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Hotel ist noch nicht fertig, was tun??

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  • gastwirtG Offline
    gastwirtG Offline
    gastwirt
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #121

    Da schrillt bei vielen garnix 😛 sondern es leuchten die Dollarzeichen in den Augen wegen der Eröffnungspreise! Geiz macht blind 😆

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    • idawopI Offline
      idawopI Offline
      idawop
      schrieb am zuletzt editiert von
      #122

      Hi,
      der RV hat auch uns indirekt auf eine sehr bestimmt verfasste Mail unserem Reisebüro mitgeteilt, dass der "gemeinsame Kunde XYZ " ... das Recht hat, kostenlos zu den aktuellen Hotelpreisen umzubuchen oder zu stornieren.
      Ganz bezeichnend die Unhöflichkeit dem Kunden gegenüber : ein Brief wird nicht beantwortet, lediglich das Reisebüro erhält eine lapidare 5-Zeilen Mitteilung
       
      Kostenlose Umbuchung / Stornierung : Haben wir gemacht.

      1. Lehre : Reiseveranstelter SLR Nie wieder ...! 2. Lehre : bei Pauschalreisen - Kombi-Buchung - Flug und Hotel von zwei Anbietern - auch nie wieder. Wir waren jetzt durch den separat gebuchten Flug bei der Umbuchung (Stornierung und Neubuchung bei einem anderen RV zum akzeptablen Preis  und unseren persönlichen Vorgaben  war leider nicht möglich ) auf den Fix-Termin angewiesen.
         
        IDAWOP

      Wunschziele und-träume: mach es jetzt, das spätere "Hätte ich man..." ist zu spät.

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      • krissyK Offline
        krissyK Offline
        krissy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #123

        @ "bissiger" Gastwirt

        1. wollten wir nach unserer AIDA-Kreuzfahrt (England), 1x Hurghada und Side und Marsa Alam in diesem Jahr noch einen kleinen Sonnenurlaub genießen, was wir ja nun auch machen, (dass zu Geiz)  😛
        2. haben wir keine Dollarzeichen in den Augen, sondern zahlen ja mit Euro , also wo ist Dein Problem, 😄
        3. "Geiz macht blind", was meinst Du, schreibt hier ein Blinder?????
           
          Aber toll, dass Deine Urlaube immer alle passen. 😘  
           
          @ Lugansk
          Du hast Recht, bei einer Fotomonte sollte man vorsichtig sein, da waren wir etwas blauäugig, passiert bestimmt nicht nochmal. 😆 Ist aber ja noch mal alles gut gegangen.
          Gruß Krissy
        1 Antwort Letzte Antwort
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        • reisemäuschen3R Offline
          reisemäuschen3R Offline
          reisemäuschen3
          schrieb am zuletzt editiert von
          #124

          Hallo zusammen,

          wir haben im November das Hotel Serenity Fun City in Hurghada gebucht und nun wird es so sein, daß das Hotel nicht rechtzeitig fertig wird. Eröffnung war für Frühjahr 2011 geplant, es ist aber bis jetzt nicht fertiggestellt und auch Reisen für den Monat August, wie bei uns, werden jetzt seitens FTI-Reisen abgesagt. Allerdings wird nur eine Umbuchung und nicht ein kostenloser Rücktritt angeboten. Wir sind allerdings nicht an einer Umbuchung interessiert, da wir uns extra wegen unserer 3 Söhne  ein Hotel mit Aqua-Park ausgesucht haben und dieses wird für eine 5-köpfige Familie in Hurghada nicht von FTI angeboten. Wir sind nicht darauf aus, ein anderes 5Sterne Hotel angeboten zu bekommen, sondern ein Hotel, wie es für unsere Familie geeignet ist. Dieses ist nicht im FTI-Angebot und wir sind nicht gewillt, irgendetwas zu buchen.

          Kennt sich jemand aus, wie hier die Rechtslage ist und ob wir ggfls per Anwalt eine kostenlose Stornierung durchsetzen können? Bin für jede Info und Hilfe sehr dankbar.

          Danke im voraus und liebe Grüße

          Hotel aus diesem Beitrag
          94%
          Serenity Alma Heights
          Hurghada/Safaga/Ägypten
          Zum Hotel
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          • HolginhoH Offline
            HolginhoH Offline
            Holginho
            schrieb am zuletzt editiert von
            #125

            Muß es denn zwangsläufig Hurghada sein...gibt es im FTI-Angebot keine Hotels mit Aqua-Park in anderen ägyptischen Zielgebieten?

