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Erfahrungen mit alltours!

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • ladi69L Offline
    ladi69L Offline
    ladi69
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ich habe am 17.02.2009 unsere Reise über holidaycheck bei alltours gebucht. Vom 17.2.2009,  14 Tage Catalonia Bavaro,  zum Preis von 2516 EUR für 2 Personen.
    Es ging am Anfang alles glatt. Bestätigung von holidaycheck, Bestätigung und die Rechnung von alltors am 17.11. Somit war für mich ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
     
    Am 20.11. bekam ich dann von der Rechtsabteilung alltours eine Anfechtungserklärung  zum Reisevertrag. Da alltours einen Fehler im Datenbankbestand hat, wurde ein falscher Preis errechnet.
     
    Es tut ihnen leid, aber die Reise kostet jetzt 3916 EUR. Das sind schlappe 1400 EUR mehr. Als ich mich bei alltours Beschwerte, wurde ich mit Floskeln abgebügelt. Mittlerweile habe ich einen Anwalt beauftragt, der die Sache für mich klärt.
    Ist jemand hier das gleiche passiert?

    Threadtitel angepasst!

    Hotel aus diesem Beitrag
    59%
    Catalonia Royal Bavaro - Adults only
    Dominikanische Republik Ostküste/Dominikanische Republik
    Zum Hotel
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    • chrimoC Offline
      chrimoC Offline
      chrimo
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      ich drücke Dir erstmal Daumen, dass Dein Anwalt Dich aus dem Vertrag rausbekommt. Das ist ja schlichtweg eine bodenlose Unverschämtheit. Mir ist so etwas noch passiert. Bislang war es immer so, wenn Alltours das vergleichsweise günstigste Angebot hatte, entweder ihre Flugkapazität schon ausgebucht war oder es aus einem anderen Grunde nicht gepaßt hat.

      Jetzt weiß ich, dass ich von Alltours die Finger lasse. Vor allem hab ich in verschiedenen Reisebüros nach ihren Katalogen gefragt, und bekam mehr als einmal die Antwort: "Haben wir nicht mehr im Programm, weil die Geschäftsbeziehungen nicht mehr passen.

      Das alles ist keine Antwort auf Deine Frage, aber ich drück Dir Daumen, dass es für Dich positiv ausgeht.

      Schönen Tag
      Chrimo

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      • BulgarienfanB Offline
        BulgarienfanB Offline
        Bulgarienfan
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo ladi69,

        irgendwie verstehe ich deine Datumsangaben nicht. Buchung am 17.2.; Reisebestätitgung und Rechnung am 17.11.? Stimmt das so wirklich?

        Gruß

        Manfred

        Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
        Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
        Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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        • PimbolibärchenP Offline
          PimbolibärchenP Offline
          Pimbolibärchen
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          wenn Alltours Dir erst 1o monate später mit teilt das die Reise teurer ist.
          das ist doch irgent wie merkwürdig oder ❓

          Oder hast du dich hier im Datum gehört ❓

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • dbaerchen67D Offline
            dbaerchen67D Offline
            dbaerchen67
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ist doch offensichtlich ein Tippfehler; sie will am 17.02.2010 abfliegen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ladi69L Offline
              ladi69L Offline
              ladi69
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              ladi69 wrote:
              Hallo,

              ich habe am 17.11.2009 unsere Reise über holidaycheck bei alltours gebucht. Für den 17.2.2010,  14 Tage Catalonia Bavaro,  zum Preis von 2516 EUR für 2 Personen.
              Es ging am Anfang alles glatt. Bestätigung von holidaycheck, Bestätigung und die Rechnung von alltors am 17.11. Somit war für mich ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
               
              Am 20.11. bekam ich dann von der Rechtsabteilung alltours eine Anfechtungserklärung  zum Reisevertrag. Da alltours einen Fehler im Datenbankbestand hat, wurde ein falscher Preis errechnet.
               
