Inclusivleistungen im Hotel verwehrt und als Reisemangel von Neckermann abgelehnt
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Ich wollte anwaltlich einen Reisemangel geltend machen, der darin bestand, dass lt. Katalog sämtliche inclusive LEISTUNGEN wie Billiard, Surfen, Fitneßraum im Hotel nur gegen Bezahlung möglich war, d.h. die genannten Leistungen wurden verwehrt bzw. so erschwert angeboten, dass letztlich die Nutzung ausblieb (Surfen). Die örtliche Reiseleitung bestätigte mir in einem Protokoll diesen Sachverhalt, nachdem ihr es selber nicht gelang, diesen Mangel erfolgreich abzustellen. Der RL gelang es beispielsweise, an der Reception "Gratischips" für Billiard für mich zu erhalten. Mir persönlich wurden diese jedoch ständig erneut verwehrt. Einmal riss mir gar der Kellner den Koe aus der Hand, nachdem er überzeugt war, ich würde unerlaubterweise "gratis" spielen. Also nur Ärger mit Inclusivleistungen! Die geforderte Minderung um 10% durch meinen RA wurde abgelehnt mit der Begründung, die örtliche RL hätte dies so nicht bestaetigt (trotz unterzeichnetem Protokoll, was besagt, dass Incl.-Leistungen verwehrt wurde und der Mangel nicht dauerhaft abgestellt wurde) sowie die genannten Maengel seien für eine Minderung nicht ausreichend. Was nun? RA in Sachsen, ich im südl. BW und Gerichts... in Oberursel. Die Reise kostete knapp 5.700,--, Kenya, Mombasa, Nordstrand von Neckermannreisen. Wie muss ich das Verhalten von Neckermann einstufen? Für einen Tip besten Dank. lg Maik
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Zunächst einmal herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, @maikli!
Das Verhalten des Veranstalters kannst du getrost als Ablehnung deiner Forderung betrachten.
Ohne den Wortlaut des Beschwerdeprotokolls zu kennen lässt sich sehr schwer vorhersagen, ob eine weitergehende möglicherweise streitige Lösung herbeizuführen ist. Zudem verstehe ich nicht ganz, weshalb du die Forderung durch einen Rechtsanwalt geltend machen lässt, hast du es denn vorher schon selbst versucht?Trotz der gefühlten Auswirkungen auf deinen Urlaubsgenuss ist der Wegfall der Leistung kostenloses Billard kein schwerwiegender Reisemangel. Ich bin ziemlich sicher, dass NEC sich kulant gezeigt hätte, wenn du die Beschwerde selbst vorgebracht hättest. Dabei setze ich jetzt einfach mal voraus, dass du darauf verzichtet hast.
Nun ist diesbezüglich das Kind aber in den Brunnen gefallen, also berate dich mit deinem Anwalt bezüglich des Inhaltes deines Beschwerdeprotokolls. Sofern dein Vortrag jedoch nicht wesentlich mehr "Fleisch auf den Knochen" hat, als das Theater mit dem Billard, wird sich auch streitig kaum ein Anspruch auf Minderung durchsetzen lassen. -
@maikli
Hi,
zur allgemeinen Info:
Lt. Frankfurter Tabelle beträgt die "eventuelle Preisminderung" ("grobe Richtschnur" !) für "fehlende Einrichtungen (Sportanlagen, Tauchschule, Surfschule, etc.) 3 - 10 % bei Zusage " : Klick hier
10% sind damit der Höchstsatz... :?@vs
Sehe, du warst schneller... und ausführlicher.
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Nachtrag:
Im Zeitalter der Kommunikation sollte die räumliche Distanz zwischen den Beteiligten kein Problem darstellen, zumal ich euch nicht vor dem AG Bad Homburg v.d.H. sehe, sondern - wenn überhaupt! - eine vorgerichtliche Einigung auf der Basis eines Vergleichs für realistisch halte. -
Es geht dem TO nicht darum, ob der Wegfall der Leistung kostenloses Billard einen Reisemangel darstellt.
Er hat oben klar geschrieben, dass sämtliche Inklusivleistungen nur gegen Bezahlung möglich waren bzw. schlussendlich die Nutzung unmöglich gemacht wurde. Das ist ein bisschen was anderes und wurde wahrscheinlich nicht aus reiner nächsten Nächstenliebe so von der RL unterzeichnet. -
@carsten79
Er hebt aber insbesondere auf Billard ab, daher auch meine Aussage, ohne den Wortlaut des Beschwerdeprotokolles zu kennen, könne man keine realistische Einschätzung abgeben.
Zudem unterstelle ich, das NEC nicht ohne Grund behauptet, im Rahmen der bestätigten Mängelanzeige sei ein Anspruch auf Minderung nicht zu erkennen; das werden die wohl auch kaum aus Mangel an Philantropie äußern ... sondern ggf. fundiert begründen können.

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Hallo, bereits vor der Reise gab es bei der Zahlung der Reise einen ärgerlichen Vorfall mit nec, der aus meiner Sicht sehr unprofessionell behandelt wurde: Obwohl ich meine Kreditkartendaten und den kpl. Verfügungsrahmen bereitstellte, war NEC nicht in der Lage, das Geld abzurufen. NEC schiebt die Schuld auf den KK-Anbieter und umgekehrt. Und ich ahnungslos mittendrin.Soweit die Begründung, warum ich gleich einen RA beauftragte.In meinem Beschwerdeprotokoll steht ganz eindeutig drin: “Im Katalog schon bezahlte Leistungen wurden vom Hotel Verwehrt z.B. Billiard, Windsurfen, Fitneßraum. Viele Punkte reihten sich aneinander. Wenn RL im Hotel, war alles ob, am naechsten Tag wieder nicht.”Von der örtlichen RL unterschrieben. Trotzdem behauptet der RA der Gegenseite in seinem Ablehnungsschreiben, die vorgetragenen Punkte wurden von der RL nicht bestätigt.Ich habe es jedenfalls schriftlich.Ich würde zunächst meinem RA den Widerspruch vorschlagen, mal schauen, welche Idee er hat.Natürlich spielt das Billiardthema nur zweitrangig eine Rolle. Aergerlicher war da schon das permanente Abwiegeln, wenn wir Surfen wollten. Andere Urlauber wurden sofort bedient, wenn sie sofort bar zahlten.Eskaliert ist die ganze Sache in der Haelfte des Urlaubs, als mir plötzlich mein taegl. Fitnessraumbesuch in Rechnung gestellt werden sollte. Da habe ich mich gleich an der Reception beschwerd. Die allerdings haben mir ausdrücklich erklärt, dass die o.g. Leistungen extra gezahlt werden müßte. Auch die örtl. RL war platt, hat sich jedoch sehr engagiert zur Lösung eingesetzt. Sie mußte gar den vom GM des Hotels unterzeichneten Vertrag vorlegen.Trotzdem ging der Aerger Tag für Tag weiter. Ich konnte die RL auch nicht zu massiv beanspruchen, da sie zu der Zeit mit 3 Todesfaellen innerhalb von 5 Tagen kämpfte, natürlich mit dem zugehoerigen organisatorischen Teil kämpfte.Irgendwie hatte ich den Eindruck wie auch die örtl. RL, dass da jeder seine Haut retten wollte. Da war ein 48-jaehriger Tourist am Strand mit Herzstillstand zusammengebrochen und es kam keine Hilfe. Ein dt. Arzt und 2 dt/ch Krankenschwestern haben den Mann 60 min reanimiert- leider umsonst. Der dt. Arzt meinte nur, ein Defibrilator und ein paar Infusionen/Ampullen hätten evtl. geholfen. So bleibt nun die Ungewissheit, da nicht alles getan wurde. Der Hotelarzt kam nach 30 min mit seinem Köfferchen (ohne Defi) usw.Da mußte sich die NEC-RL einiges von ihren Gaesten anhören: Verantwortung und Fürsorgepflicht für die Gaeste durch den RV…. usw. Also, Ihr seht, es war ein aufregender Urlaub.Lg Maik
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Die bedauerlichen Todesfälle haben ja nun nichts mit deinem Fall zu tun :?
Welches Hotel war es denn, mich interessieren hier die genauen Ausschreibungen von Neckermann bezügl. der angesprochenen und nicht erbrachten Leistungen.
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Ahotep:
Die bedauerlichen Todesfälle haben ja nun nichts mit deinem Fall zu tun :?Welches Hotel war es denn, mich interessieren hier die genauen Ausschreibungen von Neckermann bezügl. der angesprochenen und nicht erbrachten Leistungen.
Ja, indirekt gibts da schon Zusammenhaenge, die ich auch angedeutet habe. Die örtl. RL meinte eben, dass gerade wegen der Todesfälle auf Managerebene eigenartige für sie unerklärliche Verhaltensweisen erkennbar waren und möglicherweise dazu dienen sollten, ihr „Fell“ zu retten. Eben dieses Krisenmanagment für Notfälle dieser Art aller benachbarten Hotels an diesem Strand war schlichtweg katastrophal. So wollte beispielsweise einer der Helfer im Nachbar-Hotel den SaniKasten oder so ähnlich ausgehändigt haben. Er wurde ihm jedoch verweigert, weil er nicht in diesem Hotel wohnte. Ein anderes Hotel verneinte die Herausgabe mit einem nicht auffindbaren Schlüssel. Natürlich hatten diese Vorgänge auch auf die beteilgten Urlauber stimmungsmäßige Auswirkungen. So sei mir doch als Familienvater die Frage erlaubt, welches Notfall-Procedere angedacht ist, wenn bsp. eines meiner Kinder lebensgefährlich verunfallt oder dergleichen. Diese Frage konnte vor Ort nicht zufrieden stellend beantwortet werden.Das Hotel war das Travellers Beach Hotel bzw. der Travellers Beach Club am Nordstrand.Im NEC-Katalog sind diese bereits genannten Leistungen eindeutig als INCLUSIVE beschrieben.
Lg Maik -
Guten Morgen Maik,
welche Beschreibung meinst Du denn ganz genau ?
Hier sind die Beschreibungen >>> hier klicken <<< ? ( Bitte dann bei Region Mombasa eingeben und bei Hotelliste suchen )Welches der beiden Hotels steht / stand in Deiner Bestätigung ? Das Travellers Beach oder der Travellers Club ?
Edit:
Ich kann bei beiden Hotelbeschreibungen von NEC keinen Hinweis darauf finden, das alle Sportangebote Inklusive sind. Vielleicht hilfst Du mir ja auf die Sprünge und kopierst den Teil aus der Beschreibung raus und fügst ihn hier ein. Wäre echt toll.
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Hier zum Beispiel steht:
Sport & Fitness
Gegen Gebühr: Bananenboot, Hochseefischen, Tauchen (PADI). Sauna, Dampfbad, Massage und Whirlpool im Wellness-Bereich.Landeskategorie
4 Sterne.All Inclusive
Verpflegung - Vollpension mit Frühstück, Mittag- und Abendessen in Buffetform mit Tischgetränken, Snacks von 10:00-18:00 Uhr, lokale alkoholische und nichtalkoholische Getränke von 10:00-24:00 Uhr.
Sport & Fitness - Fitnessraum, Aerobic, Wassergymnastik, Tennis, Squash, Tischtennis, Volleyball, Basketball, Segeln, Surfen, Schnorchelausrüstung, Billard.
Unterhaltung - Tages- und Sportanimation. Regelmäßig Abendunterhaltung mit Musik oder Shows. -
So wie hier beigetragen scheinen zweifellos zugesicherte Einrichtungen nicht nutzbar gewesen zu sein. Blöd allerdings die Aussage "beim Besuch der RL ob" - das heißt nichts anderes, als dass die RL zwar die Beschwerdeführung bestätigt, jedoch persönlich keine Abweichungen feststellen konnte - da ja bei ihren Besuchen alles "ob" war ...
:?
Die Krux: Wenn man einen Anwalt schreiben lässt, antwortet sogleich der Anwalt der Gegenseite - das minimiert den diplomatischen Spielraum.
Ich wiederhole daher meinen Rat: Besprich dich mit deinem RA welche weitere Vorgensensweise er empfiehlt.
Auf Foreneben kann dir aus meiner Sicht nicht geholfen werden, denn "Erfahrungen" spielen für den jetztigen Stand der Dinge keine Rolle mehr.
Bei einem laufenden Rechtsstreit sollte man tunlichst nicht von außen einwirken wollen! -
Ne, richtig, das ändert gar nichts.
Sofern bei ihren Besuchen "alles o.k." war bestätigt sie zwar, dass du dich beschwert hast, nicht jedoch ihre persönliche Wahrnehmung der Gründe.
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vonschmeling:
Ne, richtig, das ändert gar nichts.
Sofern bei ihren Besuchen "alles o.k." war bestätigt sie zwar, dass du dich beschwert hast, nicht jedoch ihre persönliche Wahrnehmung der Gründe.
:?Ich denke, Deine Ausührungen sind Deiner Interpretation geschuldet. Und zwar steht ja auch im selben Protokoll, dass bereits bezahlte Leistungen (siehe LB) vom Hotel verwehrt wurden. Nun meine Interpretation: Im Beisein der RL wurden die Beschwerden seitens des Hotels ernst genommen und kurzfristig abgestellt, also ok. Den nächsten Tag war das Problem wieder da und ich mußte die RL wieder zu Hilfe holen. Wie der Richrer den Sachverhalt interpretieren würde, wissen wir alle nicht.
Recht gebe ich Dir, dass mein RA wissen wird, was nun noch zieführend sein könnte.Komisch nur, dass ich die letzten Jahre mit DerTour keinen Ärger hatte und NEC sich von einer Seite präsentiert, das einem die Haare zu Berge stehen.
Interessieren würde mich, ob NEC in der Branche statistisch betrachtet besonders negativ auffällt oder ich einfach nur Pech hatte. Gibts da irgendwelche Tabellen oder Studien zur Kundenzufriedenheit?
lg maik -
Mausebaer:
Welches der beiden Hotels steht / stand in Deiner Bestätigung ? Das Travellers Beach oder der Travellers Club ?
Edit:
Ich kann bei beiden Hotelbeschreibungen von NEC keinen Hinweis darauf finden, das alle Sportangebote Inklusive sind. Vielleicht hilfst Du mir ja auf die Sprünge und kopierst den Teil aus der Beschreibung raus und fügst ihn hier ein. Wäre echt toll.Ich hatte nicht geschrieben, dass alle Sportangebote incl. sind, sondern nur die 3 von mir genannten: Winsurfing, Fitnessraum und Billiard.
Wir waren im Travellers Beach Hotel. Die 3 genannten Incl-Leistungen waren in beiden Bereichen (auch TB..Club) incl.
lg maik -
@maikli
Irrtum, "meine Interpretation" fand nicht statt.
Tatsächlich kann jedoch eine Formulierung den restlichen Vortrag schlicht aushebeln.
Überlasse dich deinem Anwalt und vertraue seinen Entscheidungen!
Nochmal: Für eine fruchtbare Erkenntnis auf Forenebene ist es weit zu spät!
