Klage gegen 1-2 Fly! Wer hat Erfahrungen ?
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Hallo,
Wer hat schon mal gegen 1-2 Fly geklagt? Und auch gewonnen?
Wir kämpfen leider immer noch mit dem leidigen Thema Fäkalien und daraus entstanden Krankheiten? -
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@berlin1806
Vielen Dank für die Antwort, Einen aussergerichtlichen Vergleich hat man
bei anderen Mitreisenden auch schon angeboten. Reisegutschein über 280 Euro.
Gruß aus Hamburg -
Wenn es sich um Türkei - Fäkalien im Meer - 2004 handeln sollte:
Wenn die Strände in einem Land, in einer Region, für jedermann zugängig sind, also nicht im Besitz des jeweiligen Hotels oder Ferienanlagen sind, wird KEINE Haftung vom Reiseveranstalter aller Wahrscheinlichkeit nach gegeben sein.
Ein Reiseveranstalter haftet für das Verhalten seines Erfüllungsgehilfen. Das wäre der Hotelbesitzer. Hat dieser aber keinen Einfluss auf den Strand, so haftet weder dieser noch der Reiseveranstalter.
Eine Haftung der Stadtgemeinde wäre denkbar.
Bei offensichtlicher Verunreinigung des Wassers, also erkennbaren Objekten an der Wasseroberfläche, ist die Entscheidung des Benutzens des Meeres also eine persönliche Sache.
Gruß
Peter -
Hi Peter der Strand war Hoteleigen. Es wird aber keine Verantwortung des Reiseveranstalters für das Meer übernommen. Es ist hier leider so das das Hotel von der Verunreinigung wusste und nicht warnte. Eine Klage muss daher aus vielen kleinen Puzzleteilen zusammengefügt werden um Erfolg zu haben. Wir suchen also Reisende die im Juli oder August in Side Kumköy waren und sich mit dem Parasiten Kryptosporidium parvum infiziert haben.
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"green-bean" wrote:
Hi Peter der Strand war Hoteleigen.??? In aller Regel sind die Strände in der Türkei öffentlich, gerade in Ballungszentren wie Kumköy. Ich bezweifele, daß im Katalog "hoteleigener Strand" stand, somit kann dieser auch nicht erwartet werden. Das Meerwasser ist immer öffentlich.
Die Gerichtskosten könnt Ihr euch sparen, würde ich sagen.
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Hallo,
eine Klage - insbesondere eine Klage auf Minderung des Reisepreises - macht nur dann Sinn, wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt. Sollte es zu einem Vergleich kommen, dann werden die Kosten des Rechtsstreits meist gegeneinander aufgehoben oder gemäß der Quote aufgeteilt. Da die Gegenstandswert im allgemeinen nicht so hoch sind, kann es schnell passieren, dass der Vergleichsbetrag schnell für die Verfahrenskosten herhalten muss.Die Klage muss auf jeden Fall in Hannover eingereicht werden, da 1/2-Fly dort ansässig ist.
Das sind keine Halbwahrheiten - ich bin Anwalt in Laatzen bei Hannover.
Bei weiteren Fragen reicht eine kurze mail aus....
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Sie scheinen ein junger Anwalt zu sein

