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Reiserücktritt kann man Flug behalten

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  • spiraki09S Offline
    spiraki09S Offline
    spiraki09
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hane mal eine Frage ..
    haben im Oktober letztes Jahr bereits Kreta mit Hotel bei ITS gebucht.Anzahlung und Reiserücktritt abgeschlossen und bezahlt.
    Unser gemeinsamer Arbeitgeber hat Kurzarbeit im Dezember angemeldet und ausserdem Zahlungsschwierigkeiten..unser Geschäft ist Witterungsabhängig.
    Meine Frage, kann ich bei ITS evt. nur das Hotel abbuchen und die Flüge behalten? Wir sind 5 Pers. und kleiner Hund, habe bereits geschaut ob es günstigere Hotels vom ITS gibt..aber die Restzahlung von 2500,-sind einfach bis Ende april nicht aufzubringen, wir wollten am 21.05.2010 fliegen.
    Wer hat Erfahrung mit dieser Situation?
    Danke für Ihre Tips und Erfahrungen !!

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    • kiotariK Offline
      kiotariK Offline
      kiotari
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo !

      Wenn Dein AG trotz Kurzarbeit Zahlungsschwierigkeiten hat würde ich den Urlaub stornieren.

      Ansonsten : versuch auf ein billigeres Hotel umzubuchen.Das Hotel allein wird Dir ITS bestimmt
      nicht streichen.Du hast ja ein Pauschalangebot gebucht.Aber guck auf auf die Gebühren.

      LG

      Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • spiraki09S Offline
        spiraki09S Offline
        spiraki09
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Habe schon nach günstigere geschaut...da sieht es nicht so doll aus..leider..
        eigentlich sehr schade !!
        Gut ich versuche es trotzdem mal , mit dem Reisebüro und its zu verhandeln, vieleicht gibt es noch eine andere Möglichkeit. Da wir immer im gleichen Reisebüro buchen..kann er ja mal versuchen mit ITS zu sprechen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @spiraki
          wenn ich dicht richtig verstehe, dann habt ihr eine pasuchalreise gebucht, oder?
          das heißt ja, dass der preis pauschal für flug und unterkunft berechnet wurde.
          wenn du jetzt nur eines der beiden hauptbestandteile stornieren willst, wie soll das deiner meinung nach gehen?
          welcher preis entfällt aufs hotel und welcher auf die flüge?
          das ist doch gar nicht machbar.

          Das "F" in Montag steht für Freude.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • gabriela_maierG Offline
            gabriela_maierG Offline
            gabriela_maier
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Realistisch kann mit Hinblick auf die geschilderte Situation nur eine komplette Stornierung sein. Natürlich kann man mit dem RV über eine Alternative sprechen, also ein billigeres Hotel im gleichen Urlaubsziel oder aber auch um eine ganz andere Reise aus dem Angebot des RV. Da ist man aber dem goodwill des RV ausgeliefert.

            Wenn aber hier offen gesagt wird, das die fehlenden € 2.500.-- nicht aufgebracht werden können dürfte es  bei € 2.200.-- oder € 2.000.-- nicht viel anders sein, denn viel weniger geht es auch bei einer Aktzeptanz in dem genannten Zeitraum von z.B. 5 Sterne auf 3 Sterne nicht.

            Aber es ist richtig: dann wäre die Anzahlung weg !! Evtl. sollte man mit dem RV verhandeln, ob man den Urlaub nicht komplett um 1 Jahr verschiebt, und die Vorleistung nicht verloren geht. Weiss ich nicht, aber versuchen könnte man es ja.

            Gruss Gabriela

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • LexilexiL Offline
              LexilexiL Offline
              Lexilexi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @g.m. (heute haben wir es aber)
              du hast in deinem letzten absatz von deinem beitrag aber völlig außer acht gelassen, dass spiraki eine reiserücktrittversicherung abgeschlossen hat.
              es gibt ein paar anbieter (z.b. die europäische), wo storno aufgrund kurzarbeit mitversichert gilt.
              das heißt, dass die anzahlung dann nicht weg ist. der to kann ganz normal stornieren und bleibt im grunde nur auf der selbstbeteiligung "hängen".

              Das "F" in Montag steht für Freude.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • bernardo2001B Offline
                bernardo2001B Offline
                bernardo2001
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Wenn ITS "Nur Flug"-Buchungen anbietet, warum sollte man nicht umbuchen koennen? Man zahlt dann nur noch den Flugpreis und eine Umbuchungsgebuehr lt. AGB.
                Dazu duerfte es jetzt noch frueh genug sein.

                Viele Gruesse
                bernardo2001

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maier
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @Lexilexi:

                  du hast Recht: wenn ich zuerst empfehle zu stornieren fällt natürlich auch der Selbstbehalt an. Ich wollte eigentlich damit ausdrücken, das die Anzahlung in jedem Fall weg ist, da der Prozentsatz Selbstbehalt/Anzahlung wohl recht identisch ist.

                  Gruss Gabriela

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