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KFZ-Versicherung im Ausland..Infos...Folgen...

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Michaela BunsenM Offline
    Michaela BunsenM Offline
    Michaela Bunsen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wieder einmal haben wir im letzten Urlaub die Erfahrung gemacht dass
    Reiseleiter beim Anmieten von Leihwagen keine Auskunft geben und sich Unwissend geben. Diese Erfahrung haben wir in Spanien, in Portugal und in Griechenland gemacht.

    Die Situation: man leiht sich ein Fahrzeug bei einem namhaften Vermieter aus und bekommt die "Info" Vollkasko.

    Das Problem, nach unserer Recherche: Deckungssumme in Griechenland max. 500.000 Euro
    Spanien max 350.000 Euro

    Theorie: Unfall mit Fußgänger - mit schweren Verletzungen

    Folge: Deckungssumme reicht nicht aus
    Folge 2: Pfändungen, Zwangsversteigerung des Eigentum. etc.

    Extremfall der sicher vorkommen könnte

    Wem von euch ist der Sachverhalt bekannt oder hat schon mal eine
    stichhaltige Auskunft von der Reiseleitung bekommen?

    lieben Gruss

    Den Thread-titel haben wir abgeändert

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    • Michaela BunsenM Offline
      Michaela BunsenM Offline
      Michaela Bunsen
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      als Nachtrag ein Link zur Info:

      http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/1.0.207;cmid;6;crid;8

      Land Personenschäden Sachschäden
      Andorra Unbegrenzt € 300.506,05
      Albanien LEK 20 Mio. pro Person LEK 5 Mio.
      Gesamtschaden: LEK 50 Mio. pro Schadenfall
      Belgien Unbegrenzt Unbegrenzt
      Bosnien-Herzegowina € 140.605 € 84.363
      Bulgarien BGN 200.000* BGN 100.000 pro Schadenfall

      • Gesamtschaden: Bei Personenschäden max. BGN 240.000 pro Schadenfall
        Dänemark DKR 81 Mio. DKR 16 Mio.
        Deutschland € 2,5 Mio pro Person / pro Unfall

      € 500.000
      pro Unfall
      Estland EEK 5,5 Mio. pro Person EEK 1,6 Mio. pro Person
      Finnland Unbegrenzt € 3.300.000
      Frankreich Unbegrenzt € 460.000 pro Unfall und Fahrzeug
      Griechenland € 500.000 pro Unfall € 100.000 pro Unfall
      Großbritannien Unbegrenzt GBP 250.000
      Iran RIs 80 Mio. pro Person RIs 2 Mio.
      Irland Unbegrenzt € 114.276,43 pro Unfall
      Island ISK 1,35 Mrd. ISK 228 Mio.
      Israel Unbegrenzt Keine Pflichtversicherung
      Italien € 774.685,35 pro Unfall € 774.685,35 pro Unfall
      Jugoslawien US$ 100.000 jeweils pro Schadenfall und Person

      US$ 100.000 jeweils pro Schadenfall und Person
      

      US$ 200.000 bei mehreren Personen
      US$ 200.000 bei mehreren Personen
      Kroatien HRK 1,4 Mio. HRK 750.000
      Lettland LVL 10.000 LVL 9.000
      Litauen LTL 30.000 LTL 30.000
      Luxembourg Unbegrenzt Unbegrenzt (Feuer und Explosion ausgenommen)
      Malta Unbegrenzt LM 50.000
      Marokko Unbegrenzt Unbegrenzt
      Mazedonien DM 100.000 DM 100.000
      Moldawien Unbegrenzt ML 180 mindestens
      ML 180.000 höchstens
      Niederlande € 907.560 € 907.560
      Norwegen Unbegrenzt nKr 1 Mio.
      Österreich € 1.090.092 € 1.090.092
      Polen € 350.000 € 200.000
      Portugal € 600.000 € 600.000
      Rumänien lei 1Mrd. max. lei 800 Mio. max.
      Schweden sKr 300 Mio. sKr 300 Mio
      Schweiz sFr 3 Mio. sFr 3 Mio.
      Slowakische Republik Unbegrenzt Unbegrenzt
      Slowenien SiT 110 Mio. SiT 22,9 Mio.
      Spanien € 350.000 pro Person € 100.000 pro Schadenfall
      Tschechische Republik CZK 18 Mio. CZK 5 Mio.
      Tunesien TD 50.000 TD 50.000
      Türkei Ltq 40 Mrd. pro Person

      Ltq 4 Mrd. pro Person
      Ltq 200 Mrd. pro Unfall Ltq 8 Mrd. pro Unfall
      Ukraine UAH 8.500 UAH 25.500
      Ungarn HUF 300 Mio. HUF 500 Mio.
      Zypern C£ 2 Mio. C£ 60.000

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      • puffelP Offline
        puffelP Offline
        puffel
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        bei österr. KFZ-Haftpflichtversicherungen deckt normalerweise die eigene Versicherung (sofern es eine gute Vers. Anstalt ist) die Differenz, sollte der Schaden mit dem Mietauto höher sein.

