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Bußgeldbescheid aus Italien

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Italien allgemein
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  • hoerb02H Offline
    hoerb02H Offline
    hoerb02
    schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
    #1

    Wer kennt das nicht- Wetter schlecht und mit dem Auto mal schnell in die nächstgrößere Stadt zur kulturellen Weiterbildung, oder eben einfach zum Geldvernichten (landläufig auch Bummeln gen. 😛 ). Die ersten Ampeln, das erste Gehupe, das Navi "hängt" langsam hinterher. Feuchte Hände, Hektik- Ansätze von Panik. Wo Parken, wo lang- oje. Dann die Erlösung, eine Seitenstraße ohne Tumult, erstmal tief Luftholen 😉 . Das Navi kommt langsam wieder in den Normalmodus. Gut. Die nächste links, dann zwei rechts- da. Freude.
    Ein dreiviertel Jahr später- die Planungen für den kommenden Urlaub laufen- Post. Post aus Italien. Post die per Einschreiben kommt. Kein gutes Ohmen:

    Comune di Brescia - Polizia Municipale
    Aktenzeichen: Blabla
    Verstoß: ART.7
    "Der Fahrzeugführer fuhr auf einer Strasse mit Fahrverbot, es handelt sich um eine verkehrsbegrenzte Zone".

    Nun möchte ich dies nicht abstreiten, jedoch bin ich nicht vorsätzlich in solch eine Straße gefahren. Kann nun mal passieren. 20€ hätten schon für Ärgernis gesorgt, aber 112€ für so einen Lapsus?!
    Konsequenz: nie wieder Brescia oder andere große Städte mit dem Auto besuchen...

    In diesem Sinne

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    • fraenniF Offline
      fraenniF Offline
      fraenni
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      willkommen bei HolidayCheck und im Forum 😄
      Bist Du sicher, dass es sich hier bereits um einen amtlichen Bußgeldbescheid
      handelt ?
      Nach den Infos aus Deinem Beitrag sieht es eher danach aus, dass es sich um eine Zahlungsaufforderung eines ital. Inkassounternehmen Nivi Credit S.r.L. "EMO" handelt, die mit den örtlichen ital. Polizeibehörden zusammen arbeiten.
      Die Vollstreckung eines Verkehrsverstoß -innerhalb der EU- kann ab einer Geldbuße von 70 € nur über das "Bundesamt für Justiz in Bonn" erfolgen.

      Lies auch mal das Kleingedruckte unter Hinweise auf dem "Bescheid", da könnte stehen:
      Die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine amtliche Zustellung (Protollbescheid) dar, deshalb liegt es im Ermessen des Empfängers, ob er in gütiger Einigung eine Zahlung durchführen möchte.

      Ich durfte diese Zahlungsaufforderung 2012 wegen eines Verkehrsverstoß in Lucca (verkehrsberuhigte Zone) in Händen halten. 😉

      Weitere detaillierte Infos findest Du z.B. hier.

      PS: Klick mal hier, dort gibt es auch einen Thread mit weiteren Links zum Thema. 😉

      "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

      user0U 1 Antwort Letzte Antwort
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      • hoerb02H Offline
        hoerb02H Offline
        hoerb02
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
        Vielen Dank für die Infos! Gezahlt habe ich trotzdem und das aus einem einzigen (nötigen) Grund:  
         Wie ich bisher überall lesen konnte, können ital. Behörden das Geld nicht ganz so einfach in Deutschland "eintreiben", dieses jedoch aber bei einer erneuten Reise nach Italien. Da reicht eine normale Verkehrskontrolle, aber auch ein Parkplatzrempler. Da ist man dann mit Sicherheit der italienischen Justiz-Willkür ausgeliefert-plus einem garantiert ordentlichen Aufschlag an Euros. Da habe ich schlichtweg keine Lust zu. Was sich solche Kommunen mit ihrer Handlungsweise jedoch nachhaltig an Schaden zufügen steht auf einem andern Blatt.
        Der Beitrag sollte auch nur ein Rat an andere gewesen sein, bei Auto-Besuchen von größeren Städten äußerste Vorsicht walten zu lassen.