Ich glaube Anwälten ist es nicht erlaubt auf diese Weise tätig zu werden!
(ob mit oder ohne Honorar
)Beispielhaft sind die "Beratungen" im Radio:
Da darf auch nur Allgemein geantwortet werden und nicht speziell auf den jeweilen Fall bezogen.Falls ich mich irre- ich bin lernfähig.
( Brauch ja auch manchmal einen kundigen Anwalt
) -
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Ich bin der Auffassung, dass ein Hotel nur dann zur Warnung verpflichtet wäre, wenn es jene Leistung anbietet und dafür auch Geld verlangt, vor der zu warnen wäre.
Ich sehe Verunreinigungen in einem Badewasser und benutze es, da ich nicht gewarnt wurde, bei Verunreinigungen es nicht zu benutzen? --> Ich denke, das fällt wohl in Eigenverantwortung. Wohlgemerkt, wenn die Verunreinigung erkennbar war.
Eine Erkrankung durch Verunreinigungen im Wasser wird in aller Regel nur durch das Trinken dieses Wassers erfolgen. Daraus könnte man schließen, dass das Abkühlen alleine noch nicht schädlich sein muss.
Aus diesen Überlegungen heraus und dem eingangs erwähnten Argument sehe ich hier keine Haftung des Reiseveranstalters. Denn dann wäre er auch zur korrekten Sturmwarnung bei Surfern, bei Bergsteigern u. ä. verpflichtet. Was einer Freizeichnung der Eigenverantwortung gleichkäme.
Kollege @Gachten96 scheint von Rechtsschutzversicherungen zu leben... Ich denke, es ist nicht gut, Konsumenten zur Klage zu raten, nur weil sie versichert sind und sozusagen "niemanden" ein Schaden entsteht. Eine Klage ist für mich dann sinnvoll und berechtigt, wenn es von der Schadenshöhe und der Erfolgsaussicht her Erfolg verspricht oder wenn es eine Sache ist, die ein für allemal richterlich geklärt gehört, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Denn gerade erst habe ich in einem anderen Forum gelesen, dass trotz meiner Bedenken geklagt und verloren wurde. Wegen nicht wirklich viel Geld.
Und abgesehen von Recht haben und Recht bekommen - die Gerichte gehen unter unter Bagatelle-Fällen...
Gruß
Peter -
@ Mosaik
Auf Nachfrage beim Hotel und Reiseveranstalter hieß es man kann bedenkenlos im Meer gebadet werden!
Das Nachbarhotel wurde vor Reiseantritt von Tui schriftlich daraufhingewiesen, das das Meer besser nicht zum baden geeignet ist. Auch auf diese Tatsache wurde abgetan, mit es liegt 200 m entfernt.
(Zu dieser Zeit waren im Nachbarhotel ca 12 Gäste. Der Rest hatte umgebucht ) Um Mängelrügenformulare zu bekommen mußte man sich vom Reiseleiter erstmal anmeckern lassen.
Ich finde es sind Zeichen genug das der Reiseveranstalter Bescheid wußte.
Gruß Kirsten -
... wenn man denn schon vom Nachbarhotel her wusste, dass Baden nicht angeraten sei, weshalb ging man dann doch baden?
... wenn man den Mangel "Meer nicht badefähig" schon rügte, weshalb ging man wieder hinhein?...
Diese Fragen klingen provokant, aber solche Fragen könnten auch vom Richter gestellt werden. Darüber sollte man sich nur einfach im Klaren sein.
Anders herum: erster Baden, keine Warnung, man erkrankt sofort --> hier sähe ich Ansatzpunkte; aber nicht: man geht baden, hört, dass man eigentlich nicht baden sollte, aber weil im eigenen Hotel noch keine Warnung war, geht man weiter; dann hört man vom Nachbarhotel, geht zu seiner Reiseleitung und weiter ins Meer...
Darum nochmals, es wird schwierig sein, hier eine rechtliche Haftung für den Veranstalter zu konstruieren, wenn man selbst aufgrund optischer Wahrnehmungen und in Kenntnis von Tatsachen weiterhin ins Meer gegangen war....
Gruß
Peter -
aber eines möchte ich noch klarstellen: die Nichtbenützung des Meeres an sich könnte sehr wohl einen Reisemangel darstellen. Vorausgesetzt, der Veranstalter hätte es wissen können - müssen und hätte noch genügend Zeit gehabt, die Betroffenen zu Hause zu informieren.
Gruß
Peter -
@mosaik, vielen Dank für deine Anregungen, werden mal sehn wie es weitergeht. Schönen Sonntag
Gruß Kirsten -
Ich glaube kaum, dass man in diesem Fall etwas herausholen kann, wenn durch das Gericht die näheren Umstände der Havarie und um solche handelte es sich, an der alten Kläranlage berücksichtigt werden.
Wem soll die Schuld zugewiesen werden?
Man sah die Schaumfotos. Wer geht dann noch ins Wasser?
Und daß es einen Defekt an der Kläranlage gab hat sich in Windeseile herumgesprochen.
RTL war schnell zur Stelle und bauschte unseriös die ganze Sache zur Sensation auf.
Als vor einigen Wochen die neue Kläranlage fertiggestellt wurde waren Vertereter der Reiseveranstalter vor Ort, aber weder die Europäische Presse, noch der BLÖD-Zeitungssender liessen sich sehen, um den angerichteten Schaden wieder gut zu machen.
Eine neue Kläranlage bringt eben nichts bei der Zuschauer-Klientel.
Wie ist eigentlich die angebliche Klage in Aachen ausgegangen? Daran würde sich wohl ein anderes Gericht orientieren.
Grüße aus Berlin
Siegfried -
"juanito" wrote:

und ich kenne jemanden der jemand kennt, der mir jemanden ein bier getrunken hat der als pförtner bei einem TV-Sender arbeitet

Diese "Drohungen" sind kindisch

Du bist ja echt ein Spaßvogel. :? Außer kluge Sprüche habe ich von Dir noch nichts produktives gelesen!!! Wer nicht wagt, der nicht gewinnt, ich habe über diese Zeitung schon Erfolg mit einem Reiseveranstalter gehabt. Warum soll man es nicht wenigstens versuchen.
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Na ja, Medien mobilisieren ist schön und gut. Aber es sollte auch eine realistische Chance geben, hier eine Haftung dem Reiseveranstalter nachweisen zu können.
Damit hier keine Missverständnisse meiner Aussagen aufkommen: Ich verstehe schon: man möchte Urlaub machen, das Meer klarerweise nützen, gesund und erholt nach Hause kommen und nicht wochenlang krank davon sein.
Aber unbestritten gibt es Dinge wie "Riskio des täglichen Lebens" (z. B. das Ausrutschen auf nassen Fliesen in Pool-Nähe, das Überfahrenwerden vor dem Hotel...) und Dinge, die man aufgrund seiner allgemeinen Lebenserfahrung selbst erkennen muss.
Rieche ich nichts, sehe ich nichts - dann wäre ich auf Fremdinformationen angewiesen. Aber die Informationen, die in diesem Fall bekannt sind, lassen schliessen, dass man zumindest nach einem oder zwei Tagen von den Problemen wusste. Der Punkt hier ist die Frage, ob diese Information nun auch noch offiziell vom Hotel oder und Reiseveranstalter hätte erfolgen müssen.
Diesen Punkt, meine ich, zumindest in bezug auf den Reiseveranstalter verneinen zu müssen.
Bei Salmonellenvergiftungen z. B. muss nachgewiesen werden, dass man nicht einen Imbiss, nicht ein Eis, nicht ein Getränk außerhalb der gebuchten Verpflegsleistung konsumiert hat (hat man Halbpension gebucht, aber zusätzlich mittags im Hotel gegessen und dabei die Vergiftung sich eingefangen, ist der Veranstalter wiederum haftungsfrei...), u. a. Voraussetzungen.
Eine weitere Frage wäre noch rechtlich zu klären: ist hier nicht bereits eine Verjährung eingetreten? Weshalb möchte man erst jetzt - fast ein Jahr später an die Öffentlichkeit? und andere Frage.
Auch diese Fragen sollten man sich stellen und sollten gestellt werden dürfen.
Gruß
Peter