Druckfehler bei Preisen im TUI Katalog
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Hallo,
Brauche dringend Euren Rat. Habe bei Tui eine Urlaub individuell gebucht und dabei entdeckt dass der angegebene Preis im Katalog so niemals korrekt sein kann, die Ersparnis Individuell zu Pauschal würde in meinem Fall um die 15.000 Euro liegen. Kein Schreibfehler

Im Reisebüro wurde die Reise auch ohne Problem eingebucht. Die Dame dort sagte mir nur ich solle mich freuen, Vertrag sei Vertrag, " da käme die Tui nicht mehr raus".
Da es offensichtlich doch wohl ein Druckfehler oder Eingabefehler ist, würde ich gerne von Euch wissen wie hoch die Chancen sind diesen Urlaub zu diesen unglaublich günstigen Kondition anzutreten. Stichwort Irrtumsklausel usw.
Was meint Ihr? Füße stillhalten oder realistisch sein? :?
Viele Grüße
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Auch wir hatten so ein "Schnäppchen" letztes Jahr in einen Vorabkatalog gefunden.
Natürlich gebucht und nach ein paar Tagen kam der Anruf vom RB.
Sorry, RV rief an es handelt sich um einen Druckfehler.
Sie müssen uns die Reise zu diesen Preis nicht geben.
Wir konnten entweder kostenlos stornieren oder die Reise teuer behalten.
Haben uns dann für die Stornierung entschieden.
Es gibt da wohl eine Klausel im Kleingedruckten,
auf welche sich die RV beziehen können.
LG: marvin9804 -
Im Reisebüro wurde die Reise auch ohne Problem eingebucht. Die Dame dort sagte mir nur ich solle mich freuen, Vertrag sei Vertrag, " da käme die Tui nicht mehr raus"
Wenn die Tui, was anzunehmen ist, den Vertrag wegen Irrtum anficht, würde ich das RB auffordern, die Differenzsumme zu begleichen. Wird es nicht machen und ist auch nicht verpflichtet es zu tun, aber es wäre interessant, was die Dame dann sagt.
Wir führen für den Captain jetzt dann mal Buch über die haarsträubendsten Beratungen im RB. Bestimmt ist die Beratung im Hinblick auf den Verkauf von (unnützen) Versicherungen ungleich besser.@marvin
Da braucht es nichts Kleingedrucktes sondern nur einen Blick in´s BGB. § 119 z.B -
Hallo,
klar ist, dass bei offensichtlichen Druck-/Ausschreibungsfehler der RV den Vertrag wg. Irrtum anfechten kann - eben dieser § 119 BGB.
Allerdings scheint mir die Frage unklar, wie zeitnah muss der RV nach Buchung den Vertrag anfechten, oder kann der Buchende davon ausgehen, dass z.B. 4 Wochen nach Reisebestaetigung (mit den falschen Preisen) der Vertrag dann wirksam wird. Oder kann der RV erst nachdem ihm der Irrtum auffaellt, geschlossene Vertraege anfechten. Das waere ja dann theoretisch auch noch wenige Tage vor Reiseantritt moeglich. Darueber sagt der § 119 ja nichts aus.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Vielleicht gibt es ja für "...die Ersparnis Individuell zu Pauschal würde in meinem Fall um die 15.000 Euro liegen..." ganz andere Gründe.
Details dazu wurden bisher nicht genannt, darum ist so jeder Kommentar dazu reine Spekulation. -
DerSven wrote:
Klar die Differenz ist enorm, nur würde micht mal die rein rechtliche seite interessieren.
Den in meinen Augen ist das schon kein irrtum mehr sondern versagen.....@ DerSven,
.... oder eben einfach nur ein Schreib- bzw. Druckfehler. In Deinen Beiträgen findet man diese schließlich auch zuhauf.

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Über die Anfechtung durch den RV wg. eines Irrtums haben wir schon in anderen threads diskutiert. Es gab hier eine Frage, bis wann sich der RV auf seinen Irrtum und Rücknahme seines Preises berufen kann. Es muss zeitnah sein, eine Fixierung gibt es nicht. 8-10 Tage, von dieser Frist dürften die Gerichte ausgehen. Längere Fristen würden allerdings einem Organisationsversagen des RV zugeordnet werden, und dann käme er nicht aus dem Vertrag heraus.
Aber eine Differenz von € 15.000.-- ??? Hier greifen m.M. nach auch frühere Diskussionen über die Verbindlichkeit von Preisauszeichnungen, die hier geführt wurden. Für diesen Fall gehe ich davon aus, das der Irrtum sofort erkennbar gewesen sein muss. Die Dame im Reisebüro, die auf der Verbindlichkeit des Vertrages mit der TUI bestanden hat, müsste eigentlich ein intensives Gespräch mit ihrem Chef führen. Oder besser umgekehrt, der Chef mit ihr.Gruss Gabriela
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Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt ! Ein @ + Name reicht vollkommen aus, wenn man auf einen Beitrag auf der gleichen Seite antwortet !
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Das bringt dieses Thema eneorm nach vorne....................
Ich merke schon hinterfragen ist wohl nicht gewünscht.
In anderen bereichen wird so spam schnell gelöscht........ -
Es war doch längst alles geklärt! Und zum Teil würden anderswo deine Fragen auch gelöscht werden, weil es überhaupt nichts bringt, eine Frage instistierend dauernd zu wiederhlen. Wenn es sich um eine so enorme Preisabweichung handelt, dass sogar der Kunde beim Abgeben des Angebots seine Zweifel über das Angebot hat, dürfte es sogar dem allerletzten klar sein, dass dies ein Fall für 119BGB werden könnte. Diskussionswürdig könnte allenfalls die zeitliche Einordnung werden, aber dafür gibt es derzeit keinen Anlass.
In der Zwischenzeit empfehle ich dir als Lektüre"Peter Huber, Irrtumsanfechtung und Sachmängelhaftung, Mohr/Siebeck, 2001"
Der Preis für das 378seitige Werk von 99.-€ ist kein Irrtum
