Kreuzfahrt: Landausflüge abgesagt
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Hi @ all,
meine Frage:
- Kreuzfahrt, Landausflug wurde kurzfristig abgesagt wegen schlechten Wetters
- nach der Frankfurter Tabelle hätte ich einen Anspruch auf Minderung anteilig für jeden betroffenen Reisetag von 20 bis 30%
- habe die Gesellschaft rechtzeitig angeschrieben und meinen Anspruch formuliert
- Reaktion sehr freundlich und klar: nix gibt`s
Und jetzt die Frage: Hat es Zweck, hier nachzuhaken und evtl. einen Anwalt einzuschalten oder ist die Sache aus irgendwelchen mir nicht bekannten Gründen eher aussichtslos?
Danke für eure Meinung,
Michiko -
Und wenn, ohne Hinweis auf Wetterabhängigkeit?
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Guten Abend!
Gehe davon aus, daß das Schiff den Hafen nicht angelaufen hat. Vielleicht wegen schlechtem Wetter.
Gruß Betancuria -
Reederei?AGB?Bis jetzt kenne ich nur Reedereien die in ihren AGB darauf hinweisen das Routenänderungen etc Wetterabhängig passieren können.Wenn ich mir überlege wieviele negativ Bewertungen Schiffe hier schon bekommen haben weil es heftig geschaukelt hat......
Wenn das Wetter schlecht ist geht die Sicherheit der Passagiere vor Landausflug... -
@ kiotari und bernhard707:“War der Landausflug Bestandteil des Reisevertrages ?“
Ja, im Reiseprospekt wurden zugesichert: 2 Tage Aufenthalt in dieser Stadt.
Der zusätzlich gebuchte Ausflug über ein örtliches Unternehmen wurde anstandslos zurückgezahlt. Es geht mir darum, dass ich keine Möglichkeit hatte, überhaupt an Land zu gehen.
@ Betancuria: „Gehe davon aus, daß das Schiff den Hafen nicht angelaufen hat. Vielleicht wegen schlechtem Wetter.“
Stimmt!
@ Maxilinde: „Reederei?AGB?Bis jetzt kenne ich nurReedereien die in ihren AGB darauf hinweisen das Routenänderungen etcWetterabhängig passieren können.Wenn ich mir überlege wieviele negativBewertungen Schiffe hier schon bekommen haben weil es heftig geschaukelthat......Wenn das Wetter schlecht ist geht die Sicherheit der Passagiere vorLandausflug...“
AIDA Cruises. In den AGB steht natürlich, dass Änderungen wesentlicher Reiseleistungen … gestattet sind, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Die Wetter- und Sicherheitsklausel ist auch dabei.
Für mich geht es darum, dass die Änderungen durchaus erheblich sind. Vorgesehen (laut Prospekt) waren ein Seetag, dann zwei Landtage, dann wieder ein Seetag. Tatächlich wurden daraus vier Seetage am Stück!
Zusammenfassend: Es liegt mir fern, rumzunörgeln zB wegen Wellengang oder anderer unvermeidlicher Dinge. Auch bin ich kein Prozesshansel, der sich einen Sport daraus macht, im Nachhinein möglichst große Teile des Reisepreises wieder zurückzufordern.
Andererseits waren die Einschränkungen der Reise schon sehr erheblich. Und ich frage mich, wieso gibt es die Frankfurter Tabelle, an der sich viele Landgerichte orientieren und die ausdrücklich einen ausgefallenen Landgang als Mangel konstatiert, wenn das Unternehmen, hier AidaCruises, sich blind und taub stellt.
Noch einmal: Der Zweck meiner Anfrage hier war, Infos zu erhalten, ob ich mit meinem Anspruch völlig schief liege oder doch eine gute Aussicht auf Erfolg habe.
Danke für alle bisherigen (und die zukünftigen) Antworten und ggf Grüße zurück
Michiko
P.S.: Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Aber bevor ich dieser den Fall zur Prüfung vorlege, wollte ich mich zuerst noch mal auf „niedrigerer Ebene“ umhören.
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Michiko:
...AIDA Cruises. In den AGB steht natürlich, dass Änderungen wesentlicher Reiseleistungen … gestattet sind, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Die Wetter- und Sicherheitsklausel ist auch dabei.Für mich geht es darum, dass die Änderungen durchaus erheblich sind. Vorgesehen (laut Prospekt) waren ein Seetag, dann zwei Landtage, dann wieder ein Seetag. Tatächlich wurden daraus vier Seetage am Stück!...[/quote]
Das ist exakt der Punkt an dem man möglicherweise ansetzen kann, allerdings kann Dir dabei nur eine kompetente Rechtsberatung konkrete Möglichkeiten aufzuzeigen.
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Yep, wenn Du de Fall wirklich weiterverfolgen willst, dann wende Dich an die "höhere Ebene"
sprich: Such Dir 'ne Rechtsberatung durch einen Fachanwalt bzw. leg' das Ganze Deiner RSV zur Prüfung vor."Normalerweise" gilt im Zusammenhang mit den AGB der von Karl99 genannte Grundsatz "schlechtes Wetter = höhere Gewalt = Pech gehabt", aber aufgrund des von Dir geschilderten Umstandes (Folge 4 Seetage) könntest Du vielleicht(!!!) Erfolg haben.
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Guten Tag!
Was sollte Aida und Co. denn machen wenn ein Ort wegen Wetter oder aus
Sicherheitsgründen nicht angelaufen werden kann?? Wer soll eine Entschädigung zahlen? Wer ist der Verursacher. Auf hoher See gibt es keine Garantien. Also besser Urlaub an Land???.
