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BGH stärkt Rechte von Fluggästen

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  • snakeplisskenS Offline
    snakeplisskenS Offline
    snakeplissken
    Experte Türkische Riviera
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    heute in der NN
    Karlsruhe - Fluggäste können bei Verspätungen auf langen Reisen mit mehreren Teilstrecken mit höheren Entschädigungen rechnen.

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ja, so hätte ich es eigentlich von Anfang an gesehen. Schließlich fliege ich ja von A nach B, dass dazwischen eine "Sammelstelle" der Fluglinie liegt, ist für meinen Reisewunsch, nach B zu kommen, untergeordnet. Gut so.

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      • CaptainJarekC Offline
        CaptainJarekC Offline
        CaptainJarek
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Gutes, richtiges und wichtiges Urteil. Endlich!

        Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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        • bernardo2001B Offline
          bernardo2001B Offline
          bernardo2001
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          weiss man denn, ob das auch fuer Fluege gilt, wenn der Umsteigeflughafen nicht im Geltungsbereich der EU liegt und die Airline eine Drittstaaten-Airline ist, also z.B. DUS-DXB-BKK.

          Aber hallo, ich will jetzt nicht die Emirates schlecht machen, aber diese Verbindung fiel mir spontan ein, da ich die Route zwei- bis dreimal im Jahr fliege. Und bisher nie mit Problemen behaftet, das moechte ich ausdruecklich betonen!!!

          Was denn jetzt noch durch Gerichte zu klaeren waere, ist die Tatsache, dass Fluege von einem Drittstaat mit einer Drittstaaten-Airline in die EU bei Verspaetungen nicht entschaedigt werden. Wenn diese Fluege ebenfalls mit aufgenommen wuerden, dann waere doch endlich mal was mit Vernunft Vorschrift.

          Viele Gruesse
          bernardo2001

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          • gabriela_maierG Offline
            gabriela_maierG Offline
            gabriela_maier
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich halte das Urteil auch für richtig, da es eine durchgehende Buchung war. Aber es gab heute in der SZ dazu einen kritischen -vielleicht besser- nachdenklichen Kommentar dazu. Sollte man nachlesen !

            Kernpunkt: darf es dann auch rechtens sein, Piloten wg. der Wirtschaftlichkeit z.B. bei Nebel ( das war hier der Ausgangspunkt ) zum Losfliegen zu verpflichten ? Nein, kann man ja nicht, aber u.U. sanften Zwang ausüben ?

            Hier wurde nur der Zusammenhang des Fluges beurteilt, das ist richtig, damit nicht nur die Teilstrecke bewertet wird. Ich glaube, das wird noch Diskussionen auslösen.

            Gruss Gabriela

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Sunshine997S Offline
              Sunshine997S Offline
              Sunshine997
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              ... und auch trotz dieses Urteils wage ich zu bezweifeln, dass alle Airlines freiwillig zahlen, denn der Kunde entsprechende Ansprüche hat.
               
              Viele Airlines werden Zahlungen trotzdem erstmal ablehnen und sich z.B. bei unvorhersehbaren Technikproblemen auf höhere Gewalt berufen  in der Hoffnung, dass nur ein Bruchteil der betroffenen Kunden dann zum Anwalt rennt ...
               
              Was wir wirklich bräuchten, wäre eine "Auszahlungstelle" direkt an den Flughäfen ... aber davon muss ich wohl noch länger träumen ...

              "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

              1 Antwort Letzte Antwort
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