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Reiseanzahlung 40% rechtswidrig?!

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • shoshoniS Offline
    shoshoniS Offline
    shoshoni
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    In den letzten Wochen ist durch die Presse gegangen, dass laut mehrerer Gerichtsurteile das Verlangen einer Anzahlung für eine Reise in Höhe von 40% nicht rechtens ist. Ich habe jetzt eine Reise bei einem x-Veranstalter gebucht und eine Rechnung bekommen - mit einer Anzahlung in Höhe von 40%!! Wie soll ich mich jetzt verhalten, irgendwelche Ideen?

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    • gastwirtG Offline
      gastwirtG Offline
      gastwirt
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Relativ einfach-zahlen oder auch klagen, aber bis zur letzten Instanz!
      Ohne Grundsatzurteil keine andere Möglichkeit.

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      • fraenniF Offline
        fraenniF Offline
        fraenni
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        .....oder vor Buchung die AGB´s lesen, denn es gibt auch sogen. X-RV, die wie z.B. XNEC nur 25 % Anzahlung fordern. 😉

        "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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        • FugimaxiF Offline
          FugimaxiF Offline
          Fugimaxi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Alltours-x verlangt nur 15 %.aber eigentlich ist´s egal,du musst sowieso alles zahlen.Dann ist die Schlussrechnung eben kleiner. 😉
           
          Gruß,Jürgen

          Männer haben auch Gefühle:
          Hunger zum Beispiel.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • BienekindB Offline
            BienekindB Offline
            Bienekind
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Klar kannst du klagen, aber dann kannst du die Reise vergessen. Wenn die Anzahlung nicht eintrifft, ist die Buchung hinfällig, denke ich mal. Oder du bekommst eine Zahlungsaufforderung vom Veranstalter...Hast du wenigstens die Stornobedingungen gelesen? Nicht dass du dich über hohe Stornokosten wunderst. 😱
            Also besser vorher informieren statt hinterher aufregen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • KourionK 1
              KourionK 1
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @shoshoni
              Du könntest natürlich dem RV mitteilen, dass du die überhöhte Anzahlung nicht zahlen willst.
              Allerdings hast du die AGB und damit die Höhe der Anzahlung durch Anklicken oder deine Unterschrift akzeptiert.
              Keine Ahnung, was geschieht, wenn du dich wie o. e. verhältst.
               
              Im besten Fall akzeptiert der RV - was mich aber wundern würde, denn wenn ich dein Posting richtig gelesen habe, erfolgte deine Buchung nach den Pressemitteilungen.
              Demzufolge hättest du die Sache vor der Buchung nach Lesen der AGB klären können, statt die 40% mit der Buchung zu akzeptieren.

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Sunshine997S Offline
                Sunshine997S Offline
                Sunshine997
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                So wie ich das mitbekommen habe, sind große Reiseveranstalter abgemahnt worden, die mehr als 20 % Anzahlung nehmen, weil führende Reiserechtler alles, was über 20 % hinausgeht, für zu viel halten.
                Nun müssen Gerichte klären, ob mehr als 20 % ok sind oder nicht.

                In deinem Fall würde ich sagen: Du hast die AGBs akzeptiert und solltest deshalb die 40 % Anzahlung zahlen.
                Wenn Du das nicht willst, kannst Du dich ja weigern, nur 20 % zahlen und schauen, was dann passiert (von Veranstalter ist kulant über Mahnung mit Gebühren bis kostenpflichtiger Storno halte ich alles für möglich).
                Aber was hättest Du davon außer Nerverei und Rechthaberei? Ob Du nun 20 und später 80 % zahlst oder 40 und später 60 macht bei dem derzeitigen Zinsniveau wirklich nur minimalsten Zinsgewinn aus.

