Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Klage gegen 1-2 Fly! Wer hat Erfahrungen ?
  6. Klage gegen 1-2 Fly! Wer hat Erfahrungen ?

Klage gegen 1-2 Fly! Wer hat Erfahrungen ?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
32 Beiträge 13 Kommentatoren 10.1k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • green-beanG Offline
    green-beanG Offline
    green-bean
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    Wer hat schon mal gegen 1-2 Fly geklagt? Und auch gewonnen?
    Wir kämpfen leider immer noch mit dem leidigen Thema Fäkalien und daraus entstanden Krankheiten?

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • berlin1806B Offline
      berlin1806B Offline
      berlin1806
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      kenne einen Fall eines Bekannten in seinem Djerba Urlaub 2003.
      Ich glaube 1 1/2 Jahr hat der Rechtsschreit gedauert, man hat sich damals ausergerichtlich geeinigt. Der Reiseveranstalter war TUI (Mutter der 12Fly) .

      Gruss aus Berlin
      berlin1806

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • green-beanG Offline
        green-beanG Offline
        green-bean
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @berlin1806
        Vielen Dank für die Antwort, Einen aussergerichtlichen Vergleich hat man
        bei anderen Mitreisenden auch schon angeboten. Reisegutschein über 280 Euro.
        Gruß aus Hamburg

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wenn es sich um Türkei - Fäkalien im Meer - 2004 handeln sollte:

          Wenn die Strände in einem Land, in einer Region, für jedermann zugängig sind, also nicht im Besitz des jeweiligen Hotels oder Ferienanlagen sind, wird KEINE Haftung vom Reiseveranstalter aller Wahrscheinlichkeit nach gegeben sein.

          Ein Reiseveranstalter haftet für das Verhalten seines Erfüllungsgehilfen. Das wäre der Hotelbesitzer. Hat dieser aber keinen Einfluss auf den Strand, so haftet weder dieser noch der Reiseveranstalter.

          Eine Haftung der Stadtgemeinde wäre denkbar.

          Bei offensichtlicher Verunreinigung des Wassers, also erkennbaren Objekten an der Wasseroberfläche, ist die Entscheidung des Benutzens des Meeres also eine persönliche Sache.

          Gruß
          Peter

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • green-beanG Offline
            green-beanG Offline
            green-bean
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hi Peter der Strand war Hoteleigen. Es wird aber keine Verantwortung des Reiseveranstalters für das Meer übernommen. Es ist hier leider so das das Hotel von der Verunreinigung wusste und nicht warnte. Eine Klage muss daher aus vielen kleinen Puzzleteilen zusammengefügt werden um Erfolg zu haben. Wir suchen also Reisende die im Juli oder August in Side Kumköy waren und sich mit dem Parasiten Kryptosporidium parvum infiziert haben.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Sina1S Offline
              Sina1S Offline
              Sina1
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              "green-bean" wrote:
              Hi Peter der Strand war Hoteleigen.

              ??? In aller Regel sind die Strände in der Türkei öffentlich, gerade in Ballungszentren wie Kumköy. Ich bezweifele, daß im Katalog "hoteleigener Strand" stand, somit kann dieser auch nicht erwartet werden. Das Meerwasser ist immer öffentlich.

              Die Gerichtskosten könnt Ihr euch sparen, würde ich sagen.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Gachten96G Offline
                Gachten96G Offline
                Gachten96
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,
                eine Klage - insbesondere eine Klage auf Minderung des Reisepreises - macht nur dann Sinn, wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt. Sollte es zu einem Vergleich kommen, dann werden die Kosten des Rechtsstreits meist gegeneinander aufgehoben oder gemäß der Quote aufgeteilt. Da die Gegenstandswert im allgemeinen nicht so hoch sind, kann es schnell passieren, dass der Vergleichsbetrag schnell für die Verfahrenskosten herhalten muss.

                Die Klage muss auf jeden Fall in Hannover eingereicht werden, da 1/2-Fly dort ansässig ist.

                Das sind keine Halbwahrheiten - ich bin Anwalt in Laatzen bei Hannover.

                Bei weiteren Fragen reicht eine kurze mail aus....

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • juanitoJ Offline
                  juanitoJ Offline
                  juanito
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Sie scheinen ein junger Anwalt zu sein 😄

                  Ich glaube Anwälten ist es nicht erlaubt auf diese Weise tätig zu werden!

                  (ob mit oder ohne Honorar 😉 )

                  Beispielhaft sind die "Beratungen" im Radio:
                  Da darf auch nur Allgemein geantwortet werden und nicht speziell auf den jeweilen Fall bezogen.

                  Falls ich mich irre- ich bin lernfähig.
                  ( Brauch ja auch manchmal einen kundigen Anwalt 😄 )

                  En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Erika1E Offline
                    Erika1E Offline
                    Erika1
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Gachten,

                    ich finde es gut, daß immer mehr Fachleute ihr Wissen den HC-Usern zur Verfügung stellen - man kann nur lernen.

