Bußgeldbescheid aus Italien
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...es war innerhalb der Fristen, also ist Deine Mutmaßung nicht nur falsch sondern überflüssig!
Was nun dieses Beispiel mit "sinnfrei" o.ä. zu tun haben soll, ist mir unverständlich. Ebenso Deine Wortwahl an sich!Im übrigen gibt es in Italien etwas abweichende Verkehrsregelungen, die mir durch zahlreiche Aufenthalte im Lande auch bekannt sind. Wenn man diese übertritt, dann kann der Spaß eben ein wenig teuer werden (so wie hierzulande), denn auch die Italiener nehmen entsprechende Bearbeitungsgebühren und stellen gleichsam Auslagen und weiteres in Rechnung...

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Immer wieder erheiternd, wenn Leute, die nicht in der Lage sind, Verkehrsregeln zu beherrschen, Stimmung gegen das betreffende Land machen. Einfach mal das Navi ausschalten, der Beschilderung Richtung Centro folgen und dann ins Parkhaus und alles wird gut!
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Da uns bis heute noch kein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, wird mir langsam ein wenig „mulmig“. Wir werden nämlich im September wieder eine Woche auf Sardinien verbringen und ich hoffe nicht, dass wir bei Einreise oder wo/wann/wie auch immer (unverschuldet) Probleme bekommen.

kann diesbezüglich jemand über Erfahrungen berichten?
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Es kann zu Probleme führen.
Bei der KK-Belastung handelt es sich nur um die Bearbeitungsgebühr der Autovermietung (Hertz).
Die "Zustellfrist" für die Zahlungsaufforderung beträgt z.B. in Italien ein Jahr.
Verkehrsvergehen werden gespeichert und in Italien erst nach 5 Jahren gelöscht.
Zur Info klick hier: Quelle RP-OnlineTipp: Setze Dich mal mit Hertz in Verbindung, denn der Vorgang (Behörde) des Verkehrsvergehen müssten denen doch vorliegen. Wer-wann-wo- wie viel usw.

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Danke für die schnelle Info. Habe heute bereits den ADAC (damals Vermittler) angeschrieben und warte jetzt auf Antwort.
Wir müssen jetzt einfach mal abwarten. Ist einfach unangenehm und die Freude auf den Urlaub hält sich momentan noch in Grenzen.
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hoerb02:
Wer kennt das nicht- Wetter schlecht und mit dem Auto mal schnell in die nächstgrößere Stadt zur kulturellen Weiterbildung, oder eben einfach zum Geldvernichten (landläufig auch Bummeln gen.
). Die ersten Ampeln, das erste Gehupe, das Navi "hängt" langsam hinterher. Feuchte Hände, Hektik- Ansätze von Panik. Wo Parken, wo lang- oje. Dann die Erlösung, eine Seitenstraße ohne Tumult, erstmal tief Luftholen
. Das Navi kommt langsam wieder in den Normalmodus. Gut. Die nächste links, dann zwei rechts- da. Freude.
Ein dreiviertel Jahr später- die Planungen für den kommenden Urlaub laufen- Post. Post aus Italien. Post die per Einschreiben kommt. Kein gutes Ohmen:Comune di Brescia - Polizia Municipale
Aktenzeichen: Blabla
Verstoß: ART.7
"Der Fahrzeugführer fuhr auf einer Strasse mit Fahrverbot, es handelt sich um eine verkehrsbegrenzte Zone".Nun möchte ich dies nicht abstreiten, jedoch bin ich nicht vorsätzlich in solch eine Straße gefahren. Kann nun mal passieren. 20€ hätten schon für Ärgernis gesorgt, aber 112€ für so einen Lapsus?!
Konsequenz: nie wieder Brescia oder andere große Städte mit dem Auto besuchen...In diesem Sinne
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Und was ist dein Beitrag? Das ist nur das Zitat des Eingagsposts.
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Wieso veröffentlichen wir keine aktuellen Beiträge mehr? Die Posts hier in diesem Thread sind doch wohl aktuell genug! Ich weiss nicht, was Du zusätzlich zum Zitat des Eingangspostings noch getippt hast, aber wahrscheinlich ist Dir dabei ein Fehler unterlaufen, weshalb das nicht erscheint. Schreibe dies doch unter "Beitrag verfassen" noch einmal.
LG
Sokrates
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AW: hoerb2 auch wir haben Post aus Italien erhalten,wegen einfahren in die verkehrsberuhigte Zone. Nach fast einem Jahr kann man sich auch nicht mehr erinnern. Was mich stört, ist die UngleichBehandlung Deutscher Autofahrer. Wir haben die tel. Auskunft erhalten, daß bei Deutschen Auto Kennzeichen sofort ein Inkassobüro damit beauftragt wird. Man bekommt kein Knöllchen hinter die Windschutzscheibe, somit kann man die Sache auch nicht Vorort klären. Über ein Inkassobüro wird die Strafe dann viel höher. Die Abzocke für Autofahrer hat schon lange nichts mehr mit Verkehrssicherheit zu tun.
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.....Man bekommt kein Knöllchen hinter die Windschutzscheibe....

