Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. dringend: Italien: kann ich nach 2 Tagen abreisen statt gebuchter 11 Nächte ?
  6. dringend: Italien: kann ich nach 2 Tagen abreisen statt gebuchter 11 Nächte ?

dringend: Italien: kann ich nach 2 Tagen abreisen statt gebuchter 11 Nächte ?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
6 Beiträge 2 Kommentatoren 2.6k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • BlondieAOEB Offline
    BlondieAOEB Offline
    BlondieAOE
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    meine Tochter hat ein 4* Hotel in Italien gebucht und 400 Euro angezahlt. 
    Gesamtpreis 1700 Euro für 11 Tage VP incl. Getränke. 
    Jetzt ist sie heute angereist und das Zimmer entspricht trotz ausdrücklicher
    Zusage per Mail überhaupt nicht den Bildern im Internet und ist dreckig.
    Ausserdem muss sie am 24.8. also nach 1 Woche in ein anderes Zimmer umziehen.

    Das Essen ist auch naja.
    Kann Sie 2 Nächte bleiben und dann abreisen ( sie würde sich ein anderes Hotel suchen) ?

    Wie sieht dies rechtlich aus ?

    Vielen Dank für schnelle Hilfe
    Andrea

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Es muss zuerst reklamiert und eine angemessene Frist zur Abhilfe konkreter Beschwerdepunkte gesetzt werden.
      Andernfalls schuldet sie dem Hotelier eine angemessene Entschädigung - vermutlich die gesamten Beherbergungskosten.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • BlondieAOEB Offline
        BlondieAOEB Offline
        BlondieAOE
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Sie würde dem Hotelier eine Frist bis übermorgen setzen dass sie ein Zimmer wie zugesagt bekommt.

        Wenn er dies nicht schafft (was ich bezweifle, denn die sind vermutlich ausgebucht) ... kann man dann die 2 Nächte bezahlen (müsste ja mit der Anzahlung abgedeckt sein) und abreisen ? Aufs Geld verzichten will sie nicht ... ist ja ein armer Azubi ...

        Achja, der Restbetrag wurde auch noch nicht bezahlt ... das passiert erst bei Abreise ...
        Und sie sieht auch nicht ein den vollen Betrag zu bezahlen ...

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Die Frist ist angemessen. Danach kann sie begründet den Beherbergungsvertrag einseitig kündigen.
          Je nach Art der Buchung ist der Gerichtsstand zu berücksichtigen im Falle einer drohenden streitigen Einigung.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • BlondieAOEB Offline
            BlondieAOEB Offline
            BlondieAOE
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hmm ... ich weiss jetzt echt nicht was ich ihr raten soll ...

            Sie soll denen auf alle Fälle die Frist bis übermorgen setzen mit der Androhung abzureisen.

            Wenn sie kein anderes Zimmer bekommt ... soll sie einfach abreisen ? Die ersten beiden Nächte wären ja durch die Anzahlung abgedeckt ... aber sie will halt keinen Ärger .. 
            Gerichtsstand ist Italien ... aber auf ne Klage will ich es eigentlich nicht ankommen lassen ...

            Blöde Situation

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wenn nach der Fristsetzung keine Nachbesserung erfolgt sollte deine Tochter die Begründung zur Kündigung bestmöglich dokumentieren (Fotos, neutrale Zeugen etc.) und schriftliche Nachweise fordern und aufbewahren.
              Bei lückenloser Dokumentation droht zumeist keine Klage bzw. ist eine solche auf dem kurzen Dienstweg bereits erledigt.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              Antworten
              • In einem neuen Thema antworten
              Einloggen
              • Sortiert nach
              • Älteste zuerst
              • Neuste zuerst
              • Meiste Stimmen

              • 1 von 1
              Reiseforum Service
              • RSS-Feed abonnieren
              • Verhaltensregeln im Reiseforum
              • Reiseforum Hilfe
              • Forensuche
              • Aktuelle Themen

              • Inhalte melden
              • Veranstalter AGB
              • Nutzungsbedingungen
              • Datenschutz
              • Privatsphäre-Einstellungen
              • AGB
              • Impressum
              © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
              • Erster Beitrag
                Letzter Beitrag