Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Reiserücktrittsversicherung??
  6. Reiserücktrittsversicherung??

Reiserücktrittsversicherung??

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
13 Beiträge 4 Kommentatoren 5.5k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • taptap2005T Offline
    taptap2005T Offline
    taptap2005
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hi,

    wer kennt sich aus mit Reiserücktrittsversicherung??

    Wie läuft es ab, angenommen ich buche eine Reise für April pro Person 607 Euro. paar Tage davor wird mein Kind krank und ich kann nicht verreisen.

    Bekommen ich die Summe zurück?
    oder wie genau läuft es ab???

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Grundsätzlich stehen die genauen Bedingungen in jeder Versicherungspolizze. Also Abweichungen stets möglich.

      Aber grundsätzlich ist es so:
      Buchung heute
      Abreise 15. Apr. 06
      Erkrankung einer mitreisenden Person oder eines nahen Angehörigen, der pflegebedürftig wird (= Tochter)
      dann übernehmen die Versicherungen die Stornogebühren für entweder die eine zurück bleibende Person oder aber auch für die gemeinsam Reisenden, wenn alle stornieren (vorteilhaft in so einem Fall, dass alle gemeinsam auf einem Buchungsschein, zumindest aber auf einer Polizze stehen - muss zwar nicht zwingend sein, aber untermauert die Tatsache des gemeinsamen Reisens!).

      Gruß
      Peter

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • wiener-michlW Offline
        wiener-michlW Offline
        wiener-michl
        Verwarnt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        du schickst ein ärztliches attest an das Reisebüro,
        die schicken das an die versicherung.
        Von der bekommst du dann die Rückerstattung, aber nicht was du für die versicherung bezahlt hast, und auch nicht die buchungsgebühr.

        Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          "wiener-michl" wrote:
          und auch nicht die buchungsgebühr.

          ... ist aber gesetzlich nicht zulässig, das Einbehalten einer Buchungsgebühr im Stornofall.

          Der Gesetzgeber schreibt die völlig Rückzahlung aller erhaltenen Beträge abzüglich einer rechtskräftig vereinbarten Stornogebühr des Reiseveranstalters und geleisteter Prämie für eine Stornoversicherung.

          Stornoversicherungen ersetzen nicht die Buchungsgebühren.
          Buchungsgebühren sind im Storno zurück zuerstatten.

          Gruß
          Peter

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • wiener-michlW Offline
            wiener-michlW Offline
            wiener-michl
            Verwarnt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hi Peter,

            dann haben die mich damals wohl beschissen.
            Oder gibts da bei Todesfällen andere Regelungen ?

            Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Nein

              Gruß
              Peter

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Chiara SalutaC Offline
                Chiara SalutaC Offline
                Chiara Saluta
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Sehr verehrte Leser,

                man muss bitte beim o.g. beachten das hier Abweichungen zwischen österreichischem Recht und deutschem Recht vorhanden sein können.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Reiseversicherungen unterliegen nicht deutschem oder österreichischem Recht, sondern ihren eigenen Bedingungen. Und darauf habe ich in meiner ersten Antwort auch hingewiesen.

                  Was ich sonst so erwähne, basiert auf Grundlage deutschem Recht.
                  Gruß
                  Peter

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Chiara SalutaC Offline
                    Chiara SalutaC Offline
                    Chiara Saluta
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Peter,

                    stimmt, ....nicht ganz.

                    Du schriebst:
                    Stornoversicherungen ersetzen nicht die Buchungsgebühren.
                    Buchungsgebühren sind im Storno zurück zuerstatten.

                    Buchungsgebühren (Service Fee ) werden von den Versicherern erstattet, sofern sie als solche auf der Stornorechnung mit ausgewiesen sind und auch nur dann.
                    (Quelle ERV)

                    Schönes Wochenende
                    Gruss
                    Chiara

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • mosaikM Offline
                      mosaikM Offline
                      mosaik
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      ...übernommen werden die "vertraglich geschuldeten" Rücktrittskosten. Darunter fallen bei Pauschalreisen die Stornoentschädigung nach § 651 i II, III...so bezieht sich der Versicherungsvertrag bei einer Pauschalreise grundsätzlich nicht auf Vermittlergebühren (=Buchungsbegebühren, Anm. von Peter) eines Reisebüros oder Kosten für Visabschaffung.

