gebuchte HOTELZIMMERGRÖßE. Keine Richtlinien
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Hallo liebe Forumsmitglieder. Mir ist folgendes wiederfahren. Ich habe über die TUI im Atlantica Aegean Blue auf Rhodos ein Familienzimmer gebucht. In der Katalogbeschreibung steht bereits drin dass die Familienzimmer 33-43 qm (36 + 8 qm Kids Zone) groß sind. Da ich bisher mit der TUI nie Probleme hatte und in der Regel die TUI eher die großen Zimmer bekommt, habe ich mir erstmal keine Gedanken über die total verwirrende und eigentlich nichts aussagende Größenbeschreibung gemacht. Als wir das Zimmer bezogen hat mich allerdings der Verdacht beschlichen dass das Zimmer nicht einmal die 33 qm Mindesgröße hat. Als ich dann andere Zimmer sah wurde mir klar das Zimmer muss zu klein sein. Da ich im Urlaub keinen Maßstab dabei habe (Tipp an alle.......in Zukunft einen mitnehmen sonst hat man keine Beweise) konnte ich mich natürlich bloß auf meinen Eindruck verlassen. Nach einer Reklamation bzw. Nachfrage bei der TUI Reiseleitung bekam ich signalisiert dass die Zimmergröße korrekt sei, die Zimmer seien halt unterschiedlich groß, ich habe ein kleines erwischt. Meiner Aufforderung das Zimmer mit mir zu vermessen kam sie allerdings nicht nach. Auch der Hotelier weigerte sich mir den Beweis zu erbringen. Ich bin seither mit der TUI richtig im Krieg

Nun zu meiner eigentlichen Frage......ich bekam die Aussage dass zum Zimmer auch immer der Balkon und das Bad sowie Flur usw. dazuzählen würden. Das bedeutet im Einzelfall dass ich ein super kleines Zimmer erhalte und einen riesigen Balkon/Terrasse. Die gesamte grundfläche gibt dann die Zimmergröße obwohl ich mich im eigentlichen Zimmer kaum drehen kann
Jetzt wird es aber richtig interessant. Die TUI kann mir keine Richtlinie nennen nach was genau eine Zimmergröße berechnet wird. Das würde angeblich jeder Hotelier in eigener Verantwortung machen. Auf meine Frage ob die TUI denn die Zimmergrößen kontrollieren würde, die sie einkauft und in ihre Kataloge übernimmt habe ich die Antwort bekommen.......das sei in der Praxis gar nicht möglich. Auch der deutsche Tourismusverband gibt sich zu diesem Thema sehr verschlossen. Auch dort bekomme ich keine Antwort auf meine Frage was denn zu einer Größenangabe eines Zimmers gehört. Die DEHOGA hat mir mittlerweile bestätigt dass die Angabe der Zimmergröße, und vor allem, was hier dazuzählt dem Hotelier überlassen ist. Das alles ist in meinen Augen ein SKANDAL. Für alles gibt es in diesem Land Vorschriften. Bei Wohnungen ist ebenfalls klar geregelt was zu einer Wohnfläche gezählt werden darf.
Bei Hotelzimmergrößen befinden wir uns allerdings nach meiner jetzigen Recherche in einem rechtsfreien Raum........das kann doch nicht sein????Wisst Ihr irgend etwas zu diesem Thema, habt ihr Erfahrungen....ich bin über jede nachricht froh, denn ich möchte hier nicht locker lassen. danke im Vorraus

