Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Kreuzfahrt: Landausflüge abgesagt
  6. Kreuzfahrt: Landausflüge abgesagt

Kreuzfahrt: Landausflüge abgesagt

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
22 Beiträge 12 Kommentatoren 9.1k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • MichikoM Offline
    MichikoM Offline
    Michiko
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hi @ all,

    meine Frage:

    • Kreuzfahrt, Landausflug wurde kurzfristig abgesagt wegen schlechten Wetters
    • nach der Frankfurter Tabelle hätte ich einen Anspruch auf Minderung anteilig für jeden betroffenen Reisetag von 20 bis 30%
    • habe die Gesellschaft rechtzeitig angeschrieben und meinen Anspruch formuliert
    • Reaktion sehr freundlich und klar: nix gibt`s

    Und jetzt die Frage: Hat es Zweck, hier nachzuhaken und evtl. einen Anwalt einzuschalten oder ist die Sache aus irgendwelchen mir nicht bekannten Gründen eher aussichtslos?

    Danke für eure Meinung,
    Michiko

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • kiotariK Offline
      kiotariK Offline
      kiotari
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      War der Landausflug Bestandteil des Reisevertrages ?

      LG

      Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • bernhard707B Offline
        bernhard707B Offline
        bernhard707
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Und wenn, ohne Hinweis auf Wetterabhängigkeit?

        Life is too short to limit your vision ... indeed

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • BetancuriaB Offline
          BetancuriaB Offline
          Betancuria
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Guten Abend!
          Gehe davon aus, daß das Schiff den Hafen nicht angelaufen hat. Vielleicht wegen schlechtem Wetter.
          Gruß Betancuria

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • MaxilindeM Offline
            MaxilindeM Offline
            Maxilinde
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Reederei?AGB?Bis jetzt kenne ich nur Reedereien die in ihren AGB darauf hinweisen das Routenänderungen etc Wetterabhängig passieren können.Wenn ich mir überlege wieviele negativ Bewertungen Schiffe hier schon bekommen haben weil es heftig geschaukelt hat......
            Wenn das Wetter schlecht ist geht die Sicherheit der Passagiere vor Landausflug...

            Hier nicht mehr

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Karl99K Offline
              Karl99K Offline
              Karl99
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Schlechtes Wetter = Höhere Gewalt = Pech gehabt

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • MichikoM Offline
                MichikoM Offline
                Michiko
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @ kiotari und bernhard707:“War der Landausflug Bestandteil des Reisevertrages ?“

                Ja, im Reiseprospekt wurden zugesichert: 2 Tage Aufenthalt in dieser Stadt.

                Der zusätzlich gebuchte Ausflug über ein örtliches Unternehmen wurde anstandslos zurückgezahlt. Es geht mir darum, dass ich keine Möglichkeit hatte, überhaupt an Land zu gehen.

                @ Betancuria: „Gehe davon aus, daß das Schiff den Hafen nicht angelaufen hat. Vielleicht wegen schlechtem Wetter.“

                Stimmt!

                @ Maxilinde: „Reederei?AGB?Bis jetzt kenne ich nurReedereien die in ihren AGB darauf hinweisen das Routenänderungen etcWetterabhängig passieren können.Wenn ich mir überlege wieviele negativBewertungen Schiffe hier schon bekommen haben weil es heftig geschaukelthat......Wenn das Wetter schlecht ist geht die Sicherheit der Passagiere vorLandausflug...“

                AIDA Cruises. In den AGB steht natürlich, dass Änderungen wesentlicher Reiseleistungen … gestattet sind, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Die Wetter- und Sicherheitsklausel ist auch dabei.

                Für mich geht es darum, dass die Änderungen durchaus erheblich sind. Vorgesehen (laut Prospekt) waren ein Seetag, dann zwei Landtage, dann wieder ein Seetag. Tatächlich wurden daraus vier Seetage am Stück!

                Zusammenfassend: Es liegt mir fern, rumzunörgeln zB wegen Wellengang oder anderer unvermeidlicher Dinge. Auch bin ich kein Prozesshansel, der sich einen Sport daraus macht, im Nachhinein möglichst große Teile des Reisepreises wieder zurückzufordern.

                Andererseits waren die Einschränkungen der Reise schon sehr erheblich. Und ich frage mich, wieso gibt es die Frankfurter Tabelle, an der sich viele Landgerichte orientieren und die ausdrücklich einen ausgefallenen Landgang als Mangel konstatiert, wenn das Unternehmen, hier AidaCruises, sich blind und taub stellt.

                Noch einmal: Der Zweck meiner Anfrage hier war, Infos zu erhalten, ob ich mit meinem Anspruch völlig schief liege oder doch eine gute Aussicht auf Erfolg habe.

                Danke für alle bisherigen (und die zukünftigen) Antworten und ggf Grüße zurück

                Michiko

                P.S.: Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Aber bevor ich dieser den Fall zur Prüfung vorlege, wollte ich mich zuerst noch mal auf „niedrigerer Ebene“ umhören.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Michiko:
                  ...AIDA Cruises. In den AGB steht natürlich, dass Änderungen wesentlicher Reiseleistungen … gestattet sind, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Die Wetter- und Sicherheitsklausel ist auch dabei.

                  Für mich geht es darum, dass die Änderungen durchaus erheblich sind. Vorgesehen (laut Prospekt) waren ein Seetag, dann zwei Landtage, dann wieder ein Seetag. Tatächlich wurden daraus vier Seetage am Stück!...[/quote]

                  Das ist exakt der Punkt an dem man möglicherweise ansetzen kann, allerdings kann Dir dabei nur eine kompetente Rechtsberatung konkrete Möglichkeiten aufzuzeigen.

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • HolginhoH Offline
                    HolginhoH Offline
                    Holginho
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Yep, wenn Du de Fall wirklich weiterverfolgen willst, dann wende Dich an die "höhere Ebene" 😉   sprich: Such Dir 'ne Rechtsberatung durch einen Fachanwalt bzw. leg' das Ganze Deiner RSV zur Prüfung vor.

                    "Normalerweise" gilt im Zusammenhang mit den AGB der von Karl99 genannte Grundsatz "schlechtes Wetter = höhere Gewalt = Pech gehabt", aber aufgrund des von Dir geschilderten Umstandes (Folge 4 Seetage) könntest Du vielleicht(!!!) Erfolg haben.

                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • BetancuriaB Offline
                      BetancuriaB Offline
                      Betancuria
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Guten Tag!

                      Was sollte Aida und Co. denn machen wenn ein Ort wegen Wetter oder aus

                      Sicherheitsgründen nicht angelaufen werden kann?? Wer soll eine Entschädigung zahlen? Wer ist der Verursacher. Auf hoher See gibt es keine Garantien. Also besser Urlaub an Land???.

                      Wir haben auf  MS Europa schon erlebt, daß die vier Höhepunkte einer Reise wegen Wetter nicht angelaufen wurden.(z.B. Osterinseln) Ärgerlich aber nichts zu machen.

                      Gruß Betancuria

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • susi63S Offline
                        susi63S Offline
                        susi63
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,

                        ob für die 4 Seetage in Folge mit einer Entschädigung zu rechnen ist, enzieht sich meiner Kenntnis. Die hatten wir leider auch schon mal. Allerdings wurden uns, da wir die Falkland-Inseln nicht anlaufen konnten, die Hafen-/Liegegebühren umgehend auf unser Bordkonto überwiesen, mit der Begründung diese seien Bestandteil des Reisepreises und würden bei Nichtanlaufen selbstverständlich erstattet. Das war zwar eine Cruise mit NCL, an den Gebühren ändert das ja aber nichts.

                        LG

                        Angela

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • LuganskL Offline
                          LuganskL Offline
                          Lugansk
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo!

                          Du wirst keinen Cent bekommen!
                           
                          Ich sage auch: Schlechtes Wetter -> Höhere Gewalt ->  Pech gehabt  😞

                          In jeder Reiseroutenbeschreibung steht immer, das wenn das Schiff auf Reede liegt, das ausbooten wetterabhängig ist.

                          Nähere Angaben zur Reise, Schiff und Hafen würden die Sache aber plausibler machen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Sunshine997S Offline
                            Sunshine997S Offline
                            Sunshine997
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hier ist ein interessantes Urteil zu einem Landausflug auf einer Kreuzfahrt:

                            http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_262-C-137309-falsch-262-C-133709_Landausflug-auf-Kreuzfahrt-Die-in-den-Vertragsunterlagen-angekuendigte-Reiseroute-muss-eingehalten-werden.news7734.htm?sk=a9b2aea0b8f438ac973afc66fb79ad02

                            Allerdings ist der Grund für den Ausfall hier wohl nicht schlechtes Wetter gewesen.

                            War das Wetter eigentlich wirklich schlecht? Es kam schon vor, dass Reedereien das Wetter als Ausrede benutzt haben, wenn das Schiff verspätet war oder sie keine Genehmigung erhalten haben, einen bestimmten Hafen anzulaufen oder wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Landausflüge aus irgendeinem Grund gefährdet war...  denn für Laien ist es natürlich schwer zu beurteilen (und vor Gericht schwer zu beweisen), ob das Wetter so schlecht war, dass der Hafen ausfallen musste oder ob es noch gegangen wäre, wenn die Reederei denn gewollt hätte ... dass die Sicherheit der Passagiere vorgeht, ist natürlich wichtig und richtig, kann aber auch als Totschlagargument missbraucht werden ...

