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Onlinebuchung- Unterschrift erforderlich?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • miriusM Offline
    miriusM Offline
    mirius
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich buche jetzt schon seit Jahren online. Jetzt kam das erste mal von TUI ( Hotelbuchung) die Aufforderung eine "echte Unterschrift" zu leisten
     
    Bitte senden Sie uns die Kopie der Reisebestätigung unterschriebenzurück. Gern können Sie uns die Formulare auch per Fax 01805 - 884277 (EUR 0,14/Minute bundesweit aus dem Festnetz der T-Com)zukommen lassen.
    Bezahlt wird mit der TUI Card. Habt ihr die Erfahrung auch schon gemacht?

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Das Zustandekommen eines Reisevertrages braucht weder einer schriftlichen noch - theoretisch - mündlichen Zusage. Denn er kommt zustande, wenn sich die Vertragspartner über die wesentlichen Leistungsmerkmale einig sind. Also theoretisch durch Kopfnicken oder Knopfdrücken.

      Eine Unterschrift jedoch stellt eine bessere Beweissicherung der beteiligten Parteien dar und hilft beiden Seiten, im Falle von Unstimmigkeiten, zu beweisen, was Sache ist. Somit stellt eine Unterschrift auch eine höhere Sicherheit für den Kunden dar.

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      • privacyP Offline
        privacyP Offline
        privacy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Was, wenn der Kunde jetzt sagt, für mich ist das bereits alles geklärt?
        Vertrag auch ohne Unterschrift gültig?

        Da scheinen ja u.U. schlechte Erfahrungen des Veranstalters dahinterzustecken.
        Sollte es doch so sein, dass der Vertrag sonst auf wackligen Füssen steht?

        Gruß privacy

        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
        Bertrand Russell (1872-1970)

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        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Onlinebuchungen waren und sind immer problematisch. Die Beweisbarkeit ist dabei eingeschränkt und defacto könnte man sich in vielen Fällen heraus manövrieren.  Mit einer Unterschrift schaut die Sache schon anders aus. Allerdings, und da bin ich im Moment nicht am Laufenden, bin ich mir nicht sicher, ob ge-fax-te (welch Unwort) Urkunden auch Beweischarakter vor Gericht haben...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • bernardo2001B Offline
            bernardo2001B Offline
            bernardo2001
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Und wie oft hat man schon gelesen: Ich habe ja noch nichts unterschrieben......., und jetzt soll ich Storno zahlen, das sehe ich nicht ein.

            Hallo - wie soll man es denn recht machen???

            Viele Gruesse
            bernardo2001

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • privacyP Offline
              privacyP Offline
              privacy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wie man es recht(ens) machen soll? Das ist ja hier genau die Frage.

              Entweder reicht die bisherige Praxis oder es wird noch eine zusätzliche Unterschrift benötigt, um es wasserdicht zu machen (falls tatsächlich erforderlich).

              Dann könnte - rein theoretisch - vor der Unterschrift aber noch ein "Überdenken" auf Seiten des Kunden stattfinden. Das schließe ich jetzt mal aus der jetzt dargelegten Praxis bei Deutschlands führendem Reiseveranstalter.

              Gruß privacy

              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
              Bertrand Russell (1872-1970)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • miriusM Offline
                miriusM Offline
                mirius
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich versteh das auch nicht. Wir hatten noch nie Probleme mit TUI. Ist ja auch kein Problem Fax ist raus. Aber warum die plötzlich eine Unterschrift wollen? Untenstehendes soll unterschrieben werden. Kann das sein weil die Reiseteilnehmer verschiedene Namen haben? War aber sonst auch so und es wurde keine Unterschrift benötigt.
                 
                **HINWEIS:**Wegen der Leistungsbeschreibung sowie der Rechte, Obliegenheiten und Pflichten des Kunden, insbesondere
                bei Stornierungen, Leistungsmängeln und Versicherungsfällen wird auf die Ausschreibung / Beförderungsrichtlinien bzw. die
                Reisebedingungen des Veranstalters verwiesen.
                **ERKLÄRUNG:**Ich erkenne, zugleich für alle angemeldeten Teilnehmer, die Reisebedingungen/Beförderungsrichtlinien
                und, soweit ich Versicherungsschutz in Anspruch nehme, die Versicherungsbedingungen, die mir jeweils vollständig
                übermittelt wurden und die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger als verbindlich an. Ich weise mein
                Kreditinstitut (durch Bankleitzahl bezeichnet) unwiderruflich an, bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch
                dem genannten Unternehmen auf Aufforderung meinen Namen und meine Anschrift mitzuteilen, damit die Ansprüche
                gegen mich geltend gemacht werden können,

                • Ich erkenne an, den Gesamtpreis zu schulden.
                • Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen
                  Verpflichtungen
                  aller von mir angemeldeten Teilnehmer
                  einzustehen
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                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Wo ist jetzt dabei das Problem? Unterschreiben und zurückschicken oder Faxen, fertig.

                  Bei Onlinebuchungen wird sonst oft lauthals verkündet "Ich hab' doch nur im Net geschaut, aber nichts unterschrieben! Wieso ist das jetzt verbindlich?"

                  Nun macht es ein Veranstalter, prompt kommt die Frage warum.

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

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                  • miriusM Offline
                    miriusM Offline
                    mirius
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Weil es bis jetzt unüblich war. Problem stellt es keines dar. Hab ich ja auch geschrieben. Mich hat nur interessiert ob andere auchschon die Erfahrung machten.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mosaikM Offline
                      mosaikM Offline
                      mosaik
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      **mirius:**ERKLÄRUNG:Ich erkenne, zugleich für alle angemeldeten Teilnehmer, die Reisebedingungen/Beförderungsrichtlinien
                      und, soweit ich Versicherungsschutz in Anspruch nehme, die ....
                      wrote:

                      • Ich erkenne an, den Gesamtpreis zu schulden.
                      • Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen
                        Verpflichtungen
                        aller von mir angemeldeten Teilnehmer
                        einzustehen

                      Ja, ja, da liegt der Hase im Pfeffer: zwei unterschiedliche Namen, einer bucht und unterschreibt, einer von beiden storniert und meint, der Reiseveranstalter solle sich doch seine Stornogebühren beim anderen selbst holen. Und so ist es! Da könnte dann der Reiseveranstalter durch die Finger schauen. Oder noch schärfer: er schaut durch die Finger.

                      Schon vor 15 Jahren war ich der festen Überzeugung und hatte es auch so in meinem Reisebüro praktiziert:
                      eine Unterschrift für den Reisevertrag, dass man zu jenem Zeitpunkt dort zu diesem Preis verreisen möchte
                      eine Unterschrift, dass der Unterschreibende für die Erfüllung des Vertrages auch für seine Mitreisende haftet
                      und eine Unterschrift, dass alle Daten, soweit notwendig ist, edv-mässig verarbeitet werden dürfen.

                      Und nur so ist ein Vertrag auch wasserfest. Wahrscheinlich hat TUI schmerzliches Anwaltsgeld verloren, weil eine der drei (bzw. in diesem Fall zwei) Unterschriften gefehlt hatten.

                      Nochmals: ein Vertrag bedarf nicht der Schriftform. Aber es gibt in Folge jede Menge Stolpersteine für beide Parteien, wenn sie nicht alles ordentlich zu Papier gebracht haben...

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