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Gebuchtes Iberostar ist kein Iberostar mehr...

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Britta1975B Offline
    Britta1975B Offline
    Britta1975
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    Mitte März haben wir unseren Jahresurlaub gebucht (1-2-Fly) - wir haben uns bewußt für ein Iberostar - nämlich das Exagon Park auf Mallorca - entschieden und waren gern bereit, für den Iberostar-Standard entsprechend zu bezahlen.

    Nun musten wir zufällig feststellen, dass das Iberostar Exagon Park scheinbar kein Iberostar mehr ist...

    Auf unserer Buchungsbestätigung steht jedoch klar "Iberostar Exagon Park" - was haben wir für Möglichkeiten? Ich finde es eine Frechheit, dass mit Iberostar geworben wird und dann klammheimlich das Siegel entfernt wird - solche Entscheidungen fallen ja nicht über Nacht und i.d.R. sollte bei Buchung darauf hingewiesen werden - wurde es aber nicht.

    Ich habe nun allerdings keine große Lust das gleiche Geld für eine verminderte Leistung zu bezahlen... ich wäre für jeden Hinweis dankbar!

    Viele Grüße,
    Britta

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    • ModihoM Offline
      ModihoM Offline
      Modiho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ❓  Woher ist denn davon auszugehen das die Leistungen im Vergleich vermindert sind ? Steht das irgendwo ? Ich glaube jetzt nicht das ausschlieslich ein Name zur Qualität führt. Außerdem scheinbar ist ein weiter Begriff. Entweder ist es noch das gewünschte Hotel oder es ist es nicht. Woher kommt denn die Info ?
      Ich denke nur wenn die Leistungen schriftlich fixiert sind und dann voneinander abweichen gibt es Grund sich zu beschweren. Sonst einfach mal den Urlaub geniesen und nicht schon im Vorfeld wieder nagatives suchen um mal wieder den Reisepreis niedrig zu halten 😱

      Nichts für ungut

      It´s nice to be a Preiss, but it´s higher to be a Bayer
      and the highest of all rank is to be an mittelfrank

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      • privacyP Offline
        privacyP Offline
        privacy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Erlaube mir mal, einen Beitrag von Mosaik zum Thema einzufügen:

        ...................................................................................................................................................

        "mosaik: Eine vom Reiseveranstalter versprochene Leistung muss er einhalten.
        Eine Hotelkettenbezeichnung ist ein für Kunden wahrnehmbares Leistungszeichen.
        Eine wie auch immer Umbenennung eines Hotels kann daher auch eine Leistungsänderung nach sich ziehen.

        Meist sind alle Hotels, die unter einem Kettennamen betrieben werden, im Franchise-System betrieben. Das heißt, der Besitzer ist immer der Grieche, Spaniern, Türke oder sonst wer. Nur die Bedingungen, unter denen er es betreiben muss ändern sich. Eine der Bedingungen sind natürlich auch handfester Art: Franchise-Geldbeiträge.

        Daher könnte ein Hotellier sich sagen: den Standard von der Kette X habe ich eh (jetzt...). Wozu noch den teueren Namen bezahlen? Und kündigt den Vertrag.

        Es könnte aber auch eine Hotelkette prüfen und feststellen, dass Hotel X nicht mehr ihren Mindeststandards entspricht und den Vertrag kündigen.

        Aus all diesen Überlegungen meine ich, dass eine Namensänderung eines Hotels im Angebot eines Reiseveranstalters dieser, nämlich der Reiseveranstalter zu verantworten hat und es sich daher um eine einseitige Leistungsänderung handelt. Diese muss ein Kunde nicht hinnehmen, da sie meines Erachtens eine doch maßgebliche Leistungsänderung darstellt. Somit hat der Reiseveranstalter für einen gleich- oder höherwertigen Ersatz zu sorgen und kann sogar unter Umständen Schadenersatz pflichtig werden.

        Höherwertiger Ersatz: Differenz der Hotels muss Kunde aber selbst bezahlten, sofern die Änderung vor Abreise erfolgte.

        Schadenersatzpflicht könnte aber eintreten, wenn aus bestimmten Gründen (z. B. Weihnachtszeit, Osterzeit) und der späten Änderungsnachricht keine passenden Alternativen mehr vorhanden sind und man gezwungen wäre, teurer zu buchen. Aber diese Sache ist bitte nicht so einfach, wie ich sie hier mit drei Zeilen schreibe! Daher Vorsicht bei Anwendung!"
        ...............................................................................................................................................