            “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • papaya46P Offline
              papaya46P Offline
              papaya46
              schrieb am zuletzt editiert von
              #126

              Wenn die Eröffnung verschoben wurde ( wahrscheinlich Ende 2011 ) warum kannst du dann nicht kostenlos stornieren ? Was sagt denn genau FTI ?
              mfG.

              suum cuique

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • AntoniaWA Offline
                AntoniaWA Offline
                AntoniaW
                schrieb am zuletzt editiert von
                #127

                @reisemäuschen3
                Die Frage von Holginho ist sehr berechtigt. FTI ist weltweit aufgestellt, vielleicht findet sich in Ägypten oder in einem anderen Reiseland ein für eure Familie geeignter Aquapark?
                Das hofft zumindest FTI. Daher verweisen Sie in Ihren Schreiben auf die Möglichkeit zur kostenfreien Umbuchung. Dass selbstverständlich auch eine Stornierung möglich ist, wird nicht erwähnt. Der Reiseveranstalter möchte euch ja als Kunden nicht verlieren.
                 
                Mein Tipp: neuen Hotelfavouriten heraussuchen und bei FTI anfragen, ob dieser auch umzubuchen ist. Der Reiseveanstalter hat mehr Hotels zu bieten als im Katalog oder auch auf Webseiten zu sehen sind!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Löckchen5L Offline
                  Löckchen5L Offline
                  Löckchen5
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #128

                  Hallo,

                  auch wir haben bei FTI das Hotel Serenity Fun City gebucht und es ist zum Reisezeitpunkt nicht fertig.
                  Das von FTI angebotene Ersatzhotel haben wir nicht angenommen, da es nicht annähernd die gleichen Leistungsmerkmale ((keine 2 (!) Schlafzimmer,keine durchgängige deutschsprachige  Kinderbetreung ab 3,  keine Kinderschwimmschule, kein zu Fuß erreichbarer Aquapark usw.) hat und wir mit 3 kleinen Kindern reisen und uns deshalb bewußt für das Hote Serenity Fun City entschieden hatten.
                  Für das daraufhin angebotene Hotel Aqu Fun Park will FTI einen Aufpreis von 1.100 € haben.
                  Wir haben uns über die aktuelle Rechtslage kundig gemacht und FTI auch per Email einige Zitate aus gängigen Rechtsurteilen geschickt aus denen ganz klar hervorgeht: ich zitiere hier mal für alle:
                  "Aufgrund des Reisevertrags schuldete die Beklagte ("der Reiseveranstalter")nicht nur die Unterbringung im("gebuchten") Hotel (...), sondern auch die in der für dieses Hotel in ihrem Reisekatalog aufgeführten weiteren Leistungsmerkmale, da der Inhalt des Reisevertrages durch die Katalogbeschreibung in Verbindung mit der Reisebestätigung bestimmt wird (ebenso LG Frankfurt a. M. Urt. v.28.03.2008, Az. 2/24 S 139/07 in NJW-RR 2008, 1638.).

                  "Nach alledem handelte es sich bei der Unterbringung des Klägers und seiner Familie in dem Hotel (...) um eine Ersatzunterbringung im Rahmen einer Abhilfe gemäß § 651 c BGB, so dass die hierdurch entstandenen Mehrkosten von der Beklagten ("dem Reiseveranstalter")zu tragen sind."(Az.: 525 C 3603/09).

                  FTI hält uns momentan noch weiter hin und hat uns einen Nachlass von 50,- € pro Vollzahler angeboten oder wir sollen doch kostenfrei stornieren - reine Zermürbungstaktik!
                  Wir werden weder einen Aufpreis zahlen noch werden wir die Frühbuchereise stornieren! Wir bestehen weiterhin auf ein angemessenes Ersatzhotel.

                  dass der Reise

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • LexilexiL Offline
                    LexilexiL Offline
                    Lexilexi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #129

                    @löckchen
                    wann soll denn euer reisezeitpunkt sein?
                    wegen der kinder gehe ich mal davon aus, dass es sich um die ferienzeit handelt.
                    da sind beliebte kinderhotels schnell mal ausgebucht.
                    ich an eurer stelle würde parallel immer nach alternativen von anderen veranstaltern schauen und ggf dann später stornieren und neu buchen.

