Verhalten von FTI nach Flugstopp
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So ganz versiert ist er dann doch nicht, er steckt mitten im Jus-Studium..

Besagtes Urteil besagt, dass Anbieter von Pauschalreisen einen Teil der Stornokosten auf Reisende umlegen können - wie es gerade der Fall ist.
Im Übrigen hab ich nirgendwo geschrieben, dass ich gerne in saure Äpfel beiße. Natürlich werde ich Widerspruch einlegen, nur fühle ich mich im Moment so als würde David gegen Goliath kämpfen, zumal von FTI ja auch kein offizielles Statement kommt und die Sache mit der Kündigung auf dem Aushängezettel ist auch höchst suspekt. -
Hallo Zusammen,
das hört sich ja alles ganz gut an. Wir haben nämlich auch einen Brief von FTI mit ähnlichen Forderungen erhalten (05.07.2010).
Ich kann bestätigen, dass auch in Fuerteventura im Hotel RIU Calma keine Kündigungen ausgesprochen wurden und es auch keinen entsprechenden Aushang gab. Auch hier hat sich FTI sehr zuvorkommend verhalten und sich mit dem kulanten Verhalten gebrüstet, was alle anderen Reisenden mit neidischen Blicken verfolgt haben. Wir haben nach der Rückkehr dann auch ordentlich Werbung für FTI gemacht.
Danke für den Link zum Bundesjustizministerium. Ich glaube, der sagt alles Wesentliche. Wir werden aus diesem Grund auch die Forderung zurückweisen.
Nichtsdestotrotz wäre es im Verlauf der „Auseinandersetzung“ mit FTI hilfreich, wenn es noch andere Reisende aus dem Hotel RIU Calma in Fuerteventura als weitere Zeugen gäbe.
Bis dahin frohes Widersprechen.
Die Viersterne Bettler
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Hallo zusammen,
auch wir haben vor einer Woche Post von FTI mit einer Zahlungsaufforderung (Zusatzkosten Rückflug und zusätzliche Übernachtungskosten) bekommen. Wir waren in Mallorca und wurden (nach dem eigentlichen Ende unseres Urlaubes) ab dem 17.04.2010 von der örtlichen Reisevertretung von FTI in Palma/El Arenal im Hotel "Luna Park" untergebracht. Dort wurde uns - wie hier schon von mehreren Reisenden berichtet wurde - ebenfalls von der FTI-Reiseleitung immer wieder versichert, dass FTI für alle Kosten aufkäme und wir uns keine Sorgen machen sollten. Lediglich hinsichtlich der Übernachtungskosten behielt sich FTI die In-Rechnung-Stellung ab der 2. Nacht vor. Diese zusätzlichen Übernachtungskosten sind wir auch bereit zu zahlen, allerdings nicht den Rückflug, da keine Kündigung vor Ort ausgesprochen wurde. Entsprechend den bisherigen Erfahrungen anderer Reisender in diesem Forum erwarte ich, dass FTI auf unseren Einspruch zur Rechnung, die Kündigung vor Ort behauptet. Ich suche daher weitere Reisende, die im fraglichen Zeitraum im Hotel Lunapark in El Arenal untergebracht waren. -
Hier noch ein anderer Aspekt, der sich aus derPressemitteilung des BMJ vom 21.04.2010 ergibt,
abgesehen davon, ob FTI gekündigt hat oder nicht.
"Häufig ist allerdings die Fluggesellschaft verpflichtet den Rückflug kostenneutralumzubuchen, so dass für den Rücktransport keine Mehrkosten entstehen.
Organisiert der Veranstalter den Rücktransport mit anderen Verkehrsmitteln, so sind die Mehrkosten bei Kündigung zu teilen. Solche Mehrkosten entstehen allerdings nicht, wenn der Reisende die Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung auf den nächstmöglichen Rückflug nutzt" -
Wir haben das gleiche Problem mit FTI - allerdings geht es bei uns lediglich um die Rückreisekosten, da wir nur eine Nacht länger im Hotel bleiben mußten.
FTI beruft sich auf den §651j Abs. 2 BGB, der jedoch keine Anwendung findet, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde. Eine Kündigung wurde seitens FTI nicht ausgesprochen - weder mündlich noch schriftlich (auch nicht durch 'Aushänge').
Wir haben uns von der Verbraucherzentrale beraten lassen und man teilt dort die Auffassung, daß wir nicht in der Zahlungspflicht sind und FTI uns im Zweifelsfall die Kündigung nachweisen muß.
Wir haben FTI bereits mitgeteilt, daß wir entsprechend nicht zahlen werden.
Leider behauptet das Unternehmen nun, daß es durchaus gekündigt hätte - das ist allerdings schlichtweg gelogen! Wir werden selbstverständlich trotzdem nicht zahlen und sehen FTI nun in der Pflicht uns nachzuweisen, daß tatsächlich gekündigt wurde. Obwohl es bei uns nur um einen vergleichsweise geringen Betrag geht, finde ich das Verhalten von FTI widerlich und werde deshalb aus Prinzip nicht zahlen und es ggf. nach weiterer rechtlicher Beratung auf eine Klage ankommen lassen.
Wir sind auch daran interessiert mit anderen Reisegästen, denen es ähnlich ergangen ist, in Kontakt zu bleiben und Informationen auszutauschen. -
Interessant finde ich auch den letzten Teil des Absatz:
Kündigt der Reiseveranstalter trotz des annullierten Rückflugs nicht, bleibt er in der Pflicht zur vollständigen Erfüllung des Vertrages. Er muss den Reisenden sobald als möglich zurückbefördern. Fallen dadurch Mehrkosten an, etwa für weitere Übernachtungen oder einen teureren Rücktransport als den vereinbarten Flug, sind diese vom Reiseveranstalter zu tragen. Einen Rücktransport, der unverhältnismäßig teurer ist als der annullierte Flug, kann der Reisende jedoch nicht verlangen. Verschiebt sich der Rücktransport erheblich, liegt ein Reisemangel vor, der den Reisenden berechtigen kann, eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises zu verlangen.
Ganz Verwegene könnten den Spieß also umdrehen und sogar Geld von FTI verlangen. Immerhin hatte mir der Reiseleiter noch Sonntag gesagt, dass es vorerst bei meinem geplanten Rückflug am Montag bleiben würde. Letztlich wurde Mittwoch daraus. Das sind zwei Tage, die ich nicht arbeiten konnte. Wenn ich denen den Verdienstausfall berechnete wäre das ein günstiger Urlaub gewesen! (Ich weiß, dass das nicht in obigem Text steht.)
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ich habe mal im internet nach dem tschernobyl-urteil gesucht.
ich bin der meinung, dass das hier keine anwendung findet, da ja eben nicht !!! gekündigt wurde. in dem besagten urteil wurde ja die reise nicht angetreten und der reisevertrag durch die reisenden gekündigt.
bei den hier beschriebenen fällen ist es ja eben so, dass die reise ja stattgefunden hat und der reisevertrag nicht gekündigt wurde.
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Ich lese schon länger Eure Beiträge mit großem Interesse, da ich auch ein Opfer !! bin. Habe Widerspruch gegen die Nachberechnung eingelegt und nun auch das Schreiben von FTI mit der Ablehnung des Wiederspruches gehabt. Wie soll man sich denn nun weiter verhalten ? Nochmals auf dieses Schreiben Bezug nehmen und mitteilen, dass man keine Kündigung erhalten hat ? Ist jemand schon an diesen Punkt angelangt ? Auf der Rechnung von FTI steht in der Tat kein Zahlungsziel und in dem Antwortschreiben wird nun um einen zeitnahen Ausgleich der Rechnung gebeten. Was heißt das genau ?
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@petra hano
Ich werde denen nun mitteilen, daß - wie von mir bereits im vorigen Schreiben vorgetragen und entgegen deren neuerlicher Aussage - eine Kündigung weder mündlich noch schriftlich erfolgte.
Damit sehe ich FTI in der Pflicht uns das Gegenteil nachzuweisen.
Sollten die den Fall nicht auf sich beruhen lassen, hole ich mir erneut rechtliche Beratung ein und lasse mich mich gegebenenfalls von einem Anwalt verteidigen. -
Ein "Hallo" an alle Leidensgenossen,
auch wir waren "Opfer" der Aschewolke. Wir befanden uns geradeauf Gran Canaria. Am Sonntag früh hätten wir fliegen sollen, erst Samstag Abend haben wir erfahren das unser Flug nicht stattfinden wird (haben wir zwar auch vermutet, hat aber länger gedauert bis FTI was dazu sagen konnte!!!).
FTI hatte versichert das die erste Nacht auf jeden Fall von FTI bezahlt werde und jede weitere noch geklärt werden müsse. Wir haben keine Kündigung, oder eine Übernachtungs- und Flugalternative erhalten. Nach Hause kamen wir erst am Mittwoch. Morgens um 9 Uhr am Flughafen gewesen. Wie solls n sonst sein Flug hatte verspätung, statt um 12 Uhr flogen wir um 15 Uhr (alles noch in Rahmen). Zwischenlandung in Nürnberg, dort ne Stunde gewartet und dann um 22.30 Uhr in Düsseldorf gewesen. Gebucht hatten wir von Playa de Ingles nach Köln.Vor 3 Wochen erhielten wir ein Schreiben der FTI über eine Nachzahlung von 358,- € (keine Ahnung ob pro Person oder zusammen, eine sehr eigenartige Rechnung mit einer noch eigenartigerer Wortwahl – außerdem hat uns der komplette Urlaub für 7 Tage Pauschal 480,- /pro Person gekosten – steht also in keinem verhältnis). Haben daraufhin einen Widerspruch schriftlich bei der FTI eingelegt. Nun nach 2 Wochen erhielten wir wieder ein Schreiben, dass wir zu zahlen haben. Mehr steht da wirklich nicht drin.
Wir wollten dort jetzt anrufen und eine detaillierte Kostenaufstellunghaben, weil der Rückflug angeblich um die 700,- gekostet haben soll (fürunseren Pauschalrückflug hatten wir bereits 220,- € bezahlt) das ist das 3-Fache,was ich sehr unwahrscheinlich finde.
Ich denke mal die werden jetzt auch behaupten vor Ort gekündigt zu haben, was absolut nicht stimmt (auch durch keinen Aushang im nächstgelegenen Hotel =D).
Nun zu meiner Frage: was können wir unternehmen wenn FTI weiterhin auf eine Zahlung besteht? Den bezahlen werden wir schon auf Grund der frechen und unverschämten Art Seitens FTI nicht. Oder hilft da nur noch der Anwalt?
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Ich persönlich fände es interessant zu lesen, was diejenigen genau geschrieben haben bevor die Ablehnung des Widerspruchs gekommen ist. Vielleicht können petra hano und andere mit Antwort von FTI mal ihr erstes Schreiben hier (im genauen Wortlaut) aufführen. Vielleicht sind es nur kleine formale Fehler, die FTI veranlasst auf ihrer Forderung zu verharren.
Ich werde das auch tun sobald ich eine Antwort von BigXtra habe, egal ob diese positiv oder negativ ausfällt. -
Unser Schreiben an FTI:
Ihre Rechnungsnr. 700002855
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich Ihrer Rechnung vom 16.06.2010 mit der Rechnungsnr. 7000028585 lege ich mit diesem Schreiben Widerspruch gegen die von Ihnen geforderte Nachzahlung in Höhe von 358,- € ein.
Laut einer Stellungnahme des Bundesjustizministeriums, im Auszug:
Wird bei einem annullierten Rückflug wegen höherer Gewalt der Reisevertrag seitens des Reiseveranstalters nicht gekündigt, "bleibt er in der Pflicht zur vollständigen Erfüllung des Vertrages.
Er muss den Reisenden sobald als möglich zurück befördern. Fallen dadurch Mehrkosten an, etwa für weitere Übernachtungen oder einen teureren Rücktransport als den vereinbarten Flug, sind diese vom Reiseveranstalter zu tragen. Einen Rücktransport, der unverhältnismäßig teurer ist als der annullierte Flug, kann der Reisende jedoch nicht verlangen.Verschiebt sich der Rücktransport erheblich, liegt ein Reisemangel vor, der den Reisenden berechtigen kann, eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises zuverlangen."(Quelle: Newsletter vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit desBundesministeriums der Justiz: "Rechte bei Flugausfällen aufgrund vonVulkanasche", 21.04.2010)
und der Richtlinie 90/314/EWG, sind,wie in unserem Fall (Buchung einer Pauschalreise sowie vor Ort keine Kündigung des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter erhalten), die Mehrkosten vom Reiseveranstalter zu tragen.
Anbei erhalten Sie Ihre Rechnung, im Original, zu unserer Entlastung zurück.
Wir bitten Sie um eine kurze schriftliche Bestätigung über den Erhalt dieses Schreibens sowie eine Info über Ihr weiteres Vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
dabei muss ich sagen das die Rechnung auf den 16.06. datiert war, wir diese am 24.06. erhalten und am 25.06. den Widerspruch abgeschickt haben.
das vorherige Schreiben von FTI kann ich im genauen nicht wieder geben da diese 2 Seiten lang war und ich sie gerade nicht zur Hand habe.
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Hallo an alle,
hier mein Schreiben an FTI:
Sehr geehrte Damen und Herren,ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 16.06.2010.
Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Rechnung 700003448 ein.Lt. Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz muss der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen um eine Rechnung für Mehrkosten an den Reisenden zu stellen.
(siehe Anlage)
Eine Kündigung ist mir aber nicht vorgelegt worden. Im Gegenteil ist mir von Ihrer Reiseleitung versichert worden, dass FTI so kulant wäre und die Kosten übernimmt.
Hier wäre Ihre Reiseleitung vor Ort zu befragen. (Hotel Limak Limra in Kemer-Kiris)
Mir ist lediglich ein reines Informationsschreiben (siehe Anlage) übergeben worden.
Dies habe ich bereits rechtlich prüfen lassen. Es handelt sich um keine Kündigung.
Zu meiner Entlastung sende ich Ihnen weiterhin ein Schreiben der Verbraucherzentrale ausgefüllt zu.
Ich bin aber bereit die Kosten für die zusätzliche Übernachtung in Höhe von € 35,00 zu bezahlen, da ich diese in Anspruch genommen habe.
Für den Rücktransport hatte ich keine Wahlmöglichkeit von Ihnen erhalten. Im Gegenteil.
Ich wurde innerhalb von 10 Minuten abreisefertig !! aus dem Hotel beordert. Sonst müsse ich zusehen wie ich zum Flughafen käme. Ich wäre für einen Flug gebucht, wo niemand wisse wohin und wann das wäre.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und sehe einer Antwort entgegen.
Gern würde ich mich wieder im nächsten Urlaub in Ihre Hände begeben.Und daraufhin kam halt das Ablehnungsschreiben des Widerspruches.
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Gern würde ich mich wieder im nächsten Urlaub in Ihre Hände begeben.
Wie bitte ???
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Ja, manchmal... hilft ein freundlicher Satz auch was, noch dazu kostet er ja nichts.
Manchmal..
Gruß
Waltraud -
beachcomber wrote:
Gern würde ich mich wieder im nächsten Urlaub in Ihre Hände begeben.
Wie bitte ???
Absolut, sehe ich momentan noch genauso. Vor Ort war alles super und man fühlte sich in sicheren Händen. Andere Touristen hatten ernsthafte Probleme irgendwie Bargeld aufzubringen um nicht vor die Tür gesetzt zu werden.
Selbst wenn man nachträglich noch zur Kasse gebeten wird ist das allemal besser als im Urlaub obdachlos zu werden.
Trotzdem erscheint das Vorgehen von FTI nicht in Ordnung und der Widerspruch bisher in allen hier aufgeführten Fällen begründet. Ich bin gespannt, wie es weitergeht.
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"bauchpinseln" gehört zum Geschäft, ist aber bei FTI fehl am Platz. Die sind rigeros, nur auf schnelle Geldeinnahme gepolt. Das ihr zukünftiges Geschäft darunter leiden könnte, interessiert FTI nicht. Hier sind harte Bandagen angesagt. Freundliches Miteinander ist hier nicht gewollt. "Wie man in den Wald ruft, so kommt es zurück"
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@Gofy1:
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wirst du da recht haben.
Aber ich denke mir auf der anderen Seite sitzt ja auch nur ein Mensch der seine Arbeit macht.
Aber ich meine auch, FTI (und auch andere RV) werden versuchen dieses Thema knallhart durchzuziehen.
Gruß
Waltraud