Kerosinzuschlag
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Hallo!
Habe im letzten Jahr im Juli Flüge bei Air Berlin gebucht,damals war der Kerosinzuschlag 35 Euro,mittlerweile ist der nur noch bei 25 Euro.Vor 1 Woche habe ich mir zufällig mal die AGBs von Air Berlin durchgelesen und bin auf etwas interessantes gestoßen.Dort steht ,Im falle einer Senkung oder aufhebung bereits entrichteter ,aber nicht im Flugpreis enthaltener Steuern,Gebühren oder Kosten wird der Mehrbetrag erstattet.Ich habe darauf hin eine Mail nach Air Berlin gesendet.Wurde natürlich glatt abgelehnt. Jetzt meine Frage hat jemand erfahrungen damit gemacht?Oder wie versteht ihr die AGB?
Gruß Nina -
Nein, ich habe leider keine persönlichen Erfahrungen. Aber der Kerosinzuschlag ist auch so eine undurchsichtige Geschichte der airlines.
Du hast im Juli einen Flug zu einem ausgewiesenem Preis incl. eines Kerosinzuschlages gebucht. Das war juristisch völlig in Ordnung und ist nicht zu beanstanden.
Die airlines kaufen aber das Kerosin für die Zukunft mittels Optionen, um überhaupt u.U. Monate später ( wie bei dir ) einen Preis kalkulieren zu können. Möglicherweise wurde das Kerosin genau zu einem Preis ( optional ) eingekauft, der kalkulatorisch eben den genannten Zuschlag ergab.
Aber das ist alles Betriebsgeheimnis der airlines, was wann, wieviel und zu welchem Preis bis wann gekauft wurde. Und das brauchen sie auch nicht zu publizieren. Einen rechtlichen Anspruch auf Fortfall oder zumindest Minderung des Zuschlages hast du nicht. Die eine oder andere airline hat aber schon von sich aus die Zuschläge gestrichen. Und wenn eine Kostenminderung durch die AGB verbindlich an den Verbraucher weitergegeben wird müsste diese öffentlich zugänglich sein, ansonsten müsstest du sie der airline beweisen.
Gruss Gabriela
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Kleine Korrektur: Sie hat nicht zu einem ausgewiesenen (Flug)-Preis incl. eines
Kerosinzuschlages gebucht. Sie hat zum Netto-Flugpreis + ausgewiesenem Kerosinzuschlag gebucht. So war und ist das noch heute bei airberlin üblich.@nina42 - Wie wurde die Ablehnung begründet?
Gruß privacy
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ok ok ok:
so war das auch gemeint, das sie den Flug plus des ausgewiesenen Kerosinzuschlages -wie von ihr beziffert- gebucht hat.
Gruss Gabriela
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Damit das eben das das Kerosin langfristig gekauft wird.Ich finde ja auch nur das die dann nicht in Ihren Agbs schreiben dürfen das das zurück erstattet wird ,es steht auf der Seote vopn Air Berlin für jeden zugänglich oder in Ihren Flugplänen.Und das steht genauso wie ich das geschrieben habe.Werde nävchste Woche mal zur Verbraucherzentrale gehen,denn ich finde 80 Euro doch schon viel Geld.
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@Nina
Hatte neulich eine Flugumbuchung bei airberlin vorgenommen. Bei der Neuberechnung wurde der damalige Kerosinzuschlag heraus- und der aktuelle (reduzierte) hinzugerechnet. Waren dann unter'm Strich die besagten
10 Euro weniger.Wie kommst Du auf 80 Euro? 4 Personen x 2 (hin- und zurück?)
Gruß privacy
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Habe dasselbe Problem (Juli 08 gebucht für Juni 09). Habe airberlin ein Mail gesendet mit der Bitte um Rückerstattung der überbezahlten € 40,- + Bankverbindung.
Werde hier die Antwort von AB hineinkopieren. Bin mal gespannt... -
das is die antwort von AB:
ielen Dank für Ihren Hinweis.
Da die Zulieferpreise für Kerosin langfristig vertraglich vereinbart werden, konnten bisher zwischenzeitliche Schwankungen in der kurz- und mittelfristigen Preisgestaltung nicht berücksichtigt werden. In Anbetracht des andauernden Ölpreisrückganges und unter Berücksichtigung diverser globaler Faktoren sind wir nun in der Lage, eine Senkung des Treibstoffzuschlages für Neubuchungen vorzunehmen. Da die Berechnung eines Treibstoffzuschlages als Bestandteil des Flugpreises zum Zeitpunkt der Flugbuchung erfolgt, können wir Ihrem Wunsch nach rückwirkender Anpassung leider nicht entsprechen.
Für weitere Fragen oder Wünsche stehen wir Ihnen jederzeit gerne wieder zur Verfügung und verbleiben
