Minderungsforderung gegen (Pauschal)-Reiseanbieter
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Gebucht war eine Pauschalreise über einen deutschen Reiseveranstalter inklusive Rail&Fly. Normalerweise hätte der ausgesuchte Zug knapp 3h vor Abflug am Flughafen ankommen sollen, wegen einer Störung kamen wir jedoch erst 40 min vor Abflug am Flughafen an, wodurch der gebuchte Flug nicht mehr zu erreichen war.
Der Reiseveranstalter hat dann umgebucht (Etihad auf Air Berlin), die Bahnfahrt zu einem anderen Flughafen & Hotel gestellt. Das Ergebnis war, dass die Ankunft im Urlaubshotel ca. 12h später, als ursprünglich erwartet, erfolgte und die Beförderung mit einem schlechteren Produkt stattfand (Air Berlin statt Etihad, A320 statt A330, kein persönliches Inflightsystem etc.). Zur Überraschung wurde 3 Tage vor Rückreise mitgeteilt, dass der Reiseveranstalter auch den Rückflug umgebucht hat (ebenfalls von Etihad auf Air Berlin), zudem war dieser Flug einige Stunden früher als gebucht, wodurch die Abholung im Hotel bereits am Vortag erfolgte.
Kann mir jemand helfen, welche Minderungsansprüche sich in diesem Fall gegen den Veranstalter stellen lassen?
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du bist für die rechtzeitige Anreise zum Flughafen verantwortlich.
Dein Reiseveranstalter war dir gegenüber sehr entgegenkommend, da er die Fahrt zum anderen Flughafen und die Hotelübernachtung übernommen hat.
Das ist nicht selbstverständlich.
Somit kannst du keine Forderung stellen, bzgl. .....spätere Ankunft im Hotel.Du hast bei einer Pauschalreise nicht die genannte Airline mitgebucht,
sondern nur den Flug von A nach B und wieder von B nach A.Gerne kannst du noch in diesem Thread nachlesen. cklick mich
Und zum Thema "Abholung am Vortag..." kannst du diesen Thread nutzen.
Änderung / Flüge / nach Reiseantritt -
Für die frühere Heimreise können 50% eines Tagessatzes der Reise gefordert werden, sofern die Nachtruhe dadurch erheblich gestört war.
Die Anreiseverspätung ist tatsächlich von euch zu verantworten, hieraus ergibt sich kein Minderungsanspruch an den Veranstalter. -
Seid Ihr Euch da ganz sicher mit dem inkludierten R&F Ticket innerhalb einer Pauschalreise? Ich meine mich dunkel zu erinnern, daß da mal was Gegenteiliges war, sollte die gewählte Verbindung genügend Puffer haben. Quasi daß es dann nicht nur als Anreise in Eigenverantwortung des Reisenden gilt?! Sorry, weiß es nicht besser auszudrücken...
...aber mal ganz abgesehen davon, finde ich auch, daß der Veranstalter vorbildlich gehandelt hat und finde es schon anmaßend aus der Anreiseummer jetzt noch Geld machen zu wollen, um es mal höflich auszudrücken.
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@Doc3366,
es gibt noch RV die ein inkludiertes R&F Ticket innerhalb einer Pauschalreise anbieten,
z.B. FTI.Ein R&F Ticket kann sogar einen Tag vorher und 1 Tag nachher genutzt werden.
Und die Eigenverantwortlichkeit für die Anreise liegt beim Reisenden. -
Nun, für mich war eigentlich schon immer klar, dass die Anreise und das rechtzeitige erscheinen am Abflughafen in Eigenverantwortung durchzuführen ist (auch bei includiertem Rail & Fly). Ich würde gar nicht auf die Idee kommen, den Reiseveranstalter damit zu konfrontieren.
Ich meine auch, dass dieser sich hier vorbildlich kulant gezeigt hatte und überhaupt noch eine Anreise ermöglichte. -
@Sealord,
dem ist wohl nichts mehr Hinzuzufügen.
@Doc3366,
wenn Du z.B. hier bei H/c nach einer Pauschalreise suchst, wird sehr Häufig RaI&FLY,
bzw. Zug zum Flug angeboten. -
Mettigelmädchen & others, daß es das noch gibt ist mir klar, ich bin mir nur nicht sicher, ob dies nicht inzwischen auch dazu beiträgt, daß der Pauschalreisende immer weniger Eigenverantwortung übernehmen muß, lies mal hier.
Ich wäre vorsichtig mit so definitiven Aussagen im Reiserecht, auch wenn es hier nur um Meinungen geht, sollte man diese am besten immer deutlich kennzeichnen.
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Möglicherweise hat der Veranstalter den Rückflug ebenfalls neu buchen müssen, weil der durch den versäumten Hinflug ebenfalls verfallen ist.
Da jetzt auch noch ne Erstattung haben wollen, obwohl man echtes Glück hatte und die Reise nicht kostenpflichtig storniert wurde, macht mich absolut fassungslos.
Wenn wegen solchen "Kunden" nicht auch die anderen, vernünftigen künftig immer mehr für die gleichen Leistungen zahlen müssten, würde ich ja dafür plädieren, dass die Rechthaber und Refinanzierer nur weiter so machen sollen, damit sie am eigenen Geldbeutel merken, was sie mit solchem Verhalten erreichen.
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Sealord, gerne!
Kourion, das mag sein, das Datum steht ja dabei, ein neueres Urteil kenne ich nicht und glaube auch nicht, daß der BGH diese so oft ändert.
Die Ausschreibung des Reiseveranstalters von Tourist9 kenne ich nicht, deshalb fragte ich ja nach inkludiertem R&F und nicht als Einzelleistung. Ich denke nicht, daß die Veranstalter dieses durch "entsprechende Hinweise" insofern umgehen können, daß sie ihre Verantwortung damit komplett von sich schieben können, weiß es aber ehrlich gesagt nicht genau. Jedoch könnte die Handhabung, die hier als Entgegenkommen und Kulanz bezeichnet wurde, durchaus ein Indiz dafür sein, daß es nicht so ist, denn auch Veranstalter verschenken nicht gerne etwas.
Falsch ist m.E. aber auf jeden Fall, daß die Anreise zum Flughafen immer in Eigenverantwortung verläuft, dafür gibt es noch eine Menge andere Beispiele.
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@Mam62
Das ich zitiere "Möglicherweise hat der Veranstalter den Rückflug ebenfalls neu buchen müssen, weil der durch den versäumten Hinflug ebenfalls verfallen ist."
bringt mich auf die Idee, dass @doc3366 vielleicht mit seiner Vermutung Recht hat, dass die Anreise nicht in Eigenverantwortung lag, denn wenn dieses so gewesen währe, dann hätte der Va. meines Erachtens noch Ersatzansprüche am Reisenden gehabt und diese wohl auch eingefordert.
Denn soviel Kulanz währe doch wohl sehr Erstaunlich.
Ich Betone das dieses aber nur meine Meinung ist. -
Ich zitiere mal den für mich relevanten Abschnitt aus dem Link:
"Rail & Fly-Ticket: BGH-Urteil vom 28. Oktober 2010
Der Bundesgerichtshof gab einer Klägerin Recht, die von ihrem Reiseveranstalter die Erstattung von Zusatzkosten und Aufwendungen verlangte. Für die Anreise zum Flughafen nahm die Klägerin das „Meier’s Weltreisen Rail & Fly Ticket" in Anspruch. Obwohl sie einen Zug wählte, der zwei Stunden vor Abflug am Airport eintreffen sollte, kam sie auf Grund einer Zugverspätung zu spät an und verpasste den Flug. Das Gericht hat die Bezeichnung des Tickets, die Bewerbung als „bequemen Anreiseservice von Meier’s Weltreisen" und den Umstand, dass der Transfer im Gesamtreisepreis enthalten ist, zutreffend als Indizien für eine Eigenleistung des Reiseveranstaltersgewertet.(Aktenzeichen: Xa ZR 46/10)"Wie sind denn hier die genannten Pauschalreisen mit inkludiertem R&F formuliert, um diesem zu entgehen?
Ich gebe zu, ich habe da keinen wirklichen Plan, weil ich eigentlich auch immer davon ausgegangen bin, daß die Anreise zum Flughafen meiner Eigenverantwortung unterliegt, als ich noch pauschal gebucht habe. Insofern habe ich da nie wirklich drauf geachtet und inzwischen buche ich nicht mehr pauschal.
Interessant wäre es allerding auch für Flüge im EPV, habe gerade bei QR einen Flug gebucht inklusive R&F und da wird R&F auch nicht getrennt dazu gebucht, man gibt in der Buchungsmaske als Abflughafen R&F ein. Reicht es dann, daß man die Zugtickets gesondert abholen muss mit Nummern am Automaten?
Fragen über Fragen, hätte ich doch nur nie damit angefangen