                    Deine hilfreiche Antwort sehe ich als allgemeine Auskunft und nicht als individuelle Rechtsberatung.

                    Meine Meinung...

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • mosaikM Offline
                      mosaikM Offline
                      mosaik
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ich bin der Auffassung, dass ein Hotel nur dann zur Warnung verpflichtet wäre, wenn es jene Leistung anbietet und dafür auch Geld verlangt, vor der zu warnen wäre.

                      Ich sehe Verunreinigungen in einem Badewasser und benutze es, da ich nicht gewarnt wurde, bei Verunreinigungen es nicht zu benutzen? --> Ich denke, das fällt wohl in Eigenverantwortung. Wohlgemerkt, wenn die Verunreinigung erkennbar war.

                      Eine Erkrankung durch Verunreinigungen im Wasser wird in aller Regel nur durch das Trinken dieses Wassers erfolgen. Daraus könnte man schließen, dass das Abkühlen alleine noch nicht schädlich sein muss.

                      Aus diesen Überlegungen heraus und dem eingangs erwähnten Argument sehe ich hier keine Haftung des Reiseveranstalters. Denn dann wäre er auch zur korrekten Sturmwarnung bei Surfern, bei Bergsteigern u. ä. verpflichtet. Was einer Freizeichnung der Eigenverantwortung gleichkäme.

                      Kollege @Gachten96 scheint von Rechtsschutzversicherungen zu leben... Ich denke, es ist nicht gut, Konsumenten zur Klage zu raten, nur weil sie versichert sind und sozusagen "niemanden" ein Schaden entsteht. Eine Klage ist für mich dann sinnvoll und berechtigt, wenn es von der Schadenshöhe und der Erfolgsaussicht her Erfolg verspricht oder wenn es eine Sache ist, die ein für allemal richterlich geklärt gehört, um Rechtssicherheit zu schaffen.

                      Denn gerade erst habe ich in einem anderen Forum gelesen, dass trotz meiner Bedenken geklagt und verloren wurde. Wegen nicht wirklich viel Geld.

                      Und abgesehen von Recht haben und Recht bekommen - die Gerichte gehen unter unter Bagatelle-Fällen...

                      Gruß
                      Peter

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • green-beanG Offline
                        green-beanG Offline
                        green-bean
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @ Mosaik
                        Auf Nachfrage beim Hotel und Reiseveranstalter hieß es man kann bedenkenlos im Meer gebadet werden!
                        Das Nachbarhotel wurde vor Reiseantritt von Tui schriftlich daraufhingewiesen, das das Meer besser nicht zum baden geeignet ist. Auch auf diese Tatsache wurde abgetan, mit es liegt 200 m entfernt.
                        (Zu dieser Zeit waren im Nachbarhotel ca 12 Gäste. Der Rest hatte umgebucht ) Um Mängelrügenformulare zu bekommen mußte man sich vom Reiseleiter erstmal anmeckern lassen.
                        Ich finde es sind Zeichen genug das der Reiseveranstalter Bescheid wußte.
                        Gruß Kirsten

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • mosaikM Offline
                          mosaikM Offline
                          mosaik
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          ... wenn man denn schon vom Nachbarhotel her wusste, dass Baden nicht angeraten sei, weshalb ging man dann doch baden?

                          ... wenn man den Mangel "Meer nicht badefähig" schon rügte, weshalb ging man wieder hinhein?...

                          Diese Fragen klingen provokant, aber solche Fragen könnten auch vom Richter gestellt werden. Darüber sollte man sich nur einfach im Klaren sein.

                          Anders herum: erster Baden, keine Warnung, man erkrankt sofort --> hier sähe ich Ansatzpunkte; aber nicht: man geht baden, hört, dass man eigentlich nicht baden sollte, aber weil im eigenen Hotel noch keine Warnung war, geht man weiter; dann hört man vom Nachbarhotel, geht zu seiner Reiseleitung und weiter ins Meer...

                          Darum nochmals, es wird schwierig sein, hier eine rechtliche Haftung für den Veranstalter zu konstruieren, wenn man selbst aufgrund optischer Wahrnehmungen und in Kenntnis von Tatsachen weiterhin ins Meer gegangen war....

                          Gruß
                          Peter

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • mosaikM Offline
                            mosaikM Offline
                            mosaik
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            aber eines möchte ich noch klarstellen: die Nichtbenützung des Meeres an sich könnte sehr wohl einen Reisemangel darstellen. Vorausgesetzt, der Veranstalter hätte es wissen können - müssen und hätte noch genügend Zeit gehabt, die Betroffenen zu Hause zu informieren.

