Nur-Hotel-Buchung ohne Wohnsitz in Deutschland
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Bei den meisten Veranstaltern kann man nicht nur Pauschalreisen buchen, sondern auchHotelübernachtungen mit eigener Anreise, die oftmals erheblich günstiger sind als bei Buchung direkt im Hotel oder Hotelbuchungsportalen. Dies ist auch alles kein Problem, wenn man bei einem deutschen Veranstalter bucht und auch in Deutschland seinen Wohnsitz hat.
Nicht gewollt ist aber, dass ein Bürger eines anderen Landes bei einem deutschen VA nur die Hotelübernachtungen bucht. Dies steht zum Teil in den agB der VAs, teils in den Hotelbeschreibungen - mal wird es generell ausgeschlossen, mal nur Bürger eines bestimmten Landes.Ich frage mich schon seit längerem, in wiefern dies mit EU-Recht vereinbar ist. Hat ein EU-Bürger nicht das Recht, ein Produkt oder eine Leistung in einem anderen Mitgliedsstaat der EU zu erwerben? Warum darf ein Grieche nicht einen Hotelaufenthalt auf Kreta bei einem deutschen VA buchen?
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In vielen Hotels in der Türkei an der türkischen Riviera ist das Gang und gäbe.
Allerding befindet sich die Türkei auch nicht in der Eu.
In der Autobranche wurden übrigens Autorhersteller die auf Ihre Vertragshändler deratigen Druck ausübten nicht an Ausländer zu verkaufen, mit hohen Geldstrafen belegt.
Und diese Anweisungen standen im Gegensatz zu den Reiseveranstaltern nicht
frei dokumentiert im Katalog. Alllerdings könnte es auch daran liegen, das eine Pauschalreise kein Konsumgut sondern eher eine spezielle Dienstleistung eben eine Pauschalreise ist.
Könnte sein das dies einen Unterschied macht. -
Das ist nicht nur in der Türkei so, auch italienische Hoteliers seien da sehr penibel.
Bekannte von mir aus Bulgarien (dort lebend) wollten bei einem deutschen Veranstalter nur ein Hotel in Bulgarien buchen, weil dies deutlich günstiger war als auf dem heimischen Markt - ging nicht. Bulgarien ist EU-Mitglied.
In der EU gilt ja auch die Dienstleistungsfreiheit. Vielleicht kann jemand juristisch Bewandtes Licht in die Sache bringen?
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Ja, aber die Vertragsfreiheit erlaubt auch nicht, gegen geltendes Recht zu verstossen.
Wenn es nun so wäre, dass eine Buchung auf Grund der Tatsache nicht möglich wäre, weil es sich um Bulgaren, Griechen etc. handelt, würde ein klarer Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz vorliegen. Dem ist aber nicht so, denn Bulgaren oder Griechen mit Wohnsitz in Deutschland können ja buchen. Und das ist durch die Vertragsfreiheit wiederum gedeckt. -
Selbst als Hardliner in puncto freie Marktwirtschaft halte ich soche Vertragsklauseln zumindest moralisch für sehr bedenklich. Rechtslage kann ich nicht beurteilen.
Allerdings erinnert es mich als damals geflüchteten Ex-DDRler daran, in den benachbarten Ostblockländern UND sogar im eigenen Land durch ähnliche Klauseln
als Mensch zweiter Klasse gestempelt worden zu sein.
Deswegen kann ich vielleicht den Ärger von Miss Varna besser verstehen, als manch anderer. Auch wenn es jetzt schon fast "philosophisch"
wird, es kratzt schon gehörig am Selbstwertgefühl eines Menschen, wenn er auf Grund eines "Geburtsfehlers" immer nur den zweiten Platz belegen darf! -
@gastwirt: Nicht ganz zutreffend, da ja für die Buchung nicht das Geburtsland ausschlaggebend ist, sondern der Wohnsitz.
Würden meine Bekannten aus Bulgarien nach Deutschland ziehen, dürften sie die Buchung vornehmen
Oder sie bleiben in Bulgarien wohnen und buchen eine Pauschalreise ab Deutschland, mit Flug
nach Bulgarien.Und das ist das, was ich nicht verstehe: In beiden Fällen erhält der Hotelier die gleiche Summe für die Unterbringung (und ggf Verpflegung) der Gäste - egal, ob sie mit dem Ferienflieger oder mit dem Auto anreisen.
@Chepri:
Aber verstößt man nicht gegen geltendes EU-Recht, jemanden aufgrund seines Wohnsitzes innerhalb der EU zu diskriminieren? -
Hm, steht das nicht im Widerspruch zu http://dejure.org/gesetze/AEUV/56.html ?
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Und die Vermittlung einer Reise fällt nicht unter Dienstleistungen?
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Ihr habt schon recht und es ist alles ein wenig kurz geschrieben. Aber ihm wird ja nicht die Hotelübernachtung verwehrt, sondern der Abschluss eines Reisevertrags.
@miss_varna
Das ist es (möglicherweise) schon, aber der Bulgare etc. will ja keine Dienstleistung erbringen. Relevant für ihn wäre dieser Artikel eventuell wenn er als Angestellter bei einem Reiseveranstalter tätig werden möchte um diese Dienstleistungen zu erbringen.

