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Stornierung ?

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  • RischtyR Offline
    RischtyR Offline
    Rischty
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    wir,eine Familie mit 2 Kindern, haben für Oktober eine Reise nach Ägypten in das Hotel sunrise tirana aqupark gebucht. Leider müssen wir feststellen das die Bewertungen zur Zeit alles andere als positiv sind, ebenso die dazu eingestellten Hotelbilder. Nun unsere Frage:
    Wir haben bei dem RV goBucher die Reise gebucht, hier besteht ein Rücktrittsrecht welches besagt, das wir bereits ab dem Buchungstag 70% Stornogebühr zu tragen hätten. Wir haben eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen, allerdings sind 20% der Stornogebühr selbst zu tragen.
    Wären in unserem Fall ca. 500,00 Euro.
    Wir sind uns darüber im Klaren, daß es immer etwas gibt was man an einem Hotel aussetzen kann, jedoch wird in den Bewertungen sowie auf den Bildern von  Insektenvernichter gesprochen welcher bereits bis in den Speißesall hineinreichen soll. Dies missfällt uns aus gesundheitlichen Gründen doch sehr. Wir haben beim Reiseveranstalter bereits zwecks Umbuchung angefragt (allerdings bevor die Bilder der Insektenvernichtung veröffentlicht wurden), eine Umbuchung wäre möglich, jedoch ist ein gleichwertiges Hotel zum einigermaßen gleichen Preis nicht zu finden. Besteht für uns so,nicht eventuell doch eine Möglichkeit ohne große Kosten aus der Sache rauszukommen (Gesundheitsrisiko)?
    Wenn jemand uns einen Rat geben könnte wären wir sehr dankbar.

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    • kutteK Offline
      kutteK Offline
      kutte
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Du hast eigentlich schon selbst alles gesagt! Laut Vertrag kannst du stornieren, musst eben nur die 70% zahlen. Schilderungen aus irgendwelchen Hotelbewertungen reichen nicht aus, um aus einem Vertrag heraus zu kommen.
      Eine Rücktrittsversicherung ist in diesem Fall komplett uninteressant, da diese an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, die hier nicht vorliegen.

      Die Umbuchung bleibt die einzige Möglichkeit, dieses Hotel einigermaßen kostenneutral zu vermeiden.

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      • PimbolibärchenP Offline
        PimbolibärchenP Offline
        Pimbolibärchen
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Rischty!

        Dein Hotel hat noch 83 % und das mit den Insektenvernichter ist nun mal so.Das ist in der Türkei & Ägypten mal so.Das sind 5 Minuten und dann ist alles vorbei.Aber beim Essen wird das sicherlich nicht gemacht.Besser als wenn man die Kakerlaken aufs Zimmer hat.
        da kannst du umbuchen  und im anderen Hotel auch das haben...............

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        • Zoni69Z Offline
          Zoni69Z Offline
          Zoni69
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo zusammen,

          ich hätte gern einmal Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt gehört. Da der Fall auch mit gobucher und einer Stornierung zu tun hat, bin ich hier wohl richtig.

          Also: Im Mai haben meine Frau und ich eine Reise nach Mallorca für den August gebucht. Informiert haben wir uns im Internet, gebucht im Reisebüro bei uns im Ort. Veranstalter ist wie schon gesagt, gobucher. Eine Reiserücktrittsversicherung haben wir separat über den ADAC abgeschlossen (Jahresvertrag). Zum Zeitpunkt der Buchung war uns durchaus bewußt, dass es sein könnte, dass wir die Reise wieder stornieren müssen. So ist es nun auch gekommen. Den Grund für die Stornierung möchte ich hier nicht nennen, ist zu privat. Ich bitte um Verständnis. Die Chance, dass die Versicherung greift, ist nicht sonderlich hoch. Ich würde sie auf 10 - 20 % schätzen. Wie gesagt, dass alles war uns bewußt.
          Letzte Woche habe ich schon einmal im Reisebüro angerufen und gefragt, ob ich im Reisebüro oder beim Veranstalter direkt stornieren muß. Die Antwort war: "Bei uns im Reisebüro und bitte denken Sie an die Fristen für die Stornierung. Ab 29 Tage vor Reiseantritt wird es teurer." Ich dann also heute hin (33 Tage vor Reiseantritt).
          Was dann kam war ein Hammer: 70 % Stornokosten... Das konnte mir die Mitarbeiterin des Reisebüros aber auch erst nach telef. Rücksprache beim Veranstalter sagen. Wieder zu Hause, habe ich erst einmal auf meinen Reiseunterlagen nachgeschaut und siehe da auf der Reisebestätigung, die ich per Mail erhalten habe, steht ganz unten der entscheidende Satz: "Es gelten die bei Buchung akzeptierten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Beachten Sie die gesonderten Stornobedingungen für diese Buchung unter Punkt 5.3.8. ..."
          Unter diesem Punkt steht dann auch was von 70 %. Ein Stück weiter oben steht aber was von den (üblichen ?) 20%. Das habe ich seinerzeit auch gelesen. Nun haben wir natürlich ein ganz schönes Problem. Zum einen kann ich mich echt nicht damit empfinden, 70 % Stornokosten zu zahlen. Ich halte das schlicht für eine Unverschämtheit. Zum anderen, fühle ich mich von meinem Reisebüro extrem schlecht beraten. Auf so einen Umstand sollte meiner Meinung nach explizit hingewiesen werden ! Und wie mein Anruf dort aus der letzten Woche und auch das Verhalten der Chefin heute zeigte (Anruf beim RV), waren sich diese Damen der Sache selbst nicht bewußt. Schließlich habe ich im Reisebüro gebucht, um irgend welche Risiken zu minimieren bzw. auszuschließen. Bestätigung per Mail, Unterlagen per Mail - welche Berechtigung hat ein Reisebüro denn dann noch, wenn die Beratung solch einen wichtigen Punkt nicht mit einschließt ??? Meine persönlichen Daten in den Computer eintippen kann ich auch noch selbst. Hätten wir von diesen 70 % gewußt, hätten wir ganz sicher nicht bei diesem Veranstalter gebucht.
          Meint Ihr, ich kann da irgend etwas machen  um auf weniger als diesen 70 % sitzen zu bleiben ? Ein Antritt der Reise kommt definitiv nicht in Frage !

          Gruß Zoni69

          Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust, mit Idioten zu diskutieren.

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          • BulgarienfanB Offline
            BulgarienfanB Offline
            Bulgarienfan
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Da sehe ich leider schwarz. Selbst eine Umbuchung dürfte teuer werden, denn bei "Gobucher-Reisen" gelten auch hier besondere Bedingungen (siehe 5.4):

            " Änderungswünsche, die die unter Ziffer 5.3.8. GoBucher (BucherPackaging) genannten Reiseleistungen betreffen, können nichtpauschalisiert berechnet werden, sondern werden anhand dertatsächlichen Gegebenheiten ermittelt."

            Gruß

            Manfred

            Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
            Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
            Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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            • strawberryhillS Offline
              strawberryhillS Offline
              strawberryhill
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              so sind mache reisebüros, wenn die WOLLEN, würdest du vielmehr zurückerstattet bekommen! Manche sind kulant, manche eben nicht!
              Alternative: du hättest die reise verkaufen können (müssen halt die käufer namensänderungen vornehmen) oder ins ebay einstellen.

              08.01.-22.01.2018 DomRep
              Juni 2018 Gardasee
              Aug. 2018 Ibiza
              Sep. 2018 Mallorca
              Januar 2019 Punta Cana

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              • CaptainJarekC Offline
                CaptainJarekC Offline
                CaptainJarek
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @strawberryhill:
                Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man sich ggf. etwas zurückhaltender äußern!

                1. Das Reisebüro hat mit den Stornokosten eines Veranstalters exakt 0,nix zu tun. Es kann keinerlei Einfluss darauf nehmen, ganz gleich wie hoch diese ausfallen!

