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Druckfehler bei Preisen im TUI Katalog

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  • Ylvili2010Y Offline
    Ylvili2010Y Offline
    Ylvili2010
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    Brauche dringend Euren Rat. Habe bei Tui eine Urlaub individuell gebucht und dabei entdeckt dass der angegebene Preis im Katalog so niemals korrekt sein kann, die Ersparnis Individuell zu Pauschal würde in meinem Fall um die 15.000 Euro liegen. Kein Schreibfehler 😄

    Im Reisebüro wurde die Reise auch ohne Problem eingebucht. Die Dame dort sagte mir nur ich solle mich freuen, Vertrag sei Vertrag, " da käme die Tui nicht mehr raus".

    Da es offensichtlich doch wohl ein Druckfehler oder Eingabefehler ist, würde ich gerne von Euch wissen wie hoch die Chancen sind diesen Urlaub zu diesen unglaublich günstigen Kondition anzutreten. Stichwort Irrtumsklausel usw.

    Was meint Ihr? Füße stillhalten oder realistisch sein? :?

    Viele Grüße

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    • mogan13M Offline
      mogan13M Offline
      mogan13
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Na da würde ich doch lieber sagen realistisch sein, wie Du selbst schon sagst Irrtumsklausel, bzw. die Möglichkeit der Anfechtung wegen Irrtums.

      Gruß Mogan13

      Ich bin ich und anders gibt´s mich nicht!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • marvin9804M Offline
        marvin9804M Offline
        marvin9804
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Auch wir hatten so ein "Schnäppchen" letztes Jahr in einen Vorabkatalog gefunden.
        Natürlich gebucht und nach ein paar Tagen kam der Anruf vom RB.
        Sorry, RV rief an es handelt sich um einen Druckfehler.
        Sie müssen uns die Reise zu diesen Preis nicht geben.
        Wir konnten entweder kostenlos stornieren oder die Reise teuer behalten.
        Haben uns dann für die Stornierung entschieden.
         
        Es gibt da wohl eine Klausel im Kleingedruckten,
        auf welche sich die RV beziehen können.
         
        LG: marvin9804

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • chepriC Offline
          chepriC Offline
          chepri
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Im Reisebüro wurde die Reise auch ohne Problem eingebucht. Die Dame dort sagte mir nur ich solle mich freuen, Vertrag sei Vertrag, " da käme die Tui nicht mehr raus"

          Wenn die Tui, was anzunehmen ist, den Vertrag wegen Irrtum anficht, würde ich das RB auffordern, die Differenzsumme zu begleichen. Wird es nicht machen und ist auch nicht verpflichtet es zu tun, aber es wäre interessant, was die Dame dann sagt.
          Wir führen für den Captain jetzt dann mal Buch über die haarsträubendsten Beratungen im RB. Bestimmt ist die Beratung im Hinblick auf den Verkauf von (unnützen) Versicherungen ungleich besser.

          @marvin
          Da braucht es nichts Kleingedrucktes sondern nur einen Blick in´s BGB. § 119 z.B

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • bernardo2001B Offline
            bernardo2001B Offline
            bernardo2001
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            klar ist, dass bei offensichtlichen Druck-/Ausschreibungsfehler der RV den Vertrag wg. Irrtum anfechten kann - eben dieser § 119 BGB.

            Allerdings scheint mir die Frage unklar, wie zeitnah muss der RV nach Buchung den Vertrag anfechten, oder kann der Buchende davon ausgehen, dass z.B. 4 Wochen nach Reisebestaetigung (mit den falschen Preisen) der Vertrag dann wirksam wird. Oder kann der RV erst nachdem ihm der Irrtum auffaellt, geschlossene Vertraege anfechten. Das waere ja dann theoretisch auch noch wenige Tage vor Reiseantritt moeglich. Darueber sagt der § 119 ja nichts aus.

            Viele Gruesse
            bernardo2001

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • DerSvenD Offline
              DerSvenD Offline
              DerSven
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Mal ne blöde Frage wenn es ein Katalog ist der zb 100000 mal ausgegeben wurde kann man dann überhaupt noch von irrtum reden?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • gastwirtG Offline
                gastwirtG Offline
                gastwirt
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Was soll die Auflage mit dem Irrtum zu tun haben? Der bleibt erhalten, auch bei 1Mio Stückzahl 😆

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • DerSvenD Offline
                  DerSvenD Offline
                  DerSven
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Na ja nur wenn der Fehler in zichtausend katalogen und dann auch noch im Buchungssystem steht hätte das ja irgendjemanden mal auffallen müssen für micht ist sowas dann kein einzelfall mehr wo das "mal" Passieren kann.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Man soll niemals nie sagen, aber Pauschalreisen, wo es um eine Differenz von angeblich 15.000 Euro Differenz geht. Na ja ...

                    Gruß privacy

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • DerSvenD Offline
                      DerSvenD Offline
                      DerSven
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Klar die Differenz ist enorm, nur würde micht mal die rein rechtliche seite interessieren.
                      Den in meinen Augen ist das schon kein irrtum mehr sondern versagen der leute die da für die Preise zuständig sind.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • bernhard707B Offline
                        bernhard707B Offline
                        bernhard707
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Vielleicht gibt es ja für "...die Ersparnis Individuell zu Pauschal würde in meinem Fall um die 15.000 Euro liegen..." ganz andere Gründe.
                        Details dazu wurden bisher nicht genannt, darum ist so jeder Kommentar dazu reine Spekulation.

                        Life is too short to limit your vision ... indeed

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • LouboutinL Offline
                          LouboutinL Offline
                          Louboutin
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          DerSven wrote:
                          Klar die Differenz ist enorm, nur würde micht mal die rein rechtliche seite interessieren.
                          Den in meinen Augen ist das schon kein irrtum mehr sondern versagen.....

                          @ DerSven,

                          .... oder eben einfach nur ein Schreib- bzw. Druckfehler. In Deinen Beiträgen findet man diese schließlich auch zuhauf. 😛

                          Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maier
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Über die Anfechtung durch den RV wg. eines Irrtums haben wir schon in anderen threads diskutiert. Es gab hier eine Frage, bis wann sich der RV auf seinen Irrtum und Rücknahme seines Preises berufen kann. Es muss zeitnah sein, eine Fixierung gibt es nicht. 8-10 Tage, von dieser Frist dürften die Gerichte ausgehen. Längere Fristen würden allerdings einem Organisationsversagen des RV zugeordnet werden, und dann käme er nicht aus dem Vertrag heraus.
                            Aber eine Differenz von € 15.000.-- ??? Hier greifen m.M. nach auch frühere Diskussionen über die Verbindlichkeit von Preisauszeichnungen, die hier geführt wurden. Für diesen Fall gehe ich davon aus, das der Irrtum sofort erkennbar gewesen sein muss. Die Dame im Reisebüro, die auf der Verbindlichkeit des Vertrages mit der TUI bestanden hat, müsste eigentlich ein intensives Gespräch mit ihrem Chef führen. Oder besser umgekehrt, der Chef mit ihr.

                            Gruss Gabriela

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • DerSvenD Offline
                              DerSvenD Offline
                              DerSven
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt ! Ein @ + Name reicht vollkommen aus, wenn man auf einen Beitrag auf der gleichen Seite antwortet !

                              ====

                              @Louboutin

                              Das bringt dieses Thema eneorm nach vorne....................
                              Ich merke schon hinterfragen ist wohl nicht gewünscht.
                              In anderen bereichen wird so spam schnell gelöscht........

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • chepriC Offline
                                chepriC Offline
                                chepri
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Es war doch längst alles geklärt! Und zum Teil würden anderswo deine Fragen auch gelöscht werden, weil es überhaupt nichts bringt, eine Frage instistierend dauernd zu wiederhlen. Wenn es sich um eine so enorme Preisabweichung handelt, dass sogar der Kunde beim Abgeben des Angebots seine Zweifel über das Angebot hat, dürfte es sogar dem allerletzten klar sein, dass dies ein Fall für 119BGB werden könnte. Diskussionswürdig könnte allenfalls die zeitliche Einordnung werden, aber dafür gibt es derzeit keinen Anlass.
                                In der Zwischenzeit empfehle ich dir als Lektüre"Peter Huber, Irrtumsanfechtung und Sachmängelhaftung, Mohr/Siebeck, 2001"
                                Der Preis für das 378seitige Werk von 99.-€ ist kein Irrtum

                                1 Antwort Letzte Antwort
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