dringend: Italien: kann ich nach 2 Tagen abreisen statt gebuchter 11 Nächte ?
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Hallo,
meine Tochter hat ein 4* Hotel in Italien gebucht und 400 Euro angezahlt.
Gesamtpreis 1700 Euro für 11 Tage VP incl. Getränke.
Jetzt ist sie heute angereist und das Zimmer entspricht trotz ausdrücklicher
Zusage per Mail überhaupt nicht den Bildern im Internet und ist dreckig.
Ausserdem muss sie am 24.8. also nach 1 Woche in ein anderes Zimmer umziehen.Das Essen ist auch naja.
Kann Sie 2 Nächte bleiben und dann abreisen ( sie würde sich ein anderes Hotel suchen) ?Wie sieht dies rechtlich aus ?
Vielen Dank für schnelle Hilfe
Andrea -
Es muss zuerst reklamiert und eine angemessene Frist zur Abhilfe konkreter Beschwerdepunkte gesetzt werden.
Andernfalls schuldet sie dem Hotelier eine angemessene Entschädigung - vermutlich die gesamten Beherbergungskosten. -
Sie würde dem Hotelier eine Frist bis übermorgen setzen dass sie ein Zimmer wie zugesagt bekommt.
Wenn er dies nicht schafft (was ich bezweifle, denn die sind vermutlich ausgebucht) ... kann man dann die 2 Nächte bezahlen (müsste ja mit der Anzahlung abgedeckt sein) und abreisen ? Aufs Geld verzichten will sie nicht ... ist ja ein armer Azubi ...
Achja, der Restbetrag wurde auch noch nicht bezahlt ... das passiert erst bei Abreise ...
Und sie sieht auch nicht ein den vollen Betrag zu bezahlen ... -
Die Frist ist angemessen. Danach kann sie begründet den Beherbergungsvertrag einseitig kündigen.
Je nach Art der Buchung ist der Gerichtsstand zu berücksichtigen im Falle einer drohenden streitigen Einigung. -
Hmm ... ich weiss jetzt echt nicht was ich ihr raten soll ...
Sie soll denen auf alle Fälle die Frist bis übermorgen setzen mit der Androhung abzureisen.
Wenn sie kein anderes Zimmer bekommt ... soll sie einfach abreisen ? Die ersten beiden Nächte wären ja durch die Anzahlung abgedeckt ... aber sie will halt keinen Ärger ..
Gerichtsstand ist Italien ... aber auf ne Klage will ich es eigentlich nicht ankommen lassen ...Blöde Situation
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Wenn nach der Fristsetzung keine Nachbesserung erfolgt sollte deine Tochter die Begründung zur Kündigung bestmöglich dokumentieren (Fotos, neutrale Zeugen etc.) und schriftliche Nachweise fordern und aufbewahren.
Bei lückenloser Dokumentation droht zumeist keine Klage bzw. ist eine solche auf dem kurzen Dienstweg bereits erledigt.