Neues Urteil: Schlafmangel gehört zur Pauschalreise
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Reisserische Überschrift ? Muss dich informieren: war wörtliche Wiedergabe der headline der Süddeutschen Zeitung zu diesem Urteil. Also für reisserisch ist diese doch wohl sehr seriöse Zeitung sicher nicht bekannt.
Was mich stört ? Ein Thema, was hier in unzähligen Beiträgen immer wieder vorgetragen wird. Flugzeitenänderungen, meistens immer in die Nacht hinein. Und dann dazu immer die gleichen Beschwerden ! Jetzt spricht ein Gericht das Thema an, entscheidet in einem Einzelfall ( noch einmal: mit Vorsicht unter dem Gewichtspunkt dieses Falles ) und die doch wohl dringende Diskussion darüber rutscht ab, leider oftmals unter Niveau. Tut mir leid !
Gruss Gabriela
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Dass es die SZ-headline war ändert nichts an der Tatsache, dass es billig ist. Zudem wird man ja nicht gezwungen, diese Überschrift zu übernehmen. Es sei denn, selber fällt einem nichts ein oder, was wohl eher zutrifft, man identifiziert sich damit.
Was nun das Urteil als solches angeht gebe ich dir insofern recht, dass man es nicht allzu hoch hängen sollte. Es ist sicher interessant, die Begründung nachvollziehbar, aber der Fall allein ist schon so speziell, dass dieses Urteil sicher nicht allzuoft als Maßstab dienen wird.
Über Urteile diskutieren (im Sinne von richtig/falsch) finde ich der Würde des Gerichts nicht angemessen und "Urteilsschelte" steht meiner Meinung nach niemanden zu. Ausgenommen der nächsthöheren Instanz, auch wenn da manchmal noch andere Faktoren eine Rolle spielen.
Das soll es auch schon wieder gewesen sein zu diesem Theama von mir.
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Gabriela...sorry, aber den Niveau-Limbo löst Du doch immer wieder selbst durch ganz einfach sachlich falsche Aussagen oder realitätsferne Thesen und Sprüche aus!
Ja natürlich ist das mit allen Facetten ein aktuelles und wichtiges Thema und ja, es paßt zu den letzten Diskussionen.
Und ja, selbstverständlich sind Flugzeitenänderungen oftmals ärgerlich, aber "wir alle" (und ich schließe Dich da gerne mit ein) kennen doch nun wahrlich auch die Hintergründe und Notwendigkeiten dieser Vorgänge.Und bitte, diskreditiere Dich jetzt nicht selbst indem Du letzteres abstreitest!
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ich finde es nicht negativ, die Bewertung ( die headline ) einer renommierten Zeitung zu übernehmen, zumal sie absolut den Kern des hier oft angeführten Problemes trifft ( und erst in zweiter Linie den verhandelten Fall ).
@Holgionho:
ich lese zwar deine Beiträge, aber sie machen mich nicht schlauer. Du unterstellst mir -relativ pauschal- Ahnungslosigkeit. Da würde ich dich bitten, Ross und Reiter zu nennen. Ich nehme für mich in Anspruch, mich nur zu Themen zu äussern, zu denen ich was fundiert zu sagen habe. Ich habe nie einen Steg vermessen, kenne keine Quelle in der Türkei, wo es effes dark gibt, aber im Vertragsrecht kenne ich mich aus. Punkt ! Gegenbeweise müsstest du nicht mit Unterstellungen, sondern an konkreten Aussagen von mir unterlegen. Ansonsten, leider, darf man deine Beiträge nicht ernst nehmen.
Gruss Gabriela
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Holginho wrote:
... (und ich schließe Dich da gerne mit ein) kennen doch nun wahrlich auch die Hintergründe und Notwendigkeiten dieser Vorgänge.
...Ich unterstelle Dir gar keine Ahnungslosigkeit - im Gegenteil!
Ich streite auch gar nicht ab, das Du Dich im Vertragsrecht auskennst (kann ich auch gar nicht beurteilen)...aber wenn ich hier so einige der letzten threads Revue passieren lasse muß ich feststellen, das Du de facto einige Male tüchtig daneben gelegen oder Dich in Dinge verrannt hast.
Das liegt m.E. keinesfalls daran, das Du keine Kenntnis hast, sondern eher daran, das Du Dinge/"Sach"verhalte konstruiert hast, die so nicht stimmen oder unrealistisch sind. -
... na ja, ich bin manchmal schon froh, wenn mich Beiträge "nicht weiterbringen" ... (z.B. auf die Palme! ) ...

Aber zum Thema:
Sicherlich ist hier eine sehr ... nennen wir es mal "forsche"?! ... Klage verhandelt worden; ich wage sogar die Vermutung, dass ein moderater Ansatz ... nennen wir es mal "durchlässiger"?! ... beschieden worden wäre!?
Dennoch lässt die Begründung (speziell mit der Betonung auf "objektive anstelle persönlicher" Befindlichkeiten der Kläger) die Vermutung zu, dass die Entscheidung nicht so ganz ohne Wirkung auf die künftige Rechtsprechung bleibt.
Zum (mutmaßlichen) Leidwesen der Pauschalanbieter gibt es trotz allem eher Schelte als Lob, denn wahrgenommen wird wohl die "Verbraucherohnmacht", vor ggf. der Einstellung "Wie Nachtruhe? Is mir sonso Latte - Affentheater!?" ...Eine massenhafte Zunahme pauschaler Buchungen scheint sich mir jedenfalls aus dem Ergebnis nicht herzuleiten!?
Soviel zur "Richtung" ...

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Die allerwenigsten Pauschalreisenden wissen erst, dass es Reiserecht gibt, wenn es zu spät ist. Das Urteil spielt also für Normalpauschaltourist in keiner Richtung eine Rolle wenn er bucht, weil er es nicht kennt. Ich selbst urlaube gerne auch pauschal mit allen Vor-und Nachteilen.
Seit 23 Jahren ohne Klage
Die meisten "Forderungen" entstehen doch aus Ahnungslosigkeit. Traurig, dass oft wegen ein paar Euro eine Maschinerie in Gang gesetzt wird, die von den Kosten her alles zu erwartende übersteigt. aber schon an vielen Fragen im Reiserechtsforum erkennt man auch, leider, dass selbständiges bewusstes Handeln vom Aussterben bedroht ist. Eine Rechtsschutzversicherung dürfte ja nach meinem Empfinden nur noch an Leute verkauft werden, deren sachliches Urteilsvermögen durch Facharztattest belegt ist.......
Das dürfte allerdings die Krankenpflichtversicherung nicht abdecken........ -
Kein Ding, "o´s " gehn blendend weg bei Ebay, wir haben eher Konsonantenüberschuss!

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gabriela_maier wrote:
Reisserische Überschrift ? Muss dich informieren: war wörtliche Wiedergabe der headline der Süddeutschen Zeitung zu diesem Urteil.Dann solltest Du doch aber wissen, daß Du eine Quelle angeben musst, liebe gabriela_maier - und diese fehlt in Deinem Eröffnungsposting gänzlich. ( wie eben auch sonst so einige Angaben in diesem Beitrag fehlen und den Sinn des Urteils verfälschen - auch wenn Du das anders siehst ! )
Alles zum Thema zitieren und Urbeherrecht kannst Du **hier **nachlesen !
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ich teile deine Meinung in Bezug auf Angabe einer Quelle zwar grundsätzlich, nicht aber deine Aussage auf meine Hinweispflicht in diesem thread. Es ist gestattet, einen kleinen Teil -wie hier die Kernaussage- ohne Angabe der Quelle zu nennen. Das Urteil im verhandelten Fall betrifft eine verzwickte Angelegenheit, insbesonders, da hier ein Tatbestand vom Gericht mit bewertet wurde, der gar nicht angefallen ist ( da die Reise storniert wurde ). Es ging in der Hauptsache um entgangene Urlaubsfreude und den dafür geforderten Ersatz.
Ich habe mir lediglich den Teilbereich "Entzug der Nachtruhe durch schlechte Flugzeiten" als hinzunehmende -im Sinne der Urteilsbegründung- Belästigung im Eingangsposting herausgenommen. Die headline der SZ war dafür prädestiniert. Ich habe diesen Tatbestand, und nur diesen Tatbestand, dem Urteil des AG Duisburg gegenüber gestellt.
Erst später bin ich allgemein auf den verhandelten Fall eingegangen, das kannst du gerne nachlesen.
Ansonsten habe ich das Aktenzeichen des Urteils genannt, jeder, der es wollte, konnte sich vom Text ein eigenes Bild machen.
Gruss Gabriela
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Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass Mausebaer etwas völlig anderes gemeint hat.
Im übrigen ist die entgangene Nachtruhe kein kleiner Teilbereich, sondern der springende Punkt, auf den die ganze Geschichte aufbaut.
Das Urteil hinsichtlich zum Schadenersatz wäre vermutlich ganz anders ausgefallen, hätte die Frau Richterin im Sinne der Duisburger Kollegen die fehlende Nachtruhe beurteilt. Die (fehlende) Nachtruhe wird quasi zur "conditio sine qua non" und in diesem Fall alles andere als Nebensache abzutun sein. -
völlig richtig, es war nie und nimmer ein Stornierungsgrund der gesamten 16-tägigen Reise. Ich hatte das bereits hier mal zur Frage gestellt: wie sieht das aus bei einer 5,6 oder 7 tägigen Reise ?
Was stehen bleibt, und dazu auch meine Anmerkungen, sind die Bewertungen der Richterin zum Schlafmangel bzw. Schlafentzug. Ich bleibe dabei, sie hat sie in der Gesamtbeurteilung des Falles getroffen ( und damit missverständlich und unglücklich in der Formulierung ), aber ich unterstelle, in einem anderem Fall würde sie das neu bewerten. Richtig ist aber: gesagt ist gesagt.
Was ( zum letzten Mal ) die Überschrift der SZ angeht: sie hätte nach den 4 Worten ein Komma setzen müssen, und fortfahren:.... wenn es .......
Gruss Gabriela
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... und um nicht den Nimbus allgemeiner Einschätzung zu verbreiten, hätte die Richterin in ihrer Begründung noch weit mehr Kommata und "... wenn es ..." einfügen müssen!

Ich habe vor einiger Zeit mal ein Urteil bezüglich verspäteter Anreise gelesen, da ging es um eine Ankunft um 1 Uhr im Hotel und eine Weiterreise mit dem Bus um 9 Uhr ... die Urlauber hatten allerdings nach der Reise gerügt und eine Minderung zugesprochen bekommen.
Könntet ihr mal das Urteil aus Duisburg verlinken, ich kenne das nämlich nicht!
Thanx ...
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Erwarte dir nicht zuviel von diesem Urteil. es sei denn g_m kennt ein anderes.
Eigentlich ist das Duisburger Urteil auch sehr "verbraucherfeindlich", kommt es doch zu dem Ergebnis, dass Pauschaltouristen Flugverschiebungen von vielen Stunden hinnehmen müssen, sogar über acht Stunden sind problemlos möglich. Das Gericht hat lediglich festgestellt, dass ein Reisemangel (und damit, die Möglichkeit einer Preisminderung) nur dann vorliegt, wenn die Nachtruhe verloren geht oder wesentlich verkürzt wird. Wann und unter welchen Umständen dies der Fall ist wird nicht ausgeführt, denn in der fraglichen Sache ging es überhaupt nicht darum. Also meiner Meinung nach hilft das auch nicht viel weiter.
Ach ja, such mal nach AG Duisburg, Urteil vom 20.11.2002, Az.: 3 C 4908/02. -
HINWEIS:
Der link am Ende meines Beitrags von 21:20:58 wurde nicht von mir gesetzt, sondern von HC. Er führt auch nicht zum angesprochenem Urteil, sondern bietet Hotels in Duisburg an, falls jemand einen persönlichen Termin beim AG Duisburg hat.
Wie man sieht, also doch ein durchaus gelungener service von HC. Und da sag noch mal einer es wären für das forum keine IT-Ressourcen frei!
So nicht