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Stornierung wegen Aloholverbot?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Gonzo1969G Offline
    Gonzo1969G Offline
    Gonzo1969
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    (der Tippfehler war jetzt Absicht 😉 )
     
    Mal angenommen es würde in meinem Urlaubsland (Ägypten) Alk-Verbot erlassen werden, wäre das ein für meinen bereits gebuchten AI-Urlaub ein Rücktrittsgrund?
    In der AI-Beschreibung steht ja eindeutig Alkohol usw.
    Ich oute mich mal als Genusstrinker, für mich gehört im Urlaub Abends ein oder zwei Bierchen dazu und wenn das nicht möglich ist...muss ich woanders meine Talerchen hinbringen.
     
    Danke!

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn das Hotel den im Angebot zugesagten Alk streicht...Ja!
       
      Wenn das Urlaubsland den Genuss von Alk untersagt und verhindert...Nein!
       
      Edit:
      Natürlich kannst Du auch im 2. Fall stornieren...allerdings entsprechend der Veranstalter-AGB!

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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      • Gonzo1969G Offline
        Gonzo1969G Offline
        Gonzo1969
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Danke,
         
        auch wenn ich mir eine andere Antwort erhofft hatte 😄 , dachte ich es mir !
         
        Nun denn, denke ja mein "Problem" wird keine Realität!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HolginhoH Offline
          HolginhoH Offline
          Holginho
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Meine Aussagen sind natürlich nur meine Meinung - würde mich aber sehr wundern, wenn es anders gehandhabt werden sollte.
           
          U.U. wären ggfs. eventuell auf freundliche Nachfrage beim RV "kulante Regelungen" machbar ... vermutlich aber nur im Sinne eines up-grades in irgendeine Richtung oder ein (allerdings vermulich eher geringer) Preisnachlaß.
           
          Das wäre höhere Gewalt, für die nicht der RV verantwortlich und somit haftbar zu machen wäre.

          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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          • schubschubS Offline
            schubschubS Offline
            schubschub
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Das wäre höhere Gewalt, für die nicht der RV verantwortlich und somit haftbar zu machen wäre.

            Nach meiner Meinung wäre eine kostenlose Stornierung (ich würde es in diesem Fall eher als Rückabwicklung des Vertrages bezeichen) möglich. Die Verpflegungsleistung ist ein Hauptbestandteil der zugesagten Leistung. Wenn diese nun nicht so wie zugesichert geleistet werden kann, ist der Vertrag als solcher unwirksam.
             
            Wenn wir hier den Ansatz der "höheren Gewalt" zugrunde legen, dann kann der Veranstalter nicht auf Schadenersatz verklagt werden, im Umkehrschluss aber der Urlauber auch nicht für entgangenen Gewinn bei Stornierung.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • daggy1D Offline
              daggy1D Offline
              daggy1
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @lupo39
               
              Du meinst, dass das strenge, für Muslime offiziell?!? bestehende Alkoholverbot zukünftig auch in ägyptischen a.i.-Hotels durchgesetzt wird?
               
              Du fliegst nicht nach Brunei, und für Ägypten (wie z.B. auch für die muslimischen Länder Malediven, Tunesien, Türkei...) ist Tourismus ein ganz wichtiger Wirtschaftfsfaktor. Daher glaube ich nicht, dass ein radikales Alkoholkonsumverbot in den Hotels sofort verordnet wird .
              Vom Vertragsrecht her hast du hast a.i.  mit der bei Buchung ausgeschriebenen Verpflegungsleistung inklusiv "Allohol" gebucht. Falls das vor Ort wirklich nicht mehr gehen sollte, wäre erst mal dein RV in der Pflicht, dich über die Änderungen deines Reisevertrags frühzeitig schriftlich zu  informieren und dir ggf. kostenlosen Storno oder Alternativen anzubieten.  Ich würde einfach abwarten.
               
              Wie hast du denn gebucht? Solche Fragen kann auch dein RB abwickeln 😉
               
              Ohne RB kannst du den RV anfragen, aber ich würde ich ohne dessen schriftliches Storno-/Umbuchungsangebot gar nichts machen, alles andere kann nur teuer werden.
               
