Reise angetreten jetzt kommt ne Mahnung
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Hallo,
Ich habe letztes Jahr im September eine Reise nach Griechenland unternommen
Habe diese angezahlt (so meinte ich),
Habe auch den Rest bezahlt,
Habe meine Reiseunterlagen bekommen und war glücklich!So weit , so gut
Als ich nach der Anzahlung einen Kontoauszug geholt habe, ist mir
aufgefallen das eine Rückbuchung der Anzahlung vorgenommen wurde.
Darauf hin habe ich beim Veranstalter angerufen um einen neuen Zahlungstermin
auszuhandeln.!!!Dort wurde mir aber gesagt das Geld sei gut geschrieben,alles sei ok!!!
Ich wunderte mich, habe aber erst mal nichts unternommen und habe noch ne gaze Weile
auf einen eventuellen Rückruf gewartet....nichts!
Die Zeit verging und ich habe dann auch nicht mehr daran gedacht
Wir haben den Rest bezahlt und dann ab nach Griechenland!
Neulich komme ich nach Hause und finde eine Zahlungserinnerung im Briefkasten
über eben diese Anzahlung
Meine Frage: Ist das rechtlich ok???
PS.: Bezahle das natürlich wenn es ich anders geht-keine Frage aber wenn ich nicht muss....
Viele Grüsse
Michi -
hallo michi.
der beitrag wurde zurück gebucht.
konto nicht gedeckt?
zum zeitpunkt deines anrufes hat deren konto den lastschriftrückläufer noch nicht erkannt.
du hast also die anzalhung nicht bezahlt.
warum kommst du auf die idee, dass du sie jetzt nicht bezahlen mußt, wenn der va doch so freundlich war, sie dir so lange vor zu strecken? -
Hallo,
Du hast mit dem VA einen Reisepreis vereinbart. Diesen Preis hast Du nicht vollstaendig bezahlt.
Auch wenn Du die Reise laengst beendet hast, entbindet Dich das nicht von der Pflicht, den Reisepreis vollstaendig zu zahlen.Viele Gruesse
bernardo2001 -
nate1:
Eine Zahlungserinnerung ist keine Mahnung. Letztere gibt es erst, wenn auf die ZE nicht reagiert wurde. wrote:Ha-Ha!
Zahlungserinnerung ist nur die höfliche Umschreibung einer Mahnung.
http://www.piloh.de/mahnung-zahlungserinnerung.html -
tonvr6 wrote:
PS.: Bezahle das natürlich wenn es ich anders geht-keine Frage aber wenn ich nicht muss....Hallo,
wie kommst Du überhaupt auf den Gedanken, nicht zu zahlen? Dass der RV das so hat durchgehen lassen, wundert mich. Da herrscht wohl auch das Chaos in der Buchhaltung.
Aber trotzdem, der Fairnessheit halber ist es selbstverständlich, dass Du den Betrag überweist. -
Hallo,
Du hattest doch einen Vertrag abgeschlossen und hast mit Deiner Unterschrift u.A. auch den Preis für die "Ware" akzeptiert. Somit ist klar, dass Du die Rechnung auch bezahlen musst und nicht nur einen Teil. Eigentlich hast Du ganz schön Glück gehabt, dass Du über die Anzahlung über einen solchen langen Zeitraum hast anderweitig verfügen können. Wenn der RV wollte, dann könnte er Dir sogar noch Zinsen für die Zeit berechnen.
LG
Eva -
Ich denke die Frage des TO zielt auf den rechtlichen Hintergrund.
Meines Wissens verjähren Rechnungen nach Ablauf des folgenden Kalenderjahres.
Wenn die Rechnung/Reise also aus 2009 ist, ist die Rechnung ab 01.01.2011 verjährt.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Bezahlt werden muß sie jedenfalls. -
@ unbekannter Unbekannter

§ 195 BGB
Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Vertrag vom Sept. 2009, Beginn des Laufes der Verjährungsfrist 1.1.2010 + 3 Jahre macht 31. Dez. 2012.
Am 01.01. 2013 verjährt.
Hoffentlich habe ich mich nicht verrechnet
Eine Mahnung per Brief unterbricht die Verj. nicht.
(Hat er/sie doch nicht erhalten)
Nur ein Zahlungsbefehl, heute Mahnbescheid genannt unterbricht den Lauf der Zeit
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Der Richtigkeit halber:
Ich will mich nicht drücken vor der Zahlung,das darf hier nicht falsch verstanden werden
Ich habe mich nur auf die Aussage des RV bezogen
Wie gesagt,habe dort angerufen (übrigens erst ne Woche später)
und alles war laut dem RV i.O
Sprich der Betrag ist eingegangen!!!
Auch auf der Rechnung 2 Monate später stand Betrag dankend erhaltenNaja werde mal eben den Betrag anweisen und gut is...
Bis die Tage
Michi
PS.:Wollte eigentlich keine Standpredigt über Zahlungsmoral,
sondern einfach nur ne Auskunft ob es rechtlich einwandfrei ist -
@tonvr6
ich schließe mich einfach mal den Ausführungen meiner Vorredner an.
Auch wenn bei den Buchungen aus welchen Gründen auch immer, was schief gegangen ist, Du hast eine Leistung bezogen, die auch bezahlt werden muß. Da würde ich gar nicht großartig diskutieren.
Jetzt großartig versuchen noch einen Reibach zu machen, macht keinen Sinn u. ist auch nicht ok, geschweige denn geht es auch gar nicht. Also, bezahlen u. gut ist. -
Da das Thema abgeschlossen ist, schließe ich hier ab!
LG
Sokrates
Fakt ist, das die Forderung im geschilderten Fall rechtens ist und somit bezahlt werden muss.