                            Gruß
                            Peter

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • green-beanG Offline
                              green-beanG Offline
                              green-bean
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @mosaik, vielen Dank für deine Anregungen, werden mal sehn wie es weitergeht. Schönen Sonntag
                              Gruß Kirsten

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • siegfriedblnS Offline
                                siegfriedblnS Offline
                                siegfriedbln
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ich glaube kaum, dass man in diesem Fall etwas herausholen kann, wenn durch das Gericht die näheren Umstände der Havarie und um solche handelte es sich, an der alten Kläranlage berücksichtigt werden.
                                Wem soll die Schuld zugewiesen werden?
                                Man sah die Schaumfotos. Wer geht dann noch ins Wasser?
                                Und daß es einen Defekt an der Kläranlage gab hat sich in Windeseile herumgesprochen.
                                RTL war schnell zur Stelle und bauschte unseriös die ganze Sache zur Sensation auf.
                                Als vor einigen Wochen die neue Kläranlage fertiggestellt wurde waren Vertereter der Reiseveranstalter vor Ort, aber weder die Europäische Presse, noch der BLÖD-Zeitungssender liessen sich sehen, um den angerichteten Schaden wieder gut zu machen.
                                Eine neue Kläranlage bringt eben nichts bei der Zuschauer-Klientel.
                                Wie ist eigentlich die angebliche Klage in Aachen ausgegangen? Daran würde sich wohl ein anderes Gericht orientieren.
                                Grüße aus Berlin
                                Siegfried

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Anke1963A Offline
                                  Anke1963A Offline
                                  Anke1963
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ich würde in dem Schreiben an den Veranstalter mal darauf hinweisen, daß man sich auch gerne an eine große deutsche Tageszeitung mit den 4 Buchstaben wenden könnte. Diese freuen sich über solches Material.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • juanitoJ Offline
                                    juanitoJ Offline
                                    juanito
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    😞

                                    und ich kenne jemanden der jemand kennt, der mir jemanden ein bier getrunken hat der als pförtner bei einem TV-Sender arbeitet 😄

                                    Diese "Drohungen" sind kindisch 😐

                                    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • IssiI Offline
                                      IssiI Offline
                                      Issi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @ juanito

                                      😄 😄 😄 😄 😄 😄 😄 😄 😄 😄 😄 😄 😄 😄 😄 😄

                                      Wo haste das bloß wieder her...

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Anke1963A Offline
                                        Anke1963A Offline
                                        Anke1963
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        "juanito" wrote:
                                        😞

                                        und ich kenne jemanden der jemand kennt, der mir jemanden ein bier getrunken hat der als pförtner bei einem TV-Sender arbeitet 😄

                                        Diese "Drohungen" sind kindisch 😐

                                        Du bist ja echt ein Spaßvogel. :? Außer kluge Sprüche habe ich von Dir noch nichts produktives gelesen!!! Wer nicht wagt, der nicht gewinnt, ich habe über diese Zeitung schon Erfolg mit einem Reiseveranstalter gehabt. Warum soll man es nicht wenigstens versuchen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • mosaikM Offline
                                          mosaikM Offline
                                          mosaik
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Na ja, Medien mobilisieren ist schön und gut. Aber es sollte auch eine realistische Chance geben, hier eine Haftung dem Reiseveranstalter nachweisen zu können.

                                          Damit hier keine Missverständnisse meiner Aussagen aufkommen: Ich verstehe schon: man möchte Urlaub machen, das Meer klarerweise nützen, gesund und erholt nach Hause kommen und nicht wochenlang krank davon sein.

                                          Aber unbestritten gibt es Dinge wie "Riskio des täglichen Lebens" (z. B. das Ausrutschen auf nassen Fliesen in Pool-Nähe, das Überfahrenwerden vor dem Hotel...) und Dinge, die man aufgrund seiner allgemeinen Lebenserfahrung selbst erkennen muss.

                                          Rieche ich nichts, sehe ich nichts - dann wäre ich auf Fremdinformationen angewiesen. Aber die Informationen, die in diesem Fall bekannt sind, lassen schliessen, dass man zumindest nach einem oder zwei Tagen von den Problemen wusste. Der Punkt hier ist die Frage, ob diese Information nun auch noch offiziell vom Hotel oder und Reiseveranstalter hätte erfolgen müssen.

                                          Diesen Punkt, meine ich, zumindest in bezug auf den Reiseveranstalter verneinen zu müssen.

                                          Bei Salmonellenvergiftungen z. B. muss nachgewiesen werden, dass man nicht einen Imbiss, nicht ein Eis, nicht ein Getränk außerhalb der gebuchten Verpflegsleistung konsumiert hat (hat man Halbpension gebucht, aber zusätzlich mittags im Hotel gegessen und dabei die Vergiftung sich eingefangen, ist der Veranstalter wiederum haftungsfrei...), u. a. Voraussetzungen.

                                          Eine weitere Frage wäre noch rechtlich zu klären: ist hier nicht bereits eine Verjährung eingetreten? Weshalb möchte man erst jetzt - fast ein Jahr später an die Öffentlichkeit? und andere Frage.

                                          Auch diese Fragen sollten man sich stellen und sollten gestellt werden dürfen.

                                          Gruß
                                          Peter

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag