Anderer Rückflug als angegeben
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Hallo, ich bräuchte bitte eine Einschätzung.
Laut Buchungsbestätigung sollten Person X und Y von Antalya nach Köln durchfliegen. So stand es auch noch einen 1 Tag vorher im Hotel in der Buchungsmappe.
Am Abreisetag wurde dies dann kurzfristig geändert. Hier mussten Person X und Y erstmal als Inlandsflug nach Instanbul. In Instanbul angekommen, mussten sie nochmals 3 Std. auf den Weiterflug Richtung Köln warten.
Die Verspätung war also immens. Der Reiseveranstalter möchte nun 25 EUR Entschädigung anbieten. Dies ist jedoch lächerlich.
Lt. EU Fluggastverordnung sollten dies doch an die 250 EUR pro Person sein. Der Grund, warum in Instanbul eine Zwischenlandung stattfand, kann oder will vom Reiseveranstalter nicht genannt werden.
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Ziemliches Durcheinander?! :?
Zum einen ist der Anspruch gem. VO(EG)261/04 zu den Fluggastrechten (übrigens € 400) nicht an den Veranstalter sondern an die Airline zu richten, auch im Falle von Pauschalreisen.
Maßgeblich ist hierfür die genaue Verspätung, nicht ein Adjektiv wie "immens" oder "inakzeptabel" etc.Zum anderen kann (alternativ) eine Minderung des Reisepreises vom Veranstalter verlangt werden, sofern 4h Verspätung überschritten wurden.
Das Routing an sich - also via IST - ist kein Minderungsgrund, nur die dadurch ggf. resultierende Ankunftsverspätung.Falls der Flug via IST an sich pünktlich war, beschränkt sich die Einredemöglichkeit ab >4h beim RV (=Minderung um 5% eines Tagessatzes pro weiterer Stunde).
Ein Anspruch an die operating airline besteht hingegen nicht. -
Bei Zusage eines Direktfluges sind Ansprüche ebenfalls an den Veranstalter zu richten und beschränken diese sich auf die faktische Verspätung.
tbc ... -
In der Buchungsbestätigung sollte der Rückflug nonstop sein. Ein Zwischenhalt in Instanbul war garnicht vorgesehen. Die Verspätung betrug 6 Stunden. ( Im Vergleich zur Ankunftszeit in der Buchungsbestätigung).
An wem richte ich nun meine Ansprüche? An den Reiseveranstalter? Oder an die Airline? Beide ggf?
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@ACBS
wie von VS gerade über deinem Beitrag beschrieben, kannst du dich an den RV wenden.
Die Airline selber hatte doch keine Verspätung (?), aus welchem Grund auch immer, hattet ihr offensichtlich eine anderes Routing bekommen als ursprünglich geplant.
Was heißt bei dir "Buchungsbestätigung"?
Es gibt ja nach der Buchungsbestätigung auch noch die endgültigen Reiseunterlagen und letztendlich die Rückflugbestätigung durch die Reiseleitung.
Ist die letzte Bestätigung nicht identisch mit dem tatsächlichen Rückflug?
Bei der Rückflugbestätigung muss nicht unbedingt der Zwischenaufenthalt angegeben sein, aber Flugnummer und Flugzeiten sollten identisch sein. -
Exakt. Sofern der alternative Rückflug an sich pünktlich war, können 10% eines Tagessatzes der Reisekosten beim Veranstaltergeltend gemacht werden.
Ein Anspruch an die Airline gem. VO(EG)261/04 besteht nicht.
Wenn also beispielsweise eine 10 tägige Reise 2000 € gekostet hat, so sind das 20€ Minderung.
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Nein, Lexilexi ... und auch nicht "lächerlich", ausgenommen die Reise hätte wesentlich mehr gekostet und dies wären keine 10% eines Tagessatzes.
Die EU Fluggastrechte sind - soweit sich das aus dem bisherigen Vortrag erlesen lässt - nicht anwendbar auf die Causa.
Möglicherweise eine herbe Enttäuschung für den t.o., allerdings leider Fakt. -
Vollkommen überflüssiges Zitat entfernt.
@de la Diva
Es wurde erst am Flughafen mitgeteilt, dass der Flug nicht nonstop ist. In den Unterlagen, im Reiseheft, etc.... überall stand Nonstop.Und da es sich lt. Reiseunterlagen um einen Nonstopflug handelte, der um 22 Uhr hätte in Köln landen sollen, dies aber nicht passiert ist, gabs ne Verspätung.
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@ACBS
Du erwartest eine Einschätzung, dies ist nur möglich mit präzisen Angaben.
Sofern es sich um den identischen Flug handelt, der lt. euren Reiseunterlagen vorgesehen war und wurde dieser um eine Zwischenlandung "bereichert", dann ist die VO zu den Fluggastrechten anzuwenden.
Will heißen: Ihr hattet lt. eurer Unterlagen Tickets für den Flug XY0815 mit NCB Airlines direkt von AYT nach CGN. Am Flughafen angekommen erfuhrt ihr beim Check-In zum Flug XY0815, dass entgegen der ursprünglichen Planung in IST ein Zwischenstop von 3+n Stunden eingelegt wird, woraus eine Ankunftsverspätung in CGN von 3+n Stunden resultierte.
In diesem Falle wäre unter Berufung auf die VO(EG)261/04 bei der Airline Beschwerde zu führen und beliefe sich der Anspruch auf € 400 pro Fluggast (ausgenommen No-Seat Babies).
Erlaube mir diese detaillierte Erklärung, damit du sicher weißt worum es geht.
Eine solche Änderung der Routings ist gelinde gesagt unüblich.
Daher die Frage: War es nicht etwa ein komplett anderer Flug, mit welchem ihr von AYT via IST nach CGN gelangt seid, dessen Routing von vorn herein so geplant war?
Es spielt keine Rolle, was in den Voucherheftchen, der Reisebestätigung etc. steht - maßgeblich ist die Frage, ob der Flug planmäßig durchgeführt wurde und ganz einfach nicht der war, den ihr ursprünglich gebucht hattet? Oder ob es der ursprünglich gebuchte war (wie schon Diva schrieb: Identische Flugnummer) war, der kurzfristig via IST umgeroutet und somit verspätet in CGN war.Deine Reiseunterlagen und Voucher inklusive Angaben des Veranstalters gehen die Airline nichts an. Abweichungen müssen ggf. auch beim Veranstalter moniert werden.
Anders verhält es sich, wenn - wie oben geschildert - der Flug von der Airline abgeändert und aus einem ursprünglich geplanten Direkt- ein Umsteigeoperating mit >3h Aufenthalt wurde.
Du brauchst also nicht dauernd wiederholen, wo überall 0 Stops vermerkt waren, das spielt für die grundsätzliche Frage keine Rolle zur Klärung deiner Ansprüche und an wen sie ggf. zu richten sind ...
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@ACBS
Warum beantwortest du nicht einfach die gestellten Fragen?

Dann ist es sehr einfach dir die richtigen Hinweise zu geben bzw. sind diese schon gegeben worden ...

Es spielt überhaupt keine Rolle, ob es dieselbe Airline innerhalb des Operatings war, sondern ob es die Flugnummer war, die in euren Unterlagen angegeben war!!
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... womit ich zu ca. 117% gerechnet hatte ...

Demnach: 5% eines Tagessatzes für jede Stunde der Verspätung über die vierte hinaus, geltend zu machen beim Veranstalter.
Vorgerechnet hatte ich das schon.
An die Airline hingegen hast du keinerlei Ansprüche.Entgegen pauschaltouristischer Attitüde betrachtet der Gesetzgeber einen via Flug nicht als "unzumutbar" sondern schlimmstenfalls als Unannehmlichkeit.
Somit ist eine Reisepreisminderung beschränkt auf die üblichen Sätze bei resultierender Ankunftsverspätung. Sollten dir darüber hinaus noch Kosten entstanden sein aus der Verspätung, so kannst du diese beim RV belegen und einfordern.Fazit: Wenn man präzise Auskünfte erteilt, erhält man auch schnell die treffenden Antworten.
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ACBS:
Und wer gibt mir jetzt Auskunft? Der Reiseveranstalter blockt.Was genau "blockt" er??

Die Fluggesellschaft verweist mich auf den RV ...
Womit sie sich vollkommen im Recht befindet ...
Gelegentlich sollte man mal seine Ausführungen zu einer Thematik überdenken, dann "blockt" nämlich der Veranstalter nicht etwa, sondern bewegt sich schlichterdings im Rahmen der rechtlichen Gepflogenheiten.
Zudem verweist die Airline ganz unstreitig berechtig auf den Veranstalter - sie hat ihren Job ja tadellos erbracht.
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Ich wollte vom RV nur in Erfahrung bringen warum der Flug über Istanbul umgeleitet wurde... Naja ist jetzt wohl auch nicht weiter schlimm.
Jedoch versteh ich folgendes nicht: warum wird die Umleitung nicht als Verspätung betrachtet? Schließlich kamen wir später in Köln an, was fakt ist.
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@ACBS
Es war keine Umleitung, sondern ganz einfach ein völlig anderer Flug - der planmäßig über IST führte. Insofern ist die Airline auch nicht für eine "Verspätung" in Anspruch zu nehmen, da dieses Operating vollkommen regulär durchgeführt wurde.Berechtigt ist jedoch die Frage an den Veranstalter, weshalb ihr auf diesen Flug umgesetzt wurdet - wobei sich aus der Antwort m.E. keine abweichende Ansprüche zu den bislang genannten ergeben.
:?
Hak es ab unter "dumm gelaufen" ... und überleg dir, ob du das nächste Mal nicht besser einen Flug im Einzelplatzverkauf buchst. -
@VS
Du weist doch immer so gut Bescheid: Gilt die Umbuchung nun als Verspätung?
Schliesslich können dadurch Mehrkosten entstehen. -
Siehe Posting von vs, vier über Deinem!

LG
Sokrates