                      Quelle Dr. Führich "Reiserecht" Auflage 2005 (deutsches Reiserecht!)

                      Somit muss die Versicherung ausdrücklich in ihren Bedingungen den Ersatz von Buchungsgebühren vereinbaren.

                      Es ist ja normalerweise auch üblich, dass man die Stornorechnung vom Veranstalter mitschicken muss - auf der ja keine Buchungsgebühr vermerkt ist.

                      Gruß
                      Peter

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Chiara SalutaC Offline
                        Chiara SalutaC Offline
                        Chiara Saluta
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo Peter,

                        es fallen ja bei Pauschalreisen i.d.R. ja auch keine - wie Du sie nennst- Buchungsgebühren an.
                        Somit gelten Sie überwiegend für den Linienflug / Low Cost Markt und da sind sie als Posten mit aufgeführt.

                        Servus
                        Chiara

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • mosaikM Offline
                          mosaikM Offline
                          mosaik
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Natürlich gibt es zahlreiche Reisebüros, die bei einer Pauschalreisebuchung auch eine Buchungsgebühr verrechnen. Was im übrigen rechtlich zulässig ist und weder gegen einen Agenturvertrag noch den Handelsvertreter oder -maklerstatus verstößt.

                          Bei einer Stornierung eines Reisevertrages (=nur im Pauschalreisebereich, ansonsten Geschäftsbesorgungsvertrag [-->Flüge] oder anderes [Hotel]!) erfolgt eine Rückabwicklung des geschlossenen Vertrages. Einfach ausgedrückt: so, als wäre nie ein Vertrag geschlossen, allerdings darf man die vereinbarten Stornogebühren verrechnen. Also, jene vom Reiseveranstalter.

                          Wurde über die Buchungsgebühren im Vertrag keine Regelung bzg. Stornierung getroffen, sind sie voll zurück zuerstatten. Wurde eine Reiseversicherung abgeschlossen, liegt ja ein eigener Versicherungsvertrag vor, daher analog den Bedingungen der Versicherung entweder aufzulösen oder zu bezahlen.

                          Ganz simpel ausgedrückt - löst ein Kunde einen Reisevertrag, muss man ihm alles zurückzahlen, was nicht vorher als Gebühr(en) vereinbart war.

                          So fand ich beispielsweise bei den Versicherungsbedingungen der Deutschen Europäischen Reiseversicherung bei Ersatz von Stornokosten: ... die vertraglich geschuldeten Kosten...

                          Es geht also alles auf im Reisevertrag geregelte Kosten hinaus.

                          In Österreich hat die Europäische RV ein Produkt nur für Flugbuchungen, bei dem auch Servicegebühren und nicht refundierte Taxen (Ryanair...) ersetzt werden. Allerdings in der Höhe eingeschränkt.

                          Du sieht, das so harmlos begonnene Fragespiel zeigt im Detail viele Facetten und Möglichkeiten. Daher nochmals mein Rat: stets die Detailbedingungen der Versicherung studieren!

                          Liebe Grüße
                          Peter

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Chiara SalutaC Offline
                            Chiara SalutaC Offline
                            Chiara Saluta
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo Peter,

                            dem kann ich nichts mehr hinzufügen.

                            Viele Grüsse
                            Chiara

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            Antworten
                            • In einem neuen Thema antworten
                            Einloggen
                            • Sortiert nach
                            • Älteste zuerst
                            • Neuste zuerst
                            • Meiste Stimmen

                            • 1 von 1
                            Reiseforum Service
                            • RSS-Feed abonnieren
                            • Verhaltensregeln im Reiseforum
                            • Reiseforum Hilfe
                            • Forensuche
                            • Aktuelle Themen

                            • Inhalte melden
                            • Veranstalter AGB
                            • Nutzungsbedingungen
                            • Datenschutz
                            • Privatsphäre-Einstellungen
                            • AGB
                            • Impressum
                            © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                            • Erster Beitrag
                              Letzter Beitrag