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ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass die anreise per bahn nicht teil des arrangements war, denn sonst hätte sich der veranstalter mit sicherheit nicht die mühe gemacht, die reisenden kostenfrei auf einen anderen flug umzubuchen. das wäre betriebswirtschaftlich nicht darzustellen.
sollte es allerdings wirklich eine freiwillige leistung des veranstalters gewesen sein, halte ich eine forderung auf nachlass oder schadensersatz für überaus unverschämt.
vllt hat der TO ja die güte das hier mal aufzuklären, sonst kann hier keine wertfreie begutachtung erfolgen. -
@doc
Die zusätzlichen Kosten hat der Veranstalter ja bereits übernommen, der t.o. fragt nach einer Reisepreisminderung darüber hinaus. Hierfür sehe ich keine Grundlage ganz gleich welche Bedingungen für das R&F Ticket galten. -
Ja das sehe ich ja genauso, mir ging es nur um "Entgegenkommen/Kulanz" vs "grundsätzliche Eigenverantwortung".
cjmddorf, es waren ja nicht nur die Flüge, auch Übernachtung und Anreise zum neuen Flughafen, das wäre in der Tat beachtliches Entgegenkommen!

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Hi doc,
vllt. gibt Dir das Zitat von der Qatar-HP bzw. die Infos für Flugreisende mit Rail&Fly Ticket Gewissheit ?

Planen Sie bitte auch mit ein, dass Ihr Zug verspätet sein könnte. Als Fluggast sind Sie selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig am Flughafen einzutreffen, so dass ausreichend Zeit für das Einchecken zur Verfügung steht.
Qatar Airways übernimmt keinerlei Haftung für das Nichterreichen eines Fluges aufgrund verspäteter Züge. -
Mist, also doch wieder back to the roots und ab ins Pauschalreiseparadies - oder klagen

Danke, Franz!