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Kerosinzuschlag

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • nina42N Offline
    nina42N Offline
    nina42
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo!
    Habe im letzten Jahr im Juli Flüge bei Air Berlin gebucht,damals war der Kerosinzuschlag 35 Euro,mittlerweile ist der nur noch bei 25 Euro.Vor 1 Woche habe ich mir zufällig mal die AGBs von Air Berlin durchgelesen und bin auf etwas interessantes gestoßen.Dort steht ,Im falle einer Senkung oder aufhebung bereits entrichteter ,aber nicht im Flugpreis enthaltener Steuern,Gebühren oder Kosten wird der Mehrbetrag erstattet.Ich habe darauf hin eine Mail nach Air Berlin gesendet.Wurde natürlich glatt abgelehnt. Jetzt meine Frage hat jemand erfahrungen damit gemacht?Oder wie versteht ihr die AGB?
    Gruß Nina

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    • gabriela_maierG Offline
      gabriela_maierG Offline
      gabriela_maier
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Nein, ich habe leider keine persönlichen Erfahrungen. Aber der Kerosinzuschlag ist auch so eine undurchsichtige Geschichte der airlines.

      Du hast im Juli einen Flug zu einem ausgewiesenem Preis incl. eines Kerosinzuschlages gebucht. Das war juristisch völlig in Ordnung und ist nicht zu beanstanden.

      Die airlines kaufen aber das Kerosin für die Zukunft mittels Optionen, um überhaupt u.U. Monate später ( wie bei dir ) einen Preis kalkulieren zu können. Möglicherweise wurde das Kerosin genau zu einem Preis ( optional ) eingekauft, der kalkulatorisch eben den genannten Zuschlag ergab.

      Aber das ist alles Betriebsgeheimnis der airlines, was wann, wieviel und zu welchem Preis bis wann gekauft wurde. Und das brauchen sie auch nicht zu publizieren. Einen rechtlichen Anspruch auf Fortfall oder zumindest Minderung des Zuschlages hast du nicht. Die eine oder andere airline hat aber schon von sich aus die Zuschläge gestrichen. Und wenn eine Kostenminderung durch die AGB verbindlich an den Verbraucher weitergegeben wird müsste diese öffentlich zugänglich sein, ansonsten müsstest du sie der airline beweisen.

      Gruss Gabriela

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      • juanitoJ Offline
        juanitoJ Offline
        juanito
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Und jetzt steigt der Ölpreis schon wieder. 😱

        En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Kleine Korrektur: Sie hat nicht zu einem ausgewiesenen (Flug)-Preis incl. eines
          Kerosinzuschlages gebucht. Sie hat zum Netto-Flugpreis + ausgewiesenem Kerosinzuschlag gebucht. So war und ist das noch heute bei airberlin üblich.

          @nina42 - Wie wurde die Ablehnung begründet?

          Gruß privacy

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • gabriela_maierG Offline
            gabriela_maierG Offline
            gabriela_maier
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ok ok ok:

            so war das auch gemeint, das sie den Flug plus des ausgewiesenen Kerosinzuschlages -wie von ihr beziffert- gebucht hat.

            Gruss Gabriela

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • nina42N Offline
              nina42N Offline
              nina42
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Damit das eben das das Kerosin langfristig gekauft wird.Ich finde ja auch nur das die dann nicht in Ihren Agbs schreiben dürfen das das zurück erstattet wird ,es steht auf der Seote vopn Air Berlin für jeden zugänglich oder in Ihren Flugplänen.Und das steht genauso wie ich das geschrieben habe.Werde nävchste Woche mal zur Verbraucherzentrale gehen,denn ich finde 80 Euro doch schon viel Geld.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @Nina
                Hatte neulich eine Flugumbuchung bei airberlin vorgenommen. Bei der Neuberechnung wurde der damalige Kerosinzuschlag heraus- und der aktuelle (reduzierte) hinzugerechnet. Waren dann unter'm Strich die besagten
                10 Euro weniger.

                Wie kommst Du auf 80 Euro? 4 Personen x 2 (hin- und zurück?)

                Gruß privacy

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

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                • strawberryhillS Offline
                  strawberryhillS Offline
                  strawberryhill
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Habe dasselbe Problem (Juli 08 gebucht für Juni 09). Habe airberlin ein Mail gesendet mit der Bitte um Rückerstattung der überbezahlten € 40,- + Bankverbindung.
                  Werde hier die Antwort von AB hineinkopieren. Bin mal gespannt...

                  08.01.-22.01.2018 DomRep
                  Juni 2018 Gardasee
                  Aug. 2018 Ibiza
                  Sep. 2018 Mallorca
                  Januar 2019 Punta Cana

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                  • strawberryhillS Offline
                    strawberryhillS Offline
                    strawberryhill
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    das is die antwort von AB:


                    ielen Dank für Ihren Hinweis.


                    Da die Zulieferpreise für Kerosin langfristig vertraglich vereinbart werden, konnten bisher zwischenzeitliche Schwankungen in der kurz- und mittelfristigen Preisgestaltung nicht berücksichtigt werden. In Anbetracht des andauernden Ölpreisrückganges und unter Berücksichtigung diverser globaler Faktoren sind wir nun in der Lage, eine Senkung des Treibstoffzuschlages für Neubuchungen vorzunehmen. Da die Berechnung eines Treibstoffzuschlages als Bestandteil des Flugpreises zum Zeitpunkt der Flugbuchung erfolgt, können wir Ihrem Wunsch nach rückwirkender Anpassung leider nicht entsprechen.


                    Für weitere Fragen oder Wünsche stehen wir Ihnen jederzeit gerne wieder zur Verfügung und verbleiben


                    08.01.-22.01.2018 DomRep
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                    • nina42N Offline
                      nina42N Offline
                      nina42
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      JO,4 Personen.Das selbe haben die mir auch geschrieben.Schau mal in den AGBs unter Preise ganz am Ende da steht das sie das zurückerstatten.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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