                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Löckchen5L Offline
                      Löckchen5L Offline
                      Löckchen5
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #130

                      Hallo,

                      unser Urlaub ist erst zu den Herbstferien Mitte Oktober. Und falls FTI nicht in den nächsten 14 Tagen ein adäquates Hotel anbietet, geht das Ganze so oder so zum Anwalt! Zu dem jetztigen Zeitpunkt gibt es noch genug freie Zimmer in Hotels, die FTI anbietet und die für uns in Frage kommen. Später wird es für FTI einfach nur noch teuer, denn dann werden nur noch extrem teure Hotels frei sein, die dem unseren entsprechen. Die Kosten werden wir dann gerichtlich einklagen und haben dafür auch sehr gute Aussichten aufgrund der eindeutigen Rechtslage, denn schließlich liegt ein Reisevertrag vor, den beide Seiten einhalten müssen!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • bernhard707B Offline
                        bernhard707B Offline
                        bernhard707
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #131

                        Die Beurteilung der Rechtslage liegt letztendlich bei einem Richter. Ohne Rechtsschutzversicherung könntest Du am Ende des Tages so ganz ohne Reise und mit nicht unerheblichen Kosten im Regen stehen und genannte Urteil anderer Gerichte sind immer auf den Einzelfall bezogen.

                        Life is too short to limit your vision ... indeed

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Löckchen5L Offline
                          Löckchen5L Offline
                          Löckchen5
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #132

                          Die Beurteilung der Lage richtet sich nach den gesetztlichen Grundlagen BGB § 651.
                          Und natürlich sind die Urteile auf den Einzelfall bezogen, aber interessanter Weise fallen bei einer Nichterfüllung des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter bei allen von mir gefundenen Urteilen immer die zusätzlich anfallenden Kosten zu Lasten des Reiseveranstalters.
                          Da weiterhin das von uns gebuchte Hotel Serenity Fun City im neuen Winterkatalog im Vergleich zu einem für uns als Ersatzhotel adäquaten Hotel preislich nahezu gleichwertig ist, gibt es auch da keinen Grund einen Aufpreis zu akzeptieren.
                          Wie gesagt, wir möchten jetzt nicht beim Reiseveranstalter ordentlich absahnen und viel mehr verlangen als uns zusteht. Und ich möchte nur nebenbei erwähnen, dass wir ein 5*Hotel gebucht haben und das Ersatzhotel 4 * hat - für uns nicht so wichtig, es geht um gebuchte Leistungsmerkmale wie 2  Schlafzimmer für eine 5köpfige Familie etc.
                          Wir  lassen uns von dem Reiseveranstalter nicht verunsichern und werden auf jeden Fall, notfalls auch gerichtlich unser Recht durchsetzen!!!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • LuganskL Offline
                            LuganskL Offline
                            Lugansk
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #133

                            Hallo Löckchen5!
                             
                            Wenn man Hotel bucht, das noch im Bau ist (zu sehr günstigen Preisen), muß man damit rechnen das es nicht rechtzeitig fertig ist. Den Reiseveranstalter trifft keine Schuld.
                            Zu bedenken bei einer Klage ist, das das Hotel wahrscheinlich durch höhere Gewalt nicht fertig wurde (politische Situation in Ägypten). Für höhere Gewalt muß niemand haften, was die Chance einer Klage senkt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • LexilexiL Offline
                              LexilexiL Offline
                              Lexilexi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #134

                              Löckchen5 wrote:
                              .....
                              Da weiterhin das von uns gebuchte Hotel Serenity Fun City im neuen Winterkatalog im Vergleich zu einem für uns als Ersatzhotel adäquaten Hotel preislich nahezu gleichwertig ist, gibt es auch da keinen Grund einen Aufpreis zu akzeptieren....

                              ihr werdet das neue hotel aber vermutlich zu einem eröffnungspreis gebucht haben.
                              da anfangs das personal noch nicht eingespielt ist und vielleicht die eine oder andere deko palme noch nicht da steht, wo sie soll, werden neue hotels meistens anfangs sehr günstig angeboten.
                              nur so kann ich mir die preisdifferenz zum ersatzhotel erklären.

                              ich bin aber gespannt, wie es bei euch weiter geht.
                              bitte halte und diesebzüglich auf dem laufenden.
                              und viel glück.