        Beispiel: ich miete mir ein KFZ in Spanien, und das ist mit EURO 350.000 EURO haftpflichtversichert (die deckt ja den Schaden, wenn ich anderen Personen oder Gegenständen etwas antue.)
        Jetzt überfahre ich aber eine Person, und der Schaden ist wegen Unfallkosten, Krankenhausaufenthalt, Verdienstentgang, Therapie usw. höher als die 350.000,-(wer denkt sich denn schon so eine niedere Summe aus???) , dann kommt meine eigene KFZ-Haftpflichtversicherung (Summen zw. 3 Millionen und 10 Millionen Euro) für die Differenz auf.

        Ein Mietauto ist ja normalerweise auch Kaskoversichert, allerdings muß man da aufpassen, da die Selbstbehalte in der Regel sehr hoch sind, und oft wird auch die "Prämie" nach der Kilometerleistung abgerechnet. (*******)

        Sinnvoll ist für jeden ein umfassendes Rechtsschutzpaket, da man nie weiß, an welchen ehrlichen/unehrlichen Autovermieter man gelangt.

        Einen schönen Abend noch,
        puffel

        Neid muss man sich hart erarbeiten!

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        • Erika1E Offline
          Erika1E Offline
          Erika1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Das, was puffel bezüglich der österreichischen Kfz-Haftpflichtversicherung schreibt, gibt es in Deutschland unter dem Namen "Mallorca-Police". Sie ist nicht bei jedem Versicherer standardmäßig enthalten, teilweise kann sie gegen Beitrag eingeschlossen werden.

          An anderer Stelle schrieb ich schonmal, man möge sich deswegen mit seinem Kfz-Haftpflichtversicherer in Verbindung setzen.

          Mit dem Vollkasko-Versicherungsschutz hat das nichts zu tun, denn hier muß im schlimmsten Fall der Zeitwert des Fahrzeugs bezahlt werden, falls keine Kasko-Versicherung besteht und man den Mietwagen aus eigener Schuld zu Schrott gefahren hat.

          Die oben genannten Deckungssummen beziehen sich auf die Haftpflichtversicherung. Bei Personenschäden kann das sehr teuer werden...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich glaube nicht, dass eine - österreichische oder deutsche - Autoversicherung automatisch ohne anderer Prämie fehlende Haftpflichtdifferenzen eines nicht bei ihnen angemieteten und versicherten Fahrzeugs im Ausland versichert. Da wäre ich sehr sehr vorsichtig!!!

            Fakt ist, dass meist wirklich im Ausland die Deckungssummen zu gering sind.

            Hier hilft der Abschluss einer Zusatzversicherung, sofern angeboten. Oder man mietet sein Fahrzeug bereits in Österreich oder Deutschland im Voraus bei Anbietern, die eine erhöhte Versicherungssumme anbieten (z. B. Holiday Autos).

            Gruß
            Peter

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • juanitoJ Offline
              juanitoJ Offline
              juanito
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @ mosaik

              google doch mal nach " mallorca police" im Deutschen Google.

              (falls Unterschiede zum Ö. bestehen?" 😄

              grüße
              j.

              Erklärung:
              Die "Mallorca-Police" ist eine Zusatzsversicherung
              kostet natürlich.

              http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/ht_wissen_aktmallorca.html

              En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Erika1E Offline
                Erika1E Offline
                Erika1
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich kann auf Anhieb mehrere Versicherer nennen, bei denen die Mallorca-Police beitragsfrei in der Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten ist.

                Ich wiederhole nochmal: bitte in den Bedingungen der eigenen Versicherung nachlesen oder sich beim Versicherer erkundigen, inwieweit Versicherungsschutz für Mietwagen im Ausland besteht.