              Es tut ihnen leid, aber die Reise kostet jetzt 3916 EUR. Das sind schlappe 1400 EUR mehr. Als ich mich bei alltours Beschwerte, wurde ich mit Floskeln abgebügelt. Mittlerweile habe ich einen Anwalt beauftragt, der die Sache für mich klärt.
              Ist jemand hier das gleiche passiert?

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              • sylviastefankurtS Offline
                sylviastefankurtS Offline
                sylviastefankurt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Halloladi 69,

                mir ist heute das gleiche mit Alltours passiert.

                Ich habe auch 14 Tage Catalonie Bavaro gebucht, angeblich hat die Mitarbeiterin einen falschen Preis eingegeben.

                Hast du schon was von deinem Anwalt gehört. Ich weiss nun nicht was tun.

                Denn ich habe eine Bestätigung und auch schon bezahlt. Von mir aus ist ein rechtsgräftiger Vertrag zustande gekommen, welcher von meiner Seite schon erfüllt ist, und nun noch von der anderen Seite erfüllt werden muss.

                Viele Grüsse

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                • mcgeeM Offline
                  mcgeeM Offline
                  mcgee
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,
                  wenn man sich heute die Angebote für diese Reise anschaut, geht da nichts mehr unter
                  1952 €, und das nur bei Schauinsland. Alltours wird nicht mehr genannt. Ich könnte mir vorstellen, Ihr wart einige der wenigen, die bei Alltours gebucht haben und das lohnte nicht und man will Euch nun auf einen anderen Veranstalter umbuchen.
                  "Finger weg" hätte ich nicht gleich geschrieben, auch hinsichtlich einer ev. Klage. Wir sind schon ein/zweimal mit A. unterwegs gewesen und gut gefahren.
                  Da hat jemand einen Fehler gemacht. Kein Mensch ist ein Computer oder umgekehrt... 😉
                  Viel Glück

                  Anderes Wort für günstig ? Zu hause bleiben...

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                  • SiegfriedS Offline
                    SiegfriedS Offline
                    Siegfried
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich fliege schon seit vielen Jahren u.a auch mit Alltours. Noch nie Ärger gehabt.
                    Im Gegenteil, fahren seit Jahren mit unseren 2 geliehenen Kindern ( die Mutter ist schon seit Jahren im Krankenhaus und wir möchten den Kindern immer einen schönen Sommerurlaub erlauben) in den Club Albatros auf Lanzarote. Da dürfen im Appartement nur 2 Kinder eines bestimmten Alters mit wohnen. Die Kinder sind mitlerweile auch schon 15+18 (im Sommer noch 14+17). Habe mich bis zur Chefetage durchgekämpft und jedesmal eine Sondergenehmigung erhalten, von dem Hotellier, Reiseleitein usw. Mußte mich aber schriftlich verpflichten, keine Regressansprüche wegen der beengten Unterbringung zu stellen. Im nä. Sommer nehmen wir dann aber 2 Zimmer, da die Kinder dann ja schon groß sind.
                    Der Hotelmanager  sagte mir, daß schon Leute hinterher geklagt hätten, obwohl sie vorher damit einverstanden waren.
                    Gruß
                    Siegi

                    s.w.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maier
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Auch den RV muss man das Irrtumsrecht zugestehen, auch wenn ich der Meinung bin, das Vollkaufleute für ihre Geschäftsabläufe eigenlich eine Null-Fehler-Toleranz anstreben sollten. Und dafür auch eine entsprechende Organisation -sprich Zertifikation nach den entsprechenden DIN-ISO-Normen entwickeln.

                      Aus dem Vertrag rauszukommen ist kein Problem. Der alte Vertrag ist nicht zustande gekommen, der neue Preis ist ein neues Angebot des RV, welches man natürlich nicht annehmen muss. Dann müssen alle Zahlungen, die bereits getätigt wurden, rückgängig gemacht werden. Einen Prozess würde ich daher nicht anraten.

                      Was anderes wäre es aber, wenn die Reise zum ersten Angebotspreis gebucht worden und die komplette Zahlung des Reisepreises erfolgt ist. Ich kenne allerdings für einen solchen Tatbestand keine Vergleichsurteile.

