Falsche Angaben von Neckermann
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Hallo Forengemeinde ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
Wir haben über die Internetseite von Neckermann zwei Wochen ein Strandhäuschen in Frankreich gebucht. Das Angebot von Neckermann galt für 2 Erwachsene und zwei Kinder im alter bis 15 Jahre. Also haben wir gebucht ... wenige Tage später erhielten wir die Reisebestätigung per Post, dort stand auch drinn welches Häuschen wir bekommen würden. Da ich natürlich neugirig gewesen bin wie nun das Strandhäuschen genau aussieht besuchte ich die Internetseite der "Vermieter" vor Ort.Wir mussten jedoch feststellen das dieses Strandhäuschen für 2 erwachsene und 2 kinder bis 12 Jahre sind.Ich habe daraufhin bei Neckermann angerufen und die Problematik geschildert,worauf sie den Fehler ihrerseits mir bestätigte.Nach einigen hin und her hat sie versucht mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen, während ich in der Warteschleife hing.
Nach etwa 10 Minuten meldete sie sich dann wieder und meinte wir würden,eben wegen dem Alter der Kinder das Strandhäuschen nicht bekommen.Ebenso meinte sie das alle anderen Strandhäuser die in unserem Fall in Frage kämen ausgebucht sind.
Die einzigen die noch frei sind, sind fasst drei mal so Teuer und das kännen wir uns nicht leisten.
Sie bot an das die Beschwerdestelle in den nächsten Tagen uns zurückrufen würde um das zu klähren.
Nun zu meiner Frage: Welche Rechte habe ich denn in diesem Fall? Ich habe doch ein ausgeschriebenes Angebot angenommen und dadurch ist doch ein Vertrag zustande gekommen. Nun muss doch Neckermann zusehen das sie den Vertrag auch mit etwas gleichwertigem erfüllt, oder? -
Hallo zusammen,
rein rechtlich ist es so, dass nicht du ein Angebot des RV angenommen hast, sondern dieser durch seine Bestätigung deine Anmeldung (Buchungsangebot) angenommen hat. Ob oder ob nicht ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist, kommt daher darauf an, was genau in der Bestätigung stand. Wurde dort "Kinder bis 15 Jahre" bestätigt?
Wenn nicht, würde ggf. die Bestätigung von der Anmeldung abweichen und dann leider schon deshalb kein Vertrag zustande gekommen sein. Wenn ja, gibt es einen gültigen Vertrag, an den Neckermann sich zu halten hat und - wenn sie dies nicht können - ggf. Schadenersatz zu leisten hätte.
Gruß,
soedergren
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Na ja, dann spricht einiges dafür, dass ein Vertrag besteht und Neckermann erst mal in der Pflicht steht.
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Sofern du alles schrifltich hast bist du schon mal auf einen guten Standpunkt.
Der Reiseveranstalter hat eine Buchung angenommen und Leistungen versprochen die er nicht einhalten kann.
Das ist das gleiche als ob sie einen Pool versprechen und dieser nicht vorhanden ist.
Rechtlich gesehen hat man anrecht auf minderung des Reisepreis.
Da ihr die Reise allerdings sowieso nicht antreten könnt weil ihr das Strandhäuschen nicht bekommen würdet besteht meines erachtens Recht auf Schadensersatz.Allerdings kann der RV das ganze wegen Irrtum anfechten, dann ist der Vertrag von vorne rein nicht wirksam.
Allerdings kann es dennoch eine Schadensersatzpflich geben.Ich würde Vorschlagen dass dem RV eindeutig klar gemacht wird dass man Schadensersatz fordern wird sofern kein gleichwertiges Angebot zum selben Preis erstellt wird die sämtliche Leistungen beinhaltet die auch beim gebuchten Angebot vorhanden gewesen wäre. Eine kleine Abweichung wäre auch noch vertretbar.
Falls der RV nicht wie gewünscht reagiert würde ich Vorschlagen einen Anwalt aufzusuchen, dieser setzt relativ kostengünstig ein Schreiben auf und verschickt es an den RV.
Meistens bewirkt das wunder.
Allerdings solltest du jetzt nicht zuviel Erwarten, wenn dann gibt es nur wenig Schadensersatz. -
Hmm.: wo liegt denn bitte der Unterschied ? Kinder bis 12 Jahre oder Kinder bis 15 Jahren ? Sind es zu kleine Betten, oder schlafen sie im gleichen Raum ?
Ich würde mich erstmal über das Problem informieren, was mit den 3 Jahren begründet ist. Vileicht kann man es mit einem Preisnachlass als Kompromiss akzeptieren ?
Zur rechtlichen Lage ist alles gesagt worden: Vertragsbruch rechtfertigt Kündigung, Rückzahlung aller bereits geleisteter Zahlungen und das Recht, den RV auf Schadensersatz zu verklagen.
Nur mit Kindern in den Ferien: ist da denn noch was adäquates als Alternative zu buchen ? Recht haben und Recht bekommen ist schön, aber mit dem Recht dann zuhause auf dem Sofa zu sitzen ist glaube ich keine echte Alternative
Gruss Gabriela
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Es gibt schon Unterschiede zw. Kinder bis 12 und Kinder bis 15.
Das bestimmt der Hotellier. (Nehme an, es gibt da auch gesetzliche Vorgaben, zwecks der Zimmergröße).
Haben das schon jahrelang mit unseren geliehenen Kindern durchgemacht.
Es war unser Lieblinsclub, der Club Albatros. Ein Club Alltoura von Alltours.
Ein Kind war 10. Das Andere 14 Jahre.
Lt. Alltours: Achtung: Bei Buchung mit 2 Kindern darf nur 1 Kind von 7-14J. gebucht werden. ( 1 Kind 2-6J. und 1 Kind 7-14J sind möglich).
Da ich den Direktor und den Chefportier gut kenne, erlaubten Die mir auch ältere Kinder mitzunehmen. Beim 1. Mal mußte ich aber mit Alltours kämpfen (Bis zur Chefetage), um 2 ältere Kinder unterzubringen . Obwohl das Hotel es erlaubte. Ich mußte dann Alltours schriftlich bestätigen, daß ich mit der beengten Unterbringung einverstanden sei. Das stand dann auch in der AB.
Das Appartement besteht aus einem großen Wohnzimmer und einem großen Schlafzimmer. Für den Hotellier war es kein Problem. Er stellt/stellte eine 2. Schlafstelle in das Wohnzimmer.
Er sagte mir aber auch, daß es Leute gab, die damit einverstanden waren (mündliche Absprache).
Hinterher haben Diese Typen dann geklagt!
Im letzten Jahr klappte das auch. Da waren die Kinder noch/schon 14+17.
In diesem Jahr ist der Junge 18. Da nehmen wir aber getrennte Zimmer.
Gruß
Siegi -
das hatten wir schon in anderen threads geklärt: Schadensersatz, weil der RV den den vereinbarten Reisevertrag nicht liefert. Die Gerichte sprechen in der Regel 50% der ursprünglichen Reisekosten als Schadensersatz zu. Ist auch so ok, denn der Reisende müsste analog ja auch Stornokosten zahlen, wenn er die Reise nicht antritt oder aus anderen Gründen absagt.
Gruss Gabriela
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Geh endlich mal zu einem Rechtsanwalt, der sich mit Reiserecht befasst und lass dich informieren, denn mir glaubst du ja sowieso nicht. Und ich nicht deiner damaligen umgerechneten Speisekarte von DM in Euro. Die war zwar kein Geschwätz, gilt in der fraglichen Tendenz aber noch heute.
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Ich habe gerade mal die Suchfunktion bemüht.... aber "leider" gibt es keinen Thread
"DANKE GABI".
Sprich, es gibt hier wohl keinen einzigen user, der durch deine "qualifizierte" Beratung wirklich das erhalten hat, was du ihm versprichst! -
Das wird ja gleich alles -zu Recht- gelösct werden, aber ok:
deine Einzeiler in div. Beiträgen waren ja manchmal ganz lustig, aber mit der Mehrzahl geht leider die Qualiät und die Substanz verloren. So wie hier !
PS: musste das sein ?
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Barpi wrote:
Hallo Lopo 123
Mich würde interessieren, wie der Unterschied ist zwischen dem Häuschen A und Häuschen B, d.h. für 12jährige bzw. 15jährige.Hallo Barpi,
Der Unterschied liegt in der Grösse, also quadratmeter ca 5 qm Unterschied und in der Grösse der Betten (in der für Kinder sind die Betten 70 x 180).....
Wir würden das trotzdem nehmen - sind ja eh nur zum schlafen drinnen... -
gabriela_maier wrote:
wo liegt denn bitte der Unterschied ? Kinder bis 12 Jahre oder Kinder bis 15 Jahren ? (...) Vileicht kann man es mit einem Preisnachlass als Kompromiss akzeptieren ?Für den Gast liegt der Unterschied in der räumlichen Beengung, für den vermieter/Besitzer in der größeren Abnutzung des Ferienhauses und dessen Möblierung. Gerade wegen letzterem Argument würde der Preis wohl steigen statt fallen. So kennen wir das ja von Hotels ...