        Viele Grüße

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • curiosusC Offline
          curiosusC Offline
          curiosus
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ...also neben dem überstrapazierten Unwort nun auch noch von "Justiz-Willkür" zu schreiben geht dann doch wohl ein wenig zu weit.
          Du hast einen Fehler begangen und wirst dafür belangt! So wie hierzulande und anderswo.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • hoerb02H Offline
            hoerb02H Offline
            hoerb02
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Bitte höflichst, meine verbale Verfehlung zu entschuldigen! Das ich einen Fehler begangen habe, bemerkte ich bereits im ersten Beitrag- dennoch vielen Dank für den erhellenden und sinnigen Hinweis.
            Aber- warum so viele Fälle ausgerechnet nur in Italien?! Und dann noch ein Unwort: **Verhältnismäßigkeit -**die ist nun wirklich auf der Strecke geblieben.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Karl99K Offline
              Karl99K Offline
              Karl99
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Nachdem Italien ein Rechtsstaat ist, besteht die Möglichkeit, die behördliche Entscheidung anzufechten, falls man der Meinung ist, ein Delikt nicht begangen zu haben.
              Falls man der lieben Ruhe willen zahlt - kann ich auch verstehen - sollte man sich aber nachher nicht über die Bestrafung aufregen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Rubin9999R Offline
                Rubin9999R Offline
                Rubin9999
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                😄   Wir wissen seit gestern auch, dass wir wohl in einer Verkehrsberuhigten Zone unterwegs waren. Wo und wie? Keine Ahnung. Wir waren nur erstaunt, warum über 4 Monate später eine Bearbeitungsgebühr von knapp 43€ auf unserer KK belastet wurde. Auf Nachfrage erhielten wir diese Info. Scheinbar bekommen wir nun noch ein Bußgeld aus Italien. Wann und wie hoch der Betrag sein wird? Keine Ahnung.

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                • fraenniF Offline
                  fraenniF Offline
                  fraenni
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @Rubin9999,

                  in meinem obigen Beitrag habe ich bereits einen Thread zum Thema verlinkt.
                  Da findest Du auch weitere Infos und Links. 😉
                  Übrigens hat mich das Durchfahren einer verkehrsberuhigten Zone in Lucca 102,23 €
                  gekostet (Zahlungsaufforderung Nivi Credit "EMO" ).
                  Ein amtliches Bußgeld durch Vollstreckung über das "Bundesamt für Justiz" dürfte/wird
                  dann noch teurer.

                  "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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                  • hoerb02H Offline
                    hoerb02H Offline
                    hoerb02
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @ Karl99:
                    Die Möglichkeit einer Anfechtung hatte ich gehabt, jedoch mit dem Hinweis, dass das in italienischer Sprache erfolgen muss (ansonsten ungültig). Nachdem in der deutschen Rechtssprechung schon jedes Wort auf die Goldschale gelegt wird, was soll dann hierbei herauskommen?! Noch eine Anmerkung: Italien und Rechtsstaat passt glaube so gut zusammen wie Nordpol und Hitze. Aber das gehört dann wohl doch eher in andere Foren.

                    Fakt scheint nun mal zu sein, dass gerne deutsche Urlauber "rangenommen" werden. Die Kritiker meiner Ausführungen sollen sich einmal ehrlich fragen, ob sie noch nie aus Versehen bsplw. eine Busspur in D. benutzten. Kam da 5 Monate später ein Bußgeldb. von über 100€?!!!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Rubin9999R Offline
                      Rubin9999R Offline
                      Rubin9999
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @fraenni
                      ja nu - was sollen wir machen? 😄   Wir können ja erst einmal nur abwarten. Das Knöllchen ging ja quasi erst einmal an die Autovermietung (Hertz), die dann unsere Anschrift rausgerückt hat. Wir würden auch (gerne) zahlen - kennen aber weder Betrag noch Bankverbindung. Und Einspruch werden wir auch nicht einlegen, da wir unseren Urlaub für September (Sardinien) bereits gebucht haben.

                      Ich empfinde dies übrigens auch als Abzocke. Wie gesagt: Wir wissen nicht einmal warum - können uns allerdings vorstellen, dass dies in Alghero war. Dort standen wir plötzlich in einer sehr engen Gasse und hatten uns noch gewundert, dass dort Autos fahren. Aber zurück kamen wir nicht mehr und es war auch nicht ganz einfach überhaupt einen Weg heraus zu finden. Da es an diesem Tag auch noch regnetet haben wir noch lachend im Auto gesessen: "Heute machen wir Auto-Sightseeing. Drive-In am Schuhladen" 😄

                      Naja - es ist wie es ist. Der Urlaub war wunderschön und der nächste hoffentlich auch... und der Übernächste definitiv nicht mehr in Italien 😄