                2. Umbuchungen der Namen kommen bei Gobucher in der Praxis meistens einer Stornierung und anschließenden Neubuchung einzelner Leistungsbestandteile gleich. Prost Mahlzeit! Wird wohl nix mit Ebay und Co., so blöd ist schließlich keiner.

                Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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                • strawberryhillS Offline
                  strawberryhillS Offline
                  strawberryhill
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  😆  probieren geht über studieren!
                  Finde die 70 % eine ***********, vor allem, wenn man noch die blöde REiserücktrittsversicherung mitbucht!

                  08.01.-22.01.2018 DomRep
                  Juni 2018 Gardasee
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                  • strawberryhillS Offline
                    strawberryhillS Offline
                    strawberryhill
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    GO BUCHER:
                    5.3.1. bei Flugreisen bzw. Flugpauschalreisen
                    bis 30 Tage vor Reisebeginn20%ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn25%ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn35%ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn55%ab 06. Tag vor Reisebeginn 65%am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen90%
                    probier einfach selbst mit gobucher zu reden, nicht über das reisebüro, die wollen schließlich auch mitabsahnen!

                    08.01.-22.01.2018 DomRep
                    Juni 2018 Gardasee
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                    • gastwirtG Offline
                      gastwirtG Offline
                      gastwirt
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Der geschilderte Fall bestätigt zumindest captains Aussage aus einem anderen Thread,
                      das mindestens 50% der Reisebüros keine Ahnung von virtuellen Veranstaltern haben!

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                      • BulgarienfanB Offline
                        BulgarienfanB Offline
                        Bulgarienfan
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Strawberryhill, langsam wird es albern!

                        5.3.8. Bei Reiseleistungen von GoBucher (Bucher Packaging) die bei Buchung zu einer Gesamtheit von Reiseleistungen nach dem Prinzip des sog. "Dynamic Packaging" zusammengestellt werden, werden im Regelfall Sondertarife der einzelnen Leistungsträger (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagen) verwendet, die grundsätzlich nicht erstattet werden können. Auf Grund dieser besonderen Eigenschaft einer solchen gebuchten Reise, finden entgegen den unter Ziffer 5.3.1. bis Ziffer 5.3.7. genannten Rücktrittspauschalen folgende Rücktrittspauschalen ihre Anwendung:
                        Bei Flugpauschalreisen, Mietwagenbuchungen
                        vom Buchungstag bis 15 Tage vor Reisebeginn 70%
                        14 Tage vor Reisebeginn bis Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90%

                        Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                        Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                        Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • CaptainJarekC Offline
                          CaptainJarekC Offline
                          CaptainJarek
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          strawberryhill wrote:
                          probier einfach selbst mit gobucher zu reden, nicht über das reisebüro, die wollen schließlich auch mitabsahnen!

                          Echt albern so ein Posting! Was glaubst Du würden Dir die bei GoBucher sagen? "Och hallo, sie sind´s. Freut uns von Ihnen zu hören ... ach ja, und Stornokosten ... wer braucht die schon. Wir stornieren Ihnen das grade mal kostenfrei!" oder was?

                          Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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                          • hema2812H Offline
                            hema2812H Offline
                            hema2812
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ist ja alles in Ordnung, was unsere Reiseexperten schreiben.
                            Wenn ein Kunde eine Reise storniert, hat er  die vertraglich vereinbarten Kosten zu tragen.
                            Inwieweit diese Kosten den entstandenen Schaden übersteigen, spielt keine Rolle.
                            Der Anspruch auf Zahlung an den RV kann auch nicht durch den Einwand einer Falschberatung durch den Reisevermittler zurückgewiesen werden.

                            Wenn man aber nun den Bogen zum anderen Thread schlägt, wo der RV kurzfristig den Reisevertrag storniert, verändert sich  die Rechtslage beträchtlich.

                            In diesem Fall  soll der RV nicht schadensersatzpflichtig sein? ❓

                            Der Kunde darf kostenlos vom gebrochenen Vertrag zurücktreten. Toll. 😆

                            Ihm wird sogar eine vergleichbare Unterkunft angeboten. Wie großzügig!

