Erfahrungen mit alltours!
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Ich kann mit den Vergleichen nichts anfangen, Lexi.
Ein Beherbergungsbetrieb dürfte andere Pflichten zur Absicherung seiner Gäste haben als ein Vermieter in einem Mehrfamilienhaus. Dabei spielt es aus meiner Sicht keine Rolle, wen ein direktes Verschulden trifft - auch bei einem Wasserrohrbruch etc. sind die Schäden, die Hotelgäste oder ihre Habe nehmen, versichert.
Ich hatte vor einigen Jahren mal das "Glück", mein Hotelzimmer nach einem Regenguss geflutet vorzufinden. Der Schaden wurde vom Versicherer des Hotels reguliert (mangels Hausrat hatte ich keine solche Versicherung).
Richtig ist alllemal: Die Haftpflicht übernimmt nur den Zeitwert, nicht die Kosten der Neuanschaffung. Und wenn dazu noch ein Schutz durch die Außenversicherung besteht ist das ganz ohne Frage einfacher als die Regulierung mit dem Hotelier im Ausland. -
Mam62,
ich zitiere "Was versprecht Ihr Euch denn davon, selbst den Schaden mit einem Hotel oder anderem Schadensgegner womöglich im Ausland, regulieren zu wollen? Da könnt Ihr doch nur den Kürzeren ziehen."
wenn das so einfach möglich währe, bin ich ganz bei Dir.Nur @Lexilexi, wenn es keinen Schuldigen gibt und das Hotel nicht dafür Haftbar zu machen ist, warum sollte meine Hausratversicherung dafür aufkommen?
Vielleicht bin ich ja im Irrtum, aber ist das Risiko Feuer in meiner Hausrat nicht ausschliesslich für meine Wohnung gedacht?
Und etwas zum nachdenken. In Manchen Fällen gilt die Gefährdungshaftung. Ob in diesem Fall gegebenist weiss ich Allerdings nicht und rege das nur an.
Hoppla @Vs. hat das aus meiner Sicht besser dargestellt -
@türkeifliegender
grundsätzlich ist dein hausrat im versicherten objekt versichert.
es gib in der hausratversicherung eine außenversicherung, die genau so greift, wenn sie in deinem hotelzimmer einbrechen und dir persönliche gegenstände stehlen@vs
"regenguss" ist in der hausratversicherung gar nicht versichert. es sei denn, du hast elementarschäden versichert, wo starkregen berücksichtigt ist.(dafür muss aber pro qm eine gewisse liter anzahl an regen in einer bestimtmen zeit fallen)
das passiert in urlaubsländern aber eher, weil man sich bautechnisch nicht auf häufige regenfälle einstellt, weil es dort viel viel zu selten vorkommt.
ja und dann ist das hotel ja auch wieder haftbar zu machen. -
ich weiss @lexilexi, aber gilt das auch für das versicherte Risiko Feuer?
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a) hatte ich keine Hausrat- und schon gar keine Elementarversicherung.
b) Beispiel Wasserrohrbruch - kein Verschulden, trotzdem muss das Hotel für Schäden aufkommen, wenn der Geschädigte es denn in Anspruch nehmen will.
Korrekt: Es ist einfacher, die Regulierung über die HRV anzustreben
Nicht korrekt: Das Hotel hat keine Versicherung für derartige Schäden -
@vs
zu a) du hast bereits geschrieben, dass du keine hausrat hast.
meine botschaft war:selbst wenn, käme die nicht für schäden durch "regenguss" auf
zu b) das beispiel wasserohrbruch galt für miethäuser, um es zu verdeutlichen.
ich habe hier dem fragenden den tipp gegeben, weil er vom veranstalter nichts bekommen hat, um doch noch zu seinem recht zu kommen. -
Hausratsversicherung versichert Hausrat wo der sich nun gerade befindet ist egal. So ist auch z.B ein Fahhraddiestahl wenn abgeschlossen ausserhalb der Wohnung versichert, also verhält es sich bei Bekleidung ect. nicht anders.Schaden=Schaden=Versichert über Hausrat.
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Malini:
Versuch macht klug - oder wo ist dein Problem, hema2812? :?Da ist er wieder der typische " Mal Satz" . Inhaltlich und grammatikalisch

Nein, ich habe kein Problem. Das habe ich doch deutlich geschrieben.@all
Wer ein Problem hat, sind die Betroffenen.
Vielleicht haben sie keine Hausratsversicherung. Diese Versicherungen muss man nicht unbedingt haben.
Und wer sie hat, hat nicht unbedingt Versicherungsschutz, wenn im Hotel oder Zimmer Schaden an persönlichen Sachen entsteht.
Und jetzt können sich von mir aus die wahren und scheinbaren Experten, und vielleicht auch die Betroffenen selbst, über Versicherungen aller Art die Köpfe heiß reden, bis dass .....
**Das Thema heißt alltours. Dazu kann ich nichts sagen.**Nachgelegt: Ich habe mich bei meiner Versicherung kundig gemacht bzw. meine Vertragsbedingungen gelesen.
Ja, ich bin auch für solche Fälle versichert,.
Danke @ lexilexi. Das hatte ich nicht gewusst und hätte ich auch nicht gedacht.
