Sonderwünsche und Flugzeiten nicht auf Reisebestätigung
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Hallo,
ich habe für mich und meine Eltern eine Reise gebucht.
Als unverbindlichen Reisewunsch habe ich um eine Dusche gebeten (die Eltern sind nicht gut zu Fuß), ebenso Franz. Doppelbett und obere Etage für uns.
Leider finde ich dazu keine Angaben auf der Reisebestätigung des Veranstalters, ebenso möchte ich die vorläufigen Flugzeiten/Flieger angegeben haben, die fehlen ebenso.
Kann ich verlangen, dass das mit ausgedruckt wird? Auch wenn es rechtlich nicht relevant ist, will ich doch gegenüber den anderen Reiseteilnehmern sagen können, dass ich das bei Reisebuchung mitgeteilt habe. -
Wir (zwei Paare in unterschiedlichen Bundesländern) haben parallel online bei einem Vermittler gebucht und den Wunsch geäußert, dass wir auf das gleiche Schiffe kommen.
Auf der Reisebestätigung war auch nichts vermerkt.
Ein kurzer Anruf beim Veranstalter und der Reisewunsch war schon mal schriftlich festgehalten und mit neuer Reisebestätigung schwarz auf weiss erkennbar.
Ob es denn jetzt noch vor Ort klappt, wird sich leider erst dort zeigen. -
@hf40
Mein Wunsch "Balkon" statt "Terrasse" - höhere Etage steht nie auf der Buchungsbestätigung. Dieser Wunsch wird vom RB ans Hotel weitergeleitet und wurde bisher immer erfüllt. (Früher kam noch das Raucherzimmer dazu.)
Die voraussichtlichen Flüge / Flugzeiten wurden / werden stets angegeben.
Wie dartschi schon schreibt: Wenn es dich beunruhigt, rufe beim RV an. Geht fixer als per E-Mail. Bitte ev. auch um schriftl. Bestätigung, dass der "unverbindliche Wunsch" dem Hotel mitgeteilt wurde / wird. -
Kourion wrote:
@hf40
Bitte ev. auch um schriftl. Bestätigung, dass der "unverbindliche Wunsch" dem Hotel mitgeteilt wurde / wird.Und mehr kannst du auch nicht erwarten - die Wünsche sind ein wenig anders gelagert, als der nach demselben Schiff.
Grundsätzlich weisen Vermittlungsportale darauf hin, dass sie Wünsche dieser Art zwar entgegennehmen und weiterleiten, ihre Erfüllung jedoch nicht garantieren und im Falle der Nichterfüllung ggf. auch keine Minderung des Reisepreises akzeptieren.
Es sind Wünsche, keine verbindlichen Vereinbarung, selbst wenn man ihren Vortrag schriftlich hat! -
hf40 wrote:
Auch wenn es rechtlich nicht relevant ist, will ich doch gegenüber den anderen Reiseteilnehmern sagen können, dass ich das bei Reisebuchung mitgeteilt habe....er will doch nur sein "Achselzucken" bei den anderen rechtfertigen, wenn es nicht klappen sollte!

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Ich räume ein, ich verstehe nicht, was es wem sagen will und warum, aber wenn überhaupt kann man den Sonderwunsch nicht "mit ausdrucken" (sofern die Vereinbarung nicht Vertragsbestandteil ist, bspw "Suite Meerblick" ), sondern sich bestenfalls die unverbindliche Annahme (vielleicht auch die Weiterleitung) gesondert bestätigen lassen. Wenn der FOM dann im Hotel mit den Achseln zuckt, kann man das Schriftstück anderweitig verwenden, eine Verbindlichkeit entsteht dadurch (wie hf40 schon richtig erkannt hat!) jedenfalls nicht.
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@hf40
sind deine eltern denn so mißtrauisch?
oder du so unzuverlässig?
innerhalb der familie müßte es doch eigentlich genügen, wenn "reiseversierter sohn" kommuniziert, dass er die "unverbindlichen sonderwünsche" an den veranstalter weiter gegeben hat.
wenn du "was schriftliches" in den händen halten willst, dann schreibe noch eine email an das hotel mit deinen wünschen.
dann kannst du die email ausdrucken und hast was "nachweisbares". alles andere liegt dann nicht mehr in deiner macht. -
Hallo,
Sonderwünsche werden nicht auf der Buchungsbestätigung aufgeführt. Aber, wenn Ihr Eure Papiere bekommt, also so 2-4 Wochen vor Reiseantritt kannst Du per E-mail Deine Sonderwünsche an das Hotel mitteilen. Unsere Wünsche wurden bislang immer weitestgehend erfüllt. Allerdings was die gewünschte Dusche betrifft, ich kenne Euer Hotel nicht, aber oftmals gibt es nur Badewannen mit Duschvorrichtung. Es sei denn, dies ist ausdrücklich im Katalog anders vermerkt.
