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Im falschen Emirat untergebracht.

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • maggy1273M Offline
    maggy1273M Offline
    maggy1273
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    wir hatten für 8 Tage Abu Dhabi gebucht. Bei unserer Ankunft wurden wir nicht vom Reiseveranstalter abgeholt, sondern mußten auf eigene kosten zum Hotel fahren. Dort angekommen erfuhren wir, dass wir gar nicht für das Hotel gebucht waren. Zum Glück hatten wir eine deutschsprechende Angestellte an der Rezeption, die sich direkt mit der Reiseleitung vor Ort in Verbindung setzte. Der wirklich nicht nette Herr versuchte uns einzureden, wir hätten Fuhjara gebucht (ca.300 km von Abu Dhabi entfernt!) und er hätte am Flughafen vergeblich auf uns gewartet. Wir weigerten uns natürlich uns irgendwo in die Wüste schicken zu lassen, da wir auch die Hotelbestätigung von Just Travel hatten.
    Als Alternative bekamen wir dann in Dubai ein Stadthotel ohne Strand selbe Sterne. Wir mußten wiederum die 130 km bis Dubai selber organisieren und die Kosten tragen.

    Gebucht hatten wir das Sheraton in Abu Dhabi mit Strand, rießen Poolanlage.

    Ich habe mich noch am selben Tag mit Just Travel in Deutschland in Verbindung gesetzt, die mir bestätigten, das wir  Abu Dhabi gebucht hätten. Immerhin haben sie uns dann nach 3 Tagen einen Reiseleiter vorbei geschickt. Abu Dhabi war aber nicht mehr möglich, da wegen Messe alles ausgebucht war.

    Sicherlich hat es uns in Dubai gefallen. Wir waren aber schon letzes Jahr dort und wollten nicht gleich wieder hin. Hat  von Euch jemand eine Ahnung, weieviel Prozente wir bei der Reisepreisminderung geltend machen können oder sollten wir die Sache direkt einen Anwalt übergeben?

    Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

    Katja

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • Sunshine997S Offline
      Sunshine997S Offline
      Sunshine997
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Das hört sich ja wirklich übel an ... 
       
      Stadthotel statt Strandhotel und dann auch noch ganz woanders geht ja gar nicht ...

      Hattet Ihr denn einen Voucher dabei, auf dem "Sheraton Abu Dhabi" stand? Habt Ihr den (oder eine Kopie davon) noch? Was genau stand auf Eurer Reisebestätigung? 
       
      Wenn Ihr rechtsschutzversichert seid, würde ich an Eurer Stelle umgehend einen Anwalt aufsuchen.

      ... ich hoffe für Euch, dass Euch der Einzug in das Dubai-Hotel nicht als Akzeptanz der Umbuchung ausgelegt wird ...

      Hotel aus diesem Beitrag
      86%
      Sheraton Hotel & Resort Abu Dhabi
      Abu Dhabi/Vereinigte Arabische Emirate
      Zum Hotel

      "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • bahama247B Offline
        bahama247B Offline
        bahama247
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Interessante Geschichte...und gleich im anderen Emirat gelandet...
        War das ne Pauschalreise, wohl ja?

        Ich hoffe, Du hast alles gut dokumentiert, am besten vor Ort schriftlich bestätigt bekommen und auch die Quittungen der eigenen Transfers aufgehoben.
        Ich würde zunächst mal JT anschreiben und mit Fristsetzung um Stellungnahme und deren Vorstellung für eine Entschädigung nachfragen. Das riecht allerdings nach anwaltlicher Hilfe, da genau Sunshines letzte Anmerkung einer genaueren Beleuchtung bedarf.

        Ich muß allerdings auch sagen, dass ich mir das so nicht hätte gefallen lassen, kann mich aber schon in Eure Lage versetzen...Hattet Ihr denn kein Hotelvoucher? Falls ja hätte ich das gebuchte Hotel nicht verlassen!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KourionK 1
          KourionK 1
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ist wirklich eine "interessante" Geschichte  :?
          Ihr hattet also mit Transfer (Flughafen - Hotel - Flughafen) gebucht, der RL war aber nicht dort und ihr habt den Transfer selbst bezahlt.
          Gab es nicht die Möglichkeit, schon vom Flughafen aus den RL zu kontaktieren ? Die Telefonnummern stehen doch meist in diesen Checkheften der RV.
           
          Egal. Angekommen im Sheraton sagt man euch, dort wäre nichts für euch gebucht, ihr habt aber einen Hotel-Voucher.
          Und dann schickt man euch (wortwörtlich, denn ihr bezahlt es selbst !) nach Dubai ❓
           
          Ja, und wie schon Sunshine und bahama schrieben: Habt ihr dieses Ausweichhotel im Rahmen einer "Umbuchung" akzeptiert ? Das wäre dann nicht so gut. :?   
           
          Bezüglich der Minderung: HIER     die Frankfurter Tabelle. Dort kannst du dir eine ungefähre Vorstellung bezügl. Minderung machen (z. B. fehlender Transfer, etc.).  😉

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • bahama247B Offline
            bahama247B Offline
            bahama247
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich finde hier sollte zunächst noch einmal der Fragesteller zu Wort kommen. Hier ist noch ziemlich viel ungeklärt...

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • KourionK 1
              KourionK 1
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @bahama
              Ist richtig. Ich habe auch nur versucht es zu verstehen, denn die Sache ist derart abgefahren...

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • maggy1273M Offline
                maggy1273M Offline
                maggy1273
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,

                vielen Dank erstmal schon für Eure Beiträge.
                Erstmal zur Beantwortung Eurer Fragen:

                Wir hatten einen Hotel Voucher wo das Hotel Sheraton Abu Dhabi draufstand.
                Wir hatten Transfer Flughafen - Hotel -Flughafen. Von der RL war keiner telefonisch erreichbar, Samstag früh halb acht. Zum Glück hatte die Angestellte von der Rezeption im Sheraton eine andere Telefonnummer. JT war ebenfalls nicht erreichbar, da die erst nach deutscher Zeit ab 12 Uhr (Dubai dann ab 15 Uhr erreichbar sind)

                Wir haben gesagt, das wir aus dem Hotel nicht weggehen:-) hat niemanden interessiert. Die Dame von der Rezeption konnte uns für eine Nacht ein Zimmer geben, hätten wir aber selber bezahlen müssen, also auch blöd. Von Ihr haben wir auch eine Visitenkarte und sie bestätigt uns das auch alles.

                Wir haben Dubai nicht akzeptiert. Ich habe am selben Tag 15 Uhr in Deuschland bei JT angerufen und habe mich beschwert. Es wurde auch direkt als Reisemangel aufgenommen, auch mit dem Hinweis, das wir den Transfer bezahlt bekommen. Direkt was für uns tun konnte sie nicht, wollte sich aber um einen RL kümmern und hat mir direkt nochmal bestätigt, dass wir abu Dhabi gebucht haben.

                Am 3. Tag kam die RL ins Hotel und wir haben ausdrücklich verlangt, dass wir nach Abu Dhabi wollen, aber wegen einer Messe war immer noch alles ausgebucht.

                Alle Mängel wurden vor Ort schriftlich bestätigt.

                Alles in allem ist man wahrscheinlich hinterher schlauer, aber für den Moment waren wir schon mal froh das wir nicht in die Wüste mußten:-) Von der Reise zurücktreten? weiß nicht- hätte ja auch niemanden was genützt und einen schönen Urlaub hatten wir ja trotzdem wenn auch falscher Ort- falsches Hotel....

                Die Frankfurter Tabelle hilft mir nicht wirklich weiter, da dort keine Rubrik falscher Urlaubsort steht:-)
                Also ich freue mich auf weitere Meinungen.

                LG Katja

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • KourionK 1
                  KourionK 1
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @maggy
                   
                  "Die Frankfurter Tabelle hilft mir nicht wirklich weiter, da dort keine Rubrik falscher Urlaubsort steht:-)
                  Hast du denn in die Tabelle hineingeschaut ? Hier einige Beispiele:
                   
                  Frankfurter Tabelle:
                  (Gruppe 1) Abweichung vom gebuchten Objekt 10 - 25 % ... je nach Entfernung
                  abweichende örtliche Lage (Strandentfernung) 5 - 15 %
                  (Gruppe 3) fehlender Transfer - Kosten des Ersatztransportmittels
                  (Gruppe 4) Zeitverlust durch notwendigen Umzug

                  • in ein anderes Hotel - 1 Tag
                     
                    Hier noch einmal der Link: Klick hier    .

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                  • maggy1273M Offline
                    maggy1273M Offline
                    maggy1273
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @Kourion
                    Danke!
                    Kann ich dann die Prozente einfach addieren?

                    Und irgendwie hatte ich mal gelesen, dass man vom Gesamtpreis die Flugkosten abziehen muß und nur von den Hotelkosten die % mindern darf. Aber woher weiß ich wie hoch die Flugkosten sind?

                    Viell. sollte ich doch einfach JT den Sachverhalt schildern und warten was sie anbieten? Oder ich gehe direkt zum Anwalt?

                    Hm keine Ahnung.
                    Freue mich über weitere Meinungen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • KourionK 1
                      KourionK 1
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @maggy
                      Wenn es eine Pauschalreise ist, gilt der Gesamtpreis.
                       
                      Und so wie der Fall liegt, würde ich tatsächlich erstmal alles schön addieren... und schau auch mal nach, ob nicht noch etwas dazukommt.
                       
                      Die in der Tabelle angegebenen Werte sind Richtwerte - heißt auch, was ein Richter im Endeffekt festlegt, ist nicht 100%ig vorauszusagen.
                       
                      Versuch's zuerst beim RV und wenn du mit seinem Angebot nicht zufrieden bist, kannst du dir immer noch einen Anwalt nehmen.  😉

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • privacyP Offline
                        privacyP Offline
                        privacy
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Guten
                        Abend,

                        so wie das hier geschildert wurde, kann ich nur empfehlen, fachlichen Rat einzuholen.
                        Da spielen etliche Faktoren eine Rolle, die man nicht einfach einer Tabelle entnehmen kann. Hier scheint, ohne sich zu weit aus dem Fenster zu lehnen, durchaus ein mehr als 50%iger Reisemangel vorzuliegen. Und da steht auch noch Schadensersatz im Raum.
                        Alleine die Nichteinhaltung der Informationspflicht des Veranstalters vor Abreise wegen Hotelüberbuchung schlägt schon mit ca. 15% zu Buche.

                        Eigentlich kann man als Laie hier nur gegenüber dem RV falsch argumentieren.

                        Gruß privacy

                        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                        Bertrand Russell (1872-1970)

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • bahama247B Offline
                          bahama247B Offline
                          bahama247
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          privacy wrote:
                          so wie das hier geschildert wurde, kann ich nur empfehlen, fachlichen Rat einzuholen.

                          Dem kann man nur zustimmen. Es ist trotzdem nicht unclever, sich zunächst einmal selbst an den Veranstalter zu wenden, mit einer Fristsetzung von sagen wir 14 Tagen und mit der Aufforderung nach Bezifferung einer Preisminderung und einer Entschädigung aufgrund der Umstände, ohne Tabellen etc. zu bemühen.

                          Warum? Wenn es im weiteren Verlauf zu einer Auseinandersetzung mit Rechtsbeistand kommen sollte, werden bei Zahlungen gern die Anwaltskosten "vergessen". Auf diesem Wege oben ist es (auch für einen Richter, ich will es nicht beschreien) leicht einsehbar, dass man einen Rechtsbeistand einschalten mußte, um weiter zu kommen. Man gewinnt dadurch zwar kein Recht, aber von Anfang an Glaubwürdigkeit.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • BulgarienfanB Offline
                            BulgarienfanB Offline
                            Bulgarienfan
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Schließe mich privacy an: Rechtsanwalt einschalten! Denkt man an das "Maledivenurteil", sind unter Umständen 100 Prozent Preisminderung zuzüglich 50 Prozent Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit (falscher Ort) möglich.

                            Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                            Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                            Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • chepriC Offline
                              chepriC Offline
                              chepri
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              bahama247 wrote:
                              mit der Aufforderung nach Bezifferung einer Preisminderung und einer Entschädigung aufgrund der Umstände,

                              Wenn man zunächst keinen Anwalt einschalten möchte ist das nicht zu empfehlen. Man sollte sofort seine Ansprüche beziffern, zumindest eine vorläufige Anmeldung und weitergehende Ansprüche vorbehalten. Dabei ist es unerheblich, wenn die Ansprüche "sehr weit oben" liegen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Kavak YelleriK Offline
                                Kavak YelleriK Offline
                                Kavak Yelleri
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Guten morgen allerseits,
                                es ist schon eine sehr üblige Sache. Ich schliesse mich den anderen an. Du solltest als aller erstes dich an deinen Reiseveranstalter wenden, wie man weiß kommt nicht viel bei rum, aber du brauchst etwas  schriftliches, das du dann einen Anwalt in Rat ziehen kannst. (Egal ob du Bestätigungen od. Rechnungen hast). Man kann die Prozente nicht einfach zusammenrechnen. Dies ist eine Pauschalreise !  😱
                                Und akzeptiere bitte Gutscheine/ etc. nicht sofort bevor du mit dem Anwalt kontakt hast.
                                L. G.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • bahama247B Offline
                                  bahama247B Offline
                                  bahama247
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  chepri wrote:
                                  Man sollte sofort seine Ansprüche beziffern, zumindest eine vorläufige Anmeldung und weitergehende Ansprüche vorbehalten. Dabei ist es unerheblich, wenn die Ansprüche "sehr weit oben" liegen.

                                  Das Argument ist auch stichhaltig, zugegeben. Mit einer zu hohen Forderung könnte man aber auf besonders taube Ohren stoßen...
                                   
                                  Also ich würde mir eine Einschätzung nicht zutrauen (anderes Hotel als gebucht, andere Lage, Transfer selbst organisiert, entgangene Urlaubszeit bei ja nur einer Woche etc. ) hmmm... direkt einene Anwalt wohl doch das Vernünftigste, ob nun RV oder nicht.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • KourionK 1
                                    KourionK 1
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @maggy
                                    Du schreibst nicht, wann die Reise gewesen ist.
                                     
                                    Sollte sie schon "ein wenig" zurückliegen, musst du dich schnell entscheiden - egal ob Brief an RV (aufgelistet oder nicht aufgelistet) oder sofort der Rechtanwalt.  😉

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • maggy1273M Offline
                                      maggy1273M Offline
                                      maggy1273
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo,

                                      vielen Dank für Eure Beiträge.

                                      Der Urlaub war vom 18.02.11 bis 26.02.11.
                                      Also gerade erst:-)

                                      Ich habe jetzt nach reiflichen hin und her für Donnerstag einen Termin bei einem Anwalt für Reiserecht. Ich lass mich einfach mal beraten, sicherlich wird er mir auch was zu den Kosten der Rechtsberatung sagen und dann kann ich immer noch weiter sehen.

                                      Ich halte Euch auf den laufendend.

                                      LG Katja

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • KourionK 1
                                        KourionK 1
                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @maggy
                                         
                                        Ich drück dir ganz fest die Daumen. 😉

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • maggy1273M Offline
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                                          maggy1273
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Juhu!! Unsere 3. Mitreisende hat eine Reiserechtschutz beim ADAC!

                                          @Kourion: Danke!!!

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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