Was passiert mit meiner RV ?
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Hallo,
ich habe hier im Forum auf meine Frage keine passende Antwort gefunden.
Wir haben eine Pauschalreise im Januar'11 gebucht (die Reisezeit : Juni ) und dazu einmalige RV mit Vollschutz ( Reiserücktritts-Krankenkosten). Der RV hat schon 2x unsere Abflüge geändert , jetzt aber auch endgültig Abflug-Ankunftshafen und den Reisetermin.
Wir können die Reise nicht antreten auf andere möchten wir nicht umbuchen , bleibt uns kostenlos stornieren. Was ist aber dann mit der RV ( war nicht gerade billig )?
L.G. -
Hast du nur diese Reise versichert oder eine Jahresversicherung abgeschlossen ?
Im zweiten Fall wäre es ja nicht so schlimm, da du innerhalb eines Jahres vllt noch einmal in Urlaub fährst.
P.S.: Kommt bestimmt noch jemand hier "vorbei", der dich präzise informieren
kann.
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Nein , keine Jahrespolice nur für diese Reise und dieses Jahr ( ausser Juni ) bekommen wir keinen Urlaub mehr.
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Wenn eine Reise vom Reiseveranstalter abgesagt wird (bzw. Du kostenlos wegen diverser Änderungen stornierst, was einer Absage der ursprünglichen Reise gleich kommt), kann die dazugehörige Reiseversicherung kostenlos storniert werden.
Wenn die Versicherung über den Reiseveranstalter abgeschlossen wurde, tut der das im Normalfall gleich mit und erstattet die Prämie zusammen mit der Anzahlung. Wenn Du die Versicherung selbst woanders abgeschlossen hast, brauchst Du eine Bescheinigung des Reiseveranstalters, dass dieser die Reise abgesagt hat.Sollte also kein Probleim sein, der Fall kommt häufiger vor.
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wir haben auch eine Reise storniert weil wir wegen Überbuchung des Hotels umgebucht werden sollten. Allerdings habe wir eine andere Reise gebucht zu einem anderen Zeitpunkt und konnten die Reiseversicherung auf die neue Reise übertragen - falls ihr doch noch etwas anderes findet.
LG -
Wenn für den Versicherer das versicherte Risiko entfällt ist nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung durch den Reiseveranstalter die Vertragsgrundlage entfallen. Ob das aber kostenlos sein wird wage ich zu bezweifeln. Die Reisebüros verkaufen sehr gerne als Zusatzbrot solche Versicherungen, und dann sind es Einzelpolicen. Eine Stornogebühr erscheint mir nicht undenkbar, denn es fällt ja dafür ein verwaltungsmässiger Auffwand an.
Gruss Gabriela
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Wenn man häufiger verreist, lohnt sich dann halt ggf. schon der Abschluss einer "permanenten" RV, in der Schweiz ist dies z.B. vielmals mit nur einem kleinen Aufschlag via Hausrat- oder Haftpflichtversicherung möglich.
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gabriela_maier:Eine Stornogebühr erscheint mir nicht undenkbar, denn es fällt ja dafür ein verwaltungsmässiger Auffwand an.
Gruss Gabriela
Ich kann hier nur aus meiner Zeit bei einem Direktveranstalter, der auch Versicherungen zu seinen Reisen verkauft hat, berichten. Die Versicherungen wurden da selbstverständlich immer kostenlos storniert, wenn eine Reise abgesagt wurde. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es rechtens wäre, wenn der Veranstalter dafür eine Gebühr nimmt.
Wenn die Versicherung nicht direkt mit beim Veranstalter abgeschlossen wurde, sondern ein Reisebüro die Versicherung bei der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat oder der Kunde sie selbst übers Internet direkt bei der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat, halte ich es auch für denkbar, dass Gebühren anfallen. Ob der Reiseveranstalter die ersetzen muss, weiss ich nicht sicher. Aber wenn die Reise nicht an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden war (wie z.B. Gruppenreise), dann denke ich schon, denn der Kunde muss sich ja darauf verlassen können, dass der Reisevertrag gilt.
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Ich danke euch für die Antworten. Die RV haben wir getrennt von der Pauschalreise, online gebucht.
Wir werden uns noch das ganze grüdlich überlegen .
Schöne Grüsse. -
ist gaaaanz einfach:
rrv kann ab dem tag des resiestornos storniert werden. allerdings fällt eine gebühr an.
denn der rrv hat ja seit abschluss der versicherung bis zum tag des stornos auch das risiko getragen. (es hätten ja auch in der zwischenzeit versicherte risiken eintreffen können).