Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Minderungsforderung gegen (Pauschal)-Reiseanbieter
  6. Minderungsforderung gegen (Pauschal)-Reiseanbieter

Minderungsforderung gegen (Pauschal)-Reiseanbieter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
32 Beiträge 12 Kommentatoren 7.8k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Tourist9T Offline
    Tourist9T Offline
    Tourist9
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Gebucht war eine Pauschalreise über einen deutschen Reiseveranstalter inklusive Rail&Fly. Normalerweise hätte der ausgesuchte Zug knapp 3h vor Abflug am Flughafen ankommen sollen, wegen einer Störung kamen wir jedoch erst 40 min vor Abflug am Flughafen an, wodurch der gebuchte Flug nicht mehr zu erreichen war.

    Der Reiseveranstalter hat dann umgebucht (Etihad auf Air Berlin), die Bahnfahrt zu einem anderen Flughafen & Hotel gestellt. Das Ergebnis war, dass die Ankunft im Urlaubshotel ca. 12h später, als ursprünglich erwartet, erfolgte und die Beförderung mit einem schlechteren Produkt stattfand (Air Berlin statt Etihad, A320 statt A330, kein persönliches Inflightsystem etc.). Zur Überraschung wurde 3 Tage vor Rückreise mitgeteilt, dass der Reiseveranstalter auch den Rückflug umgebucht hat (ebenfalls von Etihad auf Air Berlin), zudem war dieser Flug einige Stunden früher als gebucht, wodurch die Abholung im Hotel bereits am Vortag erfolgte.

    Kann mir jemand helfen, welche Minderungsansprüche sich in diesem Fall gegen den Veranstalter stellen lassen?

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • MettigelmädchenM Offline
      MettigelmädchenM Offline
      Mettigelmädchen
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @Tourist9,

      du bist für die rechtzeitige Anreise zum Flughafen verantwortlich.
      Dein Reiseveranstalter war dir gegenüber sehr entgegenkommend, da er die Fahrt zum anderen Flughafen und die Hotelübernachtung übernommen hat.
      Das ist nicht selbstverständlich.
      Somit kannst du keine Forderung stellen, bzgl. .....spätere Ankunft im Hotel.

      Du hast bei einer Pauschalreise nicht die genannte Airline mitgebucht,
      sondern nur den Flug von A nach B und wieder von B nach A.

      Gerne kannst du noch in diesem Thread nachlesen. cklick mich

      Und zum Thema "Abholung am Vortag..." kannst du diesen Thread nutzen.
      Änderung / Flüge / nach Reiseantritt

      Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Für die frühere Heimreise können 50% eines Tagessatzes der Reise gefordert werden, sofern die Nachtruhe dadurch erheblich gestört war.
        Die Anreiseverspätung ist tatsächlich von euch zu verantworten, hieraus ergibt sich kein Minderungsanspruch an den Veranstalter.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • HC-Mitglied985931H Offline
          HC-Mitglied985931H Offline
          HC-Mitglied985931
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Seid Ihr Euch da ganz sicher mit dem inkludierten R&F Ticket innerhalb einer Pauschalreise? Ich meine mich dunkel zu erinnern, daß da mal was Gegenteiliges war, sollte die gewählte Verbindung genügend Puffer haben. Quasi daß es dann nicht nur als Anreise in Eigenverantwortung des Reisenden gilt?! Sorry, weiß es nicht besser auszudrücken...

          ...aber mal ganz abgesehen davon, finde ich auch, daß der Veranstalter vorbildlich gehandelt hat und finde es schon anmaßend aus der Anreiseummer jetzt noch Geld machen zu wollen, um es mal höflich auszudrücken.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • MettigelmädchenM Offline
            MettigelmädchenM Offline
            Mettigelmädchen
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @Doc3366,

            es gibt noch RV die ein inkludiertes R&F Ticket innerhalb einer Pauschalreise anbieten,
            z.B. FTI.

            Ein  R&F Ticket kann sogar einen Tag vorher und 1 Tag nachher genutzt werden.
            Und die Eigenverantwortlichkeit für die Anreise liegt beim Reisenden.

            Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • sealordS Offline
              sealordS Offline
              sealord
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Nun, für mich war eigentlich schon immer klar, dass die Anreise und das rechtzeitige erscheinen am Abflughafen in Eigenverantwortung durchzuführen ist (auch bei includiertem Rail & Fly). Ich würde gar nicht auf die Idee kommen, den Reiseveranstalter damit zu konfrontieren.
              Ich meine auch, dass dieser sich hier vorbildlich kulant gezeigt hatte und überhaupt noch eine Anreise ermöglichte.