              LG

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              • vonschmelingV 1
                vonschmelingV 1
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Es ist vollkommen unmaßgeblich für den Anspruch auf  kostenloses Storno bei wesentlichen Vertragsänderungen (kann auch Rückabwicklung des Vertrages genannt werden, ist derselbe Sachverhalt), wo man wann und wie gebucht hatte, denn die Änderung auf "kein Bier" wäre als eine wesentliche zu betrachten, sh. Beitrag von @schubschub.
                In der Tat sind politische Entscheidungen "höhere Gewalt" und T.O. würde eben ggf. nicht entschädigt, sondern nur anderweitig versorgt oder eben aus dem Vertrag entlassen werden.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • KourionK Online
                  KourionK Online
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ist nachzulesen in den AGB unter "Leistungs- und Preisänderung":
                   
                  "Änderungen wesentlicher Reiseleistungen... sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen...
                  Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Reisenden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten."
                   
                  (Hier aus: AGB TUI.com)

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                  • daggy1D Offline
                    daggy1D Offline
                    daggy1
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @vonschmeling
                     
                    Das hast du wunderbar formuliert geschrieben - doch was heisst das jetzt für mich als Reisedummie? "Nicht entschädigt", "nur anderweitig versorgt" oder "aus dem Vertrag entlassen"??????? ❓
                     
                    Danke für weitere Infos!
                     
                    LG
                    Dagmar

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                    • vonschmelingV 1
                      vonschmelingV 1
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @daggy1
                      Was schließt du denn beispielsweise aus dem Beitrag von @schubschub? ❓
                       
                      Es hieße für dich, die / der du scheints zum Glück nicht betroffen bist, dass im Falle politischer Restriktiven bezüglicher gebuchter Leistungen der Kunde

                      • kostenlos umbuchen
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                      • keinen Anspruch auf eine Entschädigung hat
                         
                        Wir können das aber auch gerne noch elwunneunzichmal ähnlich umformulieren, die Message jedenfalls verändert sich nicht!
                        😉

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                      • schubschubS Offline
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                        schubschub
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        vonschmeling wrote:
                        ...  kostenloses Storno bei wesentlichen Vertragsänderungen (kann auch Rückabwicklung des Vertrages genannt werden, ist derselbe Sachverhalt),

                        Nein, kann es nicht.

                        Storno = Auflösung eines gültigen Vertrages mit event. Gebühren und Schadenersatz
                        Rückabwicklung = Es gibt keine Vertrag (mehr), somit auch keine Forderungen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV 1
                          vonschmelingV 1
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @schubschub
                          Daher ausdrücklich kostenlose Stornierung, oder genauer ein erklärter Verzicht auf gegenseitige Forderungen.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • daggy1D Offline
                            daggy1D Offline
                            daggy1
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            vonschmeling wrote:
                            @daggy1
                            Was schließt du denn beispielsweise aus dem Beitrag von @schubschub? ❓
                             
                            Es hieße für dich, die / der du scheints zum Glück nicht betroffen bist, dass im Falle politischer Restriktiven bezüglicher gebuchter Leistungen der Kunde

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                              Wir können das aber auch gerne noch elwunneunzichmal ähnlich umformulieren, die Message jedenfalls verändert sich nicht!
                              😉

                            Danke für das "elwunneunzichmal"ste Formulieren, das macht alles sooo viel transparenter... Message verstanden  😆 Woher willst du eigentlich wissen, dass ich nicht betroffen bin? Habe ich was zu meinen Buchungen geschrieben 😘
                             
                            LG
                            Dagmar

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV 1
                              vonschmelingV 1
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @daggy1
                              Abgesehen davon, dass das off topic ist:
                              Bisher ist einfach noch gar gar gar niemand akut "betroffen" vom Szenario, und man fischt im Trüben "möglicher höherer Gewalt".
                              Außerdem trinkst du eh kein Bier ... 😉

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Gonzo1969G Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Danke für die zahlreichen Antworten und rege Diskussion (während ich schon schlummerte 😉 )
                                 
                                Dann gehe ich mal davon aus, dass ich im schlimmsten Fall kostenlos (Storno oder Rückabwicklung) "rauskomme".
                                Wobei ich  das ja nicht wirklich befürchte, aber die Frage lies mich gestern nicht mehr los....

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • BarpiB Offline
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                                  Barpi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Könnte man bitte dasAloholverbot 😆 im Titel reparieren?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • KourionK Online
                                    KourionK Online
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @Barpi   😄   😉

                                    lupo39 wrote:
                                    (der Tippfehler war jetzt Absicht 😉 )

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Das is mir jetzt ein bisschen peinlich 😞

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        KourionK Online
                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @Barpi
                                        Warum denn ? Ist ja auch etwas ungewöhnlich. 😄 😉

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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