Reiserücktrittsversicherung??
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Hi,
wer kennt sich aus mit Reiserücktrittsversicherung??
Wie läuft es ab, angenommen ich buche eine Reise für April pro Person 607 Euro. paar Tage davor wird mein Kind krank und ich kann nicht verreisen.
Bekommen ich die Summe zurück?
oder wie genau läuft es ab??? -
Grundsätzlich stehen die genauen Bedingungen in jeder Versicherungspolizze. Also Abweichungen stets möglich.
Aber grundsätzlich ist es so:
Buchung heute
Abreise 15. Apr. 06
Erkrankung einer mitreisenden Person oder eines nahen Angehörigen, der pflegebedürftig wird (= Tochter)
dann übernehmen die Versicherungen die Stornogebühren für entweder die eine zurück bleibende Person oder aber auch für die gemeinsam Reisenden, wenn alle stornieren (vorteilhaft in so einem Fall, dass alle gemeinsam auf einem Buchungsschein, zumindest aber auf einer Polizze stehen - muss zwar nicht zwingend sein, aber untermauert die Tatsache des gemeinsamen Reisens!).Gruß
Peter -
du schickst ein ärztliches attest an das Reisebüro,
die schicken das an die versicherung.
Von der bekommst du dann die Rückerstattung, aber nicht was du für die versicherung bezahlt hast, und auch nicht die buchungsgebühr. -
"wiener-michl" wrote:
und auch nicht die buchungsgebühr.... ist aber gesetzlich nicht zulässig, das Einbehalten einer Buchungsgebühr im Stornofall.
Der Gesetzgeber schreibt die völlig Rückzahlung aller erhaltenen Beträge abzüglich einer rechtskräftig vereinbarten Stornogebühr des Reiseveranstalters und geleisteter Prämie für eine Stornoversicherung.
Stornoversicherungen ersetzen nicht die Buchungsgebühren.
Buchungsgebühren sind im Storno zurück zuerstatten.Gruß
Peter -
Hi Peter,
dann haben die mich damals wohl beschissen.
Oder gibts da bei Todesfällen andere Regelungen ? -
Sehr verehrte Leser,
man muss bitte beim o.g. beachten das hier Abweichungen zwischen österreichischem Recht und deutschem Recht vorhanden sein können.
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Reiseversicherungen unterliegen nicht deutschem oder österreichischem Recht, sondern ihren eigenen Bedingungen. Und darauf habe ich in meiner ersten Antwort auch hingewiesen.
Was ich sonst so erwähne, basiert auf Grundlage deutschem Recht.
Gruß
Peter -
Hallo Peter,
stimmt, ....nicht ganz.
Du schriebst:
Stornoversicherungen ersetzen nicht die Buchungsgebühren.
Buchungsgebühren sind im Storno zurück zuerstatten.
Buchungsgebühren (Service Fee ) werden von den Versicherern erstattet, sofern sie als solche auf der Stornorechnung mit ausgewiesen sind und auch nur dann.
(Quelle ERV)Schönes Wochenende
Gruss
Chiara -
...übernommen werden die "vertraglich geschuldeten" Rücktrittskosten. Darunter fallen bei Pauschalreisen die Stornoentschädigung nach § 651 i II, III...so bezieht sich der Versicherungsvertrag bei einer Pauschalreise grundsätzlich nicht auf Vermittlergebühren (=Buchungsbegebühren, Anm. von Peter) eines Reisebüros oder Kosten für Visabschaffung.
Quelle Dr. Führich "Reiserecht" Auflage 2005 (deutsches Reiserecht!)
Somit muss die Versicherung ausdrücklich in ihren Bedingungen den Ersatz von Buchungsgebühren vereinbaren.
Es ist ja normalerweise auch üblich, dass man die Stornorechnung vom Veranstalter mitschicken muss - auf der ja keine Buchungsgebühr vermerkt ist.
Gruß
Peter -
Hallo Peter,
es fallen ja bei Pauschalreisen i.d.R. ja auch keine - wie Du sie nennst- Buchungsgebühren an.
Somit gelten Sie überwiegend für den Linienflug / Low Cost Markt und da sind sie als Posten mit aufgeführt.Servus
Chiara -
Natürlich gibt es zahlreiche Reisebüros, die bei einer Pauschalreisebuchung auch eine Buchungsgebühr verrechnen. Was im übrigen rechtlich zulässig ist und weder gegen einen Agenturvertrag noch den Handelsvertreter oder -maklerstatus verstößt.
Bei einer Stornierung eines Reisevertrages (=nur im Pauschalreisebereich, ansonsten Geschäftsbesorgungsvertrag [-->Flüge] oder anderes [Hotel]!) erfolgt eine Rückabwicklung des geschlossenen Vertrages. Einfach ausgedrückt: so, als wäre nie ein Vertrag geschlossen, allerdings darf man die vereinbarten Stornogebühren verrechnen. Also, jene vom Reiseveranstalter.
Wurde über die Buchungsgebühren im Vertrag keine Regelung bzg. Stornierung getroffen, sind sie voll zurück zuerstatten. Wurde eine Reiseversicherung abgeschlossen, liegt ja ein eigener Versicherungsvertrag vor, daher analog den Bedingungen der Versicherung entweder aufzulösen oder zu bezahlen.
Ganz simpel ausgedrückt - löst ein Kunde einen Reisevertrag, muss man ihm alles zurückzahlen, was nicht vorher als Gebühr(en) vereinbart war.
So fand ich beispielsweise bei den Versicherungsbedingungen der Deutschen Europäischen Reiseversicherung bei Ersatz von Stornokosten: ... die vertraglich geschuldeten Kosten...
Es geht also alles auf im Reisevertrag geregelte Kosten hinaus.
In Österreich hat die Europäische RV ein Produkt nur für Flugbuchungen, bei dem auch Servicegebühren und nicht refundierte Taxen (Ryanair...) ersetzt werden. Allerdings in der Höhe eingeschränkt.
Du sieht, das so harmlos begonnene Fragespiel zeigt im Detail viele Facetten und Möglichkeiten. Daher nochmals mein Rat: stets die Detailbedingungen der Versicherung studieren!
Liebe Grüße
Peter -
Hallo Peter,
dem kann ich nichts mehr hinzufügen.
Viele Grüsse
Chiara