TUI falsche Katalogbeschreibung
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Wir haben bei TUI ein TUI best family Hotel für die Pfingstferien gebucht. In der Hotelbeschreibung steht das es eine Jugendanimation in den deutschen Schulferien gibt. Vor meiner Buchung im Reisebüro habe ich extra bei der Tui-hotline angerufen und gefragt, ob es auch in den Pfingstferien (23.5.-6.6.15) eine Jugendanimation gibt. Die freundliche TUI-Mitarbeiterin hat mir zugesichert das dies auch in den Pfingstferien so sei.
Jetzt habe ich erfahren, das es an Pfingsten KEINE Jugendanimation von TUI gibt. Wir sind sehr enttäuscht, weil wir wegen der Jugendanimation uns für TUI und dieses Hotel entschieden haben. Bisher waren wir treue Calimera Urlauber und wollten nun mal was neues ausprobieren. Preislich war es auf jeden Fall teurer als ein Calimera-Urlaub.Unser Reisebüro hat jetzt schon öfter mit der TUI deswegen telefoniert und wollte wenigstens ein kostenloses Upgrate auf ein besseres Zimmer erreichen, aber die TUI redet sich raus und meint das die Formulierung in den deutschen Schulferien sich auf die Sommerferien bezieht, wenn ALLE Bundesländer gleichzeitig Ferien haben. Das sind gerade mal 21 Tage!
Wir sind von der TUI total enttäuscht.
Hat jemand einen Tipp was wir für Rechte haben bzw. ob wir wenigstens doch noch ein Upgrate für die falsche Zusage bekommen können? DANKE -
Hallo Krautköpfle,
welches Hotel ist es denn? Das hast du leider nicht dazugeschrieben, macht aber die Sache einfacher dir zu helfen.
Hat dein RB den Namen der TUI Mitarbeiterin notiert? Dann soll es nochmals über das System (IRIS.plus) die Frage bzgl. der Animation stellen. Die Antwort kommt meist recht schnell und dann habt ihr zumindest was Schriftliches.
LG
SchahriPS: Leider sind die Katalogausschreibungen/Leistungsbeschreibungen bei TUI z.Z. nicht immer korrekt.
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In diesem Fall mindestens reichlich missverständlich - wenn da Schulferien steht und nur die Sommerferien gemeint sind.
Rein rechtlich - und darum geht es ja in diesem Unterforum - handelt es sich beim Fehlen einer Animation für Teenies leider um eine sogenannten Unannehmlichkeit, will heißen es lassen sich daraus keine Minderungsansprüche ableiten. Genauso wenig kann ein Upgrade beansprucht werden, sodass die Reaktion von TUI jedenfalls aus rechtlicher Sicht nicht moniert werden kann.
Aus Sicht der Dientsleistungsqualität ist das Verhalten allerdings wenig überzeugend.
Imho erübrigt sich aus vorgenannten Gründen auch die Bemühung um eine schriftliche Bestätigung. -
Hallo Krautköpfle,
von wem hast Du denn jetzt erfahren, dass in den Pfingstferien keine Jugendanimation stattfindet ? Wir waren vor einigen Jahren in den Pfingstferien in einem TUI Familyhotel auf Kreta. Offiziell fand zu dieser Zeit auch keine Jugendanimation statt, weil aber soviele Teenies da waren, hat das Animationsteam kurzfristig entschieden eben doch ein Programm für die Jugendlichen auf die Beine zu stellen.
Lass das Köpfle also nicht hängen und warts ab was kommt.Viele Grüße
Silvia -
Das ist sicher eine Ermutigung für das hängende Krautköpfle, wäre aber besser im entsprechenden Hotelthread aufgehoben - mangels reiserechtlicher Relevanz und vermutlich besserer Chancen für noch mehr ermutigende Beiträge!

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Schön, dass sich @vonschmeling so sicher ist, dass es sich beim Fehlen der Jugendanimation lediglich um eine Unannehmlichkeit handel, die keine Minderungsansprüche auslöst.
