Onlinebuchung- Unterschrift erforderlich?
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Ich buche jetzt schon seit Jahren online. Jetzt kam das erste mal von TUI ( Hotelbuchung) die Aufforderung eine "echte Unterschrift" zu leisten
Bitte senden Sie uns die Kopie der Reisebestätigung unterschriebenzurück. Gern können Sie uns die Formulare auch per Fax 01805 - 884277 (EUR 0,14/Minute bundesweit aus dem Festnetz der T-Com)zukommen lassen.
Bezahlt wird mit der TUI Card. Habt ihr die Erfahrung auch schon gemacht? -
Das Zustandekommen eines Reisevertrages braucht weder einer schriftlichen noch - theoretisch - mündlichen Zusage. Denn er kommt zustande, wenn sich die Vertragspartner über die wesentlichen Leistungsmerkmale einig sind. Also theoretisch durch Kopfnicken oder Knopfdrücken.
Eine Unterschrift jedoch stellt eine bessere Beweissicherung der beteiligten Parteien dar und hilft beiden Seiten, im Falle von Unstimmigkeiten, zu beweisen, was Sache ist. Somit stellt eine Unterschrift auch eine höhere Sicherheit für den Kunden dar.
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Was, wenn der Kunde jetzt sagt, für mich ist das bereits alles geklärt?
Vertrag auch ohne Unterschrift gültig?Da scheinen ja u.U. schlechte Erfahrungen des Veranstalters dahinterzustecken.
Sollte es doch so sein, dass der Vertrag sonst auf wackligen Füssen steht?Gruß privacy
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Onlinebuchungen waren und sind immer problematisch. Die Beweisbarkeit ist dabei eingeschränkt und defacto könnte man sich in vielen Fällen heraus manövrieren. Mit einer Unterschrift schaut die Sache schon anders aus. Allerdings, und da bin ich im Moment nicht am Laufenden, bin ich mir nicht sicher, ob ge-fax-te (welch Unwort) Urkunden auch Beweischarakter vor Gericht haben...
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Und wie oft hat man schon gelesen: Ich habe ja noch nichts unterschrieben......., und jetzt soll ich Storno zahlen, das sehe ich nicht ein.
Hallo - wie soll man es denn recht machen???
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Wie man es recht(ens) machen soll? Das ist ja hier genau die Frage.
Entweder reicht die bisherige Praxis oder es wird noch eine zusätzliche Unterschrift benötigt, um es wasserdicht zu machen (falls tatsächlich erforderlich).
Dann könnte - rein theoretisch - vor der Unterschrift aber noch ein "Überdenken" auf Seiten des Kunden stattfinden. Das schließe ich jetzt mal aus der jetzt dargelegten Praxis bei Deutschlands führendem Reiseveranstalter.
Gruß privacy
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Ich versteh das auch nicht. Wir hatten noch nie Probleme mit TUI. Ist ja auch kein Problem Fax ist raus. Aber warum die plötzlich eine Unterschrift wollen? Untenstehendes soll unterschrieben werden. Kann das sein weil die Reiseteilnehmer verschiedene Namen haben? War aber sonst auch so und es wurde keine Unterschrift benötigt.
**HINWEIS:**Wegen der Leistungsbeschreibung sowie der Rechte, Obliegenheiten und Pflichten des Kunden, insbesondere
bei Stornierungen, Leistungsmängeln und Versicherungsfällen wird auf die Ausschreibung / Beförderungsrichtlinien bzw. die
Reisebedingungen des Veranstalters verwiesen.
**ERKLÄRUNG:**Ich erkenne, zugleich für alle angemeldeten Teilnehmer, die Reisebedingungen/Beförderungsrichtlinien
und, soweit ich Versicherungsschutz in Anspruch nehme, die Versicherungsbedingungen, die mir jeweils vollständig
übermittelt wurden und die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger als verbindlich an. Ich weise mein
Kreditinstitut (durch Bankleitzahl bezeichnet) unwiderruflich an, bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch
dem genannten Unternehmen auf Aufforderung meinen Namen und meine Anschrift mitzuteilen, damit die Ansprüche
gegen mich geltend gemacht werden können,- Ich erkenne an, den Gesamtpreis zu schulden.
- Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen
Verpflichtungenaller von mir angemeldeten Teilnehmer
einzustehen
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Wo ist jetzt dabei das Problem? Unterschreiben und zurückschicken oder Faxen, fertig.
Bei Onlinebuchungen wird sonst oft lauthals verkündet "Ich hab' doch nur im Net geschaut, aber nichts unterschrieben! Wieso ist das jetzt verbindlich?"
Nun macht es ein Veranstalter, prompt kommt die Frage warum.
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**mirius:**ERKLÄRUNG:Ich erkenne, zugleich für alle angemeldeten Teilnehmer, die Reisebedingungen/Beförderungsrichtlinien
und, soweit ich Versicherungsschutz in Anspruch nehme, die .... wrote:- Ich erkenne an, den Gesamtpreis zu schulden.
- Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen
Verpflichtungenaller von mir angemeldeten Teilnehmer
einzustehen
Ja, ja, da liegt der Hase im Pfeffer: zwei unterschiedliche Namen, einer bucht und unterschreibt, einer von beiden storniert und meint, der Reiseveranstalter solle sich doch seine Stornogebühren beim anderen selbst holen. Und so ist es! Da könnte dann der Reiseveranstalter durch die Finger schauen. Oder noch schärfer: er schaut durch die Finger.
Schon vor 15 Jahren war ich der festen Überzeugung und hatte es auch so in meinem Reisebüro praktiziert:
eine Unterschrift für den Reisevertrag, dass man zu jenem Zeitpunkt dort zu diesem Preis verreisen möchte
eine Unterschrift, dass der Unterschreibende für die Erfüllung des Vertrages auch für seine Mitreisende haftet
und eine Unterschrift, dass alle Daten, soweit notwendig ist, edv-mässig verarbeitet werden dürfen.Und nur so ist ein Vertrag auch wasserfest. Wahrscheinlich hat TUI schmerzliches Anwaltsgeld verloren, weil eine der drei (bzw. in diesem Fall zwei) Unterschriften gefehlt hatten.
Nochmals: ein Vertrag bedarf nicht der Schriftform. Aber es gibt in Folge jede Menge Stolpersteine für beide Parteien, wenn sie nicht alles ordentlich zu Papier gebracht haben...