten, hier ein kleiner Auszug der AGB eines Online Veranstalters.
- Rücktritt durch den Reiseveranstalter
7.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor
Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.Die können das.
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Hallo,
richtig, denn eine Rundreise ist auch etwas Spezielles. Außerdem steht es jedem frei Rundreisen ohne Mindestteilnehmerzahl zu buchen.
Der Vorteil für den Kunden liegt darin, daß eine Reise mit einer Mindestteilnehmerzahl preiswerter ist, als die gleiche ohne diese. Der Nachteil ist halt, daß die Reise auch abgesagt werden kann wenn die Teilnehmerzahl halt nicht erreicht wird. Das Risiko ist also auf beiden Seiten gegeben. Die Vorteile auch.
Also nix zu meckern.
Gruß
Berthold
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plackerer wrote:
Es ging hier um eine normale Pauschalreise, und keine Rundreise.Wahrscheinlich wird das bei einer normalen Pauschalreise nicht angewandt, aber die Option hat man sich mal offen gelassen.
Hallo,
nein diese Option hat man sich nicht offen gelassen. Denn in Deinem einkopierten Text wird explizit von einer "ausdrücklich ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl" gesprochen und diese muß im Katsalog so stehen.
Ein anderer Fall könnte nur ein sehr kleiner Veranstalter sein, der die Reisen nur zu wenigen, bestimmten Terminen anbietet. Dann könnte auch bei einer "gewöhnlichen" Pauschalreise eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich sein. Immer aber nur, wenn diese auch vorher angegeben ist.
Es gibt also hier kein Hintertürchen!
Gruß
Berthold
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plackerer wrote:
hier ein kleiner Auszug der AGB eines Online Veranstalters.- Rücktritt durch den Reiseveranstalter
7.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor
Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.Die können das.
Zitat ohne Quelle?
Nicht valide. -
Die Quelle sind die AGB´s von-- Urlaubstours--- gebucht bei einer normalen Pauschalreise , habe die AGB ´s noch als Mail abgespeichert.#
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Hallo,
die AGB's gelten ja grundsätzlich für alle Reisen. Daher auch Allgemeine Geschäftsbedingungen. Selbst wenn Urlaubstours eine solche Reise noch nie angeboten hätte, sind Sie eben schon für diesen Fall gewappnet.
Kann ja auch bei einer extra angefragten Gruppenreise gelten. Der Preis X gilt nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von Y-Personen. Einfach doppelt abgesichert.

Gruß
Berthold
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Hallo,
die AGB gelten wie der Name schon sagt für alle Reisen des jeweiligen RVs. Einzelne Klauseln gelten dabei nur unter besonderen Umständen, so wie diese hier. Steht irgendwo deutlich in der Reise-/Leistungsbeschreibung etwas wie "Mindesteilnehmerzahl für diese Reise: 20", nur dann gilt diese entsprechende Klausel und nur dann kann der RV bei Nichterreichen dieser Zahl zurücktreten. Für alle anderen Reisen des RVs hat die Klausel keinerlei Bedeutung.
In der Praxis finden sich solche Mindestteilnehmerzahlen insbesondere bei Club-, Leser-, Bus- und Rundreisen.
Gruß,
soedergren
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Hallo plackerer,
das hast Du doch! Diese Klausel ist speziell für Deine Reise nicht relevant. Es müssen ja nicht für jeden Reise neue AGB's gedruckt werden!
Nochmals: Das A in AGB kommt von allgmein! Somit wären spezielle AGB's für Deine Reise keine AGB's mehr!
Gruß
Berthold
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plackerer wrote:
Aber rein theoretisch gesehen hätte ich doch ein Recht auf AGB´s speziell auf meine gebuchte Reise oder??Richtig gedacht - kleiner Haken an der Sache: deine gewünschten AGB's müssen aber auch vom Veranstalter anerkannt werden. Tut er dies nicht, sondern beharrt auf die seinen, kannst du diese annehmen oder nicht buchen...
meint
Peter