Umbuchung vor Ort erfahren
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Hi,
wir waren vom 05.08.2009 - 19.08.2009 in Gran Canaria.
Gebucht war das Hotel Buenaventura, gebucht über Holidaycheck, bzw BUCHER Reisen.Als wir dort gelandet sind, wurde uns am Flughafen Las Palmas mitgeteilt, dass unser Hotel überbucht sei.
Wir sind in das Hotel Catarina gebracht worden, dass auch zur Hotelkette IFA gehört.
Das gebuchte Hotel Buenaventura Hatte Landeskategorie 3***, das erhaltene 4****Im Grunde war das Hotel in Ordnung, ärgerlich war, dass
- Das Publikum sehr familiär war ( Buenaventura fast nur partylustige Gäste)
- Das Hotel nicht im Zentrum war ( ca 4km weit weg)
- Unser Zimmer dort die ersten 4 Tage Tage unzumutbar laut war nachts, da über Disco ( bis 6Uhr Live-Rock-Musik)
Gezahlt haben wir für 14Tage zusammen 1848 €
- Wieviel können wir realistischer Weise vom Veranstalter zurückverlangen?
- Ist es sinnvoll einen Anwalt über Rechtschutz einzuschalten?
Grüße
Donni -
hallo donni.
bevor du einen anwalt einschaltest, solltest du dir ganz genau überlegen, was du möchtest.
und dann wird man dich fragen, warum du nicht direkt nach der nachricht, dass ihr umgebucht wurdet, interveniert hast.
zudem widersprechen sich deine kritikpunkte 1 und 3 immens.
in punkt 1 beschwerst du dich, dass es KEIN partyhotel ist.
in punkt 3 beschwerst du dich, dass party gemacht wurde.
was denn nun?
eigentlich wäre meines erachtens nur der 2 punkt einer reklamation würdig. -
Hallo Lexi ...
bin zwar bislang immer von umbuchungen verschont geblieben, aber ich hab da mal ne frage: inwiefern kann man denn direkt vor ort bei ner umbuchung auf ein anderes hotel intervenieren?
sorry für die dösige frage ... ist halt nur ne interessante frage für mich
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Ich glaube oder denke nicht das ihr da großartig was zurückbekommt.
Ich habt statt des gebuchten 3 Sterne Hotels, die nächsthöhere Kategorie 4 Sterne Hotel bekommen und angenommen.
Das ist die normale Verfahrensweise. Aufgrund dessen das das Publikum sehr familiär war oder man weiter zum Zentrum etc hatte, das könnten keine Gründe für eine Forderung sein.
Zudem wenn das zugewiesene Hotel teurer als euer ursprünglich gebuchtes war.lg
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Lest mal hier:
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@jetstream
hallo.
ganz einfach. du sagst, dass du mit der umbuchung nicht einverstanden bist und verlangst sofort einen flug retour. -
genauso scheint es zu sein! bin im Moment auf Korfu, im Hotel angekommen hat man uns woanders hingebracht, haben hotel direkt am Meer gebucht. wir sind mitgefahren, aber dann nicht mal ausgestiegen. Zurueck am Hotel mein hinweis auf die naechste Maschine, nach einer halben stunde hatten wir das gebuchte Zimmer! Herzliche gruesse aus einem schoenen Urlaub an euch alle marcel
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gastwirt wrote:
Zurueck am Hotel mein hinweis auf die naechste Maschine, nach einer halben stunde hatten wir das gebuchte Zimmer!
Du bist unser Held des Tages
Schönen Urlaub noch

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Nun ist die Situation aber schwierig, wenn man z.B. am späteren Abend ankommt und kalt erwischt wird. Ich habe in einem anderem thread geschrieben, das in einer solche Lage Fehler begangen werden, die man später nur sehr schwer oder gar nicht korrigieren kann.
Richtig ist, das dieser Vertragsbruch einen Schadensersatz des Reisenden bewirkt. Wer die
Alternative annimmt -völlig egal, ob höherwertig oder nicht- und erst nach seiner Rückkehr Ansprüche geltend machen will, kann sich die Mühe sparen. Der alte Reisevertrag ist erloschen, ein neuer Reisevertrag wurde -stillschweigend- angenommen und akzeptiert.Wer der örtlichen Reisevertretung am Flughafen nicht sofort seine Reklamation vorträgt und am besten mit Leidensgenossen untereinander sofort sich Zeugenadressen verschafft, sollte zumindest seine Reklamation dem örtlichen Agenten mündlich vortragen und sagen, ich akzeptiere das Alternativhotel nicht, formal Ansprüche anmelden, sich auch Zeugenanschriften besorgen und sagen: es ist jetzt schon spät, ich bin müde, ich will jetzt schlafen und morgen früh mich zur Sache äussern.
Die RV kalkulieren damit, das der Reisende den Urlaub nicht abbrechen will. Und es nicht darauf ankommen lassen, mit sofortigem oder zeitnahem Rückflug zu drohen.
Wer seinen Anspruch auf Schadensersatz aber vor Ort korrekt und zeitgemäss vorträgt, kann nach seiner Rückkehr den RV verklagen, auch wenn er dessen Alternative akzeptiert hat. Die Richter sprechen in der Regel ca. 50% des ursprünglichen Reisepreises als Schadensersatz zu. Bewegt sich die Alternative im gleichen oder ähnlichem Standard, tut sich nichts. Ist es höherwertig, muss man sich auf den Schadensersatzanspruch wg. Vertragsbruch die höhere Qualität anrechnen lassen.
Nach jüngerer Rechtssprechung sprechen die Richter zu den 50% Schadensersatzanspruch auch noch 10-15% zusätzlich wg. unterlassener rechtzeitiger Information über die Umbuchung zu. Denn die ergibt sich nicht erst zwischen Abflug und Ankunft.
Wer aber den ganz harten Weg wählt -weil er es sich erlauben kann und will- und auf sofortigem Rückflug besteht, muss dem RV wg. des Rückfluges eine Frist setzen, z.B. 24 Stunden. Und danach darf er sich einen eigenen Flug besorgen, und das kann auch ein Linienflug sein. Er muss sich dann nur die Unterbringungs- und Verpflegungskosten anrechnen lassen, die er für die Zeit in Anspruch nimmt. In diesem Fallbeispiel wird es ganz schön teuer für den RV, denn dann werden die Schadensersatzansprüche den urspünglichen Reisepreis um mehr als 100% übersteigen. Wohlgemerkt, der Schadensersatz. Das der bezahlte erste Reisepreis komplett erstattet wird ist selbstverständlich.
Aber das ist eine Konstellation für einen guten Fachanwalt.
Gruss Gabriela
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Coole antworten ... vielen lieben Dank ...
ich muss dann noch mal doof fragen ... also: wie genau schaut es aus, wenn man eine Umbuchung unter Vorbehalt annimmt ... ?
Nehmen wir mal an, ich lande spät abends und bin müde und alle ... die bieten mir ein hotel mit weniger sternen an. Wenn ich das recht verstehe, kriege ich selbstverständlich die Preisdifferenz zurück erstattet. Oder kriege ich die nur zurück, wenn ich meinen Vorbehalt anmelde ...
Und nehmen wir nun mal an, dass angebotene Hotel ist so ein Horrorschuppen ... Wenn ich Vorbehalt angemeldet habe: Kann ich dann sagen - ich will ne andere Hütte? Oder können die sagen: Friss oder Stirb? Und kann ich generell drauf bestehen, ein Hotel mit denselben Sternen wie das von mir gebuchte zu kriegen ...? Oder können die sagen: Friss oder Stirb?
Sorry wegen meiner dösigen Fragen ... Ich hab da gar keine ahnung.
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@jetstream
deine fragen sind doch nicht "dösig". sie tauchen immer wieder auf, da hotelüberbuchungen scheinabr öfter vor kommen, als man denkt.
schau mal in den link, den "bulgarienfan" eingestellt hat.
dort steht, dass der "neue horrorschuppen" wieder einen neuen mangel darstellt.
du kannst also, sofern der mangel angezeigt, schriftlich fixiert wurde, etc., so vorgehen, als sein dein ursprünglich gebuchtes hotel der "horrorschuppen" gewesen. -
die Annahme einer vor Ort angebotenen Alternative unter Vorbehalt muss gekoppelt sein mit angekündigten ( und zwar später spezifizierten ) Schadensersatzforderungen. Damit wird folgendes dokumentiert:
1.) du wirst Schadensersatzforderungen stellen wegen des Vertragsbruches ( weil du ein bestimmtes Hotel gebucht hast und dieses nicht zur Verfügung steht ).
2.) du wirst prüfen, ob die Alternative deiner gebuchten Anlage entspricht. Ist sie besser wirst du Abstriche bei deiner Schadensersatzforderung machen müssen. Ist sie schlechter -meistens sehr schwierig nachzuweisen, da es subjektiv bewertet wird- steht dir zusätzlicher Schadensersatz zu. Das ist einfach, wenn die Klassifizierung unterschiedlich ist, aber schwer, wenn die Kategorien gleich sind.
3.) Mit den Kriterien von Punkt 2 ist deine ursprüngliche und bezahlte Reise abgegolten. Aber der RV kann dir vor Ort immer noch eine weitere Alternative anbieten, wenn du z.B. nach 24 oder 48 Stunden feststellst, das die Alternative ( nachweisbare ) Mängel aufweist. Der dann folgende Umzugsstress und der zeitliche Aufwand -für vergebene Urlaubszeit- fällt dann wieder in den Bereich "Schadensersatz".
Das wird jetzt aber alles spitzfindig. Mein Rat: wer vor Ort kalt erwischt wird und die Sache nicht brutal durchziehen will ( kann ), sollte eine Alternative im gleichen Sternebereich ( oder besser ) akzeptieren, aber auf keinen Fall auf seinen Schadensersatz verzichten. Dann ist wenigstens der Urlaub zuzmindest teilweise gerettet, und um seine Forderung kann man sich nach der Rückkehr kümmern. Nur muss die Schadensersatzforderung sofort oder zumindest am nächsten Morgen ( bei nächtlicher Ankunft ) schriftlich und mit Zeugen vorgelegt werden. Ansprechpartner dafür ist nur der RV bzw. seine örtliche Vertretung.
Gruss Gabriela
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@gabriela
du hast das super gut auf Seite 1 erklärt
lg -
glaube ich auch, aber für jetstream noch ein bischen mehr den Vorbehalt erläutert. Ist ja auch schwierig, wenn man dabei die Forderung nach Schadensersatz vergisst.
In diesem wie auch in einem anderen thread habe ich mehrfach betont: vor Ort kann man eine Menge Fehler machen, wenn man mit einer solchen Situation ( z.B. übermüdet oder mit quengelnden Kindern ) konfrontiert wird und die später nicht mehr zu korrigieren sind.
Gruss Gabriela
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Hallo!
Für mich wäre es schon ein erheblicher Mangel wenn ich ein Hotel im Zentrum (bei den Restaurants, Kneipen und Disco´s) gebucht habe und jetzt JWD (Janz Weit Draußen) untergebracht bin und immer 4 Kilometer hin- und zurücklaufen müßte.
Meist sind die Hotels nicht ganz überbucht sondern es fehlen nur einige Zimmer. Wer geschickt auftritt oder am meisten "Theater" macht erhält sein bestelltes Hotel. Besonders Jugendliche oder junge Erwachsene werden in solchen Fällen schlecht behandelt.
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kleine Abwandlung zu dem Thema. (z.B. oft geschehen Malediven Insel/Hotel Angaga)
man bucht einen netten Wasserbungalow und wird in einen Gartenbungalow verfrachtet. Ist zwar nur kurzfristig aber z.b. in den Flitterwochen doch oft ärgerlich.
gilt hier das gleiche/ist es hier ähnlich?
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Lugansk wrote:
....Meist sind die Hotels nicht ganz überbucht sondern es fehlen nur einige Zimmer. Wer geschickt auftritt oder am meisten "Theater" macht erhält sein bestelltes Hotel. Besonders Jugendliche oder junge Erwachsene werden in solchen Fällen schlecht behandelt.@lugansk
ich denke , dass "reiseneulinge" zu unerfahren sind und ihre rechte einfach nicht kennen.
wenn man seine rechte kennt und die vor ort vehement durchsetzt, dann gibt es weniger probleme. -
@ Lugansk, Donni83
Von Hotel Catarina zum "Zentrum" sind es niemals 4 km, höchstens 1!!
Oder bist du über die Autobahn gelaufen?
@ Donni83
Ich weiß nicht was du zu meckern hast: einerseits suchst du Party, andersseits beklagst du dich über Diskolärm.
Du kannst noch von Glück sprechen, dass du ins Catarina gekommen bist, wahrlich kein schlechtes Hotel.