                            "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • LuganskL Offline
                              LuganskL Offline
                              Lugansk
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              PS:

                              Steht auch oft in der Reisebeschreibung:

                              Anlandung nur vorbehaltlich behördlicher Genehmigung. (Ist zum Beispiel immer bei Jan Mayen der Fall.)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • MichikoM Offline
                                MichikoM Offline
                                Michiko
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Wenn ich eure Beiträge (danke nochmal) zusammenfasse, sieht es so aus, als ob ich kaum eine Chance auf eine Durchsetzung meines Anspruchs hätte.

                                Der wesentliche Grund: Bei entsprechenden Wetterverhältnissen (Sturm, Wellengang) entscheidet alleine der Kapitän unter Abwägung der Sicherheit aller Beteiligten, ob ein Landgang möglich ist oder nicht.

                                Und wenn der Kapitän nein sagt, dann fällt der Landgang entschädigungslos aus!

                                Habe ich grundsätzlich kein Problem damit.

                                Nur eines will mir noch nicht in den Kopf: Was soll dann die eindeutige Aussage in der Frankfurter Tabelle?

                                http://www.rechtspraxis.de/frankfurt.htm
                                Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten --> 20-30% des anteiligen Reisepreises je Tag des Landauslfuges. Gilt das nur dann, wenn der Käptn sagt "nö, habe heute keine Lust zum Anlegen", oder wofür ist dieser Passus gedacht?

                                Wie auch immer, ich denke, ich werde diesbezüglich keine größeren Geschütze auffahren, sondern die Sache im Sand verlaufen lassen. Höchstens vielleicht noch nen entsprechenden Kommentar auf der AIDA-Site.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Sunshine997S Offline
                                  Sunshine997S Offline
                                  Sunshine997
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Diese Angabe in der Frankfurter Tabelle ist vor allem dafür gedacht, wenn ein Hafen ausfallen muss, weil das Schiff technische Probleme hat, d.h. im vorhergegangenen Hafen liegenbleibt oder nur mit halber Kraft fahren kann... denn technische Probleme fallen auf jeden Fall in den Verantwortungsbereich der Reederei ...

                                  Ich habe zwar schon irgendwo in der Boulevardpresse gelesen, dass auch Entschädigungen gezahlt werden müssen, wenn ein Hafen wetterabhängig ausfällt, da der Besuch des Hafens geschuldet war und das Nichtanlaufen ein Mangel ist, für den die Reederei verschuldensunabhängig haften muss ... ein passendes Urteil dazu habe ich aber nicht gesehen ... daher weiss ich nicht, ob das wirklich stimmt, oder ob da ein Boulevardjournalist das falsch dargestellt hat....

                                  "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • LuganskL Offline
                                    LuganskL Offline
                                    Lugansk
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo!

                                    Sehe ich gnauso!

                                    Die Reederei muß zahlen wenn das Schiff aus technischen Gründen nur mit halber Kraft fahren kann und deshalb Häfen ausfallen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • BetancuriaB Offline
                                      BetancuriaB Offline
                                      Betancuria
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Guten Abend.

                                      Unserer Erfahrung nach, verdienen Aida und Co, gerade an den Ausflügen eine Menge Geld. (Selbst erlebt: Luxor 1200 Mitfahrer a´120 Euro und ca. 800 nach Kairo a´149 Euro)

                                      Jede Gesellschaft wird also versuchen die Häfen anzulaufen.

                                      Gruß Betancuria

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Sunshine997S Offline
                                        Sunshine997S Offline
                                        Sunshine997
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @ Betancuria

                                        Das ist soweit richtig, dass die Reederei ein Eigeninteresse hat, die Häfen anzulaufen und das auch tun wird, wenn sie kann.

                                        Wenn es allerdings wirklich nicht geht aus einem Grund, den die Reederei mehr oder weniger selbst verbockt hat (technisches Problem oder fehlende behördliche Genehmigung) wird die Reederei nach Möglichkeit versuchen, diesen wahren Grund zu verschleiern und die Schuld auf das Wetter zu schieben, um sich vor Entschädigungszahlungen an die Reisenden zu drücken.

                                        "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • BetancuriaB Offline
                                          BetancuriaB Offline
                                          Betancuria
                                          Gesperrt
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Guten Abend, ja aber das Wetter merke ich doch. Kann man ausbooten oder nicht?

                                          Kann man anlegen oder nicht? Fotos und Zeugen bzw. die Namen der anderen Schiffe, die angelgt haben.

                                          Gruß Betancuria

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag