Rechte bei einer Doppelbuchung?!F
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Ich buche immer bei einer großen Reisebürokette, die auch ihre eigenen Reiseveranstalter hat, oder besser Reiseveranstalter, die ihre eigenen Reisebüroketten haben(?), sind nämlich zwei an der Zahl, daher, hoffe ich zumindest, bin ich hier sehr gut aufgehoben.
LG!
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@rinzenrolle
Papaya hat mir keine Frage gestellt, lediglich festgestellt, daß auch Buchungen im Reisebüro nicht korrekt abgewickelt werden könnten, aber da ich erst lese was ich unterschreibe, wird mir dieses wohl erspart bleiben.
Wenn Du die REWE-Group als kleines Unternehmen befindest, was ist bei dir ein großes Unternehmen?
LG!
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Ich buche seit jahren immer online (immer beim gleichen). früher hab ich auch die reisebüros aufgesucht. Aber da die nicht mal wussten, wo die komoren liegen, fragte ich mich, wozu ich in ein RB brauche? die verlangen sogar noch bearbeitungsgebühr
und die dieselbe stornoversicherung kostet das doppelte wie bei meinem online booker.
Mein online booker würde mich sofort anrufen, wenn da 2 buchungen mit demselben paket gebucht wurden und fragen, ob das okay ist! weil die mitdenken! leider darf man hier keine www´s posten, wegen werbung.
Wozu soll er auch die 130 € storno zahlen? Für WAS bitte? für einen mausklick berechnen die eine gebühr von insg. 130,-! das ist eine totale frechheit.
Es geht hier nur ums WOLLEN oder ABZOCKEN! -
Nun, das System hat zweimal gebucht, aus welchen Gründen auch immer und ob verschuldet oder unverschuldet. Ob ein Online-Booker da händisch kontrolliert und ggf. "sofort anruft", bleibt der Fantasie des Lesers überlassen - ich halte es für Träumerei.
Das System bewegt zwei Buchungen, von denen eine storniert werden soll; hierfür ist eine Gebühr fällig, die sicher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens nachzulesen ist und - zunächst - rechtmäßig verlangt wird.
Mit ******* hat das zu dem Zeitpunkt nicht das Geringste gemein!!
Lediglich kann sich der betroffene User auf "unrechtmäßig belastet" berufen und die Zahlung zurückverlangen; welchen Effekt das hat, hat @rinzenrolle ja erklärt.
@Sangho2011
Sofern du ein Girokonto hast, wirst du wohl auch schon mit Einzugsermächtigungen zutun gehabt haben, mit dem Internet als Konsumplattform hat das nichts zutun!
Um kategorisch einen durchaus tauglichen Vorgang abzuwatschen bedarf es schon einer gewissen Erfahrung mit derlei Sachverhalten.Zudem scheinst du nicht verstanden zu haben, was @rinzenrolle mit dem Veranstalter mit eigenen Büros gemeint hat und dass es nicht um Größe geht.
X hat bei REWE Büro eine REWE Veranstalterreise gebucht - glaubst du, dass REWE Büro so richtig auf den Busch klopft, um REWE Veranstalter in Sachen Reklamation von X zur Kulanz zu bewegen? Ich nicht ... -
...das glaube ich allerdings auch nicht!
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ich auch nicht:-))
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rinzenrolle wrote:
.. (die wegen 130 € nicht mal daran denkt, diese einzuklagen).
Schlimmster Fall: Forderungsabtretung an ein Inkasso ... du bekommst 3 Mahnungen mit diversen Drohungen, gibst dein Statement ab, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist. Das war es.
....gerade weil große unternehmen sich nicht mit der forderung von derartig kleinen beträgen beschäftigen, wird sowas gerne an inkasso unternehmen abgegeben.
von daher halte ich deine schilderung mit den schluß "das war es" für äußerst bedenklich.
wenn es hart auf hart kommt, gibt es einen mahnbescheid, etc.
bis hin zu einem negativen schufa eintrag.
das kann sich weder eine privatperson, noch ein geschäftstreibender so richtig leisten. -
Wer einem Mahnbescheid insgesamt widerspricht bekommt dafür dafür keinen ( bleibenden ) Eintrag. Ein Mahnbescheid ist keine juristische Definition einer bewiesenen Schuldzuweisung. Das kann nur ein Gericht feststellen. Ich empfehle jedem, sich ab und zu mal den eigenen Auszug anzufordern, und gegfl. entsprechende Massnahmen zu erreichen.
Gruss Gabriela
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Vollkommen korrekt. Im Falle eines Widerspruchs muss der Antragsteller entscheiden, ob er den Klageweg beschreitet. Dies ist beim fraglichen Betrag äußerst unwahrscheinlich, zumal dem TO zuerst ein eigenes Verschulden seiner doppelten Buchung nachzuweisen wäre.
Ich denke allerdings, dass der Vermittler bei einer derartigen Argumentation keine weiteren Maßnahmen ergreifen würde und man sich vor rechtlichen Konsequenzen mit ihm einigen kann.
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Wobei die Forderung einer Stornogebühr - wie auch bereits erwähnt! - zunächst einmal rechtmäßig ist und nicht etwa "*******" ...

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strawberryhill wrote:
ich auch nicht:-))Warum wundert mich das nicht?
:?
Du hast mal wieder nichts begriffen!Gewundert hätte mich ein sachlicher Beitrag, ein echter Ratschlag - auch wenn er zur Diskussion gestellt worden wäre. Von "blöden Usern" diskutiert vielleicht, aber wenigstens diskutiert!!?
DAS wäre zumindest besser gewesen, als das "hau auf die Pauke, droh mit der Presse" Debakel, das du fern aller Beobachtung ins Web zu senden glaubtest!?Ganz ehrlich, @strawberryhill ... SO funktioniert ein Forum nicht!
Wenn du IM THEMA Tipps zu geben hast, gib sie öffentlich, damit wenigstens der ein oder andere User ggf. noch vernünftig moderieren kann!

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... dieser erscheint vergleichsweise ein Frühlingsspaziergang!

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Einen ähnlichen Fall, wie hier in Thread beschrieben, hatte ich ebenfalls:
Internetbuchung, bei der Buchung "hakte" die Verbindung, daraufhin hatte ich nochmals bestätigt.
Da ich mir unsicher war, habe ich direkt beim Internetreisebüro nachgefragt - und es war zweimal gebucht , die zweite Buchung wurde aber sofort kostenlos storniert.
Es handelte sich hier allerdings um eine Pauschalreise.Ich gehe davon aus, daß es sich hier bei der Buchung um eine reine Airline-Buchung, die nicht über eine RV angeboten wurde gehandelt hat, da diese oftmals nur Optionsbuchungen vornehmen.
Allerdings ist mir eine Stornogebühr, die trotz sofortiger Reklamation/Widerruf erhoben wird sehr fragwürdig einzuschätzen. Ich kenne keine Urlauber, die zwei Plätze aufgrund des Sitzabstandes in einer Airline buchen.
Obwohl auch ich grundsätzlich Internetbuchungen bevorzuge, muß ich doch sagen, daß die Technik nicht immer perfekt ist und die Schuld nicht zwangsweise beim "Buchenden" liegen muß.
Ist der Airline trotz sofortigem Widerruf ein Schaden dadurch entstanden? Ich denke nicht.
Daher, ich würde NICHT zahlen! -
Die Frage war doch: "Welche Rechte habe ich"
Dem TO werden mehr oder weniger hilfreiche Argumente an die Hand gegeben, aber ob und falls ja was, dazu im Gesetz steht, vermisse ich.
Besteht nicht etwa die Möglickeit, eine der Buchungen wegen Irrtums anzufechten? -
@chepri
Die Frage war, a) ist es rechtlich möglich, den Flug zweimal zu buchen - was wohl nur mit einem klaren "Ja" zu beantworten ist, und b) was soll ich tun. So gesehen schildern die User auch, was sie tun würden.Offenbar wurde nicht bei der Airline direkt, sondern über einen Vermittler gebucht. (-Werbung-). Um zu klären, was für eine rechtliche Handhabe der TO hat, müsste man den Vermittler und dessen AGBs kennen, ich gehe aber davon aus, das dort eben diese Stornogebühr festgeschrieben steht.
"Nicht bezahlen" ist m.E. zunächst keine Option, da bei derartigen Buchungen KK Zahlung oder Bankeinzug fast obligatorisch ist, der TO also sehr wahrscheinlich bereits mit 414€ belastet wurde.
Um letztlich die Rechtslage zu beurteilen, fehlen noch einige Details der Angaben.
Nicht infrage steht m.M. nach, dass das Verhalten des Vermittlers überaus unkulant ist - viel mehr aber auch nicht. -
@chepri
Mal umfassend zu "Fragen und Antworten im Reiserecht" :
- Die Sache ist zu 99% klar - z. B. Stornieren bei Änderungen des bestehenden Vertrags (ICE-Urteile wurden bisher noch nicht gefunden
). In diesem Fall ergeben sich so gut wie keine Probleme. - Die Sache ist nicht ganz klar - z. B. hat der TO nun den Transfer zur Insel / zum Hotel gebucht oder nicht.