        Noch mehr zum Thema, hier ging es um ein Iberostar auf Djerba hier

        Gruß privacy

        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
        Bertrand Russell (1872-1970)

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        • ModihoM Offline
          ModihoM Offline
          Modiho
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wie geschrieben. Kann, muß aber keine Verschlechterung darstellen. 😱

          Das kann ich als Reisender doch nur vor Ort feststellen oder falls ein Leistungskatalog vorliegt
          im direketen Vergleich. Mir ging es mit meine Antwort nur darum, woher der TA weiß das die Leistung vermindert ist und ob es tatsächlich so ist das es kein Ibero mehr ist oder wieder nur vom hörensagen  😱   .  Als Vergleich, ich kann ja auch nicht mehr vor die Tür gehen weil es sein kann das mir ein Dachziegel auf den Kopf fällt ?
           
          Nichts für ungut

          It´s nice to be a Preiss, but it´s higher to be a Bayer
          and the highest of all rank is to be an mittelfrank

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          • hugoonlineH Offline
            hugoonlineH Offline
            hugoonline
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @Modiho
             
            Den von Privacy verlinkten Thread hatte ich damals eröffnet, da ich schon finde, dass die Zugehörigkeit zu einer Hotelkette eine Leistungkriterium ist. Lies den Thread doch einfach mal durch.
             
            Bei mir war dann keine Leistungminderung vorhanden, da das Hotel zu meiner Reisezeit dann doch noch unter Iberostar geführt wurde. Heute ist es ein Sentido-Haus und mit Sicherheit nicht schlechter geworden.
             
            Die Art und Weise, wie Du Britta antwortest, halte ich schlicht und ergreifend für sehr unfreundlich (fettgedruckt, die Unterstellung, dass Sie nur den Reisepreis niedrig halten will).
            Und da habe ich mich jetzt freundlich ausgedrückt.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • hertraudH Offline
              hertraudH Offline
              hertraud
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wir haben einmal aus einem Winterkatalog ein Hotel in Ägypten gebucht.
              Im darauffolgenden Sommerkatalog (noch vor unserer Abreise) war das Hotel auf einmal einer bekannten Kette zugehörig.
              Während unseres Aufenthaltes haben wir nirgendwo einen Hinweis darauf gesehen.
              Im nächsten Katalog war der Namens-Zusatz der Hotelkette wieder weg.
              Ich glaub auch nicht, daß der Standard einer Anlage über Nacht ins Negative fällt, nur weil ein Schriftzug im Namen fehlt.

              Muß nicht stimmen - ist halt meine Meinung.

              LG
              Waltraud

              Das Leben ist schön :-)

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              • Britta1975B Offline
                Britta1975B Offline
                Britta1975
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo an alle, die geantwortet haben!
                 
                @modiho: Es geht mir nicht darum, den Reisepreis zu mindern - ich möchte einfach das bekommen, was ich gebucht habe, und das ist ein Iberostar - den Namen lassen Sie sich bezahlen und er bürgt für einen gewissen Standard - ich fühle mich einfach etwas verschaukelt...
                 
                @hugoonline: Du hast mich verstanden - Danke!
                😄  
                 
                Nur - was mach ich jetzt? Würde das ungern unkommentiert lassen und mich ersteinmal an 1-2-Fly mit der Bitte um Stellungnahme wenden. Am liebsten würde ich - kostenneutral - in ein anderes Iberostar umgebucht werden...
                 
                Viele Grüße,
                Britta

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                • fraenniF Offline
                  fraenniF Offline
                  fraenni
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo Britta,

                  klick mal hier auf die offizielle Katalogbeschreibung von 1 2Fly, dort wird das "Hotel Exagon Park" beschrieben, ebenso auch bei den anderen RV.
                  In der Katalogbeschreibung wird jedenfalls nicht mit dem Namen Iberostar geworben.
                  Auf der HP von Iberostar wird das Hotel Exagon Park auch nicht mehr aufgeführt.
                  Hier auf der HC-Hotelübersicht steht deutlich die Bezeichnung: Hotel Exagon Park ex Iberostar.

                  lg
                  fraenni

                  PS: Hier gibt es auch einen bereits bestehenden Thread zu diesem Thema.

                  Hotel aus diesem Beitrag
                  91%
                  Hotel Exagon Park
                  Mallorca/Spanien
                  Zum Hotel

                  "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Britta1975 wrote:
                    Auf unserer Buchungsbestätigung steht jedoch klar "Iberostar Exagon Park"

                    Was will man mehr?