                            *Wenn der  Kunde aber dieses Angebot nicht annimmt und Schadenersatz verlangt,
                            dann ist dieses Begehren - ausführlich von **Gabi  und auch von Portas beschrieben -
                            frech und unrealistisch.*Unsere Experten Manfred, Adegi haben ja reichlich dagegen gewettert.

                            Tatsächlich verteidigen sie  eine gängige Praxis  der Reisebranche.

                            Auch wenn der Reiseveranstalter zwei oder drei Tage vorher eine schon vor längerer Zeit vereinbarte und vorbezahlte Reise  absagt, fühlt er sich nicht zum Schadensersatz verpflichtet.   Der berechtigte Anspruch kann z.Z. nur durch Klage erstritten werden.

                            ***Das ist schreiendes Unrecht, das es nur bei Reiseverträgen gibt.*In dieser Hinsicht gebe ich Gabi Maier recht. Ob ich in einem konkreten Fall wie sie Schadensersatz erstreiten würde, weiß ich nicht.  Wahrscheinlich würde ich auch auf ein Vergleichsangebot eingehen, das aber deutlich höherpreisig -und wertig sein müsste.
                            Ansonsten würde ich klagen.

                            Die dummen Einwände " Wenn dir die Bedingungen nicht passen, musst du sie ja nicht akzeptieren" lasse ich nicht gelten.

                            Wie viele Branchen ist auch die Reisebranche gut vernetzt. Nicht ein einzelnes, sondern alle großen Veranstalter machen die gleichen Verträge. Und wenn die Stornokosten- gesetzlich oder auch nicht - angehoben werden, dann geschieht das im Gleichklang, als hätte man sich vorher abgesprochen.

                            Also keine Chance für Wechselwillige.

                            Gruß
                            hema

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • BulgarienfanB Offline
                              BulgarienfanB Offline
                              Bulgarienfan
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              I.
                               
                              Ja mei, ich bin doch dafür, dass ihr klagt! Ich will doch endlich Urteile sehen. Seit Tagen bettele ich doch darum. Und was bekomme ich: Wunschzettel, auf denen steht, was z.B. Gabriela gerne hätte;  was nicht da steht, ist die geltende Rechtslage. Ich halte es allerdings für unverantwortlich, den Usern eigene Wünsche und Vermutungen als "gesicherte Rechtslage" zu verkaufen. Und genau das werfe ich Gabriela vor.

                              Also klagt, klagt, klagt! Und bitte bitte bitte teilt mir dann die Urteile mit Aktenzeichen mit. Ich werde dann hier bei auftauchenden Fragen selbstverständlich auf verbrauchergünstige Urteile hinweisen. Schließlich habe ich hier schon häufig auf die 50-Prozent-Regelung hingewiesen.

                              II.

                              Es ist ja nicht so, dass es keine günstige Entwicklung gibt. Es geht doch in die richtige Richtung. Durch das Maledivenurteil wurde den RV die Möglichkeit genommen, Reisenden Alternativen in anderen Destinationen anzubieten und dadurch Schadensersatz zu vermeiden.

                              Das Urteil des Landgerichtes Frankfurt hat zwei positive Aspekte:

                              Wenn ich erst vor Ort von einer Überbuchung erfahre,
                               
                              bedeutet dies 1. praktisch automatisch eine Reisepreisminderung um 15 Prozent. Und ich kann zweitens außerdem, wenn ich das Ersatzhotel unter Vorbehalt annehme, Unterschiede zum ursprünglichen Hotel als Reisepreisminderung geltend machen. Und damit komme ich unter Umständen sehr schnell zu meinem 50prozentigen Schadensersatz. Es bleibt natürlich abzuwarten, ob andere Gerichte dem LG Frankfurt folgen und was vielleicht der BGH dazu sagen wird.

                              III:

                              Ich bin davon überzeugt, dass in naher Zukunft weitere verbraucherfreundliche Urteile zum Reiserecht ergehen werden, insbesondere zum Schadenbsersatz bei Überbuchungen. Was ich allerdings nicht glaube, ist, dass die Gerichte allein aufgrund einer Überbuchung einen 50prozentigen Schadensersatz zusprechen werden. Aber das ist reine Spekulation, ich bin kein Hellseher.
                               