                Sollte die Mallorca-Police in der eigenen Kfz-Haftpflicht nicht enthalten sein, besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit für die Erweiterung des Versicherungsschutzes.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • juanitoJ Offline
                  juanitoJ Offline
                  juanito
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ich auch 😄

                  In meiner war dies schon vor 20 Jahren der Fall.

                  Obwohl ich noch nie in Mallorca war 😄

                  En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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                  • puffelP Offline
                    puffelP Offline
                    puffel
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo,

                    ja natürlich ist das von Versicherungsgesellschaft zu Gesellschaft verschieden!
                    Ich weiß aber von einer in Österreich 100%ig, daß sich da in der Haftpflichtversichung der Versicherungsschutz auf Mietwagen in Europa (Geogr. Sinn) erstreckt.

                    Zur Kaskoversicherung: Natürlich deckt eine Kaskovers. NICHT, wenn ich Personen zu Schaden kommen lasse bzw. einen Sachschaden verursache. Aber wie schon oben erwähnt: was passiert, wenn ICH den Mietwagen zu Schrott fahre??? Da meinte ich, daß man beim jeweiligen Autovermieter genau nachfragen muß, bzgl. der Selbstbehalte...
                    Wir hatten mal einen Mietwagen in Italien, da lag der Selbstbehalt bei 15% des aktuellen Zeitwertes. Ihr könnt Euch vorstellen, wie hoch der SB bei einem Zeitwert von 20.000,- ist???!!! Es war nämlich auch ein nagelneues Auto.

                    Wenn ihr noch Fragen habt, schreibt bitte.

                    Neid muss man sich hart erarbeiten!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Erika1E Offline
                      Erika1E Offline
                      Erika1
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Die Ausgangsfrage lautete ... für immer pleite?

                      Sprechen wir nun von der Kasko- oder Haftpflichtversicherung?

                      Gegen das Risiko der Haftpflicht kann man sich schützen, eben mit der Mallorca-Police.
                      Die Reparatur eines Blechschadens des gegnerischen Fahrzeuges kann man in der Regel auch verschmerzen - richtig teuer werden Personenschäden.

                      Zur Haftung bei einem Vollkasko-Schaden:

                      In aller Regel ist ein Mietwagen vollkaskoversichert. Die vereinbarte Selbstbeteiligung ist klar im Mietvertrag aufgeführt.

                      Gegen eine etwas höhere Fahrzeugmiete, bzw. einem Zuschlag kann man den Selbsthalt ausschließen.

                      Der Mieter haftet bei einem - wohlgemerkt - selbstverschuldeten Unfall bis zur Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung, z.B. € 500 oder auch 1.000, egal ob es sich um Totalschaden handelt oder das Fahrzeug mit einer Reparatur wieder hergestellt werden kann.

                      Hat der Mieter übersehen, daß keine Kaskoversicherung besteht, ist er in der Haftung - bei einem selbstverschuldeten Schaden - bis zur Reparaturkostenhöhe bzw. für den Zeitwert bei einem Totalschaden.

                      Sobald ein Fahrzeug auch nur einmal (auch nur für einen Tag) zugelassen ist, besteht kein Anspruch auf den Neuwert.

                      Bei dem obigen Beispiel, Neuwert € 20.000 / SB von 15 %, kann der Schaden maximal € 3.000 betragen.

                      Das tut zwar weh, ruiniert jemanden aber nicht für immer.

                      Wer ganz sichergehen will, hat eine Mallorca-Police und vereinbart mit dem Fahrzeugvermieter eine geringe Selbstbeteiligung oder schließt sie ganz aus.

                      Zusätzlich sollte er zumindest eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung besitzen, die europaweit oder gar weltweit gilt.

                      Noch eine Anmerkung: Reiseleiter können und müssen nicht alles wissen. Der Fahrzeugmieter schließt einen Vertrag - niemand hindert ihn daran, diesen Vertrag zu lesen, bevor er ihn unterschreibt.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • puffelP Offline
                        puffelP Offline
                        puffel
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @erika,

                        danke, daß Du mir ausgerechnet hast, wie hoch die SB dann ist... 😉

                        Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die ICH (hier mittels KFZ) einer anderen Person oder einer Sache zugefügt habe. Gilt z.Bsp auch beim Be- und Entladen eines KFZ.

                        Die Kaskoversicherung deckt die Schäden am eigenen KFZ ab, in diesem Fall halt am Mietwagen.

                        Ja, Personenschäden können sehr, sehr teuer werden, im schlimmsten Fall muß man sein Leben lang für die Hinterbliebenen bezahlen.

                        Und nun zu den 3.000,-. Ja, existenzgefährdend sind sie nicht, dennoch kann ich mir was besseres vorstellen, als diese zu bezahlen. Ich habe hier eine Vollkasko mit einem SB von 260,-, das reicht mir.

                        Ansonsten wurde eh schon alles gesagt, und das Thema Rechtsschutz habe ich schon vorher einmal erwähnt.

                        Grüße,

                        Neid muss man sich hart erarbeiten!

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                        • Erika1E Offline
                          Erika1E Offline
                          Erika1
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @puffel

                          Mein letzter Beitrag war nicht ausschließlich für Dich bestimmt, sondern für User, die sich auf diesem Gebiet wenig oder gar nicht auskennen.

                          Auch Dir vielen herzlichen Dank, daß Du mich über die Haftungsfrage hinsichtlich Haftpflicht- und Kasko-Versicherung aufgeklärt hast.

                          Im übrigen ist es nicht nötig, daß Du meinen Beitrag Satz für Satz bestätigst.

                          Grüße

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • puffelP Offline
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                            puffel
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hatte halt nur kurz Zeit, werde mich in Zukunft raushalten..

                            Neid muss man sich hart erarbeiten!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              "Erika1" wrote:
                              ....
                              Sobald ein Fahrzeug auch nur einmal (auch nur für einen Tag) zugelassen ist, besteht kein Anspruch auf den Neuwert.
                              ...

                              Hallo Erika,

                              ich widerspreche Dir ungern, da Deine Beiträge sonst sehr wohl überlegt und fundiert sind. Aber hier irrst Du.
                              Laut gängiger Rechtsprechung gilt ein Neuwagen auch dann noch als Neuwagen, wenn er nicht länger als 6 Monate zugelassen ist und eine für den Fahrzeugtyp übliche Kilometerleistung nicht überschritten hat.

                              Unabhängig hiervon gilt bei renomierten Autoversicherungen automatisch die sog. "Mallorca-Police" incl. unbegrenzter Deckungssumme (wie bei meiner). Es gibt bei der Vollkaskoversicherung zudem die Möglichkeit über Zusatzversicherungen/Mitgliedschaften in Automobilclubs den Selbstbehalt auf EUR 0,-- zu setzen, unabhängig von den Angaben der Vermieter zur Eigenhaftung.

                              Herzliche Grüße
                              Tadeus

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                puffelP Offline
                                puffel
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo Tadeus,

                                da irrst Du dich doch gewaltig! Hast Du schon mal das Vergnüngen gehabt, mit einem fabrikneuen KFZ, das erst 5 Tage zugelassen war, einen Unfall zu haben??? Wenn nein, dann kannst Du froh sein.

                                Das Auto war nach nur 5 Tagen zugelassen 5.000,- weniger wert. Klar, sobald ein Auto nur eine Nummerntafel trägt verringert sich der Wert, deswegen sind ja Vorführwagen so interessant...

                                Ich komme aus der Branche, kenn mich also schon aus, außer bei Euch in Deutschland läuft das anders 😉

                                Neid muss man sich hart erarbeiten!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  "puffel" wrote:
                                  Hallo Tadeus,

                                  da irrst Du dich doch gewaltig! Hast Du schon mal das Vergnüngen gehabt, mit einem fabrikneuen KFZ, das erst 5 Tage zugelassen war, einen Unfall zu haben??? Wenn nein, dann kannst Du froh sein.

                                  Das Auto war nach nur 5 Tagen zugelassen 5.000,- weniger wert. Klar, sobald ein Auto nur eine Nummerntafel trägt verringert sich der Wert, deswegen sind ja Vorführwagen so interessant...

                                  Ich komme aus der Branche, kenn mich also schon aus, außer bei Euch in Deutschland läuft das anders 😉

                                  Hallo Sabine,

                                  es scheint tatsächlich so, daß hier in Deutschland das etwas anders läuft.
                                  Unverschuldeter Unfall mit 4 Monate altem Fahrzeug, dessen Fahrleistung unter 50% lag -> Kostenerstattung auf Basis des Neuwagenpreises.

                                  Herzliche Grüße nach Österreich
                                  Tadeus

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                                    Erika1
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Tadeus,
                                    bei der Neuwertentschädigung ist zu unterscheiden, ob der Schaden über die Haftpflicht- oder die Kasko-Versicherung abgewickelt wird - je nach Schadensachverhalt, klar.