                    Gruß privacy

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

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                    • ModihoM Offline
                      ModihoM Offline
                      Modiho
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @ hogoonline,  Erster Beitrag war Fettdruck  ein Versehen, sollte auch keine Unterstellung sein. Zweiter Beitrag fett gedruckt habe ich etwas anderes geschrieben, bitte richtig hinsehen.
                       
                      aber zurück zum Thema, natürlich verstehe ich dass das gewollt wird was gebucht wurde, nur ist jetzt mit dem Sachverhalt das es kein Ibero mehr ist ein Qualitätsabfall vorhanden ?
                      Das war doch im großen und ganzen meine Frage. 😱
                       
                      Wenn unbedingt Ibero gewollt wird , würde ich auch versuchen umzubuchen, logisch.
                      Aber wenn die Qualität gleich oder vieleicht besser ist würde ich persönlich mir die Umstände ersparen. Das soll aber nicht heissen, das der RV hier hätte nicht informieren sollen, auch meine Meinung.
                       
                      Nichts für ungut und ein schönes Wochenende und natürlich eine erfreulichen Ausgang dieser Angelegenheit

                      It´s nice to be a Preiss, but it´s higher to be a Bayer
                      and the highest of all rank is to be an mittelfrank

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                      • Britta1975B Offline
                        Britta1975B Offline
                        Britta1975
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ja... vielleicht bin ich ein Pedant - aber mir geht es auch ums Prinzip 😉

                        Außerdem haben wir von Iberostar einen EUR 100,- Verzehrgutschein zugeschickt bekommen, welchen wir natürlich gerne nutzen und Vorort einlösen würden - gerade mit Kleinkind + HP nicht zu verachten. Ich werde mal einen brief aufsetzen und hier berichten...

                        Danke & Gruß,
                        Britta

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                        • fjrdriverF Offline
                          fjrdriverF Offline
                          fjrdriver
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.

                          Ich persönlich finde schon das alleine eine Marke wie Iberostar einen gewissen Wert darstellt, bzw. wenn diese Marke wegfällt und zumindest nicht durch eine andere genau so renomierte Marke ersetzt wird, einen Mangel darstellt, unabhängig davon ob objektiv oder subjektiv eine Leistungsverschlechterung darstellt.
                          Es stellt nunmal  unbestritten in der freien Marktwirtschaft die Marke ansich einen Wert da, (unabhängig von der gleichwertigen Qualität eines "No Name Productes). Oder möchte jemand das etwa bestreiten?
                          So hat z.B ein Toyota Aygo einen höheren Wert in der Schwacke Liste als ein Baugleicher Citroen C1
                          oder z.B. ein Stück butter der Marke Wei... einen höheren Preis und somit Wert ,als ein objektiv geichwertiges Stück der (Handels) Marke Ja.
                          Mit dem Beispiel Rolex/Blender in gleicher Qualität  möchte ich gar nicht kommen......
                          Gruß
                          fjrdriver

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                          • gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maier
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ja, alles richtig, was hier gesagt wurde. Ein Markenname ist ein Qualitätskriterium und damit ein Entscheidungsargument. Wenn wie hier in der Buchungsbestätigung "Ibero" bestätigt wurde, und trotzdem nicht mehr existent ist das Vertragsbruch. Berechtigt zur Stornierung und Schadensersatzforderungen. Wie man das aber mit dem geplanten Urlaub zeitmässig unter einen Hut bekommt ist eine andere Frage.

                            Falls ich wider Erwarten jemals bei McDonalds was bestellen würde, darf ich davon ausgehen, dass das egal wo auf dieser Welt in gleicher "Qualität" geliefert wird. Und genau darum geht es als Problem hier.

                            Gruss Gabriela

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • hertraudH Offline
                              hertraudH Offline
                              hertraud
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              .....und wie sieht es im umgekehrten Fall aus?.
                              Wenn ich zum Beispiel im November für den nächsten Sommer ein Hotel gebucht habe, das im Mai zum „Iberotel“ wird. Muss ich dann aufzahlen nur weil sich der Name verändert hat?

                              Liebe Grüße
                              Waltraud

                              Das Leben ist schön :-)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • bernardo2001B Offline
                                bernardo2001B Offline
                                bernardo2001
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo,

                                ich meine, dass, wenn das Hotel aus dem Management-Vertrag mit Iberostar  ausgeschieden ist, muss das nicht gleichbedeutend damit sein, dass sich die Leistung verschlechtert. Und das kann man erst feststellen, wenn man den Urlaub angetreten hat. Weicht das Angebot dann von der Ausschreibung ab verlangt man vor Ort Abhilfe, so interpretiere ich das Gesetz § 651 a BGB.

                                Hinzu kommt, dass da noch ein Gutschein ueber Euro 100,00 Bestand hat, moeglicherweise wird der vom neuen Exagon-Management nicht eingeloest, da es sich um einen Iberostar-Gutschein handelt. Das wuerde ich mir dann vor Ort schriftlich geben lassen und den Betrag anschliessend vom Reiseveranstalter einfordern, da der Veranstalter falsche Angaben mit dem Hotelnamen machte.