                              IV.
                               
                              Bis mir neue Urteile bekannt werden, werde ich hier Auskünfte nach bestem Wisssen und Gewissen nach der jetzigen mir bekannten Rechtslage erteilen. Denn es ist meine Überzeugung, dass der Community nur damit und nicht mit Phantasien und Wunschdenken gedient ist. Wenn mich deswegen jemand für einen Veteidiger der Reisebranche hält, sei es drum! Allerdings sehe ich in der Reisebranche auch keinen natürlichen Feind.

                              Gruß

                              Manfred

                              Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                              Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                              Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • gabriela_maierG Offline
                                gabriela_maierG Offline
                                gabriela_maier
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @ bulgarienfan:

                                aus deinem Beitrag kann ich eine Anregung von dir dick unterstreichen: klagt, Leute, klagt ! Denn sonst bekommt ihr nichts.

                                Dein Hilfeschrei in einem anderem thread um Hilfestellung der Rechtsexperten gegen meine "Behauptungen" ist unerfüllt geblieben. Warum wohl ? Die Antwort habe ich dir in dem thread gegeben.

                                Und das viele Leute eben nicht klagen, aus nachvollziehbaren Gründen, habe ich auch schon geschrieben. Nur ändert das nichts an den Rechtspositionen !! Frag doch ganz einfach mal einen Fachanwalt für Reiserecht danach. Ruf ihn an, und erkundige dich.

                                Ich nenne dir aber gerne einen konkreten Fall, der vom dem AG Köln entschieden worden ist. Der RV hatte in einem Winterurlaub in der Türkei dem Reisenden ca. 10 Tage vorher mitgeteilt, das das gebuchte Hotel ab der Hälfte der Urlaubszeit schliessen würde. Und kostenlose Stornierung, komplett ein anderes Hotel oder zum Schliessungstermin alternativ Umzug in ein andere Hotel. Der Kläger hat storniert, den Reisepreis zurückerhalten und Klage erhoben. Sein Anwalt wollte 100% des Reisepreises als Schadensersatz haben. Das Gericht hat die 100% abgewiesen und 50% zugesprochen.

                                Aus der Begründung des Gerichtes:

                                "Für die Höhe der Entschädigung wird der Reisepreis zum Maßstab genommen, denn die Höhe des Reisepreises zeigt, wie viel Geld der mit der Reise verbundene immaterielle Gewinn dem Reisenden wert war ( vgl. BGH NJW 2005, 1050 ). Eine Entschädigung von insgesamt 50% des Reisepreises ist im vorliegenden Fall ausreichend, es ist nichts vorgetragen worden, aus welchem Grunde etwa ein höherer immaterieller Schaden entstanden ist"

                                Für mich sind die Formulierungen des Gerichtes interessant, damit kommt man vom hier nicht zutreffenden Begriff "Schadensersatz" weg. Es geht um Entschädigung für einen immateriellen Gewinn.

                                Gruss Gabriela

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • gabriela_maierG Offline
                                  gabriela_maierG Offline
                                  gabriela_maier
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Noch ein wichtiger Nachsatz:

                                  die Sache wurde vor Gericht überhaupt nicht erörtert. Zwar hatten sich die Anwälte schon umfangreiche Schriftsätze gegenseitig zukommen lassen, aber das Gericht hat

                                  "von der Darstellung eines Tatbestandes wird gem. §§ 313 a und b ZPO abgesehen"

                                  Gruss Gabriela

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Sandra1971S Offline
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                                    Sandra1971
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Blöde Frage, aber hast du vielleicht was falsch verstanden im RB? Die 20% beziehen sich normalerweise auf Deinen Anteil. Du würdest in diesem konkreten Fall also 20% von 70% Stornierungskosten bezahlen, das ist Dein Anteil. Es sei denn, du hast eine RRKV ohne Eigenanteil, dann übernimmt Deine Versicherung auch diese 20%. Wenn du natürlich stornierst OHNE einen konkreten Grund für die Versicherung (also zB Krankheit, Tod eines Angehörigen, Arbeitsplatzverlust) musst du natürlich allein die 70% Stornokosten übernehmen...

                                    Viel Glück...

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • CaptainJarekC Offline
                                      CaptainJarekC Offline
                                      CaptainJarek
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      gabriela_maier wrote:
                                      Nur ändert das nichts an den Rechtspositionen !!

                                      Rechtspositionen? Vor einer Klage? Und dann auch noch bei einem Thema welches in den letzten Jahren kaum seitens der Gerichte bearbeitet worden ist???

                                      Sowas gibt´s nicht! Deswegen müssen die Urlauber und RV´s ja klagen ... eben damit Rechtpositionen festgelegt werden!

                                      Übrigens find´s ich reichlich mühselig immer irgendwelche Einzelfallentscheidungen eines Amtsgerichts zwecks "Argumentationsuntermauerung" vorgelegt zu bekommen. 
                                      Einzelne Amtsgerichtsurteile interessieren in etwa so viel wie das Platzen einer Grillwurst in St. Pauli. Gar nicht!

                                      Zumal heutzutage ja auch jeder Tünnes Richter am Amtsgericht werden kann. Man braucht mittlerweile noch nicht einmal mehr - wie früher - ein "VB" ( voll befriedigend ) im Examen. Also bitte!

                                      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • BulgarienfanB Offline
                                        BulgarienfanB Offline
                                        Bulgarienfan
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Gabriela,

                                        hast du dir die Fundstelle einmal angesehen?

                                        **##**Das Verhalten der K war auch nicht treuwidrig oder missbräuchlich, wie der BGH S. 1048 unter (2) ausführt. Hierfür reicht aus, dass K das Ersatzangebot nicht willkürlich, sondern unter Berufung darauf abgelehnt haben, dass es nicht gleichwertig war. Deshalb beruht das Entschädigungsverlangen nicht auf einem Verstoß gegen § 242 BGB wegen unzulässiger Rechtsausübung.
                                        (...)

                                        Zusammenfassung

                                        • Die Gewährleistungsregelung beim Reisevertrag in §§ 651 c - h ist weit zu fassen. Sie umfasst auch die Unmöglichkeit oder vollständige Nichterbringung der vom Reiseveranstalter geschuldeten Reise.
                                        • Im Fall der Überbuchung des vereinbarten Hotels ist der Reiseveranstalter nicht berechtigt, den Kunden auf ein Ersatzangebot zu verweisen, das nicht vollständig gleichwertig ist. Darf der Kunde deshalb das Ersatzangebot zurückweisen, kann er die Zahlung des Reisepreises verweigern oder diesen zurückverlangen und Schadensersatz wegen Vereitelung der Reise nach § 651 f I, II verlangen.  (...) ##   (Hervorhebungen durch mich Manfred)
                                           
                                          Genau das behaupte ich doch seit "Menschengedenken". Der BGH fordert eine völlige Gleichwertigkeit. Ist diese gegeben, und man weist das Angebot zurück, gibt es eben keinen Schadensersatz.
                                           
                                          Von deinem AG-Urteil, also unterste Instanz, hätte ich gerne den vollständigen Wortlaut, bevor ich dazu was sage.
                                           
                                          Gruß
                                           
                                          Manfred

                                        Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                                        Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                                        Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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                                        • gabriela_maierG Offline
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                                          gabriela_maier
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Was sollen die Unterstellungen einem Amtsgericht gegenüber ? Was habt ihr für ein Rechtsverständnis ?

                                          Nur mal für die Oberschlauen hier:

                                          alle Klagen aus dem Reiserecht beginnen beim Amtsgericht. Und in der Regel enden sie auch da. Warum ? Erst ab Streitwert € 600.-- ist eine Berufung möglich. Ihr macht doch auch immer eure "höhnische" Rechnung auf, wenn jemand hier im forum sich nach Anspruchshöhen erkundigt.

                                          Ihr solltet euch schämen !!

                                          Und dewegen diesmal keinen Gruss

                                          Gabriela

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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