Wir haben auf MS Europa schon erlebt, daß die vier Höhepunkte einer Reise wegen Wetter nicht angelaufen wurden.(z.B. Osterinseln) Ärgerlich aber nichts zu machen.
Gruß Betancuria
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Hallo,
ob für die 4 Seetage in Folge mit einer Entschädigung zu rechnen ist, enzieht sich meiner Kenntnis. Die hatten wir leider auch schon mal. Allerdings wurden uns, da wir die Falkland-Inseln nicht anlaufen konnten, die Hafen-/Liegegebühren umgehend auf unser Bordkonto überwiesen, mit der Begründung diese seien Bestandteil des Reisepreises und würden bei Nichtanlaufen selbstverständlich erstattet. Das war zwar eine Cruise mit NCL, an den Gebühren ändert das ja aber nichts.
LG
Angela
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Hallo!
Du wirst keinen Cent bekommen!
Ich sage auch: Schlechtes Wetter -> Höhere Gewalt -> Pech gehabt
In jeder Reiseroutenbeschreibung steht immer, das wenn das Schiff auf Reede liegt, das ausbooten wetterabhängig ist.
Nähere Angaben zur Reise, Schiff und Hafen würden die Sache aber plausibler machen.
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Hier ist ein interessantes Urteil zu einem Landausflug auf einer Kreuzfahrt:
Allerdings ist der Grund für den Ausfall hier wohl nicht schlechtes Wetter gewesen.
War das Wetter eigentlich wirklich schlecht? Es kam schon vor, dass Reedereien das Wetter als Ausrede benutzt haben, wenn das Schiff verspätet war oder sie keine Genehmigung erhalten haben, einen bestimmten Hafen anzulaufen oder wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Landausflüge aus irgendeinem Grund gefährdet war... denn für Laien ist es natürlich schwer zu beurteilen (und vor Gericht schwer zu beweisen), ob das Wetter so schlecht war, dass der Hafen ausfallen musste oder ob es noch gegangen wäre, wenn die Reederei denn gewollt hätte ... dass die Sicherheit der Passagiere vorgeht, ist natürlich wichtig und richtig, kann aber auch als Totschlagargument missbraucht werden ...
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Wenn ich eure Beiträge (danke nochmal) zusammenfasse, sieht es so aus, als ob ich kaum eine Chance auf eine Durchsetzung meines Anspruchs hätte.
Der wesentliche Grund: Bei entsprechenden Wetterverhältnissen (Sturm, Wellengang) entscheidet alleine der Kapitän unter Abwägung der Sicherheit aller Beteiligten, ob ein Landgang möglich ist oder nicht.
Und wenn der Kapitän nein sagt, dann fällt der Landgang entschädigungslos aus!
Habe ich grundsätzlich kein Problem damit.
Nur eines will mir noch nicht in den Kopf: Was soll dann die eindeutige Aussage in der Frankfurter Tabelle?
http://www.rechtspraxis.de/frankfurt.htm
Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten --> 20-30% des anteiligen Reisepreises je Tag des Landauslfuges. Gilt das nur dann, wenn der Käptn sagt "nö, habe heute keine Lust zum Anlegen", oder wofür ist dieser Passus gedacht?Wie auch immer, ich denke, ich werde diesbezüglich keine größeren Geschütze auffahren, sondern die Sache im Sand verlaufen lassen. Höchstens vielleicht noch nen entsprechenden Kommentar auf der AIDA-Site.
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Diese Angabe in der Frankfurter Tabelle ist vor allem dafür gedacht, wenn ein Hafen ausfallen muss, weil das Schiff technische Probleme hat, d.h. im vorhergegangenen Hafen liegenbleibt oder nur mit halber Kraft fahren kann... denn technische Probleme fallen auf jeden Fall in den Verantwortungsbereich der Reederei ...
Ich habe zwar schon irgendwo in der Boulevardpresse gelesen, dass auch Entschädigungen gezahlt werden müssen, wenn ein Hafen wetterabhängig ausfällt, da der Besuch des Hafens geschuldet war und das Nichtanlaufen ein Mangel ist, für den die Reederei verschuldensunabhängig haften muss ... ein passendes Urteil dazu habe ich aber nicht gesehen ... daher weiss ich nicht, ob das wirklich stimmt, oder ob da ein Boulevardjournalist das falsch dargestellt hat....
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Guten Abend.
Unserer Erfahrung nach, verdienen Aida und Co, gerade an den Ausflügen eine Menge Geld. (Selbst erlebt: Luxor 1200 Mitfahrer a´120 Euro und ca. 800 nach Kairo a´149 Euro)
Jede Gesellschaft wird also versuchen die Häfen anzulaufen.
Gruß Betancuria
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@ Betancuria
Das ist soweit richtig, dass die Reederei ein Eigeninteresse hat, die Häfen anzulaufen und das auch tun wird, wenn sie kann.
Wenn es allerdings wirklich nicht geht aus einem Grund, den die Reederei mehr oder weniger selbst verbockt hat (technisches Problem oder fehlende behördliche Genehmigung) wird die Reederei nach Möglichkeit versuchen, diesen wahren Grund zu verschleiern und die Schuld auf das Wetter zu schieben, um sich vor Entschädigungszahlungen an die Reisenden zu drücken.
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Guten Abend, ja aber das Wetter merke ich doch. Kann man ausbooten oder nicht?
Kann man anlegen oder nicht? Fotos und Zeugen bzw. die Namen der anderen Schiffe, die angelgt haben.
Gruß Betancuria