                                Ich halte es fuer ueberzogen die Qualitaet eines Hotels am Namen einer Hotelkette festzumachen, denn auch innerhalb einer Hotelkette koennen unterschiedliche Standards vorliegen, wenn die Hotelkette eine gewisse Bandbreite von Hotelkategorien anbietet, beispielsweise Hotels mit zwei und Hotels mit vier Sterne. Orientierung sollte also immer sein, was in der Ausschreibung fuer ein Leistungsspektrum angeboten wird.

                                Viele Gruesse
                                bernardo2001

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • fjrdriverF Offline
                                  fjrdriverF Offline
                                  fjrdriver
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  bernardo2001 wrote:

                                  Hallo,

                                  ich
                                  Ich halte es fuer ueberzogen die Qualitaet eines Hotels am Namen einer Hotelkette festzumachen, denn auch innerhalb einer Hotelkette koennen unterschiedliche Standards vorliegen, wenn die Hotelkette eine gewisse arkeBandbreite von Hotelkategorien anbietet, beispielsweise Hotels mit zwei und Hotels mit vier Sterne. Orientierung sollte also immer sein, was in der Ausschreibung fuer ein Leistungsspektrum angeboten wird.

                                  Viele Gruesse
                                  bernardo2001Ich gebe Dir insofern Recht das man die Qualitä und ich t eines Hotels nicht unbedingt and der Marke festmachen kann, aber  bestreitest Du das die Marke selbst einen Wert darstellt? Diesen Umstand scheinst Du völlig zu ignorieren.
                                  Selbstverständlich steht es jedem frei, Marken zu celebrieren und dafür Geld auszugeben oder nicht. Aber bestelt muss auch geliefert werden. 
                                    Du bestellst eine Waschmaschine der Marke Bosch und ich lieferer Dir eine der Marke privilleg welche nachweislich baugleich  (und preiswerter ist.Würdest Du das so akzeptieren? Gruß fjrdriver.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • privacyP Offline
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                                    privacy
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Fakt ist, eine zugesicherte Eigenschaft, die darüberhinaus noch ausschlaggebend bei der Buchung des Hotels war, ist nicht mehr vorhanden. Nur wo Iberostar drauf steht, ist letztlich auch Iberostar drin.

                                    Dadurch ändert sich das Vertragsverhältnis. Es kann nicht sein, daß der Kunde erst vor Ort Nachteile selbst herausfinden soll und die im Nachhinein in einem aufwändigen Procedere belegen muß. Jeder Richter würde vermutlich fragen, warum nicht zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme auf dem Urlaub bei Iberostar bestanden wurde. Im Gegenteil, eine stillschweigende Akzeptanz würde dem Kunden schon zum Nachteil gereichen.

                                    Bezeichnend ist ja auch, daß der Vertragspartner bisher nicht auf den Kunden zugeht.
                                    Wie war das noch? Bei Änderungen ist der Kunde unverzüglich zu informieren.
                                    Ob Hotelüberbuchung oder hier Änderung der Hotelzugehörigkeit. Setze ich mal gleich.

                                    Gruß privacy

                                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                    Bertrand Russell (1872-1970)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • carstenW.C Offline
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                                      carstenW.
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      für mich verständlich u. nachvollziehbar.
                                      Wenn ich eine bestimmte Hotelkette bevorzuge u. buche, diese plötzlich nicht mehr unter dessen Name bzw. Leitung steht, dann wäre dies für mich auch ein Grund des Rücktritts.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Britta1975B Offline
                                        Britta1975B Offline
                                        Britta1975
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Guten Morgen,

                                        nur mal nebenbei bemerkt...wenn mann z.B. bei ×Werbung× in der Suchfunktion neben dem Zielgebiet Balearen noch das Auswahlkriterium "Iberostar" bei Hotelname eingibt, erhält man eine Liste, in der das Exagon - zwar ohne Zusatz Inerostar - ebenfalls aufgeführt ist.

                                        Weiß nicht, ob der Link funktioniert:

                                        ×Werbung×

                                        LG,
                                        Britta

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • fraenniF Offline
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                                          fraenni
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Der Link funktioniert ! 😉

                                          Bei den Hotelinfos haben von 11 RV noch immerhin 7 RV die Hotelbezeichnung
                                          "Iberostar Exagon Park" !
                                          Unter "NEU Impressionen" ist beim GIATA-Clip auch der Titel noch mit der Hotelbezeichnung "Iberostar Exagon Park".

                                          "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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