Frage an die Vielflieger ...
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Hallo,
am 17.01.13 wollten wir mit Turkish Airlines von München über Istanbul nach Bangkok fliegen. Gebucht war Business Class.
Auf Grund des Schneechaoses an diesem Tag wurde der komplette Flug storniert und damit ging natürlich auch der Anschlußflug nach von Istanbul nach Bangkok verloren.
Wir wurden dann dankenswerterweise von der Turkish Airline noch am selben Abend auf die Thai Airways auf einen Direktflug München-Bangkok umgebucht, so dass die tatsächliche Flugverspätung "nur" so um die 5 Stunden betrug.
Da allerdings die Business auf diesem Flug voll war, konnten wir nur in der Economy fliegen.
Ich war heute bereits im Karstadt Reisebüro - über welches wir den Flug gebucht haben - und habe dort einen Minderungsanspruch geltend gemacht, da wir lediglich in der Economy anstatt Business geflogen sind.
Die erste Reaktion war, es handele sich hier um höhere Gewalt, deshalb wären wohl die Aussichten auf eine Erstattung gering.
Das kann ja wohl nicht sein, oder? Wir haben für eine Leistung bezahlt, die wir nicht erhalten haben. Insofern kann dies doch nur eine Geisterdiskussion sein ...?
Karstatt wird das Ganze jetzt bei Turkish Airline einreichen und dann werden wir sehen.
Grundätzlich würde mich interessieren, wer mit einem solchen oder ähnlichen Fall bereits Erfahrung gesammelt hat und wer im evtl. zu erwartenden Streitfall Ansprechpartner ist - Karstatt als Vermittler oder gleich die Turkish Airline?
Grüße
Uwe
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hallo
deine frage direkt kann ich nicht beantworten. ich bin aber der meinung, wenn ihr business gebucht und bezahlt habt, anspruch auf die differenz des businesspreises bekommen müsstet. egal ob "höhere gewalt" oder nicht.
dass sich das reisebüro und die airline wie ein aal winden, was die kosten betrifft, ist klar.
keiner will schuld sein und jeder verweist auf den anderen.
vllt solltet ihr euch diesbezüglich juristischen rat holen. in sehr vielen fällen gewinnt man und bekommt sein recht. das kann sich aber auch wie ein kaugummi ziehen.wünsche euch auf jeden fall, dass das recht siegt
lg
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@ mk
so etwas ähnliches ist einem bekannten, der vielflieger ist, auch schon passiert. business gebucht, in der eco gelandet. zumindest was den weiterflug von new york nach vancouver ( ich meine, es war vanc. ) betraf. das war auch im winter und zwecks vielem schnee wurden flüge gestrichen. da hieß es auch "höhere gewalt"
er ist zum anwalt und man einigte sich auf einen für ihn akzeptablen vergleich.
das nur zu deiner ansicht, ich spekuliere nur -
Danke mal für Euer erstes Feedback.
Im Moment bleibt wirklich nichts anderes über, als die Reaktion abzuwarten. Mich wundert es eben nur, wie man entgegen der "allgemein üblichen Rechtsemfindens" von vornherein gleich so reagiert seitens Karstadt.
Andererseits glauben wir nicht, dass wir nun die ersten sind, denen das passiert ist und nun wegen uns das Rad neu erfunden werden muss.
Normalerweise hätten wir gedacht, dass es hierfür eine Art Standard Procedere geben sollte für solche Fälle.
Zumindest haben wir der Dame im Reisebüro klar gemacht, dass wir mit uns mit einer Ablehnung nicht zufrieden geben werden.
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@ mk
du trittst mir grad zu nahe. ebenso fanthasiere ich nicht!!!
das grenzt schon an unverschämtheit. wenn dir meine beiträge nicht passen, dann ignoriere sie doch einfach. wo is dein problem?ich lasse mir weder von dir noch von xy verbieten, hier irgendwas zu posten.
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@ mk
ich glaube zu wissen, dass in den forenregeln in keinster weise erwähnt wird, dass man nur aus eigener erfahrung berichten darf.
wenn sich der eine fall dem anderen relativ ähnlich ist, kann ich das doch wohl posten.
ich habe ja nicht geschrieben, die cousine vom schwager meiner nichte hat etc.
das ist ein sehr sehr guter langjähriger bekannter. beruflich fliegt er viel ( europa ) und mit seiner frau 3 mal jährlich für mindestens 4 wochen ( pro urlaub ) um die welt.
wenn er dann einmal ein ähnliches problem hatte, poste ich es -
ich hab kein problem damit

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...wer hat die Wahl der Waffen?

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Es ist selbstverständlich (!; aus eigener Erfahrung, habe jahrelang in der Touristik gearbeitet), dass es für den Flug in der Economy statt in der Business eine Teilerstattung gibt. Auch wenn man wegen ausgefallenem Flug und höherer Gewalt in der Eco gelandet ist.
Man nimmt den halben gezahlten Business-Preis (es ist ja nur auf einer Strecke passiert) und zieht davon den halben Economy-Preis ab ... und fertig, diese Differenz steht einem zu...
Kleiner bzw. großer Haken: Wie hoch wäre der Economy-Preis gewesen? Es gibt meist 20 bis 40 Tarife ... Wenn man da den teuersten Y-Tarif zugrunde legt, ist der oft höher als ein Business-Sonderpreis ... und auf den Tarif wird die Airline zu verweisen versuchen ... da hat das Karstadt-Reisebüro schon recht, dass es schwierig werden könnte, Geld zurückzubekommen, zumindest ohne Anwalt ...
Für Vielflieger ist Euer Problem einfach zu lösen: die lassen sich einen Gutschein für ein kostenloses Upgrade für den nächsten Flug geben ...
Selbst schon mehrfach praktiziert, da lassen sich die Airlines in solchen Fällen immer drauf ein ... -
@Katja&Uwe
Erstmal zu den Fakten: Euer Business-Flug von München über Istanbul nach Bangkok wurde gestrichen. Da es höhere Gewalt war, hattet ihr Anspruch auf Erstattung des gezahlten Flugpreises für diese Strecken. Ihr hattet aber keinerlei weitere Ansprüche an Turkish Airline. Diese hätten mit der Rückerstattung des Flugpreises (Achtung: Nur MUC-BKK) ihre Schuldigkeit getan.
TA hat offensichtlich aus Kullanz bei einer anderen Airline einen Ersatzflug für euch gebucht (man hat euch hier sicherlich gefragt, ob ihr damit einverstanden seid). Die Kosten für einen Oneway-Flug mit Thai, am gleichen Tag gebucht, hätte euch deutlich mehr als der Business-Flug mit TA gekostet.
Daraus folgt: Ihr könnt froh sein, dass die TA euch den Flug bei Thai besorgt hat, sonst wäre euch der Flug viel teurer gekommen - alternativ wärt ihr vieleicht am nächsten Tag mit TA geflogen ... oder am übernächsten .... oder ....
Nehmt es sportlich. Ihr werdet keine Entschädigung bekommen. Eigentlich steht ihr sogar in der Schuld von Turkish Airline.
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Hi "Dr. ",
dies ist natürlich auch eine Sichtweite der Dinge, auf die man erstmal kommen muss.
Allerdings meinen wir, wenn dies der Standard wäre, dann Gute Nacht.
Aus unser Sicht haben wir eine Leistung gebucht/gekauft und es ist zunächst mal Angelegenheit des Verkäufers zu schauen, dass er seinen Verpflichtungen - in unserem Fall, uns nach BKK zu bringen - nachkommt. Hat man ja auch getan, nur eben nicht zu den vereinbarten Konditionen.
Wir befürchten, dass es genau darauf hinaus läuft, was "Sunshine997" geschrieben hat. Lassen wir uns einfach mal überraschen, was bei rauskommt.