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Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
870 Beiträge 171 Kommentatoren 350.6k Aufrufe
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  • YouRiseY Offline
    YouRiseY Offline
    YouRise
    schrieb am zuletzt editiert von
    #141

    @sumpfhasin
    Wie hoch beträgt denn die Differenz des ursprünglichen und tatsächlichen Preis?
    Es ist tatsächlich so dass sich RV auf Irrtümer berufen können, dies ist leider in der heutigen Zeit nicht vermeidbar ..
    Der RV sagt meistens es war ein Software Fehler .. Nun das ist durchaus denkbar, kann stimmen, muss aber nicht .. Aber wie will man das vor Gericht beweisen? Eigentlich unmöglich ..
     
    Auch wenn der RV dir eine Buchungsbestätigung geschickt hat mit Zahlschein, er kann sich meines Wissens auch dann wenn schon Geld gefloßen ist auf einen Irrtum berufen.
    Das Gericht hat keine klare Frist festgesetzt in der so ein Irrtum "angemeldet" werden muss.
    Da laut deinem Schreiben (so wie ich es herausgelesen habe) weniger als 1 Woche vergangen ist halte ich es für angemessen .. Es ist zwar ärgerlich aber so ist das nun mal ..
     
    Ich kann deinen Ärger verstehen aber aus meiner Sicht hast du rechtlich keine Ansprüche die erfolgsversprechend durchführbar wären ..
     
    Ich weise darauf hin dass ich kein Jurist bin, ich lasse meine Meinung aber gerne korrigieren falls notwendigkeit besteht. 😉

    Controller: »N 123YZ, say altitude.«
    Pilot: »Altitude.«
    Controller: »N 123YZ, say airspeed.«
    Pilot: »Airspeed.«
    Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.«
    Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.«

    Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)

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    • sumpfhasinS Offline
      sumpfhasinS Offline
      sumpfhasin
      schrieb am zuletzt editiert von
      #142

      der unterschied beträgt schon 300%, die reise war aber auch beim veranstalter selbst zum gleichen preis buchbar, und ich habe schon oft solche reisen gebucht, welche sich als stundenangebote herausstellten und ich habe dies auch schon von anderen buchern gehört. sollte sich nicht das rb erstmal melden und mir die anfechtungsgründe mitteilen? die kenne ich ja auch noch nicht, oder sind die erstmal in der verpflichtung, da sie ja meine nachfrage positiv beantwortet haben? da das alles noch offen ist kann ich ja jetzt auch nicht weitersuchen. danke für die antwort.

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      • YouRiseY Offline
        YouRiseY Offline
        YouRise
        schrieb am zuletzt editiert von
        #143

        Ein Reisebüro vermittelt die Reise zwischen Kunde und Veranstalter, das RB bezieht sich auf verfügbare Angebote des RV, wenn die einen falschen Preis im System haben dann wird dieser leider an den Kunden weitergegeben.
        Die Reise ist ja nicht explizit als Studentenangebot oder Geburtstangebot oder sonstiges verkauft worden soweit ich weiß?
        Von daher muss man, gerade bei einer differenz von 300% davon ausgehen dass es sich um einen Preisirrtum handelt, spielraum dafür einen anderen Grund nachzuweisen sehe ich nicht ..
         
        Sofern der RV dir keine genauen Gründe mitgeteilt hat wieso sie den alten Preis anfechten. kannst du natürlich beim RVnachfragen. Da das RB so wie ich es verstanden habe auf die Frage nicht reagiert hat solltest du selber aktiv werden und den RV darauf ansprechen.
         
        Aus meiner Sicht hast du gegenüber dem RB ebenfalls keine Ansprüche da sie i.d.R als Vermittler fungieren und sich auf die Preise beziehen die sie von den RV bekommen. Wenn diese einen falschen Preis übermittelt bekommen können die ja schließlich nichts für.
        Sicherlich kann man die Frage stellen ob das RB in diesem Falle nicht selber darauf kommen hätte können dass es sich um ein Preisirrtum handelt, das selbe kann man dir aber auch als Kunde stellen (so blöd wie es auch klingt.).
         