                              Das "F" in Montag steht für Freude.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                chepri
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #135

                                @Lugansk
                                Dieser Beitrag übertrifft so ziemlich alles, was du bisher geschrieben hast. Natürlich ist es Sache des RV dafür gerade zu stehen, wer denn sonst? 
                                Und was die höhere Gewalt angeht, ist mir nicht erinnerlich, dass in Hurghada kriegsähnliche Zustände geherrrscht hätten.
                                @Löckchen
                                Zieh die Sache durch, die Chancen stehen gut.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Löckchen5L Offline
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                                  Löckchen5
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #136

                                  Lugansk wrote:

                                  "Wenn man Hotel bucht, das noch im Bau ist (zu sehr günstigen Preisen), muß man damit rechnen das es nicht rechtzeitig fertig ist. Den Reiseveranstalter trifft keine Schuld." Zu so einer Ansicht fällt mir nun ja so gar nichts mehr ein. Der Reiseveranstalter darf ein Hotel, das sich noch im Bau befindet in seinen Katalog mit aufnehmen und mit 2 Seiten bewerben, aber wenn es dann nicht fertig wird, ist es das Problem des Reisenden?!!!Nee ist klar!!!! Gott sei dank sehen die deutschen Gerichte dies wohl anders!!!!!!
                                  "Zu bedenken bei einer Klage ist, das das Hotel wahrscheinlich durch höhere Gewalt nicht fertig wurde (politische Situation in Ägypten). Für höhere Gewalt muß niemand haften, was die Chance einer Klage senkt."

                                  Dazu kann ich nur sagen hohoho! Welche höhere Gewalt in Ägypten soll denn eine Bauverzögerung von 6 Monaten(!) ausgelöst haben. Die politischen Unruhen haben meines Wissens nicht so lange gedauert!! Das heißt, dass die politischen Unruhen nicht dafür verantwortlich gemacht werden können.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • angsteA Offline
                                    angsteA Offline
                                    angste
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #137

                                    Coraya,was du schreibst, würde bedeuten, der RV kann sich alles erlauben. Ist aber nicht so.
                                    Klar hat der RV schon vorab informiert, daß das Hotel nicht bezogen werden kann (aus welchem Grund auch immer: nicht fertig, überbucht...)...ist seine Pflicht, andernfalls wirds teuerer.
                                    Das heißt aber nicht, daß er einfach sagen kann: friß oder stirb.
                                     
                                    Er hat ein gleichwertiges Ersatzhotel zur Verfügung zu stellen. Will oder kann er das nicht, kann der Kunde woanders buchen...und bekommt das Geld ersetzt, auch wenns teurer wird. Ein Kunde muß nicht zuzahlen beim Ersatzhotel.
                                     
                                    Kann der Kunde kein gleichwertiges Ersatzhotel finden, gibts zusätzlich noch Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden.
                                     
                                    Darüber gibts schon genug Urteile ...einzig die Bewertung, was als gleichwertig anzusehen ist, ist unterschiedlich.
                                     
                                     
                                    .

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #138

                                      Coraya wrote:
                                      @angste
                                      Nein, ein Veranstalter kann nicht machen, was er will. Er kann aber eine Reise auf Grund der Unmöglichkeit (Hotel nicht fertig) stornieren.

                                      Wie kommst du denn auf das schmale Brett? Er kann genausowenig "einfach" stornieren, wie du es nicht kannst. Du must Stornogebühren zahlen, der RV muß ein gleichwertiges Ersatzhotel anbieten. Oder das Geld für ein Ersatzhotel bei einem anderen RV zahlen. Es gibt kein einseitigs kostenloses Kündigungsrecht des RVs
                                      Wie gesagt, darüber gibts schon genug Urteile.
                                       
                                      Das FTI jetzt "frühzeitig??" Bescheid gegeben hat, liegt daran, daß er eine InformationsPFLICHT hat, die Leute nicht einfach anreisen und dann irgendwo anders unterbringen darf. Da gäbs von Anfang an gleich die Möglichkeit des Schadensersatzes. Die Leute zum Stornieren oder teuer Umbuchen zu bringen ist für ihn billiger.
                                      Wie gesagt, einzig die Bewertung von "gleichwertig" ist strittig.
                                      Bei Löckchen wärens wohl die getrennten Zimmer, der Aquapark zumindest kostenlos in der Nähe (bei 5 Personen).. Auf Schwimmschule wird sie nicht bestehen können, ist eher nicht üblich, und durchgehend deutschsprachige Kinderbetreuung kann auch bedeuten, daß einer der Anis ein wenig deutsch kann.
                                      Und es darf (pro Person) nicht gravierend teuerer sein.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • angsteA Offline
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                                        angste
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #139