In diesem Fall kommt es oft zum Streitgespräch - auch, weil niemand hier weiß, was der TO zum Zeitpunkt der Buchung wirklich auf der Buchungsseite gesehen, sich aber leider nicht ausgedruckt hat. - Die Rechtslage - wie z. B. in diesem Thread - erscheint klar, dennoch erscheint sie dem einen oder anderen hier doch zumindest "seltsam" (technischer Fehler ? ).
In diesem Fall kann ich dem TO nur mitteilen, wie ich mich selbst verhalten würde, da es im Hinblick auf "Was sind meine Rechte ? " anscheinend nichts zu diskutieren gibt.
Ich weiß es aber nicht 100%ig... und vllt. ist dein Hinweis ("Irrtum" ) ein guter Tipp ?! Oder es kommt jemand vorbei, der es wirklich weiß...
Und eine späte Erklärung zu dem hier Geschriebenen:
Ich wollte damit sagen, dass man nicht immer die "richtige" Antwort geben kann / nicht dieAntwort, die der Fragesteller sich wünschen würde.
Selbst die Antwort "Du kannst kostenfrei stornieren" (zu 1. ) kann "falsch" sein und wird als "Lieblingsargument" der hier Schreibenden betitelt.
Dies und auch die unter 2. erwähnten Streitereien machen das Ganze zeitweise ein wenig "anstrengend" und ich kann verstehen, dass sich der eine oder andere User (darunter leider auch du
) aus diesem Forum mehr oder weniger zurückgezogen hat.
- Die Sache ist zu 99% klar - z. B. Stornieren bei Änderungen des bestehenden Vertrags (ICE-Urteile wurden bisher noch nicht gefunden
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Dieser Fall interessiert mich persönlich sehr.
Hier geht es doch auch allgemein um "Internetgeschäfte" und da gibt es klare Rechtssprechungen! Wäre hier der Verbraucher nicht abgesichert, würde wohl kaum jemand noch im Internet buchen oder etwas bestellen!Nicht zuletzt ist hier auch immer das Thema: Minderjährige, die im Internet Verträge abschließen. Im "normalen Leben" funktioniert das nicht, daher hat dieser Vertrag auch im Internet keine Gültigkeit.
Grundsätzlich gilt: Ich schließe einen Vertrag im Internet ab und bekomme eine Bestätigung. Wenn ich dieser Bestätigung SOFORT aus den Gründen xxxx widerspreche und sei es aufgrund von Abschluss durch einen Minderjährigen oder Computerfehler, hat dieser Vertrag keine Gültigkeit!
Wäre ja noch schöner ... immerhin kann auch JEDER, der meine Daten kennt mal eben einen Flug für mich buchen .. war nur ein Scherz oder wie? Und ich bleibe auf den Kosten für eine Stornierung hängen? :?
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xgdsbme wrote:
Hier geht es doch auch allgemein um "Internetgeschäfte" und da gibt es klare Rechtssprechungen! Wäre hier der Verbraucher nicht abgesichert, würde wohl kaum jemand noch im Internet buchen oder etwas bestellen!Für Buchungen für Reisen im internet gelten die Regeln zum Fernabsatz nicht (§ 312 b Abs. 3 Ziffer 5 BGB) , insofern ist es ein gewaltiger Unterschied ob man eine Reise bucht oder etwas bestellt.
xgdsbme wrote:
Grundsätzlich gilt: Ich schließe einen Vertrag im Internet ab und bekomme eine Bestätigung. Wenn ich dieser Bestätigung SOFORT aus den Gründen xxxx widerspreche und sei es aufgrund von Abschluss durch einen Minderjährigen oder Computerfehler, hat dieser Vertrag keine Gültigkeit!Das dürfte ein ganz gewaltiger Irrtum sein, denn grundsätzlich gilt dies NICHT
xgdsbme wrote:
Wäre ja noch schöner ... immerhin kann auch JEDER, der meine Daten kennt mal eben einen Flug für mich buchen .. war nur ein Scherz oder wie? Und ich bleibe auf den Kosten für eine Stornierung hängen? :?Bei Buchungen gibt man doch seine Bankdaten, Kreditkartenummer etc. an. Wenn jemand mit Deinen Daten von Deinem PC aus bucht, wird es schwierig für Dich, du hastg nämlich auch die Pflicht dafür zu sorgen, dass mit deiner Kiste kein Missbrauch getrieben wird.
Die Sache mit dem Widerruf unter der Begründung "Das waren meine Minderjährigen" haben schon einige versucht, inaller Regel ohne Erfolg