                      Übertragen auf andere Alltagssituationen vermute ich aber, das nach Angebot - Lieferung - Bezahlung der Gechäftsvorgang abgeschlossen ist und nachträgliche Forderungen nicht rechtens sind. Im Reisevertrag ist aber -wie hier geschildert- die Lieferung sprich die Reise selbst noch nicht angetreten worden. Daher besser: Geld zurückfordern und woanders eine Alternative buchen.

                      Gruss Gabriela

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mkfpaM Offline
                        mkfpaM Offline
                        mkfpa
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Kleine Off-Topic Korrektur.

                        Ein ISO Zertifikat garantiert nicht das keine Fehler oder hohe Qualitaet raus kommt. Es stellt nur sicher dass die Fehler und der Schrott immer gleich produziert wird. 😉

                        Zurueck zum Topic

                        Der Verkaeufer kann den falschen Preis als Irrtum anfechten. Die Beweislast das es tatsaechlich ein Irrtum oder Systemfehler war liegt aber beim Verkaeufer. Der muss dem Gericht schluessig darlegen wie genau es zu dem Fehler kam. Falls sich solche "Pannen" bei einem Verkaeufer haeuffen wird er sich damit eventuell schwer tun.

                        Falls du eine Rechtschutzversicherung hast koenntest du auf den Vertrag bestehen und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Du koenntest dich natuerlich auch an alltours wenden und denen sagen dass du auf den Vertrag bestehst. Falls sie raus wollen dann sollen sie das vor Gericht klaeren lassen. Gleichzeitig wuerde ich denen aber auch sagen dass ich einer, fuer mich, attraktiven Kulanzregelung durchaus zustimmen wuerde.

                        Da die sicher Wissen das Gericht mit relativ viel Aufwand und Kosten verbunden ist, koennte ich mir vorstellen dass sie dir ein vernuenftiges Angebot machen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maier
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @mkfpa:

                          es ist richtig, das ein ISO-Zertifikat grundsätzlich Fehler ausschliessen kann nicht zutrifft. Das habe ich auch nicht behauptet. Es stellt aber zumindest in der Theorie sicher, das die Fehlerquote bei konsequenter Einhaltung erheblich geringer sein wird. Warum aber ein Zertifikat nach deinen Ausführungen Fehler und mindere Qualität auf Dauer sicherstellen, also diese Logik kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Das wäre ja im Umkehrschluss statt Qualitätsmanagement eben ein Management für die "Sicherstellung von Mängeln" !!!!

                          Ich kann auch deine Bewertung, was die möglichen Erfolgsaussichten vor Gericht sein würden, nicht teilen. Die Beweislast, das ein RV permanent solche Buchungsfehler produziert, können der oder die Betroffenen hier im thread und erst recht nicht vor Gericht darlegen. Sie haben nur ihren persönlichen Fall. Das sich Rechtsanwälte auch solcher Sachen annehmen darf nicht verwundern. Sie leben vom Streit und erhalten ihr Geld unabhängig vom Ausgang der Sache.

                          Der hier geschilderte Tatbestand ist leider in der Vergangenheit vor Gerichten schon oft negativ für die betroffenen Urlauber entschieden worden. Ma sollte daher keine falschen Hoffnungen erwecken. Der RV ist aus der Sache raus, wenn er eine gewünschte Stornierung akzeptiert. Beiderlei Rechte aus dem ursprünglichen Vertrag sind damit null und nichtig. Und das wars auch schon.

                          Gruss Gabriela

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • mkfpaM Offline
                            mkfpaM Offline
                            mkfpa
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Sorry, aber der Kaeufer muss gar nichts beweisen. Auch nicht das der RV permanent Fehler macht.

                            Sondern der RV muss beweisen welcher Fehler, in dem zu verhandelnden Fall, zu der falschen Preisangabe gefuehrt hat.

                            Ausserdem habe ich auch nicht geschrieben das sie zu Gericht gehen soll. Das braucht sie gar nicht, denn die Beweislast fuer die Vertragsaufhebung liegt ja bei alltours.

                            Gruss
                            mkfpa

                            PS: Das OT Thema diskutiere ich, wegen der Uebersichtlichkeit hier im Thread, gerne per PN weiter.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • strawberryhillS Offline
                              strawberryhillS Offline
                              strawberryhill
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              hallo,
                              du hast es ja über HC gebucht. Eigentlich sollten/könnten die dir helfen! Auf gar keinen Fall MUSST du den erhöhten Reisepreis bezahlen! Vom Vertrag zurücktreten, irgendwo anders buchen und das wars!

                              08.01.-22.01.2018 DomRep
                              Juni 2018 Gardasee
                              Aug. 2018 Ibiza
                              Sep. 2018 Mallorca
                              Januar 2019 Punta Cana

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • sylviastefankurtS Offline
                                sylviastefankurtS Offline
                                sylviastefankurt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo zusammen,

                                ich habe nun mit meinem Anwalt Kontakt aufgenommen. Er sagte, das Alltours auf gar keinen Fall im Recht ist.

                                Der §119 BGB tritt in Krafft wenn der Irrtum wesentlich ersichtlich ist. Dies wird er bei einem Faktor von 10. D. H. wenn wir die Reise für einen Preis von ca 100 Euro gebucht hätten. Der Preis war jedoch vergleichbar mit anderen Hotels. Also haben sie keine Chance.

                                Da es sich bei der Reise auch noch um unsere Hochzeitsreise handelt. Können wir bei nicht Einhaltung des Vertrages von Alltours einen Frustrationsschaden geltent machen können. Welcher einiges Höher als die ganze Reise ausfallen wird.

                                Wir haben nun Alltours die Chance gegeben, alles ohne den Anwalt zu regeln. Mal sehen ob sie darauf eingehen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • porta77P Offline
                                  porta77P Offline
                                  porta77
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ich drücke dir zwar die Daumen, glaube aber kaum, dass du deinen "Frustrationsschaden" geltend machen kannst oder ohne nennenswerten Aufpreis die Reise antreten kannst.

                                  Differenz von 1400 Euronen ist immer ein Grund zur Irrtumsanfechtung. Leider....

                                  Man könnte und sollte nur mal versuchen hier den Reiseveranstalter damit zu ködern, dass man auf die Stornokosten verzichtet... Wenn du dich geirrt hättest und dich auf den 119 berufst, müsstest du schließlich Stornogebühren tragen, laut den AGB von Alltours. Umgekehrt wird ein Schuh draus und du hälst dich einfach an die gleichen pauschalierten Sätze die Alltours dir auch um die Ohren gehauen hätte 😉 .

                                  Das könnte  ( wenn überhaupt ) der einzige erfolgversprechende Ansatz sein. Ich kann nämlich über Alltours auch nicht viel freundliches berichten. Nur soviel: mit dem Verein reise ich definitiv nicht mehr.

                                  Gruß Anke

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • gabriela_maierG Offline
                                    gabriela_maierG Offline
                                    gabriela_maier
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Ich halte die Auskunft des Anwaltes, wonach der RV sich nur auf eine Irrtumsbehauptung nach §119 BGB berufen kann, wenn es sich um einen enormen Preisunterschied handelt, schlicht und einfach für falsch. In der Rechtsprechung wird ein Irrtum nie quantifiziert, da es nur um den Fakt "Irrtum geht". Der Reisevertrag ist hier durch das Angebot des Reisenden und der Reisebestätigung durch den RV zustande gekommen. Die Reisebestätigung erfolgt in der
                                    Regel heute automatisch, ein Systemfehler -auf den sich der RV wohl jetzt beruft- wird daher meistens später festgestellt.

                                    Der Begriff "Systemfehler" ist so weitläufig und schwammig, das damit fast alles beim RV entschuldigt werden kann. Das ist leider so. Durch den Systemfehler, den der RV sofort nach Kenntnis anzuzeigen hat, ist der Reisevertrag für beide Seiten ungültig. Soweit ich das hier nachlesen konnte ist das wohl geschehen.

                                    Der Reisende hat nicht mal Anspruch auf eine alternative Buchung bei dem RV, da alles auf Null zurückgeschaltet wurde.

                                    Er hat lediglich Anspruch auf Ausgleich der Nachteile, die im Vertrauen auf die Gültigkeit des Vertrages aufgewendet wurden, und diese Nachteile sind der Art, der Entstehung und der Höhe nachzuweisen. Kann das vom TO hier wirklich beziffert und bewertet werden ? Ist wohl nicht möglich.

                                    Frustationsschaden ist ein tolles Wort, ist mir in der Rechtssprechung noch nicht aufgefallen. Könnte aber an der Phantasie des Anwaltes liegen, der die "angeblichen" und seiner Meinung nach durchaus zu Recht bestehenden Forderungen, welche das auch immer sein mögen, nach oben schrauben will. Vom Streitwert kassiert er ja seine Gebühren.

                                    Ich bin zwar bekennende Gegnerin der AGB der RV, aber hier sprechen wir nicht über AGB, sondern über geltendes Recht. Das ist leider so.

                                    Gruss Gabriela

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #18

                                      Frustrationsschaden ❓ 😱

                                      In welchem § des BGB oder HGB wird er erwähnt?

                                      Müsste ich auch geltend machen. Sehr oft tritt ein potenzieller Käufer vom "angekündigten" Kauf zurück.

                                      Bin da immer sehr frustiert 😞

                                      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        #19

                                        porta77 wrote:
                                        ....
                                        Man könnte und sollte nur mal versuchen hier den Reiseveranstalter damit zu ködern, dass man auf die Stornokosten verzichtet... Wenn du dich geirrt hättest und dich auf den 119 berufst, müsstest du schließlich Stornogebühren tragen, laut den AGB von Alltours. Umgekehrt wird ein Schuh draus und du hälst dich einfach an die gleichen pauschalierten Sätze die Alltours dir auch um die Ohren gehauen hätte 😉 ...

                                        hier sind wohl offensichtlich grundlegende dinge nicht verstanden worden.
                                        stornokosten fallen seitens der to sowieso nicht an. sie kann kostenfrei stornieren.
                                        sie hat dafür dann aber noch immer keine reise, die den wünschen und dem geldbeutel entspricht.

                                        und wieso sollte jemand, der eine reise bucht, stornokosten vom veranstalter verlangen können?
                                        als buchender geht man einen vertrag mit dem veranstalter ein. man akzeptiert mit unterschrift deren geschäftsbedingungen.
                                        umgekehrt ist es aber nicht so.
                                        schließlich ist alltours nicht an den to heran getreten und hat gesat, sie möchten einen vertrag machen und akzeptieren die bedingungen des privaten menschen.
                                        ❓

                                        Das "F" in Montag steht für Freude.

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                                          #20

                                          gabriela_maier wrote:
                                          Der Begriff "Systemfehler" ist so weitläufig und schwammig, das damit fast alles beim RV entschuldigt werden kann. Das ist leider so. Durch den Systemfehler, den der RV sofort nach Kenntnis anzuzeigen hat, ist der Reisevertrag für beide Seiten ungültig.

                                          Sorry Gabriele, aber das ist nicht ganz so.

                                          Der RV kann nicht einfach nur sagen der Computer ist schuld, sondern muss detailiert nachweisen was genau der Fehler war. Nur wenn ein nachweisbarer Einzelfehler vorliegt kommt der RV aus dem Vertrag.

                                          Die Aussage "nur wenn der Preis bei 10% liegt...." halte ich allerdings auch fuer falsch.

                                          Und nochmal, es besteht absolut keine Notwendigkeit gegen alltours zu Klagen. Sondern die muessen zu Gericht falls sie den Vertrag nicht erfuellen wollen.

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