Während der Fahrt durch eine verkehrsberuhigte Zone und wie soll dies gehen ? :?
Ich empfehle Dir mal die Beiträge in diesem Thread ab S 1 zu lesen.
Klick mal hier, dort gibt es einen weiteren Thread mit zusätzlichen Links zum Thema. -
Habe schon mal versucht einen Kommentar zu diesem Thema abzugeben, wurde leider nicht akzeptiert oder technisch blockiert (während ich ganz normal eingeloggt war).
Deswegen nur verkürzt: Leben teilweise in Italien. "Abzocke" klingt blöd, trifft aber je nach Interpretation den Kern. Teilweise unglaubliche Bußgelder. Höhe, Begründung liegen oft beim italienischen Beamten. Genau auch wie bei der Steuer in Italien. Die zahlen wir als Anwohner. Unsere italienischen Nachbarn und Freunde sagen immer: "Einfach zahlen. Widerspruch ist sinnlos".
Trifft übrigens auch auf Bußgelder auf der österreichischen Autobahn zu: Bevor man hier Aufklärung verlangen kann, ist man schnell bei 300€ Kosten (mit ARAG-Selbstbeteiligung).Hat was von modernem Raubrittertum...
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Wenn man im Urlaub in eine Stadt/Ort/Land fährt, sollte man sich vorher über die dortigen Verkehrsregeln informieren.
Verkehrsberuhigte Zonen gibt es in vielen anderen Ländern auch, und auch in Deutschland darf man in manchen Städten gewisse Zonen nicht befahren, ohne entsprechenden Aufkleber.
Und bei €300,-- Bussgeld auf der Autobahn muß man schon etwas gravierendes "angestellt" haben.Lg.
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@Tangomaus
Sorry, aber da hast Du etwas falsch verstanden.Mit 300€ meinte ich die für den Verkehrsteilnehmer schon mal schnell auflaufenden Kosten, bevor er sich überhaupt wirkungsvoll zu Wehr setzen kann. Entweder Du zahlst gleich Deine 70€ für den beschriebenen Abstandsverstoß (ohne jedes Foto ohne jeden Beleg und ohne jede Möglichkeit der Kontaktaufnahme zur veranlassenden Behörde (hier Tirol)) oder Du gehst den harten Weg mit Verdopplung der Strafanforderung und zusätzlichen Kosten für Deine Rechtsschutzversicherung.
Ansonsten stimme ich Dir zu: Jeder hat zunächst für sein eigenes Verkehrsverhalten zu sorgen und die Bestimmungen zu kennen.
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Ich habe auch die Ehre, ein Schreiben von der EMO im Auftrag der Polcia Munizipale Firenze zu erhalten.
Im Juni 2015 soll ich eine Busspur benutzt haben. Foto von der Fahrzeugrückseite anbei.
Diese Informationen hier legen eigentlich nahe, dass man sich keine Sorgen zu machen braucht, wenn man das Geld nicht zahlt, da das Bundesamt für Justiz wohl nicht für Italien vollstreckt. Die fehlende Halterhaftung in D und die fehlende Fahreridentifizierung tun ja ihr Übriges....
Lange Rede kurzer Sinn:
Ich habe den Eindruck gewonnen, dass man, wenn man nicht vor hat, so schnell wieder nach Italien zu fahren, prinzipiell nicht zahlen muss, da in Deutschland wohl nicht vollstreckt wird.Frage ist aber, was ihr für Erfahrungen mit Firmenwagen gemacht habt. Ich bin mit einem Wagen einer großen Firma mit über 100 Firmenwagen auffällig geworden. Das heißt, mit dem gleichen Halter (GmbH) werden immer wieder Wagen in Italien aufschlagen. Daher wäre es interessant, zu wissen, ob die Vollstreckbarkeit sich nur auf den Wagen mit dem betreffenden Kennzeichen dreht oder auf den gesamten Fuhrpark. Wäre ja oberpeinlich, wenn ein Kollege von mir mit aufs Revier muss und der Wagen eingezogen wird, bis er das Doppelte der offenen Buße bezahlt hat....
Ebenfalls schreibt die EMO, dass der Geschäftsführer einer Firma den Einspruch einlegen muss. Das ist in meiner Firma eine Person, wo man Wochen vorher bei der Vorzimmerdame einen Termin machen muss. Kein Chef zum anfassen.

Meine Firma macht sich mit sowas keine Arbeit. Haben mir einfach den Wisch der EMO, der an die Firma adressiert war weitergeleitet mit der Bitte um Erledigung.
Ich kann mich höchstens einloggen mit Benutzername und Passwort, was in dem Inkassoschreiben steht und eine Rückmeldung eingeben, dass die Firma nicht der Fahrer ist sondern meine Daten als Fahrer angeben und auf die fehlende Halterhaftung in Deutschland hinweisen. Wenn dann ein Schreiben an mich kommt, würde ich argumentieren, dass wir nicht mehr nachvollziehen können, ob zu dem Zeitpunkt meine Frau oder ich gefahren bin.
Aber die große Frage bleibt, ob das alles Sinn macht vor dem Hintergrund, dass es sich um einen Firmenwagen handelt? Oder einfach die 110 Euro zahlen?
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Hallo
und willkommen im HC-Forum.

Lies mal meinen Beitrag auf S 1 v. 18.02.14, dort findest Du auch einige wichtige und interessante Links mit Infos.
Übrigens in Italien haftet der Halter und da ist das Beweisfoto -Auto m. Kennzeichen auch von hinten- ausreichend.
Die Vollstreckung eines Bußgeldbescheides in DE wird schwierig und langwierig werden, aber das Fahrzeug (Firmenwagen) sollte der Polizei in Italien besser nicht mehr auffallen.
Die Verjährungsfrist beträgt meines Wissens nach 5 Jahre.
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bevor ich mir grösseren ärger mit meiner Firma einhandeln würde, was sehr viel mehr kosten kann als 110€, z b vertrauensverlust, würde ich diesen läppischen betrag zahlen und dan kannst du wieder ruhig schlafen. du hast das vergehen ja auch begangen und die regelung ist ehrensache.
sonst hast du immer so ein damokles schwert über dir. -
von fraenni:
"Die Vollstreckung eines Bußgeldbescheides in DE wird schwierig und langwierig werden, aber das Fahrzeug (Firmenwagen) sollte der Polizei in Italien besser nicht mehr auffallen."Das habe ich gelesen. Für mich war bloß nicht klar, ob sich das nur auf das aufgefallene Fahrzeug mit dem betreffenden Kennzeichen bezieht oder ob man alle Fahrzeuge des aufgefallenen Halters darunter fassen muss? Denn wir haben wie gesagt über 100 Autos und davon ist ständig irgendwer in Italien....
@cjmddorf:
Ja, ich werde es auch bezahlen, sobald ich weiß, ob es nur um das aufgefallene Kennzeichen geht oder um alle Autos des jeweiligen Halters. Das ist die zentrale Frage. Das aufgefallene Fahrzeug wird nämlich definitiv nicht mehr in Italien einreisen.Aber ich vermute, das wird hier auch keiner wissen.