LG
Eva
PS. Flugzeiten bekommt auch hier in HolidayCheck angezeigt. Gib doch einfach Eure Reise hier mal ein und normalerweise müssten dann die Flugzeiten auch angezeigt werden. Was allerdings nicht heisst, dass diese verbindlich sind. -
ich habe gerade von meinem reisebüro aufgrund meines sonderwunsches folgende antwort erhalten:
".....
vielen Dank für Ihre E-Mail.Gern haben wir Ihren Kundenwunsch unverbindlich weitergeleitet. Generell werden uns Kundenwünsche nicht schriftlich rückbestätigt. Jedoch sind die Hoteliers stets bemüht die Wünsche der Kunden zu erfüllen.
Alle Informationen zu Ihrer gebuchten Reise finden Sie in Ihren persönlichen Buchungsinfos. Um Ihre Buchungsinfos einzusehen, loggen Sie sich bitte mit Ihren meinHolidayCheck-Zugangsdaten ein...."
da weiß man doch, dass man sich meines wunsches angenommen hat. -
@Schahri
Um welche Sonderwünsche handelte es sich denn ?
Denn so wie du es schreibst, kann ich dem nicht zustimmen.
Mein Sonderwunsch (Balkon / höhere Etage - und nicht Terrasse / Erdgeschoss) ist / war bisher noch nie auf der Buchungsbestätigung vermerkt - wobei es sich ebenfalls seit Jahren um Reisen mit TUI handelt.
Auch mein früherer Wunsch "Raucherzimmer" tauchte nie auf der Buchungsbestätigung auf. -
@[Kourion](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=qe_qiAGe9yfSCi86L6Ad6KiDOU0Pih0qq8ZuiiNFZjo', 'mhcprofile')
Genau um diesen unverbindlichen Sonderwunsch geht es. Mein Reisebüro trägt das immer in diese "Wunschzeile" bei TUI ein und die wird auf der Buchungsbestätigung mit ausgedruckt.
Das ist wirklich schon seit 1997 so und mein ehemaliges und mein jetziges Reisebüro tragen das immer in dieser Zeile ein.
Ich hab gerade für April gebucht und mein unverbindlicher Wunsch steht wieder auf der Buchungsbestätigung.
Vielleicht nutzt Dein Reisebüro ein anderes Übermittlungssystem als meins.
Weil diese unverbindlichen Sonderwünsche werden ja erst ans Hotel übermittelt, wenn die Buchung übermittelt wird. Das soll ja - meines Wissens nach - erst 3 bis 4 Wochen vor Anreise sein.
Ich würd ja gern eine Kopie der entsprechende Stelle hier einstellen, aber mit Fotos hier im Forum ging doch nicht oder? -
@Schahri
Nö, ist auch nicht notwendig. Glaube ich dir.
Und nein, sie übermitteln es nicht unmittelbar, aber sie übermitteln es.
Bei der letzten Buchung machte mich die MA im RB noch darauf aufmerksam, da ich den Sonderwunsch nicht hatte vermerken lassen. Ich war davon ausgegangen, dass es keine Zimmer mit Terrasse gibt - nur höher gelegene.
Sie hat's dann im PC zur Vermittlung vermerkt.
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@[Kourion](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=qe_qiAGe9yfSCi86L6Ad6KiDOU0Pih0qq8ZuiiNFZjo', 'mhcprofile'))
Ich buche bei einem Freund im Reisebüro. Muss eh noch mit ihm wegen meiner Buchung telefonieren, dann frag ich was das für eine Zeile im Buchungssystem ist. Meld mich dann.
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Schahri wrote:
Bei TUI stehen die unverbindlichen Sonderwünsche (Wunsch: .......... ) auf der Buchungsbestätigung zwischen den Zahlungsmodalitäten und dem Gesamtpreis.Das kenne ich von TUI so, seit ich 1997 das erste Mal mit denen verreist bin.
Meinst Du vielleicht Sonderleistungen,die zusätzlich dazu gebucht werden können....denn die Wünsche die Du aufgeführt hast,kann Dir nur das Hotel "erfüllen"
Hier mal einige Beispiele [www.tuifly.com/downloads/TUIfly_TOMA_Kurzbeschreibung_Oktober07.pdf]Buchungsvorgänge [/url] -
:? Ja
Buchungsvorgänge -
@ [soosi](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=uxnJ5yUCf6avQ7G4Rx2MODf4y68AUs4zTWSCynwNvh4', 'mhcprofile)
Nein, wir reden nicht von bezahlbaren SonderLEISTUNGEN.
Wir reden von den unverbindlichen Sonderwünschen, die man in einer Buchung angeben kann. Kourion hat ja schon Beispiele genannt.
Für meine Buchung im April lautet der Wunsch:
Wunsch: Obere ETAGE,KingsizeBed,Richtung Antalya
(unverbindlicher Sonderwunsch, siehe Ziffer 3 der ausführlichen Reisebedingungen)So steht es in meiner Buchungsbestätigung von der Tui.
PS: Die Toma Buchungsmaske von 2007 für Tuifly kann glaube ich nicht auf TUI Pauschalbuchungen übertragen werden.
Das RB ist übrigens ein TUI-Center und da bisher alles immer äußerst korrekt ablief, habe ich mir nie Sorgen gemacht.