                "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @shoshoni
                   
                  du kannst natürlich einen auf reiserecht spezialisierten rechtsanwalt mit deinem anliegen beauftragen und versuchen, ein exempel zu statuieren.
                  sollte es dann vor gericht kommen, wirst du dir die frage gefallen lassen müssen, warum du den veranstalter gebucht hast (und somit der anzahlung in h.v. 40% zugestimmt hast), wenn du doch von der "rechtswidrigkeit" wußtest.

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • MühlengeistM Offline
                    MühlengeistM Offline
                    Mühlengeist
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Bloß kurz zur Info (um nicht einen neuen Thread aufzumachen): ITS verlangt gemäß AGB für ganz normale Pauschalreisen 25 % Anzahlung - also auch mehr als die 20 %.
                     
                    Birgit

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Helmut & UllaH Offline
                      Helmut & UllaH Offline
                      Helmut & Ulla
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Erst einmal ist eine Reiseanzahlung von 40 % noch nicht rechtwidrig.
                      Es gibt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln das zu Gunsten eines Reiseveranstalters entschied *(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Köln, 16 U 12/05)*hat aber "Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurde das Urteil zur Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen".
                       
                      Bis zu einer Entscheidung werden die Kunden wohl mit den gängigen 20 bis 30 %igen Anzahlungen leben müssen....aber wie schon geschrieben, dann ist die Restzahlung eben geringer 😉

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • muschelsucherinM Offline
                        muschelsucherinM Offline
                        muschelsucherin
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Überflüssiges Zitat entfernt!

                        @Helmut & Ulla
                        Auch Neckermannn nimmt 25% Anzahlung

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Helmut & UllaH Offline
                          Helmut & UllaH Offline
                          Helmut & Ulla
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @muschelsucherin
                          habe ich bei meiers auch angezahlt 😘

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • MühlengeistM Offline
                            MühlengeistM Offline
                            Mühlengeist
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ob nun 20 % oder 25 % - ist mir egal, solange die Anzahlung durch den Sicherungsschein gedeckt ist. Aber viele gehen ja doch von den 20 % der vergangenen Jahre aus.
                             
                            Vielleicht sollten wir mal ganz kurz zusammentragen wer was nimmt? (Ohne den Xlern.
                             
                            Also ITS; Neckermann Deutschland und Meiers 25 %

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • KourionK 1
                              KourionK 1
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Aus den AGB TUI: "Anzahlung in Höhe von i. d. R. 25 %"   😉    
                               
                              Also: ITS, Neckermann Deutschland, Meiers, TUI:   25 %

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • LexilexiL Offline
                                LexilexiL Offline
                                Lexilexi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Mühlengeist wrote:
                                ....
                                Vielleicht sollten wir mal ganz kurz zusammentragen wer was nimmt? (Ohne den Xlern.
                                 ....

                                vielleicht wäre es einfacher, zusammen zu tragen, wer MEHR als 25% nimmt.
                                denn bis zu 25% nimmt fast jeder.
                                ich weiß nur von einem va, der 40% nimmt.
                                dessen name fällt mir gerade nur nicht ein.

                                Das "F" in Montag steht für Freude.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Helmut & UllaH Offline
                                  Helmut & UllaH Offline
                                  Helmut & Ulla
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @Kourion
                                   
                                  Aus weiteren AGB.....
                                   
                                  Also: ITS, Neckermann Deutschland, Meiers, TUI, Jahnreisen, Tjaereborg, Dertour und der Rest der Rewe Touristik: 25 % 😆

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    uta15
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Moin,
                                    😱   FeFa nimmt 40% 😞

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      Claudia86C Offline
                                      Claudia86
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      JT Touristik GmbH - 35% 😛

                                      De gustibus non est disputandum.
                                      Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        urlaubstours 40% auf volle aufgerundet

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #20

                                          Als Faustregel gilt meistens, dass die Höhe der Anzahlung in etwa den Stornokosten entspricht. Falls der Kunde die Restzahlung nicht oder nicht fristgerecht leistet, wird vom RV storniert und er braucht ausstehenden Beträgen nicht hinterherzurennen.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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