        Von daher mein Tipp: Stempel es als Erfahrung ab, zieh deine Schlüße insbesondere über das RB dass offenbar nicht reagiert und suche dir ggf. kompetentere Reiseberater ..
         Ich weise darauf hin dass ich kein Jurist bin, ich lasse meine Meinung aber gerne korrigieren falls notwendigkeit besteht. 😉

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        • sumpfhasinS Offline
          sumpfhasinS Offline
          sumpfhasin
          schrieb am zuletzt editiert von
          #144

          habe eben mal getestet, kann bei veranstalter (gti) selbstb jetzt noch solche schnäppchen buchen, zwar nicht das hotel, aber etwa gleichwertige. da passiert doch garantiert das gleiche im nachhinein.

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          • YouRiseY Offline
            YouRiseY Offline
            YouRise
            schrieb am zuletzt editiert von
            #145

            @Sumpfhasin
            Mit solchen Unterstellung sollte man im heutigen Zeitalter vorsichtig sein, das ist reine Spekulation ..
            Sollte es methode sein das man absichtlich solche Angebote ausstellt und immer auf Preisirrtum verweist, macht man sich des unlauteren wettbewerbs verdächtig ..
            Dies muss man aber einwandfrei beweisen können.

            Ich bezweifel stark das es in deinem Fall absicht war.

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            • sumpfhasinS Offline
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              sumpfhasin
              schrieb am zuletzt editiert von
              #146

              erfahrung gut und schön, aber da können die ja machen was sie wollen, unlauterer wettbewerb gibt es da wohl nicht? tue mich nicht ärgern, es geht ums prinzip und wo sind da grenzen und die rechte des endverbrauchers, neue urteile im einzelhandel sagen ja auch, dass der gekennzeichnete preis rechtsgültig ist. angebot- annahme des angebots-angebotsbestätigung-vertrag-annahme des vertrages. eigentlich steht doch somit nichts mehr in frage.irgendwie kann ich dem da nicht folgen. schon wahr, halt eine erfahrung mehr, aber wozu gibt es gesetze in deutschland?

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              • YouRiseY Offline
                YouRiseY Offline
                YouRise
                schrieb am zuletzt editiert von
                #147

                Ich sagte doch in meinen vorherigen Beitrag dass es unlauterer Wettbewerb sein könnte wenn ein RV dies regelmäßig und absichtlich tut.
                Machen was die wollen können die sicherlich nicht, Deutschland ist kein Schlaraffenland für Desperados.
                 
                Der Endverbraucher möchte immer Rechte Rechte Rechte, was ist denn mit den Unternehmern? Soll denen das Leben schwer gemacht werden nur weil es einige schwarze Schafe gibt?
                Wo Technik im Spiel ist da kommt es auch zu Fehlern, das Motto "Leben und Leben lassen" kann man doch nicht nur auf die kleinen Leute reduzieren ..
                 
                Man muss das auch immer in Relation sehen, der RV müsste wenn er dir den Urlaub zu dem Preis ermöglicht eine differenz von 300% verkraften.
                Bei dir ist im prinzip ein vergleichsweiser niedriger Schaden entstanden (Zeit / Benzinkosten) .. Der RV investiert aber auch Arbeitszeit ..
                Es ist sicherlich Ärgerlich aber bei genauer Sichtweise ist es ein fairer kompromiss ..
                 
                Ausserdem sollte man sich immer die Frage stellen wieso man soetwas absichtlich machen sollte .. Dadurch stresst man den Kunden, der Kunde bucht ggf. nicht wieder, schlechte Mundpropaganda folgt ..

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #148

                  @sumpfhasin
                  In aller Kürze:
                  Deine "Probebuchungen" sind nichts anderes, als "Buchungsanfragen zum Preis X", welche noch der Bestätigung durch den Veranstalter bedürfen. Auf Buchungsebene kommunizierst du mit einem irgendwie gearteten Vermittler, nicht direkt mit dem Operator, bestätig wird also dein Angebot, nicht deine Buchung!
                  Extreme Abweichungen (300% gehören absolut dazu!) führen hin und wieder zur Berufung auf einen Erklärungsirrtum, auf Deutsch: Ein Preis wurde falsch eingepflegt und weicht ggf. so stark von der Norm ab, dass der Bucher das auch erkennen könnte.
                  Eine andere Variante sind Sonderpreise, hinter denen nur sehr wenige Plätze stehen und die können bei nicht rechtzeitiger (wann auch immer das sein mag!) Anfrage bereits vergeben sein.
                   
                  Mit der Anzahlung ist jedenfalls kein "Vertrag zum Preis X" zustandegekommen, der Preis Y ist ein Alternativangebot, das du ablehnen kannst und sodann die Anzahlung erstattet bekommst.
                   
                  Im Übrigen kannst du sicher sein, dass die Wettbewerbsregeln im Vorwege geprüft wurden und die Verfügbarkeit von Sonderangeboten der Prüfung dahingehend standhält. Ein Vergleich mit dem Ehdl hinkt - hier wird kaum ein Kunde auf 9,99€ bestehen, wenn die Kasse nur 4,99€ kennt für die EAN, das ist der weitaus üblichere Fall. Fehlte jedoch eine 19 beim Einpflegen des Preises, kann sich auch ein Ehdl auf einen Erklärungsirrtum berufen, weil es Cashmere Pullover zu 9 oder gar 4,99 einfach nicht gibt!
                   
                  Wie auch immer ... du kannst den Vermittler nicht auf das Angebot festnageln, zumindest nicht mit juristischen Mitteln!
                  :?

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • KourionK Offline
                    KourionK Offline
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #149

                    sumpfhasin wrote:
                    hallo, nun habe ich ja schon allerhand gelesen, was die preisänderungen einer reisebuchung betrifft, da ich das problem nun auch habe. eine richtig eindeutige antwort habe ich nicht gefunden.
                    Die Antwort auf deine Frage findest du schon auf Seite 1ff und gegen Ende dieses Threads auch auf den Seiten 12 und 13... mit übrigens immer wieder ungefähren Zeitangaben, Zeiträumen, innerhalb derer der RV den Vertrag wegen Irrtums anfechten kann. 😉

                    sumpfhasin wrote:
                    da ... alles noch offen ist kann ich ja jetzt auch nicht weitersuchen.
                    Doch 😉 , du kannst unverzüglich weitersuchen, da du - wie von vonschmeling und auf den Vorseiten geschrieben - sofort kostenfrei stornieren kannst.
                    M. E. wäre dies ratsam, da du vom RV bereits 4 Tage nach der Buchung - und nicht erst nach 4 Wochen - bezügl. des Irrtums informiert wurdest.

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                    • sumpfhasinS Offline
                      sumpfhasinS Offline
                      sumpfhasin
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #150

                      AUSZUG AUS DEN AGB`S

                      1. Abschluss des Reisevertrages / Mitreisende Kinder
                      1.1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (e-mail, Internet) vorgenommen werden kann, bietet der Kunde xxx den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der von xxx herausgegebenen Leistungsbeschreibungen verbindlich an. Bei elektronischen Buchungen bestätigt xxx den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg gegenüber dem Kunden oder dem Reisevermittler. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Werden mehrere Reiseteilnehmer angemeldet, so hat der Anmelder für alle vertraglichen Verpflichtungen der in der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmer einzustehen, sofern er diese durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Für Kinderfestpreise und –ermäßigungen gilt immer das Alter des Kindes bei Antritt der Reise. Soweit ein mitreisendes Kleinkind (Infant) bei der Buchung einer Reise mit Hin- und Rückflug nach dem Hinflug aber vor dem Rückflug das zweite Lebensjahr vollendet, so ist auch aus Sicherheitsgründen (Sitzplatz) in jedem Fall für die komplette Reise eine Buchung als zweijähriges Kind erforderlich.
                      1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung von xxx zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form und kann gegenüber dem Reisenden oder gegenüber dem Reisevermittler erfolgen. Unverzüglich nach Vertragsschluss wird xxx dem Reisenden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist xxx nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Reisenden weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
                      1.3. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung ab, liegt ein neues Angebot von xxx vor, welches durch den Reisenden auch durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung des Reisepreises oder Antritt der Reise angenommen werden kann.
                      **4. Leistungs-/Preisanpassungen****4.1.**Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von xxx nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. xxx ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ist die Adresse des Reisenden dem Veranstalter nicht bekannt, so gilt das vermittelnde Reisebüro insofern auch als empfangsbevollmächtigt. xxx wird dem Reisenden im Falle einer erheblichen Änderung eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

                      habe in papierform vertrag mit meinem gebuchten preis und sicherungsschein und anzahlung geleistet und den neuen zweiten vertrag. welchen ich ja nicht annehme, logisch, das hatte ich auch alles schon vorher rausgelesen. was ich nicht habe ist ein grund der änderung, ein stornierungsangebot oder ein ausweichsangebot. daher habe ich ja die testbuchungen gemacht, der veranstalter könnte mir ein ähnliches angebot in der preisgestaltung machen, da er diese ja laut inet-seite zum kauf anbietet.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • gastwirtG Offline
                        gastwirtG Offline
                        gastwirt
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #151

                        Wer ist Veranstalter?

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • KourionK Offline
                          KourionK Offline
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #152

                          @sumpfhasin
                          Ich verstehe nicht recht, warum du hier einen großen Ausschnitt aus den AGB zitierst.
                          Dass es zu einem Vertrag zwischen dir und dem RV kam, ist schon klar. Dass du diesen Vertrag stornieren kannst, weil durch die Anfechtung des RV ein neuer Preis und damit ein neuer Vertrag auf den Tisch kommt, ebenfalls. 
                           
                          Hier geht es aber doch um das Folgende - wobei vs dir bereits ein Beispiel zum Punkt "Irrtum" geschrieben hat: die Cashmere-Pullover zu 9 oder 4,99 €  😉
                          Hier ein weiteres Beispiel zu "Irrtum" von Seit 1:

                          Erika1 wrote:
                          Jeder kann einen Vertrag (=Willenserklärung) wegen Irrtums (§ 119 BGB) anfechten.
                          Und das ist auch gut so:

                          Stell´ Dir vor, Du willst Dein Auto übers Internet auf dem Gebrauchtwagenmarkt verkaufen.
                          Bei der Aufgabe der Annonce unterläuft Dir ein Fehler:
                          statt der 18.000 Euro, die Du für Dein Auto haben willst, tippst Du 1.800 Euro.

                          Würdest Du Deine Willenserklärung (Dein Angebot) anfechten oder Dein Auto für 1.800 Euro verkaufen, nur weil Du Dich vertippt hast?

                          Würdest du ? 😉  
                           
                          P.S.: Und noch einmal: Der RV informierte dich nicht 4 Wochen nach Vertragsabschluss, sondern die Benachrichtigung erfolgte nach 4 Tagen.

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #153

                            @sumpfhasin
                            Wenn dir die Formulierung lieber ist:
                            Es ist ein Vertrag zustandegekommen, aber der Vertragspartner ficht diesen mit der Berufung auf einen Erklärungsirrtum nun an.
                            Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den AGB, wie zu erwarten.
                            Es ist zudem sinnlos, sich beständig auf die aktuellen Angebote zu beziehen, möglich, dass dort noch Lose im Topf sind, du aber leider keines davon gezogen hast; das hatte ich auch schon erklärt.
                            :? ❓
                            Edit: Wer der Veranstalter ist, spielt zum Sachverhalt überhaupt keine Rolle ...

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • sumpfhasinS Offline
                              sumpfhasinS Offline
                              sumpfhasin
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #154

                              der veranstalter hatte doch mehrfach die möglichkeit sein angebot zu prüfen.

                              1. bei der einstellung ins netz
                              2. bei der übermittlung der anfrage durch rb
                              3. bei der ausstellung der reisebestätigung
                              4. rechnungsstellung und versendung
                                naja, scheinbar ist das ein extrem graues feld. auf dem neuen angebot steht aber nichts von stornierungsmöglichkeit und wie bereits gesagt auch nichts von einem ersatzangebot, was meinen preislichen vorstellungen eher entspricht und vom veranstalter auf eigener seite auch angeboten wird. es gibt lediglich einen kleinen vermerk der anfechtung gegenüber dem rb via email. MEHR ist da nicht.
                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • sumpfhasinS Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #155

                                ich danke allen. die mir hier antworten. ich bin der typ ausschlachter von erklärungen, bis mir eine logisch erscheint, dafür nennt man mich dann auch nervig. das hier ist mir unlogisch und widerspricht jeglichem verständnis einer vertragsabschliessung. was passiert, wenn ich jetzt das ähnliche angebot buche und das ende das gleiche ist?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • KourionK Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #156

                                  @sumpfhasin
                                  Warum hat er nicht / steht dort nicht... :?
                                   
                                  Du hast nach Meinungen gefragt. Diese hast du erhalten.
                                  Wenn du's nicht glaubst, ist es deine Sache.
                                  Weiterhin die Geschichte hin und her zu drehen, bringt nichts... und es ist auch kein "extrem graues Feld".
                                  Wenn du adäquate Ersatzangebote vom RV wünscht, lass ihn das wissen. Wenn du stornieren möchtest, dito.  😉
                                  Wenn du - wie du gerade geschrieben hast - Ähnliches erneut ausprobieren möchtest, mach es oder lass es. Du wirst dann ja sehen, ob "das ende das gleiche" ist.  :?

                                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #157

                                    so nun habe ich dem reiseveranstalter angeboten, auf eines seiner anderen auf seiner website angebotenen angebote umzubuchen, nun schauen wir mal, was da raus kommt.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #158

                                      @Sumpfhasin
                                      Ein Urteil aus München hat just in diesem Jahr ergeben dass ein Kunde erkennen müsste dass der Preis nicht realistisch sein kann und zwar dann wenn das Missverhältnis zwischen Preis und Leistung zu groß ist.
                                      Der Kunde hätte Angebote vergleichen können und so merken können dass es sich bei dem Angebot um ein Irrtum handeln muss ..
                                      Der Veranstalter kann so den Vertrag für ungültig erklären. In den o.g Fall musste er die Anzahlung zurückzahlen, weitere Ansprüche gegenüber dem RV wurden abgewiesen ..

                                      Controller: »N 123YZ, say altitude.«
                                      Pilot: »Altitude.«
                                      Controller: »N 123YZ, say airspeed.«
                                      Pilot: »Airspeed.«
                                      Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.«
                                      Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.«

                                      Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #159

                                        Hallo,
                                        es ist mir immer wieder ein Rätsel mit der Anfechtung der Buchungsbestätigung durch RV.
                                        Klar , es kann mal ein Fehler passieren, aber spätestens bei der Rechnungsausstellung muss doch ersichtlich sein , daß es sich hier um Irrtum handelt und nicht erst dann wenn schon Anzahlung erfolgt ist.
                                        Mit dem Beispiel : Pullover , da weiss ich spätestens an der Kasse- bevor eine Zahlung erfolgt.
                                        Manchen RV fällt aber " schon" nach 3 Wochen auf , daß es ein Irrtum war ( Seite 1).
                                        Warum aber glänzen die gleiche Irrtümer manchmal noch wochenlang online ?
                                        L.G.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #160

                                          fein, dass ich da nicht allein da stehe mit dem unverständnis. naja, wie geschrieben habe ich dem reiseveranstalter angeboten auf ein anderes angebot von ihm umzubuchen und dem reisevermittler habe ich auch gemailt, allerdings habe ich von beiden noch keine antwort. wobei der reisevermittler mir ja endlich mal den grund der anfechtung mitteilen müßte, klar der höhere preis aber wieso, weshalb usw. auf die antwort vom reiseveranstalter bin ich ja besonders neugierig, die reise ist schliesslich buchbar, zwar wieder nur im netz aber es kann ja nicht angehen, dass da wieder ein fehlerteufelchen zugeschlagen hat.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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