                                    In der Kasko-Versicherung gab es mal die Regelung, daß es für ein Fahrzeug unter 6 Monaten der Neuwert ersetzt wurde. Das ist lange vorbei.
                                    Ich schließe aber nicht aus, daß die Bedingungen des einen oder anderen großen Versicherers in der Kasko-Versicherung noch die Neuwertentschädigungsklausel enthält - ich kenne nicht die Bedingungswerke aller Versicherer. In diesem Fall prüft der Versicherer aber genau, ob es sich um eine Tageszulassung handelt. Und man muß auf jeden Fall Erstbesitzer sein, egal welche Kilometerleistung auf dem Tacho steht. Diese Sache hat einige Haken.

                                    Die Geschichte von der Mallorca-Police erzähle ich doch schon die ganze Zeit, sie wurde von dem einen oder anderen User angezweifelt.

                                    Bei einem Totalschaden aufgrund eines Haftpflichtschadens (also die gegnerische Versicherung zahlt), erhält der Geschädigte eine höhere Leistung, aber in der Regel nicht den Neupreis.

                                    Eine Zusatzversicherung für die Mietwagen-Kasko würde ich nicht empfehlen, obwohl die Beiträge so bei den heimischen Versicherern blieben. Leichter zu handhaben ist der Zuschlag zur Fahrzeugmiete, mit dem der Selbstbehalt reduziert oder ausgeschlossen wird.

                                    @puffel
                                    Das ist bei uns genau so. War das ein Haftpflicht- oder Kasko-Schaden?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      Erika1
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Tadeus,
                                      das war ein Haftpflichtschaden - da wird "herausgeholt", was herauszuholen ist! Meist mit Hilfe der Rechtsschutz-Versicherung...

                                      Wie gesagt, bei Kasko gibt es bei weitem nicht den Neupreis.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        "Erika1" wrote:
                                        ....
                                        Eine Zusatzversicherung für die Mietwagen-Kasko würde ich nicht empfehlen, obwohl die Beiträge so bei den heimischen Versicherern blieben. Leichter zu handhaben ist der Zuschlag zur Fahrzeugmiete, mit dem der Selbstbehalt reduziert oder ausgeschlossen wird.
                                        ....

                                        Hallo Erika,

                                        ich will ja keinem eine solche Versicherung anschwatzen, ich selber bin im ADAC (wie ja viele andere auch) und durch die zusätzlichen Absicherungen meiner +Plus-Mitgliedschaft benötige ich diese auch nicht.
                                        Sämtliche hier diskutierten Leistungen sind in dem Europa-Schutzbrief enthalten, so daß weitere Versicherungen für mich sinnlos wären. Meine Angaben dienten nur der Vollständigkeit.
                                        Ich habe bei den letzten Urlauben in Spanien und Griechenland, während dessen wir uns Fahrzeuge geliehen hatten, festgestellt, daß es mit der o.g. Mitgliedschaft reibungslos (auch bei einem selbstverschuldetem Schaden) funktionierte.
                                        Ob es bei anderen Versicherungen oder Clubs auch so funktioniert entzieht sich meiner Kenntnis.

                                        Herzliche Grüße
                                        Tadeus

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                                          Erika1
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Sicher, Tadeus, irgendwie klappt immer alles.... Wichtig ist, daß man sich informiert und etwas tut, um sich gegen wirklich schlimme Fälle abzusichern.

                                          Ja, ich kenne viele, die Mitglied in Autoclubs sind und dort auch alle Zusatzleistungen kaufen. Schadet aber nichts, auch da Preisvergleiche anzustellen: zur Mitgliedschaft kommen die div. Schutzbriefe ja noch hinzu.

                                          Versicherer gehen mehr und mehr dazu über, Kasko-"Plus" oder Haftpflicht-"Plus" anzubieten. Da erhält man für sehr wenig Geld sehr viele Leistungen (auch solche, die mit einem Kraftfahrzeug nicht im Zusammenhang stehen), europaweit mit 24-Stunden-Hotline.

                                          Soviel Spaß mir die Diskussion hier auch macht, ich glaube, wir sind vom Thema etwas abgewichen! Ich denke, die Threaderöffnerin Michaela hat sehr viele Anregungen und Informationen erhalten - wenn sie denn mitgelesen hat.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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