Erstaunlich nur, dass man ohne großes Suchen auf der Seite des ADAC gleich drei Urteile findet, in denen bei "Fehlen der Kinderanimation trotz Zusage im Katalog" Minderungsansprüche von 5 - 25 % anerkannt wurden. Wenn ich "trotz Zusage im Katalog" noch erweitere durch "trotz Zusage am Telefon aufgrund ausdrücklicher Nachfrage" würde ich mich mit einem Zimmer-Upgrade nicht abspeisen lassen!
Die Aussage von TUI, "in den Schulferien" bedeute "in den Sommerferien wenn ALLE Bundesländer Ferien haben", würde ich mir auf jeden Fall schriftlich geben und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen zukommen lassen. Das ist ein klassischer Fall von Verbrauchertäuschung. -
Idealerweise versteht man Gelesenes, mimowetter.
Es geht nicht um "keine Kinderanimation" sondern lediglich um "kein spezifisches Teenie-Programm". Und das ist eine Unannehmlichkeit, sofern nicht wie hier schon beschrieben bei entsprechender Nachfrage gehandelt wird.Also nochmal gurgeln - diesmal vielleicht mit korrekten Parametern ...? :?
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Lt. Frankfurter Tabelle sind es nur 5-10%.
Aber da der Name des Hotels nicht bekannt ist, kann keiner sagen, was in der Katalogbeschreibung explizit erwähnt ist.
Sollte da ein Ausschlusskriterium die Reisezeit sein, dann wären es 0,00%. -
... aber nur für den Fall, dass eine Kinderbetreuung zugesagt und gar nicht angeboten wird.
Genau das trifft nämlich für die von mimowetter so engagiert recherchierten Entscheidungen zu.Falls man beabsichtigt beim Verbraucherschutz für eine gewisse Erheiterung hinsichtlich des Anliegens "sich nicht abspeisen zu lassen" erzeugen will, ist der Rat sich dorthin zu wenden tatsächlich ein sehr guter!

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Ein Ausschlusskriterium könnten ebenso die in nur 4 von 16 Bundesländern überhaupt nennenswerten Pfingstferien in der Woche vor oder nach Pfingsten sein.
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Das wird Robin Hood der Verbraucher sicherlich anders sehen - spielt aber für das Fazit auch keine Rolle.
Das lautet: Keine spezielle Ani für Teenies ist eine Unannehmlichkeit, die keinen Anspruch auf Minderung auslöst. -
Im letzten Jahr hatten wir gar keine Teenie-Animation - da haben die Teenies bei den Erwachsenen mitgemacht(wenn sie denn gerne fremdbespaßt werden).
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bernhard707:
Ein Ausschlusskriterium könnten ebenso die in nur 4 von 16 Bundesländern überhaupt nennenswerten Pfingstferien in der Woche vor oder nach Pfingsten sein.Stimmt! Und deswegen hat sich @Krautköpfle das Vorhandensein der Jugendanimation in genau diesen Pfingstferien ja von TUI bestätigen lassen und das Hotel DANACH im Wissen um diese Zusage gebucht.
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Noch steht ja gar nicht fest, dass es keine Teenie Animation gibt, da kann ein Hotel recht flexibel sein, wenn Horden von Teens aus Bayern und Co anrauschen.

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vonschmeling:
... aber nur für den Fall, dass eine Kinderbetreuung zugesagt und gar nicht angeboten wird.
Genau das trifft nämlich für die von mimowetter so engagiert recherchierten Entscheidungen zu.Nun, und in DIESEM Fall ist eine JUGENDanimation zugesagt worden die gar nicht angeboten wird ......
Aber @vonschmeling geht aufgrund Ihrer schon mehrfach in diesem Forum vorgestellten Empathie gegenüber Kindern und Jugendlichen natürlich davon aus, dass der 16jährige es selbstverständlich hinzunehmen hat, mit dem 6jährigen zusammen "Malen nach Zahlen" zu machen ....
Für das Reiseunternehmen ist diese Argumentation natürlich toll: Ich werbe mit Leistungen, die nicht existieren und wenn sich einer beschwert ziehe ich achselzuckend die Schulter: Tja, leider "Unannehmlichkeit" - Pech gehabt!
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Eben, denn eine Antwort des TO auf diese Frage
Silvia L wrote:
...von wem hast Du denn jetzt erfahren, dass in den Pfingstferien keine Jugendanimation stattfindet ?...steht noch aus bevor Robin Hood gleich wieder losgaloppiert.
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Weder ich noch du - mimowetter - kennen den genauen Wortlaut des Telefongespräches, von daher kann zumindest ich nicht beurteilen, auf welche genaue Frage die Servicehotline von Tui welche Antwort gegeben hat.
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Also ich finde die Aussage von @Krautköpfle eindeutig:
"Vor meiner Buchung im Reisebüro habe ich extra bei der Tui-hotline angerufen und gefragt, ob es auch in den Pfingstferien (23.5.-6.6.15) eine Jugendanimation gibt. Die freundliche TUI-Mitarbeiterin hat mir zugesichert das dies auch in den Pfingstferien so sei."
Wo soll hier Interpretationsspielraum sein? Wenn ich wegen dieser Frage extra die Hotline kontaktiere, dann werde ich die Antwort wohl genau mitbekommen haben, oder?
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Ganz einfach: Eine Kinderanimation geht von 3 Jahren bis x Jahren.
Jugendlichen wird gelegentlich zugemutet sich alleine zu vergnügen.
Hier: ausgenommen die Sommerferien, in welchen Animateure ein Programm gestalten.Sicher bedauerlich, dass das Krautköpfle eine falsche Auskunft bekommen hat, jedoch kein Anlass eine Nachbesserung (beispielsweise in Form eines Zimmerupgrade) zu verlangen. Ebenfalls höchst wahrscheinlich keine arglistige Täuschung, eher eine ärgerliche Inkompetenz.
Der bisher brauchbarste Rat an das Krautköpfle war abzuwarten, ob nicht vielleicht doch was für die Jugendlichen angeboten wird wie es der Ratgeber bereits selbst erlebt hat.
Da es hier jedoch um Sachverhalte des Reiserechts geht, sei um die Information ergänzt, dass ein Anspruch auf ein Upgrade o.ä. im hier geschilderten Fall nicht besteht, da es sich lediglich um eine Unannehmlichkeit handelt.Einen gewissen Mangel an Empathie räume ich ein für 16-Jährige, die sich ohne ein vorgefertigtes Rahmenprogramm in einem Strandurlaub zu Tode langweilen.
Das ist aber unerheblich für den Sachstand, an sich sollten Zusagen verlässlich sein auch wenn sie nicht elementar für das Gelingen einer Urlaubsreise sind.Es ist logischerweise von einer vollkommen anderen Bedeutung für Eltern, ihren 3-Jährigen 3h gut betreut zu wissen und in dieser Zeit eine Wellnessanwendung zu genießen oder an einem Tennismatch teilzunehmen, als bei einem beispielsweise 14-Jährigen.
Genau daher rührt auch der Unterschied im Gewicht Kinder- bzw. Jugendanimation.
Aber vielleicht gerät t.o. im streitigen Falle ja an einen empathischen Richter, der seine pubertierenden Abkömmlinge lieber in ein Bootcamp geben würde als sie mit zum Hotelurlaub zu nehmen - und obsiegt?

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Zitat vonschmeling:
"Ganz einfach: Eine Kinderanimation geht von 3 Jahren bis x Jahren."Zitat Juraforum:
"Juristisch definiert wird als „Kind“ eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendethat."
Wenn ich also ein Angebot für Jugendliche bewerbe, habe ich dieses für die Altersgruppe 14+ auch vorzuhalten.