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Was passiert mit meiner RV ?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HC-Mitglied628740H Offline
    HC-Mitglied628740H Offline
    HC-Mitglied628740
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    ich habe hier im Forum auf meine Frage keine passende Antwort gefunden.
    Wir haben eine Pauschalreise  im Januar'11  gebucht (die Reisezeit : Juni ) und dazu einmalige RV mit Vollschutz ( Reiserücktritts-Krankenkosten). Der RV hat schon 2x unsere Abflüge geändert , jetzt aber auch endgültig Abflug-Ankunftshafen und den Reisetermin.
    Wir können die Reise nicht antreten auf andere möchten wir nicht umbuchen , bleibt uns kostenlos stornieren. Was ist aber dann mit der RV ( war nicht gerade billig )?
    L.G.

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    • KourionK Offline
      KourionK Offline
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hast du nur diese Reise versichert oder eine Jahresversicherung abgeschlossen ?
      Im zweiten Fall wäre es ja nicht so schlimm, da du innerhalb eines Jahres vllt noch einmal in Urlaub fährst.
      P.S.: Kommt bestimmt noch jemand hier "vorbei", der dich präzise informieren
      kann.  😉

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • HC-Mitglied628740H Offline
        HC-Mitglied628740H Offline
        HC-Mitglied628740
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Nein , keine Jahrespolice nur für diese Reise und dieses Jahr ( ausser Juni ) bekommen wir keinen Urlaub mehr.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Sunshine997S Offline
          Sunshine997S Offline
          Sunshine997
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wenn eine Reise vom Reiseveranstalter abgesagt wird (bzw. Du kostenlos wegen diverser Änderungen stornierst, was einer Absage der ursprünglichen Reise gleich kommt), kann die dazugehörige Reiseversicherung kostenlos storniert werden. 
           
          Wenn die Versicherung über den Reiseveranstalter abgeschlossen wurde, tut der das im Normalfall gleich mit und erstattet die Prämie zusammen mit der Anzahlung. Wenn Du die Versicherung selbst woanders abgeschlossen hast, brauchst Du eine Bescheinigung des Reiseveranstalters, dass dieser die Reise abgesagt hat.

          Sollte also kein Probleim sein, der Fall kommt häufiger vor.

          "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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          • LimbaL Offline
            LimbaL Offline
            Limba
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            wir haben auch eine Reise storniert weil wir wegen Überbuchung des Hotels umgebucht werden sollten. Allerdings habe wir eine andere Reise gebucht zu einem anderen Zeitpunkt und konnten die Reiseversicherung auf die neue Reise übertragen - falls ihr doch noch etwas anderes findet.
             
            LG

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • gabriela_maierG Offline
              gabriela_maierG Offline
              gabriela_maier
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wenn für den Versicherer das versicherte Risiko entfällt ist nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung durch den Reiseveranstalter die Vertragsgrundlage entfallen. Ob das aber kostenlos sein wird wage ich zu bezweifeln. Die Reisebüros verkaufen sehr gerne als Zusatzbrot solche Versicherungen, und dann sind es Einzelpolicen. Eine Stornogebühr erscheint mir nicht undenkbar, denn es fällt ja dafür ein verwaltungsmässiger Auffwand an.

              Gruss Gabriela

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HenryGeorgeH Offline
                HenryGeorgeH Offline
                HenryGeorge
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Wenn man häufiger verreist, lohnt sich dann halt ggf. schon der Abschluss einer "permanenten" RV, in der Schweiz ist dies z.B. vielmals mit nur einem kleinen Aufschlag via Hausrat- oder Haftpflichtversicherung möglich.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Sunshine997S Offline
                  Sunshine997S Offline
                  Sunshine997
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  gabriela_maier:Eine Stornogebühr erscheint mir nicht undenkbar, denn es fällt ja dafür ein verwaltungsmässiger Auffwand an.

                  Gruss Gabriela

                  Ich kann hier nur aus meiner Zeit bei einem Direktveranstalter, der auch Versicherungen zu seinen Reisen verkauft hat, berichten. Die Versicherungen wurden da selbstverständlich immer kostenlos storniert, wenn eine Reise abgesagt wurde. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es rechtens wäre, wenn der Veranstalter dafür eine Gebühr nimmt.

                  Wenn die Versicherung nicht direkt mit beim Veranstalter abgeschlossen wurde,  sondern ein Reisebüro die Versicherung bei der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat oder der Kunde sie selbst übers Internet direkt bei der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat, halte ich es auch für denkbar, dass Gebühren anfallen. Ob der Reiseveranstalter die ersetzen muss, weiss ich nicht sicher. Aber wenn die Reise nicht an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden war (wie z.B. Gruppenreise), dann denke ich schon, denn der Kunde muss sich ja darauf verlassen können, dass der Reisevertrag gilt.

                  "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HC-Mitglied628740H Offline
                    HC-Mitglied628740H Offline
                    HC-Mitglied628740
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich danke euch für die Antworten. Die RV haben wir getrennt von der Pauschalreise, online gebucht.
                    Wir werden uns noch das ganze grüdlich überlegen .
                    Schöne Grüsse.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • LexilexiL Offline
                      LexilexiL Offline
                      Lexilexi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      ist gaaaanz einfach:
                       
                      rrv kann ab dem tag des resiestornos storniert werden. allerdings fällt eine gebühr an.
                      denn der rrv hat ja seit abschluss der versicherung bis zum tag des stornos auch das risiko getragen. (es hätten ja auch in der zwischenzeit versicherte risiken eintreffen können).

                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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