Bußgeldbescheid aus Italien
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Post aus ELBA
Wir haben eine ähnliche Geschichte auf Elba erlebt. Nachdem wir wirklich nicht gerade mit Herzlichkeit dort überschüttet wurden (im Gegensatz wie gewohnt im Anschluss und zuvor auf dem Festland) haben wir jetzt tatsächlich nach 8 Monaten 17 Briefe der Gemeinde Portoferraio erhalten mit einer jeweiligen Strafe von 102 EUR (gesamt: 1.734 EUR) , Was wir dafür gemacht haben....???? Gute Frage: Wir konnten es uns mit Hilfe von Bekannten von dort nur zusammenreimen, denn man wollte dem bösen Verkehrssünder anscheinend gar nicht aufklären über sein Vergehen (und hat wahrscheinlich darauf gehofft, dass dieser einfach nur zahlt) Auf dem Schreiben wurde jedenfalls kein Grund angegeben, es wurde nur ein allgemeines Aktenzeichen übermittelt. Nicht zu vergessen, dass das Schreiben gleich schon "touristenfreundlich" in 4 Sprachen übermittelt wurde.
Mit der Hilfe von Bekannten von dort, die dort direkt zur Polizei gegangen sind, wurden uns weitere Informationen zu teil: Wir hatten privat ein Haus in dieser Zeit unterhalten (darauf aufgepasst), welches in der Altstadt von Portoferraio gelegen hat. Mit dem geliehenen Motorroller sind wir dann natürlich wie gewohnt jeden Tag "nach Hause" gefahren bzw. zu dem zu pflegenden Garten etwas ausserhalb der Ortschaft. Anscheinend ist es für "Fremde" allerdings verboten, abends in diesen Bereich zu fahren.Für mich ist es erstaunlich, dass man anscheinend nicht sieht, dass der entstehende Schaden durch Wegbleiben von Touristen wohl schon mittelfristig wesentlich höher ausfällt, als die Einnahmequelle aus dieser Art von "Geschäften" (wir wurden z.B. auch nie von der oftmals präsenten Polizei dort angehalten). Zumeist sind viele Urlaubsbudgets ja wesentlich höher und man hinterlässt ja im Urlaub schon zumeist ein anständiges Sümmchen am Urlaubsort.
Wie dem auch sei: Mir ist es nur wichtig, dass anderen nicht das gleiche passiert Dies möchte ich gerne hier weitergeben.@punic sagte:
Post aus ELBA
Auf dem Schreiben wurde jedenfalls kein Grund angegeben, es wurde nur ein allgemeines Aktenzeichen übermittelt. Nicht zu vergessen, dass das Schreiben gleich schon "touristenfreundlich" in 4 Sprachen übermittelt wurde.
Mit der Hilfe von Bekannten von dort, die dort direkt zur Polizei gegangen sind, wurden uns weitere Informationen zu teil: Wir hatten privat ein Haus in dieser Zeit unterhalten (darauf aufgepasst), welches in der Altstadt von Portoferraio gelegen hat. Mit dem geliehenen Motorroller sind wir dann natürlich wie gewohnt jeden Tag "nach Hause" gefahren bzw. zu dem zu pflegenden Garten etwas ausserhalb der Ortschaft. Anscheinend ist es für "Fremde" allerdings verboten, abends in diesen Bereich zu fahren.Punic,
ich bin auch des Öfteren in Italien, und habe auch schon "Post" bekommen.
Ein Schreiben ohne Begründung ist eigentlich ungewöhnlich.
Von einem Fahrverbot für Fremde habe ich auch noch nie gehört, ich denke deine Bekannten haben da was missverstanden.
Ich würde bei dieser horrenden Summe nochmal versuchen mit den örtlichen Behörden Kontakt aufzunehmen, und versuchen den Sachverhalt zu klären. Solltest du aber eine Verbotstafel übersehen haben wird's schwer.
viel Glück.
Altlöwin, schade das du so eine negative Einstellung zu Italien hast. -
Da magst du wohl recht haben @Dandy.
Aber die Höhe der Strafen für einfachste Vergehen lässt den Touristen schon spüren in welcher Art er Willkommen ist.@altloewin63 sagte:
Da magst du wohl recht haben @Dandy.
Aber die Höhe der Strafen für einfachste Vergehen lässt den Touristen schon spüren in welcher Art er Willkommen ist.Die Strafe würde aber auch für eine Italiener aus Meiland oder z.B. Rom gelten. Die meisten Verstöße gegen die Verkehrsregeln sind im Außland teurer, weil es dort keine Punkte gibt und alles über die Geldstrafe geregelt wird. Im Umkehrschluss: Viele Schweizer lassen auf der AB bei Freiburg die S.a.u raus, weil sie keine Punkte bekommen unie Geldstrafe für sie Pillepalle ist. Finde ich nicht gut.
Tipp für PuNic: Viele Beschränkungen in den verkehrsberuhigten Zonen gelten nicht für Einwohner (z.B. auch nicht für Hotelgäste). (wie bei uns "Anlieger frei")
- genau in Erfahrung bringen wofür die Strafe ist.
- Erfragen, ob es für Anlieger Außnahmen gibt
- Bestätigung besorgen, dass man zu der Zeit Anlieger war (vom Hauseigentümer)
- Bestätigung der Gemeinde einreichen mit Bitte um Stornierung der Strafe
- Rechtliche Beratung z.B. beim ADAC als Mitglied.
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@punic sagte:
Post aus ELBA
Auf dem Schreiben wurde jedenfalls kein Grund angegeben, es wurde nur ein allgemeines Aktenzeichen übermittelt. Nicht zu vergessen, dass das Schreiben gleich schon "touristenfreundlich" in 4 Sprachen übermittelt wurde.
Mit der Hilfe von Bekannten von dort, die dort direkt zur Polizei gegangen sind, wurden uns weitere Informationen zu teil: Wir hatten privat ein Haus in dieser Zeit unterhalten (darauf aufgepasst), welches in der Altstadt von Portoferraio gelegen hat. Mit dem geliehenen Motorroller sind wir dann natürlich wie gewohnt jeden Tag "nach Hause" gefahren bzw. zu dem zu pflegenden Garten etwas ausserhalb der Ortschaft. Anscheinend ist es für "Fremde" allerdings verboten, abends in diesen Bereich zu fahren.Punic,
ich bin auch des Öfteren in Italien, und habe auch schon "Post" bekommen.
Ein Schreiben ohne Begründung ist eigentlich ungewöhnlich.
Von einem Fahrverbot für Fremde habe ich auch noch nie gehört, ich denke deine Bekannten haben da was missverstanden.
Ich würde bei dieser horrenden Summe nochmal versuchen mit den örtlichen Behörden Kontakt aufzunehmen, und versuchen den Sachverhalt zu klären. Solltest du aber eine Verbotstafel übersehen haben wird's schwer.
viel Glück.
Altlöwin, schade das du so eine negative Einstellung zu Italien hast.@wiener-michl:
Meine Familie und ich haben leider sehr, sehr schlechte Erfahrungen machen müssen.@mam62: Das du anderen immer gleich unveschämtes Benehmen und was weiß ich noch alles unterstellen musst finde ich sehr daneben.
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Da magst du wohl recht haben @Dandy.
Aber die Höhe der Strafen für einfachste Vergehen lässt den Touristen schon spüren in welcher Art er Willkommen ist. -
@punic sagte:
....... Wir hatten privat ein Haus in dieser Zeit unterhalten (darauf aufgepasst), welches in der Altstadt von Portoferraio gelegen hat. Mit dem geliehenen Motorroller sind wir dann natürlich wie gewohnt jeden Tag "nach Hause" gefahren bzw. zu dem zu pflegenden Garten etwas ausserhalb der Ortschaft. Anscheinend ist es für "Fremde" allerdings verboten, abends in diesen Bereich zu fahren.
@PuNic,
willkommen im HC-Forum.
Nicht nur anscheinend und nicht nur für "Fremde"

Zitat: Ein Spaziergang durch die Altstadt ist schön, besonders am Abend, wenn die Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt ist und man unbesorgt Shoppen kann.
Quelle: Elbaworld
Gemeinde von Portoferraio -
Unsere Schreiben waren damals auch ohne Begründung. Online konnte man ein Foto bestaunen. Zu erkennen war natürlich nichts und das Foto wurde sicher nicht nur uns zur "Verfügung" gestellt. Ihr könnt denken, was ihr wollt. Für mich ist das reine *******. Zum Glück gibt es genug andere schöne Länder.
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@Altlöwin63
Ich verstehe es nicht wirklich.
Wenn Du Dich in ein anderes Land begibst, dann weißt Du doch, was Dich unter Umständen für Strafen erwarten.
Du beschwerst Dich über Italien, die nunmal harte Strafen walten lassen und preist (in einem anderen Thread) auf der anderen Seite die Türkei an. Weißt Du eigentlich was es dort für Strafen für gewisse Delikte gibt ?Italien ohne Auto geht für uns gar nicht, doch wir vermeiden es in größere Städte zu fahren. Man muss zugegebenermaßen höllisch aufpassen.
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Vielleicht muss man tatsächlich mal in einer Innenstadtlage (ich in Florenz) gewohnt haben, um nächtliche Durchfahrtverbote als willkommene Einrichtung und Zuwiderhandlung als sauteuer zu ahnden zu empfinden?
Als Resident entwickelt man gewissermaßen eine Tourisperre, da von Rücksichtnahme keine Spur.
Der ÖPNV ist in Italien quasi nicht vorhanden, auch nicht in "Meiland" (
) oder Rom.
Wenn man mit italienischem Kennzeichen mit 100kmh nahe Memmingen durch eine Baustelle mit 80kmh Beschränkung rauscht wird´s auch teuer für "Außländer" ... (wir konnten uns auf dem Video sogar noch beherzt Bier stemmen sehen und hatten uns das Brett redlich verdient!). -
In, jo mei, Mei Lano
und in Roma (und anderen Orten natürlich) gibt es aber ausreichend Taxen, Preise ungefähr wie in D (zumindest vor 2 Jahren). Das Überlandbussystem funktionierte aber nach meinen Erfahrungen ganz gut - wenn nicht gerade gestreikt wird. -
Hallo ,
habe eben Post aus der Toskana bekommen.
Art der Übertretung 7/1-14 in der verkehrsbeschränkten Zone trotz des Verbotes.
Ich habe den Ort gegoogelt und genau auf diesem Parkplatz habe ich bar den noch Polizisten vor Ort 28,70€ Bar bezahlt, da ich falsch geparkt hatte und sie waren noch vor Ort. Quittung habe ich.
Nun kam heute der Brief mit 71,20€ von Polizia Municipale Livorno.Ich habe es sofort überwiesen, aber habe ich richtig gehandelt?
Laut Google ist das irgendwie eine freiwillige Zahlungsaufforderung.
Kann das sein?Hoffe auf Antworten und Rat.
Lg
MaikeThreadtitel verständlicher Formuliert!
Verstehe ich das jetzt richtig? Du hast eine Quittung, dass Du die Strafe für die Missetat beglichen hast und zahlst trotzdem sofort ein zweites Mal? Da hätte ich erst mal ganz freundlich zurückgeschrieben - mit Kopie der Quittung - und den Fall geschildert, mit der Bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.
Und noch etwas: was ist eine freiwillige Zahlungsaufforderung?

LG
Sokrates
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Verstehe ich das jetzt richtig? Du hast eine Quittung, dass Du die Strafe für die Missetat beglichen hast und zahlst trotzdem sofort ein zweites Mal? Da hätte ich erst mal ganz freundlich zurückgeschrieben - mit Kopie der Quittung - und den Fall geschildert, mit der Bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.
Und noch etwas: was ist eine freiwillige Zahlungsaufforderung?

LG
Sokrates
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Danke für die Hinweise, fraenni!
Dann liege ich ja mit dem Hinweis auf das freundliche Schreiben richtig!

LG
Sokrates
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Hallo ,
habe eben Post aus der Toskana bekommen.
Art der Übertretung 7/1-14 in der verkehrsbeschränkten Zone trotz des Verbotes.
Ich habe den Ort gegoogelt und genau auf diesem Parkplatz habe ich bar den noch Polizisten vor Ort 28,70€ Bar bezahlt, da ich falsch geparkt hatte und sie waren noch vor Ort. Quittung habe ich.
Nun kam heute der Brief mit 71,20€ von Polizia Municipale Livorno.Ich habe es sofort überwiesen, aber habe ich richtig gehandelt?
Laut Google ist das irgendwie eine freiwillige Zahlungsaufforderung.
Kann das sein?Hoffe auf Antworten und Rat.
Lg
MaikeThreadtitel verständlicher Formuliert!
@fey sagte:
Hallo ,
habe eben Post aus der Toskana bekommen.
Art der Übertretung 7/1-14 in der verkehrsbeschränkten Zone trotz des Verbotes.
Ich habe den Ort gegoogelt und genau auf diesem Parkplatz habe ich bar den noch Polizisten vor Ort 28,70€ Bar bezahlt, da ich falsch geparkt hatte und sie waren noch vor Ort. Quittung habe ich.
Nun kam heute der Brief mit 71,20€ von Polizia Municipale Livorno.Ich habe es sofort überwiesen, aber habe ich richtig gehandelt?
Laut Google ist das irgendwie eine freiwillige Zahlungsaufforderung.
Kann das sein?Hoffe auf Antworten und Rat.
Lg
MaikeThreadtitel verständlicher Formuliert!
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Könnte es sein, daß Du zwei Verkehrssünden begangen hast - einmal falsch geparkt und einmal die Einfahrt in die Zona Traffico Limitado ?
Diese wird nicht direkt an Ort und Stelle einkassiert. Es kommt dann mal ein "Erinnerungsschreiben" der jeweiligen Behörde. -
Weil es mich vor meinem Italienurlaub neugierig machte hab ich gerade mal selbst gegoogelt. Und da finde ich einen Blog einer Rechtsanwaltskanzlei Dr. Herzog aus Rosenheim mit dem Titel „Vorsicht bei Zahlungsaufforderungen aus Italien“. Angehängt ist hier auch ein Muster dieser Aufforderungen. Es soll hierbei der EINDRUCK eines amtlichen Bußgeldbescheides erweckt werden.
Inhaltlich steht in diesem Schreiben ZITAT : „Die kommunale Polizei hat ....... beauftragt, alle entsprechenden Tätigkeiten ihrer Akte zu übernehmen. .... Die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine amtliche Zustellung dar, deshalb liegt es im Ermessen des Empfängers, ob er in gütiger Einigung eine Zahlung durchführen möchte“.einfach mal googeln, lesen , und für sich selbst interpretieren ....
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Weil es mich vor meinem Italienurlaub neugierig machte hab ich gerade mal selbst gegoogelt. Und da finde ich einen Blog einer Rechtsanwaltskanzlei Dr. Herzog aus Rosenheim mit dem Titel „Vorsicht bei Zahlungsaufforderungen aus Italien“. Angehängt ist hier auch ein Muster dieser Aufforderungen. Es soll hierbei der EINDRUCK eines amtlichen Bußgeldbescheides erweckt werden.
Inhaltlich steht in diesem Schreiben ZITAT : „Die kommunale Polizei hat ....... beauftragt, alle entsprechenden Tätigkeiten ihrer Akte zu übernehmen. .... Die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine amtliche Zustellung dar, deshalb liegt es im Ermessen des Empfängers, ob er in gütiger Einigung eine Zahlung durchführen möchte“.einfach mal googeln, lesen , und für sich selbst interpretieren ....
@jlechtenboehmer sagte:
Weil es mich vor meinem Italienurlaub neugierig machte hab ich gerade mal selbst gegoogelt. Und da finde ich einen Blog einer Rechtsanwaltskanzlei Dr. Herzog aus Rosenheim mit dem Titel „Vorsicht bei Zahlungsaufforderungen aus Italien“. Angehängt ist hier auch ein Muster dieser Aufforderungen. Es soll hierbei der EINDRUCK eines amtlichen Bußgeldbescheides erweckt werden.
Inhaltlich steht in diesem Schreiben ZITAT : „Die kommunale Polizei hat ....... beauftragt, alle entsprechenden Tätigkeiten ihrer Akte zu übernehmen. .... Die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine amtliche Zustellung dar, deshalb liegt es im Ermessen des Empfängers, ob er in gütiger Einigung eine Zahlung durchführen möchte“.einfach mal googeln, lesen , und für sich selbst interpretieren ....
Das hab ich auch gelesen.
Aber ich bin mir unsicher, zahlen oder nicht? -
@fraenni sagte:
Es kann zu Probleme führen

Verkehrsvergehen werden gespeichert und in Italien erst nach 5 Jahren gelöscht.
Zur weiteren Info klick mal hier oder auch hier.
Du hast völlig recht wenn es sich um einen offiziellen Bussgeldbescheid handelt. Aber hier handelt es sich doch um eine Empfehlung (Zitat: „stellt noch keinen Bußgeldbescheid dar“) von irgendjemandem , mit Hinweis darauf das der Bußgeldbescheid noch kommt.
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Man sollte verifizieren, dass der Empfänger der "freiwilligen Zahlung" behördlich zum Inkasso authorisiert ist.
