Änderung Abflughafen
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Erster Ansprechpartner ist Dein Vermittler und eine Stornierung der Reise kannst Du "zeitnah" nach der Kenntnisnahme der Änderung des Reisezuschnittes durchführen.
Zur Frist ist u.a. dieser Artikel sicherlich hilfreich. -
Ich hab -als mir mal ein anderer Abflughafen aufgedrückt werden sollte- höflich aber bestimmt interveniert und eine Vertragskündigung angedeutet.
Daraufhin waren auf wundersame Weise in einer anderen Maschine an diesem Tag noch Plätze frei.
Wenn es möglich ist wird es sich kein Veranstalter mehr erlauben, Kunden zu verlieren, die dann auch in Zukunft das Unternehmen meiden werden - mal abgesehen von der Negativwerbung im Bekannterkreis (Regel bei negativen Erfahrungen wird das zehn anderen Personen erzählt, positive Erfahrungen nur drei anderen Personen). -
@supermuni
Der Abflughafen ist fester Bestandteil deines Reisevertrages, ein Änderungsvorbehalt nur bei sogenannten "Roulette-Angeboten" möglich, sofern wahrlich alles offen bleibt und du quasi eine Reise "von nirgendwo nach nirgendwo" buchst.Teile daher dem Vermittler (Ab in den Urlaub) mit, dass du die Änderung nicht akzeptierst und auf die Erfüllung deines Vertrages bestehst (der da lautet am Tag X vom Flughafen Y an den Flughafen Z und wieder zurück). Falls die Leistung so nicht zu erbringen sei, bittest du um geeignete Vorschläge.
Möglichkeiten:
a) AIDU organisiert dir wacker einen Flug ab dem gebuchten Airport
b) AIDU bedauert, schlägt dir aber vor, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten
b 1) AIDU bedauert, bietet dir aber ein Zug zum Flug Ticket/ oder einen Mietwagen an
(die Option zur Rückabwicklung bleibt unbenommen!)
Das sind die rechtlichen Minimalansprüche.
Nicht unüblich sind zudem Angebote für Gutscheine für eine weitere Buchung über denn Vermittler oder ggf. auch ein Gadget vor Ort.Zu den Fristen:
(Da ich nicht sicher bin, dass du die meinst, von welchen im verlinkten Artikel die Rede ist ...?!)
Deine Entscheidung musst du ggf. bis 21 Tage vor der Reise treffen - wenn diese bereits verstrichen sind jedoch unverzüglich, also "ohne schuldhaftes Zögern".
Deinerseits kannst du dem Veranstalter eine Frist von 5 Werktagen für "ein Angebot zur Abhilfe" setzen - falls die Abreise unmittelbar bevorsteht gilt "unverzüglich" auch für ihn.Nebensatz:
Nicht eindeutig im verlinkten Artikel die Aussage:
"Auch ein vergleichbares Ersatzhotel am selben Ort und in ähnlicher Lage muss der Urlauber in Kauf nehmen."
Muss er nicht! - die Option zur Rückabwicklung des Vertrages bleibt ihm beijedem Ersatzangebot unbenommen, allerdings können keine weiterreichenden Forderung gestellt werden, wenn die alternative Unterkunft objektiv gleichwertig ist und im selben Ort / in der unmaßgeblich abweichenden Region liegt.
Ist hier aber off topic - wollte es nur erwähnen, da der "Zwang zur Akzeptanz" ein verbreiteter Irrtum ist.

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Ich danke euch erst mal.
Hab gestern mit einem netten Herrn der Änderungsabteilung von Ab-in-den-Urlaub telefoniert. Er hat sich mit FTI tel. in Verbindung gesetzt. Die Dame dort muss sich allerdings noch mit einem anderen Unternehmen, bei dem die Flüge eingekauft worden sind, abstimmen und meldet sich dann wieder beim Herrn von AIDU. Manman, und die Mühlen mahlen langsam!Fakt ist, dass es Flüge gibt ab Berlin Tegel, das Angebot mit diesen Flügen gibts sogar noch bei AIDU und das hab ich dem Herrn gesagt. Ich hoffe ich, dass alles so klappt wie wir das möchten. Es sind unsere Flitterwochen und wir haben usn gezielt dieses Angebot ausgesucht und möchten eigentlich nicht stornieren, zumal alles andere ja jetzt auch noch teurer wird.
Was ich nicht verstehe: Warum buchen die so'nen Mist, wo es doch andere Möglichkeiten gäbe. Hoffen die, dass es geügend "Dumme" gibt, die das so hinnehmen?!
Und: Ist die Chance wirklich so groß, dass die auf eine Änderung eingehen?!
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So einen "Mist" bieten "die" an, weil es vermutlich die preiswerteste Lösung ist.

Andere Operatings ab Tegel dürften wesentlich teurer sein - daher ist die Änderung auch nicht sonderlich wahrscheinlich ...
:?
Allgemein kann man sagen: Je teurer die Reise, desto engagierter die Suche nach einer Lösung. -
ich habe im mai eine pauschalreise mit flug von düsseldorf nach enfidha bei neckermann gebucht. Betätigung kam. anzahlung erfolgte. Jetzt aufeinaml keine flugmöglichkeiten mehr ab düsseldorf bis mitte märz nächsten jahres, auch köln ist nicht mehr dabei. nur frankfurt, stutgart und münchen. Die flüge mit tunisair startenaber mittwochs ab düsseldorf oder samstags. ich würde auch auf einen anderen flugtag ausweichen, hauptsache ab düsseldorf. der weg nach frankfurt ist sehr umständlich.
ich kann kostenlos stornieren oder umbuchen. man gibt mir kostenlos ein rail und fligtticket . ich möchte aber ab düsseldorf fliegen. es kann auch nachtunis gehen. Es ist nur sonderbar, dass sämliche flüge ab westduetschland nicht buchbar sind.
Wie sieht es rechtlich aus, wenn später buchbare flüge ab düsseldorf vakant wären.Bitte helfen
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Hallo @girly89! Hast Du den Beitrag von @vonschmeling hier auf dieser Seite vom 11.04.2013, 20:42:01 Uhr gelesen. Dort ist schon vieles erklärt.
Frage: Von wo aus kommst Du, daß eine Anreise nach Frankfurt so "umständlich" wäre?
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ich wohne am rande von düsseldorf, flughafen fast direkt vor der haustür
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holginho,
dann kann ich also auf düsseldorf bestehen, ohne dass ich etwas zuzahlen muss. habe ich das recht verstanden?
lg -
@girly
@vs schreibt doch unter anderem:"vonschmeling" wrote:
Teile daher dem Vermittler (Ab in den Urlaub) mit, dass du die Änderung nicht akzeptierst... Falls die Leistung so nicht zu erbringen sei, bittest du um geeignete Vorschläge.
Möglichkeiten:
a) AIDU organisiert dir wacker einen Flug ab dem gebuchten Airport
b) AIDU bedauert, schlägt dir aber vor, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten
b 1) AIDU bedauert, bietet dir aber ein Zug zum Flug Ticket/ oder einen Mietwagen an (die Option zur Rückabwicklung bleibt unbenommen!)
Das sind die rechtlichen Minimalansprüche:?
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hat alles wunderbar geklappt. Fliege jetzt 2 Tage später von Cöln nach Enfidha.Airline gewechselt, sehr gute Abflugzeiten von köln 16.50 ab und zwei Wochen später von Enfidha freitags zurück nach köln ab 13.00. alles mit Nouvel-Air. Und habe noch zusätzlich kostenlos ein Rail and Fligth ticket bekommen. der alte Reisepreis ist praktisch geblieben. Alles Änderungen telefonisch übers Reisebüro. Habe jetzt Tagesflüge und brauche nicht mitten in der Nacht aufzustehen, sowohl bei Hin- und Rückflug. Habe dadurch auch 2 Reisetage mehr.
Danke für eure Tipps.lg
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Beziehe mich auf meine Frage in diesem Thread:
Reiseveranstalter ist X-ITS und dort finde ich nichts zu meiner Frage (kostenlose Stornierung) in den AGB.
Der Reiseveranstalter ändert ja nicht willkürlich den Flughafen, sondern es liegt eine Insolvenz des Flugunternehmens vor und der Reiseveranstalter bietet einen Ersatz an. Fällt das nun unter "höhere Gewalt"?
Ist der Flug von Frankfurt ein adäquater Ersatz, den ich annehmen müsste?(Zudem sind die neuen Flugzeiten so bescheiden, dass mir zwei der 14 Tage Urlaub fehlen, da sie komplett für An- und Abreise wegfallen)
Ich suche nach einer Rechtsgrundlage.
Denn wir planen nun stattdessen ganz kurzfristig eine Autoreise in die Niederlande. Die Zeit läuft aber davon, da das meiste natürlich schon ausgebucht ist.
Reisebeginn wäre in genau 5 Wochen.
Aber ohne 100% sicher zu sein, dass ich wirklich ohne Kosten stornieren kann, kann und will ich keine andere Reise buchen. -
@Vierkinder
Ich mal wieder...
Wie ich dir schon geschrieben habe: Egal wie die Situation sich darstellt - und auch wenn es ohne Verschulden des RV zu einer Änderung des Hotels, des Abflughafens oder zu einer sonstigen "wesentlichen Leistungsänderung" kommt - du kannst kostenfrei stornieren.Ich kopiere dir mal ein Posting von Seite 1 hier rein:
"vonschmeling" wrote:
... Du hast eine Reise ab HAM gebucht, nicht ab HAJ - Abflugort und -tag sind unbedingter Vertragsbestandteil...Wesentliche Leistungsänderung - Nichterfüllung des Vertrages - neuer Vertrag, dem du zustimmen kannst oder nicht. Falls nicht - kostenfreie Stornierung möglich.
Du kannst einzignicht kostenfrei stornieren, wenn nur die Flugzeiten sich ändern, der Streckenverlauf eine Änderung erfährt oder die gebuchte Airline durch eine andere ausgetauscht wird.
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P.S.:
Es ist richtig, dass die AGB nur von "wesentlichen Leistungsänderungen" sprechen, nicht präzisieren, dass es sich dabei um eine Hotelumbuchung, um ein geändertes Reisedatum, einen geänderten Abflughafen, etc. handeln kann.
Ich bezweifle, dass du Präziseres / eine "Rechtsgrundlage" diesbezüglich finden wirst.Zur Frage "Was ist zumutbar und was nicht ?"
Zumutbar wäre ev. im Falle eines Rechtstreites der Flughafen Köln / Bonn - statt DUS.In deinem Fall geht es allerdings um "ab FRA hin und nach Köln/Bonn zurück" - statt DUS ab und zurück.
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Ok, nochmal danke!
Hatte Seite 1 gelesen
aber dachte aufgrund der Insolvenz handelt es sich ggfs. um einen Sonderfall, da darauf der Reiseveranstalter ja keinen Einfluss hat. Quasi "höhere Gewalt" zulasten des RV.Also hätten wir sogar theoretisch schon stornieren können, als der Flug von Köln/Bonn nach Düsseldorf verlegt wurde.
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Könnt ihr mir helfen?
Eigentlich sollten wir am 27.06. mit German Wings von Hannover nach Izmir fliegen Flugzeit 22:40.
Rückflug Izmir-Hannover 12.07. 03:20.Nun hat uns Öger Tours 5 Tage vorher darüber informiert, dass der Flug ab Hannover mit German-Wings nicht voll war und sie haben uns nach Hamburg Abflug 14:55 mit Sun Express umgebucht.
Der Rückflug soll um ca. 7:10 am 11.07. sein (also einen Tag früher als geplant. Dieses war sowieso ein abweichender Rückflugtag, da wir ja am Anreisetag nicht mehr im Hotel ankommen, sondern erst einen Tag später!!)D.h. wir wohnen ziemlich dicht am Flughafen Hannover (ca. 30 min), nun müssen wir mit dem Zug nach Hamburg (Öger will hierfür das Zugticket übernehmen). Dafür müssen wir obwohl wir erst 14:55 fliegen aber schon um vor 8 morgens das Haus verlassen. Und da der Rückflug ja schon früh morgens ist, haben wir außerdem hier auch noch einen Tag verloren.
Uns wurde natürlich eine Stornierung angeboten. Aber das kommt ja auch nicht in Frage, denn wir wollen ja auf alle Fälle in den Urlaub.
Kann uns Öger aber einfach so auf einen anderen Flughafen umbuchen? Kann man eine Reisepreisminderung fordern oder was anderes?
Das ist alles sehr Schade, man hat den Flughafen fast vor der Haustür und nun ist man "gezwungen" so einen weiten Umweg in Kauf zu nehmen.
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@Platelkatel
Hi,
ich habe eine Frage:
Ihr habt vom 27.6. bis 11.7. gebucht - wobei der Rückflug am 12.7. um 3.20 Uhr stattfinden sollte / ihr das Zimmer bis 12 Uhr am 11.7. hättet räumen müssen.
Ist das richtig ? -
sorry, dass ich jetzt erst antworte.
Ja, du hast Recht wir hätten das Zimmer am 11.7. mittag räumen müssen.
Das finde ich aber nicht so schlimm. Wir packen dann immer fertig, lassen die Badesachen und was Frisches draußen. Dann kann man noch den ganzen Tag nutzen. Zum duschen findet sich immer was.
Jetzt fliegen wir irgendwann morgens gegen 7:00. D.h. wir werden evtl. morgens geg. 3:00 abgeholt. -
Schade,
dass mir jetzt hier niemand mehr geantwortet hat.

Aber da unser Flug morgen geht, hat sich jetzt alles erledigt.