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Kurzfristig krank geworden

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • xadooX Offline
    xadooX Offline
    xadoo
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ein Freund ist eine Woche vor seiner gebuchten Pauschal-Reise an einer schweren Bronchitis erkrankt und schafft es körperlich nicht, die gebuchte Reise anzutreten.
    Zum Glück hat er eine sog.Reiserücktrittversicherung abgeschlossen. Bekommt er nun auch sein Geld zurück wenn er nicht im Krankenhaus liegt und er lediglich ein ärztl. Attest vorlegt?

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    • jaykayhamJ Offline
      jaykayhamJ Offline
      jaykayham
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Er muss sich die AGB durchlesen... 😄

      Da steht alles drin, üblich behält sich die Versicherung einen Selbstbehalt vor! i.d.R. mind 25EURO, bei 25%- aber unterscheidet sich nach versicherung...

      LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

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      • xadooX Offline
        xadooX Offline
        xadoo
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        toll....finde ich immer wieder wenn auf Fragen mit folgendem
        "Das müßt ihr selber durchlesen"
        beantwortet wird! Super, sehr hilfreich!

        Also lesen kann mein Freund, aber so detailliert steht da nichts. Und vielleicht ist jemand auch schon mal in so einer Situation gewesen und kann aus Erfahrungen berichten.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • ozgirl25O Offline
          ozgirl25O Offline
          ozgirl25
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Fury,

          also wenn Du eine genau Auskunft möchtest, dann musst Du auch mehr Details liefern. Weil sonst kann man wirklich nicht mehr sagen, als die die AGB der Vesicherung durchlesen!!!

          Am Besten ist, wenn sich Dein Bekannter unverzügl. mit dem Reisebüro in Verbindung setz, die Wissen dann auch was genau die Bedingungen und das genaue Procedure eines Versicherungfalls ist!

          Viele Grüsse

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Wenn man eine Reiseversicherung abschließt, müssen einem die AGB's der Versicherung ausgehändigt werden.

            Da jede Versicherung andere Bestimmungen haben kann, muss man dort nachlesen. Das ist nun einmal so. Wir können hier leider auch nicht alle AGB's kennen.

            Eine Reiseversicherung zahlt grundsätzlich dann die Stornogebühren, wenn der Kunde REISEUNFÄHIG von einem Arzt geschrieben wird.

            Gruß
            Peter

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • coalaC Offline
              coalaC Offline
              coala
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              "Fury" wrote:
              toll....finde ich immer wieder wenn auf Fragen mit folgendem
              "Das müßt ihr selber durchlesen"
              beantwortet wird! Super, sehr hilfreich!

              Also lesen kann mein Freund, aber so detailliert steht da nichts. Und vielleicht ist jemand auch schon mal in so einer Situation gewesen und kann aus Erfahrungen berichten.

              Hallo, Fury,

              die Bedingungen sind nicht bei jeder Versicherung gleich oder können sich bei einer Versicherung auch im Laufe der Zeit geändert haben. Deshalb wäre es nicht unbedingt hilfreich, wenn Dir jemand erzählt, wie es bei ihm war.
              Von Bedeutung für Deinen Fall sind doch die Bedingungen Deiner Versicherung bzw. Deines Bekannten. Und die stehen nun einmal in den Unterlagen.
              Wenn Ihr daraus nicht schlau werdet, hilft vielleicht ein Anruf bei der Versicherung.
              Wenn das keine Klärung bringt, sind die User im Forum sicher bereit, zu helfen.

              Schöne Grüße
              Cornelia

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • LalunerougeL Offline
                LalunerougeL Offline
                Lalunerouge
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,
                ich arbeite in einem Reisebüro und möchte folgendes mitteilen:
                die Reiserücktrittsversicherungen der Europäischen, ELVIA und Hanse Merkur erstatten grundsätzlich bei vorlegen eines ärztlichen Attest 80 % der Stornokosten, wenn der Arzt die Reiseuntauglichkeit attestiert. Ebenso muß die Reise bei bekannt werden der Reiseuntauglichkeit umgehend storniert werden.

                Da viel Schindluder mit den Reiserücktrittsversicherungen getrieben worden ist, wird auch gerne mal über den Arzt nachgeprüft ob es sich tatsächlich um eine reelle Erkrankung handelt.

                Es gibt bei jeder Versicherung Vordrucke, die der Arzt auszufüllen hat. Ein einfaches Attest reicht nicht aus.
                Bekommt man normalerweise im Reisebüro.

                Die Versicherungsbedingungen haben sich für Neuabschlüsse seit 15. November geändert. Immer sorgfältig die Bedingungen lesen, denn nur noch wenige erstatten 100% bei Storno durch Krankenhaus-Aufenthalt oder belassen den Eigenbehalt bei 50 EUR im Todesfall.
                Es hilft also nicht, man muß gut lesen oder sich in einem seriösen Reisebüro beraten lassen.

                Man kann übrigens alle Reiseversicherungen im Reisebüro abschließen, auch wenn man dort nicht gebucht hat.

                Gruß Lalunerouge

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • xadooX Offline
                  xadooX Offline
                  xadoo
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Lalunerouge, vielen Dank für diese kompetente Auskunft.

                  Ja, im Reisebüro kann man solche Versicherungen abschließen, aber die Mitarbeiter wissen nie über diese Bestimmungen bescheid. Sie wollen alle nur die Provision kassieren. Bei einem Reisepreis von 4000.-€ hätte man auch einen besseren Service erwarten können. Denn sie verkaufen ja tagtäglich diese Versicherungen und haben sich selten die Mühe gemacht, das Kleingedruckte zu lesen. In den Bestimmungen steht auch oft so Zweideutiges, dass man die Sache von verschiedenen Seiten verstehen, und auslegen kann.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • LexilexiL Offline
                    LexilexiL Offline
                    Lexilexi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    ja genau das stimmt fury. und weil die, die es verkaufen selten mit den praktischen fällen konfrontiert werden, weil es dafür extra schadenbearbeiter gibt, haben die, die es verkaufen so wenig praxiserfarhung.
                    kann man ihnen nicht verübeln.
                    am besten ist, man fragt bei der betreffenden gesellschaft an und läßt sich von denen eine verbindliche auskunft geben. denn wenn die gesellschaft nun anders handelt, als weiter oben beschrieben, kann dein freund sich ja auch nicht auf diese aussagen in diesem forum hier berufen.

                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • mosaikM Offline
                      mosaikM Offline
                      mosaik
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      "Fury" wrote:
                      Lalunerouge, vielen Dank für diese kompetente Auskunft.

                      Ja, im Reisebüro kann man solche Versicherungen abschließen, aber die Mitarbeiter wissen nie über diese Bestimmungen bescheid. Sie wollen alle nur die Provision kassieren. Bei einem Reisepreis von 4000.-€ hätte man auch einen besseren Service erwarten können. Denn sie verkaufen ja tagtäglich diese Versicherungen und haben sich selten die Mühe gemacht, das Kleingedruckte zu lesen. In den Bestimmungen steht auch oft so Zweideutiges, dass man die Sache von verschiedenen Seiten verstehen, und auslegen kann.

                      Reisebüromitarbeiter sollen
                      ... alle Länder kennen
                      ... alle Hotels kennen
                      ... mit jeder Fluglinie gefolgen sein
                      ... alle Verträge bis ins Detail kennen
                      ... jeden Katalog auswendig lernen

                      Kunden sollten aber auch
                      ... lesen können

                      dies klingt vielleicht hart, aber ich stehe dazu: Reiseversicherungen werden vermittelt und es gibt ausführliche Versicherungsbedingungen. Da ein Reisebüromitarbeiter für Auskünfte haftet, wird er sich hüten, spezielle Versicherungsfragen zu beantworten, die er nicht wissen kann - weil jede Versicherung manches anders handhabt.

                      Bei einem Reisepreis von E 4000.-- beträgt bei uns in Österreich die Komplettschutzprämie für Familie in Europa € 136.-- - daran verdient das Unternehmen je nach ihren Vereinbarungen maximal € 30.-- inkl. Bearbeitungs und Verrechnungsaufwand.

                      Ich machte mir sehr wohl die Mühe das Kleingedruckte zu lesen. Meist mit dem Ergebnis, dass der Kunde mich bittet, für ihn bei der Versicherung nachzufragen... Informationen über drei Ecken nenne ich das, das dann im Fall des Falles ich der Depp war, weil der Kunde das gaaaaaanz anders verstanden hat.

                      Ich bleibe bei meiner nunmehr bald 24jährigen Reisebüro- und Reiserechtspraxis: der Kunde sollte bei speziellen Fragen SELBST die Versicherung anrufen und die Sache klären. Nur so ist gewährleistet, dass die Antwort stimmen kann.

                      Ich habe letztes Jahr Versicherungsfälle abgehandelt, die sich über Wochen hingezogen haben: Arzt hat etwas Falsches bestätigt - Versicherung hat nicht bezahlt - Kunde war auf mich sauer, weil er sein Geld nicht bekam - wollte aber nicht mit Versicherung reden - Versicherung schickte mir die Briefe - ich schickte sie weiter - Kunde schickte Antworten mir - ich sie weiter an die Versicherung - und verdient habe ich an dem ganzen Theater keine 30 (DREISSIG) Euro !

                      So schaut's aus !

                      Peter

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Angelo99A Offline
                        Angelo99A Offline
                        Angelo99
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hi Fury,

                        ich hatte mal einen ähnlichen Fall!!!

                        3 Wochen bevor wir unsere Reise antreten wollten, hatte ich einen schweren Verkehrsunfall, sodass ich leider nicht mehr in den Urlaub fliegen konnte.

                        Wie es der Admin gesagt hat, jeder Veranstalter hat zwar andere AGB`s aber in der Regel läuft es so, das der geschädigte mit einem vom Reisebüro ausgehändigtes Formular zum Arzt gehst und dieser muss eine Reiseunfähigkeit bestätigen.

                        Alle Formulare werden wieder dem Reisebüro oder wie bei mir, direkt an die Versicherung geschickt.

                        Die Bearbeitung dauert zwar etwas, aber in der Regel klappt es Reibungslos.

                        Wie bei einigen schon genannt muss man leider eine Stornogebühr Zahlen, wie hoch diese ist, kann ich dir leider nicht sagen, da es ja 1 Woche vor Reiseantritt war.

                        So, hoffe ich konnte dir etwas helfen.

                        Angelo

                        1 Antwort Letzte Antwort
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