eh davon ausging dass ich eher
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Die DEHOGA kannst Du getrost aus dem Spiel halten. Deren Aussagen helfen Dir sowieso nicht weiter, wenn es um ein Hotel in Griechenland geht.
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Bei Wohnungen in D zählen aber Bad, Flur und auch Balkon oder Terassen, Zimmer mit Dachschrägen bei einem bestimmten %-Satz der Schräge (die Hälfte der qm) auch zum Wohnraum zu.....
Da kann dir sicher nur ein Spezialist etwas zu sagen....gibt es dafür auch RA?.....
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Bikermen:
...Maßstab...(Tipp an alle.......in Zukunft einen mitnehmen sonst hat man keine Beweise)Tipp von mir: Maßstäbe gibt's auch in Griechenland zu kaufen
und wenn Du selbst das Zimmer ausmisst, ist das noch lange kein Beweis.Auf der Homepage vom Hotel gibt es Zimmerpläne, da kannst Du zumindest nachsehen, welche Kategorie man Dir gegeben hat: http://www.atlanticahotels.com/en/Hotels/Greece/AtlanticaAegeanBlue/Tab=rooms
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Überflüssiges Zitat entfernt.
Hallo Criwi.....da kann ich dir nicht ganz Recht geben....sicher ist die DEHOGA nicht für Hotels in Griechenland zuständig, aber ich habe in Deutschland bei einem deutschen Reiseveranstalter gebucht. Deshalb gehe ich auch davon aus dass sich hier bei der Katalogbeschreibung an deutsche Gesetze/Richtlinien gehalten wurde. Ich kann doch als reisender nicht jedes Mal wenn ich ins Ausland fahre mich in deren Gesetzeslage bzw. Richtlinien einlesen. Hier ist der Reiseveranstalter in der Pflicht. Dafür zahle ich auch gutes Geld. :? -
...Trugschluß. Ausländische Hotels werden nach ausländischen Kriterien eingestuft und haben auch entsprechend landestypische Einrichtungen.
Du kannst in einem griechischen Hotel keinen deutschen Standard erwarten.Die ganze Diskussion und erst recht die niedliche Umfrage sehe ich auch nicht mit reiserechtlichen Aspekten hier richtig eingeordnet an.
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Ein rechtlicher Aspekt ergibt sich höchstens aus dem Anspruch auf eine Preisminderung von 5-10% falls die Zimmergröße tatsächlich signifikant von den Angaben abweicht.
Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Mangel vor Ort gerügt, eine Frist zur Abhilfe eingräumt wurde und schließlich von der Reiseleitung bestätigt wird.Hier hingegen wurde der Mangel bestritten und auf die ebenfalls im Angebot zu findenden unterschiedlichen Zimmergrößen hingewiesen.
M.E. bestreitet die TUI damit zu Recht einen Anspruch auf Reisepreisminderung.
Bikermen nahm irrtümlich an, TUI bekäme "immer die großen Zimmer" (ein solches Lex TUI gibt es nicht, ebenso wenig wie eine DIN Norm zur Flächenberechnung, an die sich der Veranstalter zu halten habe) und bleibt er zudem den Nachweis der zu geringen Zimmergröße schuldig.
Ich betrachte es als vollkommen sinnlos, im Nachgang und ohne jede Handhabe mit dem Veranstalter zu streiten. Auch handelt es sich keineswegs um einen "rechtsfreien Raum", da es optiert gewesen wäre, sich einen Zollstock zu besorgen, den Reiseleiter mit den Fakten "Länge x Breite ergeben nur 30qm" ins Bild zu setzen und eine Nachbesserung zu verlangen. Im Falle der Vergeblichkeit wäre eine Reisepreisminderung durchaus rechtens.Da der Balkon ab einer bestimmten Größe einen Nutzen für den Gast darstellt, kann er zumindest anteilig zur Flächenberechnung addiert werden und selbstverständlich gehört das Bad dazu - dies spielt hier aber keine Rolle, da schon der Basisnachweis nicht erbracht wurde und Bikermen lediglich "das Gefühl beschlich". Ein solches reicht zur ordentlichen Beschwerdeführung aber nicht aus.
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Super Tipp - im nächsten Urlaub werde ich erst einmal mit einem Zollstock durch das Zimmer kriechen und es mit und ohne Balkon und Bad vermessen.
So langsam ziehe ich den Hut vor allen, die in der Beschwerdeabteilung eines Reiseveranstalters so arbeiten. Womit müssen die armen Leute sich den ganzen Tag so rumschlagen? ich fasse es nicht. Ja, das ist echt ein Skandal!
Hast du dir echt von so einem Mist den Urlaub vermiesen lassen?
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Ich frage mich nur, wie man zur Annahme kommen kann, dass tui die größeren Zimmer bekommt, wenn ein Hotel in D. nur exklusiv von tui vertrieben wird?
Mal davon abgesehen, dass es ja auch Familiensuiten in diesem Hotel gibt, die größer sind, wenn man darauf so einen Wert legt.
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OT on
Ich habe mich noch nie beschwert,
wenn ich ein Einzelzimmer gebucht habe und
ein riesengroßes Doppelzimmer oder sogar eine Suit erhalten habe.
Vllt. sollte ich das mal in Erwägung ziehen.

Sorry, das mußte jetzt mal sein

OT off
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Ich sage mal Danke für euren hilfreichen Kommentare......werdet ihr eigentlich für eure Antworten von der TUI bezahlt?? Und vielleicht solltet ihr erstmal meinen Thread komplett durchlesen. Ich habe sehr wohl reklamiert, und im Urlaub wahrlich besseres zu tun als in einen Supermarkt zu fahren und einen Zollstock zu kaufen.
Fakt ist......die TUI kauft Hotelzimmer vom Hotelier ohne es im Einzelfall zu überprüfen (das hab ich mittlerweile schriftlich vorliegen) ob die Zimmergröße auch wirklich stimmt. Und das ist schon ein Skandal. Der Dumme ist der Kunde, er verlässt sich auf die Angaben in der Hotelbeschreibung. Und Fakt ist auch.....wenn der Hotelier meint die 40 qm große Terrasse gehört mit zum Zimmer und gibt eine Fläche von 50 qm an, ihr aber in einem Zimmer mit 10 qm wohnen müsst, dann würden euch auch die netten Kommentare vergehen.

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Wer "anklagt" muss den Nachweis führen! Ist nun mal so....
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dann mal Sorry von mir.
Wenn dein Zimmer nur so klein gewesen ist, dann kann ich deinen Unmut doch verstehen. Da würde ich auch gezielt bei der Reiseleitung und/oder Hotel nachfragen, was das soll.
Beim nächsten mal, wenn die Reiseleitung und das Hotel nicht reagieren,
würde ich Fotos machen, mit ausgebreiteten Armen an der Wand entlang.Somit kann im nachhinein die Größe vllt. ansatzweise ermittelt werden.
Ist zwar etwas außergewöhnlich mein Tipp, aber ich würde aus der Situiation heraus dann so vorgehen.
Aber leider hilft dir das nicht im zurückliegenden Fall.
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OT on
wieso es einfach handhaben, wenn es auch komplizierter geht

Die Spannweite der Arme (von Fingerspitze des Mittelfingers zu Fingerspitze) entspricht der gesamten Körpergröße.
Und das zum Thema Körperpropotionen
Danke dir. 
OT off
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Bist du ein Querulant? Im Urlaub hast du Besseres zu tun als einen Zollstock, Lineal, Maßband zu kaufen, du musst ja mit der Reiseleitung, dem Hotelier und der TUI zanken.
Und jetzt, nach dem Urlaub, hast du auch nichts Besseres zu tun als dich weiterzuzanken? Das ist gar nicht gut für den Blutdruck!
Besser für den Blutdruck wäre gewesen im Urlaub selbst den objektiven Nachweis anzutreten und mit der Reiseleitung eine Einigung zu erzielen.
Übrigens: War es denn tatsächlich so, dass ihr eine riesige Terrasse und ein winziges Zimmer hattet, oder geht es hier gerade eher theoretisch ums Prinzip?
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Trefflich nachgefragt Inspired - "ein Krieg" wurde beschrieben! - findet der etwa im Wasserglas statt?

Kein Zollstock kein Anspruch - feddich.
Ich hab übrigens in jeder Minute des Alltags "Besseres zu tun" ...
Moderierende Beiträge werden mir von der TUI mit exakt 0,00% des Streitwertes vergütet - so lässt es sich trefflich leben!Ich fasse (mich) kurz zusammen:
Vollkommen verlorene Nummer, offenbar auch diplomatisch komplett ausgereizt!?
Offenbar gibt es keinen ausreichenden Rechtsschutz für eine Klage ... na dann reite doch mal beherzt in den Sonnenuntergang Biker ...
:?