              Sealord

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • TürkeifliegenderT Offline
                TürkeifliegenderT Offline
                Türkeifliegender
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @Sealord,
                dem ist wohl nichts mehr Hinzuzufügen.
                @Doc3366,
                wenn Du z.B. hier bei H/c nach einer Pauschalreise suchst, wird sehr Häufig RaI&FLY,
                bzw. Zug zum Flug angeboten.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • HC-Mitglied985931H Offline
                  HC-Mitglied985931H Offline
                  HC-Mitglied985931
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Mettigelmädchen & others, daß es das noch gibt ist mir klar, ich bin mir nur nicht sicher, ob dies nicht inzwischen auch dazu beiträgt, daß der Pauschalreisende immer weniger Eigenverantwortung übernehmen muß, lies mal hier.

                  Ich wäre vorsichtig mit so definitiven Aussagen im Reiserecht, auch wenn es hier nur um Meinungen geht, sollte man diese am besten immer deutlich kennzeichnen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • sealordS Offline
                    sealordS Offline
                    sealord
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    doc3366,
                    dieser link ist ja überaus interssant und der Inhalt für mich völlig neu.

                    Sealord

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • KourionK Offline
                      KourionK Offline
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Das ist ein älteres Urteil.
                      Danach sind so einige Veranstalter präziser geworden und haben entsprechende Hinweise  hinzugefügt.
                      Hinweise - je nach Veranstalter - etwas unterschiedlich.

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Mam62M Offline
                        Mam62M Offline
                        Mam62
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Möglicherweise hat der Veranstalter den Rückflug ebenfalls neu buchen müssen, weil der durch den versäumten Hinflug ebenfalls verfallen ist.

                        Da jetzt auch noch ne Erstattung haben wollen, obwohl man echtes Glück hatte und die Reise nicht kostenpflichtig storniert wurde, macht mich absolut fassungslos.

                        Wenn wegen solchen "Kunden" nicht auch die anderen, vernünftigen künftig immer mehr für die gleichen Leistungen zahlen müssten, würde ich ja dafür plädieren, dass die Rechthaber und Refinanzierer nur weiter so machen sollen, damit sie am eigenen Geldbeutel merken, was sie mit solchem Verhalten erreichen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • HC-Mitglied985931H Offline
                          HC-Mitglied985931H Offline
                          HC-Mitglied985931
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Sealord, gerne!

                          Kourion, das mag sein, das Datum steht ja dabei, ein neueres Urteil kenne ich nicht und glaube auch nicht, daß der BGH diese so oft ändert.

                          Die Ausschreibung des Reiseveranstalters von Tourist9 kenne ich nicht, deshalb fragte ich ja nach inkludiertem R&F und nicht als Einzelleistung. Ich denke nicht, daß die Veranstalter dieses durch "entsprechende Hinweise" insofern umgehen können, daß sie ihre Verantwortung damit komplett von sich schieben können, weiß es aber ehrlich gesagt nicht genau. Jedoch könnte die Handhabung, die hier als Entgegenkommen und Kulanz bezeichnet wurde, durchaus ein Indiz dafür sein, daß es nicht so ist, denn auch Veranstalter verschenken nicht gerne etwas.

                          Falsch ist m.E. aber auf jeden Fall, daß die Anreise zum Flughafen immer in Eigenverantwortung verläuft, dafür gibt es noch eine Menge andere Beispiele.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • TürkeifliegenderT Offline
                            TürkeifliegenderT Offline
                            Türkeifliegender
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @Mam62
                            Das ich zitiere "Möglicherweise hat der Veranstalter den Rückflug ebenfalls neu buchen müssen, weil der durch den versäumten Hinflug ebenfalls verfallen ist."
                            bringt mich auf die Idee, dass @doc3366 vielleicht mit seiner Vermutung Recht hat, dass die Anreise nicht in Eigenverantwortung lag, denn wenn dieses so gewesen währe, dann hätte der Va. meines Erachtens noch Ersatzansprüche am Reisenden gehabt und diese wohl auch eingefordert.
                            Denn soviel Kulanz  währe doch wohl sehr Erstaunlich.
                            Ich Betone das dieses aber nur meine Meinung ist.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Mam62M Offline
                              Mam62M Offline
                              Mam62
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Solange uns der TO nach Abschluss nicht genauestens berichtet, werden wir das wohl nie erfahren.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • HC-Mitglied985931H Offline
                                HC-Mitglied985931H Offline
                                HC-Mitglied985931
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ich zitiere mal den für mich relevanten Abschnitt aus dem Link:

                                "Rail & Fly-Ticket: BGH-Urteil vom 28. Oktober 2010
                                Der Bundesgerichtshof gab einer Klägerin Recht, die von ihrem Reiseveranstalter die Erstattung von Zusatzkosten und Aufwendungen verlangte. Für die Anreise zum Flughafen nahm die Klägerin das „Meier’s Weltreisen Rail & Fly Ticket" in Anspruch. Obwohl sie einen Zug wählte, der zwei Stunden vor Abflug am Airport eintreffen sollte, kam sie auf Grund einer Zugverspätung zu spät an und verpasste den Flug. Das Gericht hat die Bezeichnung des Tickets, die Bewerbung als „bequemen Anreiseservice von Meier’s Weltreisen" und den Umstand, dass der Transfer im Gesamtreisepreis enthalten ist, zutreffend als Indizien für eine Eigenleistung des Reiseveranstaltersgewertet.(Aktenzeichen: Xa ZR 46/10)"

                                Wie sind denn hier die genannten Pauschalreisen mit inkludiertem R&F formuliert, um diesem zu entgehen?

                                Ich gebe zu, ich habe da keinen wirklichen Plan, weil ich eigentlich auch immer davon ausgegangen bin, daß die Anreise zum Flughafen meiner Eigenverantwortung unterliegt, als ich noch pauschal gebucht habe. Insofern habe ich da nie wirklich drauf geachtet und inzwischen buche ich nicht mehr pauschal.

                                Interessant wäre es allerding auch für Flüge im EPV, habe gerade bei QR einen Flug gebucht inklusive R&F und da wird R&F auch nicht getrennt dazu gebucht, man gibt in der Buchungsmaske als Abflughafen R&F ein. Reicht es dann, daß man die Zugtickets gesondert abholen muss mit Nummern am Automaten?

                                Fragen über Fragen, hätte ich doch nur nie damit angefangen 😆

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • cjmddorfC Offline
                                  cjmddorfC Offline
                                  cjmddorf
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass die anreise per bahn nicht teil des arrangements war, denn sonst hätte sich der veranstalter mit sicherheit nicht die mühe gemacht, die reisenden kostenfrei auf einen anderen flug umzubuchen. das wäre betriebswirtschaftlich nicht darzustellen.
                                  sollte es allerdings wirklich eine freiwillige leistung des veranstalters gewesen sein, halte ich eine forderung auf nachlass oder schadensersatz für überaus unverschämt.
                                  vllt hat der TO ja die güte das hier mal aufzuklären, sonst kann hier keine wertfreie begutachtung erfolgen.

                                  Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @doc
                                    Die zusätzlichen Kosten hat der Veranstalter ja bereits übernommen, der t.o. fragt nach einer Reisepreisminderung darüber hinaus. Hierfür sehe ich keine Grundlage ganz gleich welche Bedingungen für das R&F Ticket galten.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • HC-Mitglied985931H Offline
                                      HC-Mitglied985931H Offline
                                      HC-Mitglied985931
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Ja das sehe ich ja genauso, mir ging es nur um "Entgegenkommen/Kulanz" vs "grundsätzliche Eigenverantwortung".

                                      cjmddorf, es waren ja nicht nur die Flüge, auch Übernachtung und Anreise zum neuen Flughafen, das wäre in der Tat beachtliches Entgegenkommen! 😱

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • fraenniF Offline
                                        fraenniF Offline
                                        fraenni
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hi doc,

                                        vllt. gibt Dir das Zitat von der Qatar-HP  bzw. die Infos für Flugreisende mit Rail&Fly Ticket Gewissheit ? 😉

                                        Planen Sie bitte auch mit ein, dass Ihr Zug verspätet sein könnte. Als Fluggast sind Sie selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig am Flughafen einzutreffen, so dass ausreichend Zeit für das Einchecken zur Verfügung steht.
                                        Qatar Airways übernimmt keinerlei Haftung für das Nichterreichen eines Fluges aufgrund verspäteter Züge.

                                        "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • HC-Mitglied985931H Offline
                                          HC-Mitglied985931H Offline
                                          HC-Mitglied985931
                                          Gesperrt
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Mist, also doch wieder back to the roots und ab ins Pauschalreiseparadies - oder klagen 😉

                                          Danke, Franz!

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag