BGH stärkt Rechte von Fluggästen
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Gutes, richtiges und wichtiges Urteil. Endlich!
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Hallo,
weiss man denn, ob das auch fuer Fluege gilt, wenn der Umsteigeflughafen nicht im Geltungsbereich der EU liegt und die Airline eine Drittstaaten-Airline ist, also z.B. DUS-DXB-BKK.
Aber hallo, ich will jetzt nicht die Emirates schlecht machen, aber diese Verbindung fiel mir spontan ein, da ich die Route zwei- bis dreimal im Jahr fliege. Und bisher nie mit Problemen behaftet, das moechte ich ausdruecklich betonen!!!
Was denn jetzt noch durch Gerichte zu klaeren waere, ist die Tatsache, dass Fluege von einem Drittstaat mit einer Drittstaaten-Airline in die EU bei Verspaetungen nicht entschaedigt werden. Wenn diese Fluege ebenfalls mit aufgenommen wuerden, dann waere doch endlich mal was mit Vernunft Vorschrift.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Ich halte das Urteil auch für richtig, da es eine durchgehende Buchung war. Aber es gab heute in der SZ dazu einen kritischen -vielleicht besser- nachdenklichen Kommentar dazu. Sollte man nachlesen !
Kernpunkt: darf es dann auch rechtens sein, Piloten wg. der Wirtschaftlichkeit z.B. bei Nebel ( das war hier der Ausgangspunkt ) zum Losfliegen zu verpflichten ? Nein, kann man ja nicht, aber u.U. sanften Zwang ausüben ?
Hier wurde nur der Zusammenhang des Fluges beurteilt, das ist richtig, damit nicht nur die Teilstrecke bewertet wird. Ich glaube, das wird noch Diskussionen auslösen.
Gruss Gabriela
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... und auch trotz dieses Urteils wage ich zu bezweifeln, dass alle Airlines freiwillig zahlen, denn der Kunde entsprechende Ansprüche hat.
Viele Airlines werden Zahlungen trotzdem erstmal ablehnen und sich z.B. bei unvorhersehbaren Technikproblemen auf höhere Gewalt berufen in der Hoffnung, dass nur ein Bruchteil der betroffenen Kunden dann zum Anwalt rennt ...
Was wir wirklich bräuchten, wäre eine "Auszahlungstelle" direkt an den Flughäfen ... aber davon muss ich wohl noch länger träumen ...