                                        Quatsch.
                                        Es gilt der Vertrag. Der Reiseveranstalter kann nicht einen Vertrag einseitig kündigen, nur bei höherer Gewalt. Ein nicht fertiges Hotel ist keine höhere Gewalt.
                                        Das das Hotel nicht fertig ist, geht zu Lasten des RV, nicht zulasten des Kunden. Der RV kann sich ja wegen Schadensersatz an den Hotelier wenden, aber nicht sein Risiko auf den Kunden abwälzen. Er hat alles in seiner Macht stehende zu tun, um den Vertrag einzuhalten, also eben Ersatzhotel oder Schadensersatz.
                                         
                                        Wie kommst du überhaupt auf die Idee, FTI hätte bei den beiden den Vertrag storniert? Es hat keiner was davon geschrieben, daß das Geld zurücküberwiesen wurde, was ja dazu gehören würde wenn die Vertragsauflösung überhaupt rechtens werden sollte.
                                        Wird FTI auch nicht einfach machen...wäre nämlich ein zusätzlicher Beweis für Vertragsbruch....und damit gäbs zu einfach Schadenersatz.....
                                         
                                         
                                        Ich stell mir grad vor, der Kunde würde einfach stornieren..."hab festgestellt, daß mein Geld doch nicht reicht, die Reise also eine Unmöglichkeit ist, also entweder Preisnachlass, oder ich fahr nicht".....

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #140

                                          Coraya:

                                          Fakt ist aber:
                                          Reise wegen Unmöglichkeit storniert, seitens des Veranstalters mit einem Vorlauf von über 4 Monaten. Reiseanspruch erloschen.

                                          NeueReise muss der Veranstalter nicht mal anbieten. Schadenersatz für "Diesoder Das" kann ja der Kunde stellen. Ob es was bringt? Ich denke, nein.

                                          Coraya: Offensichtlich hälst du dich für einen Experten!!!!Deshalb für dich erst einmal die Fakten:

                                          1. Die Reise wurde von keiner Seite storniert!!
                                            2.Das angebotene Ersatzhotel (übrigens ein durchaus gutes Hotel!)wurde nicht angenommen, weil es nicht annähernd, den gebuchten Leistungsmerkmalen entspricht (keine 2 Schlafzimmer, keine Poolrutschenetc.)
                                          2. Eine Zahlung eines Aufpreises wurde von unserer Seite verweigert, weil wir für die Umbuchung nicht verantwortlich sind!
                                            4.Die von uns als passend angesehenen Hotels waren im Vergleich (mit neuen Winterkatalog ) preislich gleichwertig und hatten auch nur 4* anstatt 5 * - Also auch hier keine überzogenen Forderungen unsererseits!
                                            5.Das Reiserecht, als Spezialfall des Werkvertragsrechts, ist in den Paragraphen 651 a bis 651 m BGB geregelt. Diese Rechte stehen nicht zur Disposition und eine Abweichung zu ungunsten des Reisenden ist untersagt und damit ungültig. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch liegtein Mangel dann vor, wenn vom Veranstalter versprochene Leistungennicht am Urlaubsort angeboten werden oder die Reise mit Fehlernbehaftet ist,welche den Wert oder die Tauglichkeit der Erholungdeutlich mindern.Der Reisende hat also ein gesetzliches Recht (nach §651 c BGB), dass die Reise so erbracht wird, wie sie versprochen wurde.Insbesondere sind dabei die Prospektbeschreibung, die Reisebestätigung,verbindliche Zusatzvereinbarungen, Informationspflichten desReiseveranstalters und der Reisecharakter zu berücksichtigen.

                                          Im übrigen weiß unser Reiseveranstalter das alles wohl offensichtlich auch, denn es ist  jetzt von der Zahlung eines Aufpreises keine Rede mehr!Wir müssen nur noch einige Details mit  ihm klären und dann steht einer Umbuchung in ein adäquates Ersatzhotelnichts mehr im Wege und wir können unseren Urlaub wie geplant antreten und genießen.

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