Mann kann auch etwas lernen, sogar im Reiseforum
Und nun weiter mit...... -
Tschuldigung für mein OT und für meine Unwissenheit in Versicherungssachen.
Ich zahle doch für meine in der Hausratversicherung extra inkludierte Elemantarversicherung einen niedrigen oder einen dementsprechend hohen Beitrag, abhängig wo ich wohne (Gefahrengebiet).
Wohne ich nun in einem ungefährdeten Gebiet, zahle ich also wenig, kann meine Versicherung aber trotzdem in Anspruch nehmen, wenn ein Hotel in einem absoluten Hochwassergebiet absäuft ? (wenn das Hotel keine Inventarvericherung hat)
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was in diesem zusammenhang völlig off topic ist, was ich aber trotzdem empfehlen kann zu prüfen ist, ob in eurer hausratversicherung rückreisekosten nach einem einbruch versichert sind.
wir haben in diesem jahr nach 6 tagen urlaub einen anruf der polizei bekommen, dass wir nicht erschrecken sollten, dass sie aber gerade in unserem haus stünden und fingerabdrücke nehmen.
bei uns wurde eingebrochen.
wir konnten vor ort im urlaub ehrlich gesagt nicht einfach weiter ulaub machen und haben dann 2 tage später rückflüge gebucht.
unsere hasuratversicherung bezahlt die zusätzlich entstandenen kosten ab einem schaden von 5.000 €. wir waren da deutlich drüber.
für vielreisende eine überlegung wert. -
hema2812:
Danke @ lexilexi. Das hatte ich nicht gewusst und hätte ich auch nicht gedacht.
Mann kann auch etwas lernen, sogar im Reiseforum
Ach, guck! Vielleicht einfach mal erst einer Sache auf den Grund gehen und bspw. bei der Versicherung nachfragen (=> Versuch) - dann hättest du dir deine schnippische Antwort auf Lexilexis Tipp sparen können... :?
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... richtig ist, dass die Hausratversicherung alle beweglichen Gegenstände des Hausrats für die Dauer von 3 Monaten (und in teureren Tarifen auch ganzjährig) im Jahr versichert.
Doch das Problem sind hierbei die Versicherungsbedingungen, wiederum richtig ist, dass Schäden und Sachwerte, die durch offenes Feuer, Brand und Flammen entstanden sind, ersetzt werden.
Falsch ist die Annahme, dass auch Schäden, die durch einen Schwelbrand, Verrußung, Brandgeruch, Verpuffung, Implusion eines technischen Gerätes, o.ä. ebenso reguliert werden (ich habe hinlängliche Schäden mehr als genug gesehen), der tatsächliche Schaden muss durch ein offenes Feuer und Verbrennung entstanden sein.Und um auf Alltours (dem eigentlichen Thema dieses Threads) zurückzukommen, @wolgangmielbrett wurde mit 145€ entschädigt, ich kenne die Rechtslage in Spanien nicht, doch nach deutschem Versicherungsrecht ist hier wohl nicht mehr zu machen, auch wenn ich die Verärgerung von @wolfgangmielbrett durchaus nachvollziehen kann, so ist der Schaden doch gering im Vergleich zu einer komplett verrauchten Wohnung, in der es nicht "richtig" gebrannt hat und wo z.B. nur das Fleisch im Kochtopf vergessen wurde...
und damit zurück zu Alltours
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@Lexilexi
wie ich schrieb, die jeweiligen Versicherungsbedingungen
ich bin aus langjährigen Erfahrungen gegen Explosionen und auch Implosionen im Hausrat versichert, zum normalen Leistungsumfang gehörte bei meiner Versicherung die Implosion nicht, genug OT
edit: es bleibt der Schaden den @wolfgangmielbrett erfahren hat und der entstand durch Verrauchung... -
Rhodos-Peter:
Und um auf Alltours (dem eigentlichen Thema dieses Threads) zurückzukommen ...Mit alltours hat der aktuelle Threadverlauf imho längst nichts mehr zu tun - zufällig hat wolfgangmielbrett bei einer Reise mit diesem Veranstalter einen Schaden erlitten.
Allenfalls wäre zu berücksichtigen gewesen, welche Aufgabe dem RV in der Klemme des t.o. zufällt, bzw. inwiefern er seinen Pflichten nicht ausreichend nachgekommen sein soll.[/quote]
@wolgangmielbrett wurde mit 145€ entschädigt, ich kenne die Rechtslage in Spanien nicht, doch nach deutschem Versicherungsrecht ist hier wohl nicht mehr zu machen ...
Ich würde es zwar nicht als versicherungsrechtliche Thematik betrachten, allerdings halte ich deine Bedenken für ziemlich plausibel.
Grob geschätzt spiegelt die Erstattung einen Anschaffungswert von 400€ wieder, das betrachte ich für eine durchschnittliche Urlaubsgarderobe als realistisch, zumal nicht 100% vernichtet sein dürften.
Sollte hingegen der Wiederanschaffungswert verlangt werden, dann gewiss nicht vom Veranstalter! - und um dessen Verantwortung / Einstandspflicht ging´s schließlich im fraglichen Beitrag.(Bitte beachten: Nur Originalzitate!)
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Nix - hatte darauf bereits hingewiesen ...
