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Falsche Angaben von Neckermann

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • lopo123L Offline
    lopo123L Offline
    lopo123
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Forengemeinde ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
    Wir haben über die Internetseite von Neckermann zwei Wochen ein Strandhäuschen in Frankreich gebucht. Das Angebot von Neckermann galt für 2 Erwachsene und zwei Kinder im alter bis 15 Jahre. Also haben wir gebucht ... wenige Tage später erhielten wir die Reisebestätigung per Post, dort stand auch drinn welches Häuschen wir bekommen würden. Da ich natürlich neugirig gewesen bin wie nun das  Strandhäuschen genau aussieht besuchte ich die Internetseite der "Vermieter" vor Ort.Wir mussten jedoch feststellen das dieses Strandhäuschen für 2 erwachsene und 2 kinder bis 12 Jahre sind.

    Ich habe daraufhin bei Neckermann angerufen und die Problematik geschildert,worauf sie den Fehler ihrerseits mir bestätigte.Nach einigen hin und her hat sie versucht mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen, während ich in der Warteschleife hing.
    Nach etwa 10 Minuten meldete sie sich dann wieder und meinte wir würden,eben wegen dem Alter der Kinder das Strandhäuschen nicht bekommen.Ebenso meinte sie das alle anderen Strandhäuser die in unserem Fall in Frage kämen ausgebucht sind.
    Die einzigen die noch frei sind, sind fasst drei mal so Teuer und das kännen wir uns nicht leisten.
    Sie bot an das die Beschwerdestelle in den nächsten Tagen uns zurückrufen würde um das zu klähren.
    Nun zu meiner Frage: Welche Rechte habe ich denn in diesem Fall? Ich habe doch ein ausgeschriebenes Angebot angenommen und dadurch ist doch ein Vertrag zustande gekommen. Nun muss doch Neckermann zusehen das sie den Vertrag auch mit etwas gleichwertigem erfüllt, oder?

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    • soedergrenS Offline
      soedergrenS Offline
      soedergren
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo zusammen,

      rein rechtlich ist es so, dass nicht du ein Angebot des RV angenommen hast, sondern dieser durch seine Bestätigung deine Anmeldung (Buchungsangebot) angenommen hat. Ob oder ob nicht ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist, kommt daher darauf an, was genau in der Bestätigung stand. Wurde dort "Kinder bis 15 Jahre" bestätigt?

      Wenn nicht, würde ggf. die Bestätigung von der Anmeldung abweichen und dann leider schon deshalb kein Vertrag zustande gekommen sein. Wenn ja, gibt es einen gültigen Vertrag, an den Neckermann sich zu halten hat und - wenn sie dies nicht können - ggf. Schadenersatz zu leisten hätte.

      Gruß,

      soedergren

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      • lopo123L Offline
        lopo123L Offline
        lopo123
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        In der Reisebestätigung stehen die Namen aller Reisenden einschl. das angegebene Alter der Kinder (15 Jahre).

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • soedergrenS Offline
          soedergrenS Offline
          soedergren
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Na ja, dann spricht einiges dafür, dass ein Vertrag besteht und Neckermann erst mal in der Pflicht steht.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • YouRiseY Offline
            YouRiseY Offline
            YouRise
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Sofern du alles schrifltich hast bist du schon mal auf einen guten Standpunkt.
            Der Reiseveranstalter hat eine Buchung angenommen und Leistungen versprochen die er nicht einhalten kann.
            Das ist das gleiche als ob sie einen Pool versprechen und dieser nicht vorhanden ist.
            Rechtlich gesehen hat man anrecht auf minderung des Reisepreis.
            Da ihr die Reise allerdings sowieso nicht antreten könnt weil ihr das Strandhäuschen nicht bekommen würdet besteht meines erachtens Recht auf Schadensersatz.

            Allerdings kann der RV das ganze wegen Irrtum anfechten, dann ist der Vertrag von vorne rein nicht wirksam.
            Allerdings kann es dennoch eine Schadensersatzpflich geben.

            Ich würde Vorschlagen dass dem RV eindeutig klar gemacht wird dass man Schadensersatz fordern wird sofern kein gleichwertiges Angebot zum selben Preis erstellt wird die sämtliche Leistungen beinhaltet die auch beim gebuchten Angebot vorhanden gewesen wäre. Eine kleine Abweichung wäre auch noch vertretbar.
            Falls der RV nicht wie gewünscht reagiert würde ich Vorschlagen einen Anwalt aufzusuchen, dieser setzt relativ kostengünstig ein Schreiben auf und verschickt es an den RV.
            Meistens bewirkt das wunder.
            Allerdings solltest du jetzt nicht zuviel Erwarten, wenn dann gibt es nur wenig Schadensersatz.

            Controller: »N 123YZ, say altitude.«
            Pilot: »Altitude.«
            Controller: »N 123YZ, say airspeed.«
            Pilot: »Airspeed.«
            Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.«
            Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.«

            Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)

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            • gabriela_maierG Offline
              gabriela_maierG Offline
              gabriela_maier
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hmm.: wo liegt denn bitte der Unterschied ? Kinder bis 12 Jahre oder Kinder bis 15 Jahren ? Sind es zu kleine Betten, oder schlafen sie im gleichen Raum ?

              Ich würde mich erstmal über das Problem informieren, was mit den 3 Jahren begründet ist. Vileicht kann man es mit einem Preisnachlass als Kompromiss akzeptieren ?

              Zur rechtlichen Lage ist alles gesagt worden: Vertragsbruch rechtfertigt Kündigung, Rückzahlung aller bereits geleisteter Zahlungen und das Recht, den RV auf Schadensersatz zu verklagen.

              Nur mit Kindern in den Ferien: ist da denn noch was adäquates als Alternative zu buchen ? Recht haben und Recht bekommen ist schön, aber mit dem Recht dann zuhause auf dem Sofa zu sitzen ist glaube ich keine echte Alternative

              Gruss Gabriela

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • DylanD Offline
                DylanD Offline
                Dylan
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                gabriela_maier wrote:
                ...und das Recht, den RV auf Schadensersatz zu verklagen.

                Wieso und mit welchem Recht den Reiseveranstalter auf Schadenersatz verklagen? Ist denn ein Schaden eingetreten?

                Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • BarpiB Offline
                  BarpiB Offline
                  Barpi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo Lopo 123
                  Mich würde interessieren, wie der Unterschied ist zwischen dem Häuschen A und Häuschen B, d.h. für 12jährige bzw. 15jährige.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • SiegfriedS Offline
                    SiegfriedS Offline
                    Siegfried
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Es gibt schon Unterschiede zw. Kinder bis 12 und Kinder bis 15.
                    Das bestimmt der Hotellier. (Nehme an, es gibt da auch gesetzliche Vorgaben, zwecks der Zimmergröße).
                    Haben das schon jahrelang mit unseren geliehenen Kindern durchgemacht.
                    Es war unser Lieblinsclub, der Club Albatros. Ein Club Alltoura von Alltours.
                    Ein Kind war 10. Das Andere 14 Jahre.
                    Lt. Alltours: Achtung: Bei Buchung mit 2 Kindern darf nur 1 Kind von 7-14J. gebucht werden. ( 1 Kind 2-6J. und 1 Kind 7-14J sind möglich).
                    Da ich den Direktor und den Chefportier gut kenne, erlaubten Die mir auch ältere Kinder mitzunehmen. Beim 1. Mal mußte ich aber mit Alltours kämpfen (Bis zur Chefetage), um 2 ältere Kinder unterzubringen . Obwohl das Hotel es erlaubte. Ich mußte dann Alltours schriftlich bestätigen, daß ich mit der beengten Unterbringung einverstanden sei. Das stand dann auch in der AB.
                    Das Appartement besteht aus einem großen Wohnzimmer und einem großen Schlafzimmer. Für den Hotellier war es kein Problem. Er stellt/stellte eine 2. Schlafstelle in das Wohnzimmer.
                    Er sagte mir aber auch, daß es Leute gab, die damit einverstanden waren (mündliche Absprache).
                    Hinterher haben Diese Typen dann geklagt!
                    Im letzten Jahr klappte das auch. Da waren die Kinder noch/schon 14+17.
                    In diesem Jahr ist der Junge 18. Da nehmen wir aber getrennte Zimmer.
                    Gruß
                    Siegi

                    s.w.

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                    • gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maier
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @Dylan:

                      das hatten wir schon in anderen threads geklärt: Schadensersatz, weil der RV den den vereinbarten Reisevertrag nicht liefert. Die Gerichte sprechen in der Regel 50% der ursprünglichen Reisekosten als Schadensersatz zu. Ist auch so ok, denn der Reisende müsste analog ja auch Stornokosten zahlen, wenn er die Reise nicht antritt oder aus anderen Gründen absagt.

                      Gruss Gabriela

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • gastwirtG Offline
                        gastwirtG Offline
                        gastwirt
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        **gabriela_maier: Die Gerichte sprechen in der Regel 50% der ursprünglichen Reisekosten als Schadensersatz zu. ** wrote:

                        stell endlich mal Musterurteile mit Aktenzeichen ein und laß das nervige Geschwätz!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maier
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Geh endlich mal zu einem Rechtsanwalt, der sich mit Reiserecht befasst und lass dich informieren, denn mir glaubst du ja sowieso nicht. Und ich nicht deiner damaligen umgerechneten Speisekarte von DM in Euro. Die war zwar kein Geschwätz, gilt in der fraglichen Tendenz aber noch heute.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • gastwirtG Offline
                            gastwirtG Offline
                            gastwirt
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ich habe gerade mal die Suchfunktion bemüht.... aber "leider" gibt es keinen Thread
                            "DANKE GABI". 😛   Sprich, es gibt hier wohl keinen einzigen user, der durch deine "qualifizierte" Beratung wirklich das erhalten hat, was du ihm versprichst!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • YouRiseY Offline
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                              YouRise
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              50% Schadensersatz steht einen sicherlich nicht zu ..
                              Ich denke bestenfalls werden es so um die 15% sein ...

                              Controller: »N 123YZ, say altitude.«
                              Pilot: »Altitude.«
                              Controller: »N 123YZ, say airspeed.«
                              Pilot: »Airspeed.«
                              Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.«
                              Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.«

                              Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                gabriela_maierG Offline
                                gabriela_maier
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Das wird ja gleich alles -zu Recht- gelösct werden, aber ok:

                                deine Einzeiler in div. Beiträgen waren ja manchmal ganz lustig, aber mit der Mehrzahl geht leider die Qualiät und die Substanz verloren. So wie hier !

                                PS: musste das sein ?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  lopo123
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Barpi wrote:
                                  Hallo Lopo 123
                                  Mich würde interessieren, wie der Unterschied ist zwischen dem Häuschen A und Häuschen B, d.h. für 12jährige bzw. 15jährige.

                                  Hallo Barpi,
                                  Der Unterschied liegt in der Grösse, also quadratmeter ca 5 qm Unterschied und in der Grösse der Betten (in der für Kinder sind die Betten 70 x 180).....
                                   
                                  Wir würden das trotzdem nehmen - sind ja eh nur zum schlafen drinnen...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • BarpiB Offline
                                    BarpiB Offline
                                    Barpi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Habe ich jetzt richtig verstanden, dass Ihr das kleinere Häuschen gar nicht bekommt, weil die Kinder schön älter sind?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • YouRiseY Offline
                                      YouRiseY Offline
                                      YouRise
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @barpi:

                                      Das ging doch schon aus dem ersten Post von lopo hervor ...

                                      Controller: »N 123YZ, say altitude.«
                                      Pilot: »Altitude.«
                                      Controller: »N 123YZ, say airspeed.«
                                      Pilot: »Airspeed.«
                                      Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.«
                                      Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.«

                                      Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • AntoniaWA Offline
                                        AntoniaWA Offline
                                        AntoniaW
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        gabriela_maier wrote:
                                        wo liegt denn bitte der Unterschied ? Kinder bis 12 Jahre oder Kinder bis 15 Jahren ? (...) Vileicht kann man es mit einem Preisnachlass als Kompromiss akzeptieren ?

                                        Für den Gast liegt der Unterschied in der räumlichen Beengung, für den vermieter/Besitzer in der größeren Abnutzung des Ferienhauses und dessen Möblierung. Gerade wegen letzterem Argument würde der Preis wohl steigen statt fallen. So kennen wir das ja von Hotels ...

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                                          #20

                                          gabriela_maier wrote:
                                          das hatten wir schon in anderen threads geklärt

                                          g_m will damit sagen dass sie es für sich geklärt hatte. Alle anderen waren etwas anderer Meinung. 😉

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