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Reise angetreten jetzt kommt ne Mahnung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • tonvr6T Offline
    tonvr6T Offline
    tonvr6
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    Ich habe letztes Jahr im September eine Reise nach Griechenland unternommen
    Habe diese angezahlt (so meinte ich),
    Habe auch den Rest bezahlt,
    Habe meine Reiseunterlagen bekommen und war glücklich!

    So weit , so gut
    Als ich nach der Anzahlung einen Kontoauszug geholt habe, ist mir
    aufgefallen das eine Rückbuchung der Anzahlung vorgenommen wurde.
    Darauf hin habe ich beim Veranstalter angerufen um einen neuen Zahlungstermin
    auszuhandeln.!!!Dort wurde mir aber gesagt das Geld sei gut geschrieben,alles sei ok!!!
    Ich wunderte mich, habe aber erst mal nichts unternommen und habe noch ne gaze Weile
    auf einen eventuellen Rückruf gewartet....nichts!
    Die Zeit verging und ich habe dann auch nicht mehr daran gedacht
    Wir haben den Rest bezahlt und dann ab nach Griechenland!
    Neulich komme ich nach Hause und finde eine Zahlungserinnerung im Briefkasten
    über eben diese Anzahlung
    Meine Frage: Ist das rechtlich ok???
    PS.: Bezahle das natürlich wenn es ich anders geht-keine Frage aber wenn ich nicht muss....
    Viele Grüsse
    Michi

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    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      hallo michi.
      der beitrag wurde zurück gebucht.
      konto nicht gedeckt?
      zum zeitpunkt deines anrufes hat deren konto den lastschriftrückläufer noch nicht erkannt.
      du hast also die anzalhung nicht bezahlt.
      warum kommst du auf die idee, dass du sie jetzt nicht bezahlen mußt, wenn der va doch so freundlich war, sie dir so lange vor zu strecken?

      Das "F" in Montag steht für Freude.

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      • anjuanaA Offline
        anjuanaA Offline
        anjuana
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @ Michi
        Wenn ich eine Leistung in Anspruch genommen habe, bezahle ich sie auch. Die Frage ...muß ich... sollte sich da gar nicht erst stellen. Außerdem ist die Angelegenheit wohl noch nicht verjährt, du wirst "müssen."
        Lb Gruß

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • nate1N Offline
          nate1N Offline
          nate1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Nur mal so zur Info:
          Eine Zahlungserinnerung ist keine Mahnung. Letztere gibt es erst, wenn auf die ZE nicht reagiert  wurde.

          "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • bernardo2001B Offline
            bernardo2001B Offline
            bernardo2001
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            Du hast mit dem VA einen Reisepreis vereinbart. Diesen Preis hast Du nicht vollstaendig bezahlt.
            Auch wenn Du die Reise laengst beendet hast, entbindet Dich das nicht von der Pflicht, den Reisepreis vollstaendig zu zahlen.

            Viele Gruesse
            bernardo2001

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • juanitoJ Offline
              juanitoJ Offline
              juanito
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              nate1:
              Eine Zahlungserinnerung ist keine Mahnung. Letztere gibt es erst, wenn auf die ZE nicht reagiert  wurde.
              wrote:

              Ha-Ha!
              Zahlungserinnerung ist nur die höfliche Umschreibung einer Mahnung.
               
              http://www.piloh.de/mahnung-zahlungserinnerung.html

              En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • gastwirtG Offline
                gastwirtG Offline
                gastwirt
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                ...oder frei nach dem Motto: "ein Schlag auf den Hinterkopf erhöht das Erinnerungsvermögen" 😛   Fakt ist, das die Forderung im geschilderten Fall rechtens ist und somit bezahlt werden muss.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • AlikaA Offline
                  AlikaA Offline
                  Alika
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  tonvr6 wrote:
                  PS.: Bezahle das natürlich wenn es ich anders geht-keine Frage aber wenn ich nicht muss....

                  Hallo,
                  wie kommst Du überhaupt auf den Gedanken, nicht zu zahlen? Dass der RV das so hat durchgehen lassen, wundert mich. Da herrscht wohl auch das Chaos in der Buchhaltung.
                  Aber trotzdem, der Fairnessheit halber ist es selbstverständlich, dass Du den Betrag überweist.

                  Wenn der Weg schön ist, lass' uns nicht fragen, wohin er führt!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • juanitoJ Offline
                    juanitoJ Offline
                    juanito
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Fairnessheit
                    Mit Fairness hat das nichts zu tun.
                     
                    Vertragstreue vielleicht? ❓
                     
                    Wenn erst der Zahlungsbefehl, aka ger. Mahnung kommt---- 😆

                    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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                    • eva-mariaE Offline
                      eva-mariaE Offline
                      eva-maria
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo,
                       
                      Du hattest doch einen Vertrag abgeschlossen und hast mit Deiner Unterschrift u.A.  auch den Preis für die "Ware" akzeptiert. Somit ist klar, dass Du die Rechnung auch bezahlen musst und nicht nur einen Teil. Eigentlich hast Du ganz schön Glück gehabt, dass Du über die Anzahlung über einen solchen langen Zeitraum hast anderweitig verfügen können. Wenn der RV wollte, dann könnte er Dir sogar noch Zinsen für die Zeit berechnen.
                       
                      LG
                      Eva

                      eva

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                      • unbekannterU Offline
                        unbekannterU Offline
                        unbekannter
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ich denke die Frage des TO zielt auf den rechtlichen Hintergrund.
                        Meines Wissens verjähren Rechnungen nach Ablauf des folgenden Kalenderjahres.
                        Wenn die Rechnung/Reise also aus 2009 ist, ist die Rechnung ab 01.01.2011 verjährt.
                        Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
                         
                        Bezahlt werden muß sie jedenfalls.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • brujeraB Offline
                          brujeraB Offline
                          brujera
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Aber eine Mahnung unterbricht die Verjährungsfrist. Das bedeutet, dass die Frist von dem Datum der letzten Mahnung an wieder von vorne beginnt.

                          Fange jetzt an zu leben und zähle jeden Tag als ein Leben für sich
                          (Seneca, römischer Philosoph)

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • AlikaA Offline
                            AlikaA Offline
                            Alika
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Alika wrote:
                            der Fairnessheit halber ...

                            Sorry für die neue Wortschöpfung, bin heute im Stress .. 😞

                            Wenn der Weg schön ist, lass' uns nicht fragen, wohin er führt!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • juanitoJ Offline
                              juanitoJ Offline
                              juanito
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @ unbekannter Unbekannter 😆
                               
                              § 195 BGB
                              Regelmäßige Verjährungsfrist
                              Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
                               
                              Vertrag vom Sept. 2009, Beginn des Laufes der Verjährungsfrist 1.1.2010 + 3 Jahre macht 31. Dez. 2012.
                               
                              Am 01.01. 2013 verjährt.
                              Hoffentlich habe ich mich nicht verrechnet 😱
                               
                              Eine Mahnung per Brief unterbricht die Verj. nicht.
                              (Hat er/sie doch nicht erhalten) 😉
                               
                              Nur ein Zahlungsbefehl, heute Mahnbescheid genannt unterbricht den Lauf der Zeit 😆

                              En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • tonvr6T Offline
                                tonvr6T Offline
                                tonvr6
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Der Richtigkeit halber:
                                Ich will mich nicht drücken vor der Zahlung,das darf hier nicht falsch verstanden werden
                                Ich habe mich nur auf die Aussage des RV bezogen
                                Wie gesagt,habe dort angerufen (übrigens erst ne Woche später)
                                und alles war laut dem RV i.O
                                Sprich der Betrag ist eingegangen!!!
                                Auch auf der Rechnung 2 Monate später stand Betrag dankend erhalten

                                Naja werde mal eben den Betrag anweisen und gut is...
                                Bis die Tage
                                Michi
                                PS.:Wollte eigentlich keine Standpredigt über Zahlungsmoral,
                                      sondern einfach nur ne Auskunft ob es rechtlich einwandfrei ist

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  juanitoJ Offline
                                  juanito
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Es ist rechtlich einwandfrei, wenn man seine Schulden bezahlt, ja! 😆

                                  En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • carstenW.C Offline
                                    carstenW.C Offline
                                    carstenW.
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @tonvr6
                                    ich schließe mich einfach mal den Ausführungen meiner Vorredner an.
                                    Auch wenn bei den Buchungen aus welchen Gründen auch immer, was schief gegangen ist, Du hast eine Leistung bezogen, die auch bezahlt werden muß. Da würde ich gar nicht großartig diskutieren.
                                    Jetzt großartig versuchen noch einen Reibach zu machen, macht keinen Sinn u. ist auch nicht ok, geschweige denn geht es auch gar nicht. Also, bezahlen u. gut ist.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • SokratesS Offline
                                      SokratesS Offline
                                      Sokrates
                                      Experte Istanbul
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Da das Thema abgeschlossen ist, schließe ich hier ab!
                                       
                                      LG
                                       
                                      Sokrates

                                      Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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