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                      • fraenniF Offline
                        fraenniF Offline
                        fraenni
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Nur mal so zur Info und -Italien-Abzocke-Justiz-Willkür- der Bußgeldkatalog vom europ. Ausland.
                        Wünsche allen Urlauber allseits Gute Fahrt. 😉

                        "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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                        • Rubin9999R Offline
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                          Rubin9999
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Es geht nicht um die Höhe des Bußgelds, sondern um die Art und Weise.
                          Für uns nciht ersichtlich, ob dort nur Anwohner, Lieferanten oder was auch immer einfahren durften. Aber vielleicht geht es in unserem Fall auch um ein ganz anderes Delikt.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Weil ich schon >20 Jahre nicht mehr in Italien war und so gar keine Ahnung habe, aber immer neugierig bin, müssen die denn gar keine Beweisführung anbringen? Irgendwie müssen die Euch doch erfasst haben dort und können das doch nicht aus dem Hut zaubern?

                            Ich frage mich das, weil in beiden Fällen davon gesprochen wird, kann sein, aber eigentlich keine Ahnung wo genau.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • hoerb02H Offline
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              In meinem Fall war die Straße benannt, wo ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe- erinnern kann ich mich aber auch nicht wo und wie. Fotos/Zeugen- Fehlanzeige. Wenn zudem nur ital. Kommunikation mit betreffender Behörde möglich ist, dann ist das sowieso sehr sehr schwierig. Nur sehr merkwürdig, dass der Bußgeldbescheid in fast perfektem Deutsch formuliert war.
                              Selbst der ADAC hatte zu seinen besseren Zeiten eher geraten, den Kram zu bezahlen. Und wer geht schon das Risiko eines überregionalen Rechtstreites ein?
                              Auf jeden Fall ist es schon sehr frustrierend, wenn man sich im Ausland penibel an die Verkehrsregeln hält und dann trotzdem in die Falle tappt.
                              Die Italiener scheinen sowieso sehr kreativ zu sein, was Geldbeschaffung anbelangt- so führten sie vor drei Jahren eine Einflugsteuer für kleine Flugzeuge ein. Einmal auf italienischem Boden (24h) übernachtet- ca. 1000€. Natürlich kein Mensch mehr rüber- also, Steuer wieder abgeschafft. Die machen sich so einiges auf Dauer kaputt...

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15
                                Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  fraenni
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hi doc,

                                  die "zaubern" auf die Rückseite der Zahlungsaufforderung "Übertretung der ital. Straßenverkehrsordnung" einewww.emo.nivi.it mit einem Username und einem Passwort.
                                  Dort findest man dann ein schönes Beweisfoto vom Auto m. Kennzeichen, incl. Ort, Straße, Datum und Uhrzeit usw.
                                  Ein Straßenschild "verkehrsberuhigte Zone" könnte z.B. so aussehen. 😉

                                  "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17
                                    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      reiselilly
                                      Experte Südtirol
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      hallo,

                                      wir haben unser "Beweisfoto" wegen zu schnellen Fahrens, schon selber in Meran bei der Polizei abgeholt. Es gab dort eine Holzkiste nur mit Fotos. Das war wahrscheinlich die deutsche Kiste, denn diese war gut gefüllt 😉 .

                                      LG
                                      reiselilly

                                      Vergangenheit ist Geschichte,
                                      Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • curiosusC Offline
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                                        curiosus
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        hoerb02, aus einem "leichten" Parkvergehen, welches mit € 5 als Ordnungswidrigkeit geahndet wurde, wurden in der Summe durch Bearbeitungsgebühren, Auslagen und Porto€ 21,35. Übrigens in ein Vergehen in Deutschland, von einer deutschen Autofahrerin.
                                        Soviel zu Deiner "Ab..." und zum "Versehen".

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • hoerb02H Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Ein etwas sehr trivialer Vergleich- wenn die gute Frau die 5€ nicht gleich bezahlt, dann selbst schuld. Hier geht/ging es um durchn. ca. 100€- bei Einhaltung der Fristen.
                                           
                                          Aber ich merke schon- es gibt immmer ein paar schlauere Leute die meinen, mit sinnfreien Kommentaren zu punkten- ist außerdem insofern merkwürdig, dass genau diese anscheinend mit der grundlegenden Thematik gar nix zu tun haben/hatten. 
                                          Also Herr Admin, das sollte dann aufgrund dessen meinerseits auch nur ein Kurzbesuch gewesen zu sein...

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